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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
    #6961

    Mein Ratschlag wäre, sich mit der Realität statt mit Hypothesen zu beschäftigen. Denn die gibt’s nur einmal, Hypothesen millionenfach.....
    Ansonsten - der Reiseveranstalter hat wahrlich nichts mit Dingen zu tun die in der Person des Reisenden begründet liegen . Und wieso sollte der RV Kosten übernehmen, weil der Reisende es nicht für nötig hält, sich durch entsprechende Versicherungen abzusichern ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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    • Carinchen85C Offline
      Carinchen85C Offline
      Carinchen85
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6962

      Ich hab auch nochmal eine Frage, auf die ich keine Antwort finde:

      Es heißt ja, eine Reisewarnung, ist kein Reiseverbot.
      Aber wieso storniert dann der Veranstalter MEINE Reise und überlässt mir nicht selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob ich fliege oder storniere??

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      • flaggdeF Offline
        flaggdeF Offline
        flaggde
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6963

        Damit anschliessend etliche Klagen gegen den RV eingereicht werden, weil sich Urlauber infiziert haben?

        Du kannst doch fliegen – allerdings auf eigene Faust und vor allem: auf deine Verantwortung!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kanoanjaK Offline
          kanoanjaK Offline
          kanoanja
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6964

          Travellar8182 für so was ist kein RV zuständig sondern eine Reiserücktrittsversicherung

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6965

            @Carinchen85
            Schau mal in alltours Thread, die überlassen den Kunden die Wahl.
            Ist allerdings ein absolutes Novum, gewöhnlich war es so, dass die Veranstalter aus Sicherheitsgründen lieber canceln als die Risiken unter RW zu wagen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • 0152chris0 0152chris

              Weiß nicht ob ich hier richtig bin?

              Auch ich bin von der Reisewarnung nach Mallorca betroffen (meine Reise sollte von 29.08. - 19.09.20 stattfinden). Lt. der Internetseite von HC bei Alltours (habe über Byebye gebucht) steht foldendes "Die Umbuchung muss bis spätestens 14 Tage vor der eigentlichen Abreise erfolgen". Wenn ich es richtig verstehe kann ich nicht mehr für den o.g. Zeitraum buchen sondern wie bei mir der Fall ist, nur für einen späteren und kürzeren Zeitraum also ca 14 Tage. Nun meine Frage, ist es möglich von 3 auf 2 Wochen Urlaub in ein anderes Zielgebiet vorzunehmen und bekäme ich den gezahlten Differenzbetrag erstattet, wenn der Betrag ursprünglich mal höher lag? Kann erst morgen zum Reisebüro gehen und würde jetzt schon nach weiteren Zielgebieten schauen, denn die Zeit rennt mir davon.

              Danke vorab

              qaQ Offline
              qaQ Offline
              qa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6966

              Hallöchen chris , habe bei 5vorFlug Reise vom 12.09. bis 20.09. gebucht und wollte umbuchen , habe ne super Reise gefunden sogar etwas günstiger als meine gebuchte . Supi dachte ich ,da bekommste ja noch was zurück 🙂 DENKSTE , bei 5vorFlug Umbuchungen muss der neue Reisepreis mindestens 50% höher sein als die bereits gebuchte - so schaut's bei mir aus ! Ich hoffe für Dich Alltours hat andere Konditionen , LG Caro

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6967

                "Was zurück" gibt es bei keiner Veranstalter, wenn die neue Reise preiswerter ist als die ursprünglich gebuchte.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                annimausA 1 Antwort Letzte Antwort
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                • Traveller8182T Traveller8182

                  Hallo, ich hab ein paar Fragen zu hypothetischen Fällen:

                  Fall 1: Die Reise nach Mexiko findet statt, der RV storniert nicht, weil Hotel&Flug verfügbar ist. Einer der Reisenden erkrankt 1-7 Tage vor der geplanten Reise plötzlich an Corona. Wie sieht es da dann mit der Stornierung? Höhere Gewalt und der RV muss einen anderen Reisetermin vereinbaren oder Pech gehabt und man verliert viel Geld UND den Urlaub...

                  Fall 2: Die Reise nach Mexiko findet statt, der RV storniert nicht, weil Hotel&Flug verfügbar ist. Am Reisetag hat einer der Reisenden etwas erhöhte Temperatur, was durch eine Vorerkrankung durchaus mal vorkommen kann (Temperaturregulierungsstörung) und Mexiko verweigert die Einreise. Auch hier die Frage: Höhere Gewalt und der RV muss einen anderen Reisetermin vereinbaren oder Pech gehabt und man verliert viel Geld UND den Urlaub?

                  Wie gesagt: Sind hypothetische Fälle, die aber so oder anders passieren können.

                  Könnt ihr mir da nen Ratschlag geben?

                  Danke euch 😀

                  vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6968

                  @traveller8182 sagte:

                  Könnt ihr mir da nen Ratschlag geben?

                  Ich schließe mich an: Es hilft hier nur eine Versicherung, den Veranstalter geht das alles nicht die Bohne an.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    "Was zurück" gibt es bei keiner Veranstalter, wenn die neue Reise preiswerter ist als die ursprünglich gebuchte.

                    annimausA Offline
                    annimausA Offline
                    annimaus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6969

                    @vonschmeling sagte:

                    "Was zurück" gibt es bei keiner Veranstalter, wenn die neue Reise preiswerter ist als die ursprünglich gebuchte.

                    Der Mitarbeiter von HC sagte mir aber auch, dass wir die Differenz bei der Tui zurück bekommen. Ich hatte vor ein paar Wochen ja umgebucht weil unser eigentliches hotel ja geschlossen hatte. Das neue war 140 Euro günstiger und man sagte uns die Differenz gäbe es zurück.
                    Bin mal gespannt welchen Betrag wir letztendlich zurück bekommen

                    ...up up and away...

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6970

                      Ich sag besser nix mehr ... 😶
                      Gewöhnlich ist eine teurere Umbuchung gebührenfrei, eine preiswertere geschenkt ... um so besser, wenn es jetzt anders läuft!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Ich sag besser nix mehr ... 😶
                        Gewöhnlich ist eine teurere Umbuchung gebührenfrei, eine preiswertere geschenkt ... um so besser, wenn es jetzt anders läuft!

                        KastenwagenK Offline
                        KastenwagenK Offline
                        Kastenwagen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6971

                        Stornokosten / Rückzahlung des Reisepreises Da vermutlich nicht jeder in das Türkei-Forum schaut , auch hier die Information der Pressestelle des AG Frankfurt :
                        https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/volle-Rueckzahlung-des-Reisepreises

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • REJBodenheimR Offline
                          REJBodenheimR Offline
                          REJBodenheim
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6972

                          Aber im Grunde nichts Neues...
                          "Reiseveranstalterin" bedeutet wohl, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und somit müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Reise verhindern. Also §651h BGB.
                          Reisewarnungen sind immer nur ein Indiz, dass es in einer Region diese Umstände geben könnte und bedingen nicht zwangsläufig einer Stornierung der Reise. Selbst das AA sagt, dass eine Reisewarnung keine unmittlebaren Rechtsfolge hat. Nachzulesen hier. Aber wer liest das schon...

                          KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • REJBodenheimR REJBodenheim

                            Aber im Grunde nichts Neues...
                            "Reiseveranstalterin" bedeutet wohl, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und somit müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Reise verhindern. Also §651h BGB.
                            Reisewarnungen sind immer nur ein Indiz, dass es in einer Region diese Umstände geben könnte und bedingen nicht zwangsläufig einer Stornierung der Reise. Selbst das AA sagt, dass eine Reisewarnung keine unmittlebaren Rechtsfolge hat. Nachzulesen hier. Aber wer liest das schon...

                            KastenwagenK Offline
                            KastenwagenK Offline
                            Kastenwagen
                            schrieb am zuletzt editiert von Kastenwagen
                            #6973

                            Ich bin ja oft bei Dir und lese in der Regel auch alles was hier so von sich gegeben wird. Es sei denn , ich möchte jemanden ärgern 😉
                            In diesem Fall gehe ich aber nicht so ganz konform mit Dir, wenn ich mir die Erläuterung so anschaue.
                            Aber vielleicht lesen hier ja auch Rechtsanwälte mit , die den Inhalt ein wenig Laien freundlicher erklären können.

                            In diesem Falle zitiere ich mal aus dem Urteil :

                            * die Beklagte ist der Reiseveranstalter.
                            Das Amtsgericht Frankfurt hat der Klage insoweit stattgegeben, als der Reisepreis anteilig bereits an die Beklagte* geleistet worden war. Zur Begründung führte es aus, dass es in Bezug auf die Corona-Krise darauf ankomme, wann der Reisende zurückgetreten ist und ob die Gegebenheiten am Urlaubsort zu dieser Zeit bereits als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren waren. Grundsätzlich seien an die Darlegung des Reisenden hierzu keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Reisewarnungen für das Reisegebiet seien nicht zwingend erforderlich. Es genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus. Dies sei zum Zeitpunkt der Reisestornierung Anfang März für ganz Italien der Fall gewesen, sodass die Beklagte gemäß § 651h Abs. 3 BGB nicht befugt gewesen sei, Stornierungskosten zu erheben.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • REJBodenheimR Offline
                              REJBodenheimR Offline
                              REJBodenheim
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6974

                              Ja, sag' ich doch: außergewöhnliche Umstände + §651h BGB + Storno = Storno ohne Stornokosten und alle bereits gezahlten Beiträge zurück. Aber egal...

                              sanne678S 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • REJBodenheimR REJBodenheim

                                Ja, sag' ich doch: außergewöhnliche Umstände + §651h BGB + Storno = Storno ohne Stornokosten und alle bereits gezahlten Beiträge zurück. Aber egal...

                                sanne678S Offline
                                sanne678S Offline
                                sanne678
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6975

                                @bodenheim...
                                soweit so gut aber dass keine Reisewarnung vorliegen muss, das ist doch neu, kam jetzt gerade in den Nachrichten...

                                wird wahrscheinlich auch noch von Einzelfall zu Einzelfall Fall anders entschieden.....

                                KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • sanne678S sanne678

                                  @bodenheim...
                                  soweit so gut aber dass keine Reisewarnung vorliegen muss, das ist doch neu, kam jetzt gerade in den Nachrichten...

                                  wird wahrscheinlich auch noch von Einzelfall zu Einzelfall Fall anders entschieden.....

                                  KastenwagenK Offline
                                  KastenwagenK Offline
                                  Kastenwagen
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6976

                                  Knackpunkt für mich sind im Hinblick auf die " aussergewöhnlichen Umstände "

                                  a. keine allzu strengen Anforderungen
                                  b. es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus

                                  Wenn alles so klar wäre, dann hätte das Gericht die Geschichte mit Hinweis auf ............abgeschmettert.

                                  Trostlos7!T 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheim
                                    schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                                    #6977

                                    Nein, es ist nicht neu. Im §651 steht nichts von Reisewarnung.
                                    RTFM... 😎
                                    Gerichte müssen sich halt manchmal auch mit klaren Sachlagen befassen und können nicht einfach etwas abschmettern.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6978

                                      Nein, das ist nicht neu. Die Reisewarnung ist nur ein Aspekt, ebenso wie Covid19.
                                      Es geht um die "außergewöhnlichen Umstände" und deren Bewertung für einen Rücktritt mit Anspruch auf Erstattung, hier zufällig und insbesondere die Situation in Italien zum Zeitpunkt der Stornierung.
                                      Man kann aus einer solchen Einzelentscheidung nicht gleich einen generellen Anspruch ableiten.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • linza07L Offline
                                        linza07L Offline
                                        linza07
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6979

                                        Hallo, wollte mal dies in den Raum werfen, vieleicht hat jemand schon soetwas aktuell gehabt:

                                        Unsere Reise würde am 8.10.20 nach Punta Cana gehen. Restzahlung von insg. immerhin 2900€ währe am 31.8 fällig.
                                        Aktuell ist sowiso Reisewarnung für die dom. Rep und gehe auch dafon aus das dies bis dahin so bleiben wird.
                                        Ist mir aber auch klar das so eine vorzeitige kostenlose stornierung noch nciht möglich ist, da sich natürlich noch was ändern könnte.

                                        Aber: Habe letzte Woche mich nochmlas um unser Hotel(Grand Palladium Punta Cana Resort) etwas schlauer gemacht, da ja aktuell nur sehr wenige offen sind, habe direkt die Hotel Kette angeschrieben, und diese teilten mir heute mit, das eine öffnung der 3 Punta Cana Resorts nicht vor 10.10.20 geplant ist.
                                        Somit weis ich also jetzt schon zu 100% das unser Hotel gar nicht geöffnet ist und währe ja komplette schwachsin trotzdem alles zu bezahlen, bzw der Reiseveranstalter ja eigentlich auch die Infos von den Hotels erahlten müsste.

                                        Hotel aus diesem Beitrag
                                        80%
                                        Grand Palladium Punta Cana Resort & Spa
                                        Dominikanische Republik Ostküste/Dominikanische Republik
                                        Zum Hotel
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6980

                                          Kann ich eine nur-Flug-Buchung kostenfrei stornieren, wenn der Carrier aus einem Direktflug (sagen wir mal: DE - Insel A) die Paxe umbucht auf DE - lnsel B - Insel A) weil der Flieger sonst vielleicht nicht voll wird ? Müsste ich das akzeptieren?

                                          Oktober 2023: Aida-KF Zentrales Mittelmeer, Februar 2024: Lanzarote

                                          Steffen59S 1 Antwort Letzte Antwort
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