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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • Ponta DelgadaP Ponta Delgada

    Kann ich eine nur-Flug-Buchung kostenfrei stornieren, wenn der Carrier aus einem Direktflug (sagen wir mal: DE - Insel A) die Paxe umbucht auf DE - lnsel B - Insel A) weil der Flieger sonst vielleicht nicht voll wird ? Müsste ich das akzeptieren?

    Steffen59S Offline
    Steffen59S Offline
    Steffen59
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6981

    Hallo an alle,

    alternativ zum Corona-Pflichttest nach Wiedereinreise (z.B. auf einem deutschen Flughafen) wird ja auch ein Corona-Test, welcher noch auf in der EU (z.B. Mallorca) durchgeführt und dokumentiert wird sowie nicht älter als 48 Stunden ist, in Deutschland anerkannt.

    Meine erste Frage: Zählt bei der 48 Stunden-Regel das Datum/Uhrzeit der Testung selbst oder Datum/Uhrzeit, an dem das Testergebnis schriftlich dokumentiert wird?

    Noch zum Hintergrund der ersten Frage: Wir reisen an einem Donnerstag spät abends per Flug in Deutschland ein und ich befürchte, dass ich bis Montag (noch) nicht vom Gesundheitsamt informiert wurde und somit in Quarantäne bleiben muss. ( Zumindest habe ich das so gelesen, dass der Weg über das Gesundheitsamt geht, dort liegen ja auch die Aussteigekarten zum Abgleich bzw. zur Nachverfolgung.)

    Zweite Frage: Gibt es denn schon Erfahrungen von Leuten, die sich auf dem Flughafen haben testen lassen, wie lange es gedauert hat, bis man das Ergebnis erhält?

    Liebe Grüße
    Steffen

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    • KastenwagenK Kastenwagen

      Knackpunkt für mich sind im Hinblick auf die " aussergewöhnlichen Umstände "

      a. keine allzu strengen Anforderungen
      b. es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus

      Wenn alles so klar wäre, dann hätte das Gericht die Geschichte mit Hinweis auf ............abgeschmettert.

      Trostlos7!T Offline
      Trostlos7!T Offline
      Trostlos7!
      schrieb am zuletzt editiert von Trostlos7!
      #6982

      @kastenwagen sagte:

      Knackpunkt für mich sind im Hinblick auf die " aussergewöhnlichen Umstände "

      In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" genannt wird.

      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?toc=OJ%3AL%3A2015%3A326%3AFULL&uri=uriserv%3AOJ.L_.2015.326.01.0001.01.ENG

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      • REJBodenheimR Offline
        REJBodenheimR Offline
        REJBodenheim
        schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
        #6983

        Geht auch in Deutsch
        https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN
        Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • annimausA Offline
          annimausA Offline
          annimaus
          schrieb am zuletzt editiert von annimaus
          #6984

          @linza Versuch mit dem Reisebüro / online Vermittler in Kontakt zu treten. Wir hatten die Situation auf Mallorca, Hotel zu. Wir haben aber erst ca. 1 Woche vorher Info von tui bekommen und hatten dann die Möglichkeit umzubuchen in ein anderes hotel oder komplett Storno.
          In Anbetracht dessen, dass du die Restzahlung nicht mehr leisten willst erreichst du vielleicht vorher etwas mit Betonung auf der Restzahlung.
          Wir hatten ja schon ganz gelöhnt, aber wenn ich das gewusst hätte, hätte ich auch nicht gern gezahlt.

          Die Experten hier können sicher besser sagen was passiert wenn man die Restzahlung nicht leistet unter diesen Bedingungen

          ...up up and away...

          linza07L 1 Antwort Letzte Antwort
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          • annimausA annimaus

            @linza Versuch mit dem Reisebüro / online Vermittler in Kontakt zu treten. Wir hatten die Situation auf Mallorca, Hotel zu. Wir haben aber erst ca. 1 Woche vorher Info von tui bekommen und hatten dann die Möglichkeit umzubuchen in ein anderes hotel oder komplett Storno.
            In Anbetracht dessen, dass du die Restzahlung nicht mehr leisten willst erreichst du vielleicht vorher etwas mit Betonung auf der Restzahlung.
            Wir hatten ja schon ganz gelöhnt, aber wenn ich das gewusst hätte, hätte ich auch nicht gern gezahlt.

            Die Experten hier können sicher besser sagen was passiert wenn man die Restzahlung nicht leistet unter diesen Bedingungen

            linza07L Offline
            linza07L Offline
            linza07
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #6985

            xxx bitte Antworten button benutzen!! xxx

            @annimaus

            Danke für die Antwort,
            UN da ist auch das Problem, das der Reisevermittler (abindenurlaub) einfach nicht erreichbar ist, keine antwort seit 3 Wochen auf meine Mail, bzw telefonisch sowiso nicht.
            Rechtlich ist natürlich da die Frage..währe es "nur" die Reisewarnung würde ich es auch verstehen den Rest zahlen zu müssen, da sich ja bis Abflug was ändern könnte, aber wenn jetzt schon klar ist, das Hotel ist zu....würde ich ungern womöglich monatelang insg 3500€ nachlaufen..

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sylvia1901S Offline
              Sylvia1901S Offline
              Sylvia1901
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6986

              @linza07: auch wenn man aidu telefonisch erreicht (dieses Kunststück ist mir heute gelungen!) bringt das nicht unbedingt was!
              Unsere Mallorca-Reise soll am 5.9. starten, laut aidu keine kostenlose Stornierung möglich, da bis dahin die Reisewarnung aufgehoben sei.
              Eine Flugverschiebung von 18 Uhr auf 6 Uhr morgens wird als geringfügig und problemlos zumutbar bezeichnet. Unsere Reise ist seit dem 12.8. komplett bezahlt, ich ärgere mich schon etwas über dieses Verhalten!

              Liebe Grüße
              Sylvia

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6987

                @Sylvia1901
                Das hat aber nicht AIDU entschieden sondern dein Veranstalter, erstere geben das nur weiter.
                Eine Verschiebung der Reisezeiten um 10h ist keineswegs "geringfügig", es sind auch bei nur 4h schon Kündigungsrechte erstritten worden.
                Ferner besteht jetzt - weniger als 30 Tage vor Reisebeginn! - nun einmal eine Reisewarnung und sollte daher ein Rücktritt durchaus möglich sein.
                Du musst insistieren.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Sylvia1901S Offline
                  Sylvia1901S Offline
                  Sylvia1901
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6988

                  @vs, ich lasse mir das auch sicher nicht gefallen, irgendwann ist Schluss mit lustig! Die Verschiebung von MUC nach FRA hab ich ja mitgemacht, aber jetzt wieder MUC und 12 Stunden - es reicht! Von der Reisewarnung mal ganz abgesehen!

                  Ich habe jetzt nochmal halbwegs freundlich geschrieben, warte weiter ab und notfalls geht's zum RA. Fliegen werde ich sicher nicht!

                  Liebe Grüße
                  Sylvia

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Ahotep2A Offline
                    Ahotep2A Offline
                    Ahotep2
                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                    #6989

                    Hier finde ich den letzten Absatz, eine Anmerkung zur Maskenpflicht im Urlaub, von Reiserechtsexperte Führich lesenswert klick

                    .."Laut Reiserechtler Ernst Führich muss der Urlauber die mit dem Mund-Nasen-Schutz verbundenen Unannehmlichkeiten ersatzlos hinnehmen. „Es gibt weder eine Preisminderung und schon gar nicht ein kostenfreies Kündigungsrecht bei Pauschalreisen“...weiterlesen Touristik aktuell

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                    • Trostlos7!T Offline
                      Trostlos7!T Offline
                      Trostlos7!
                      schrieb am zuletzt editiert von Trostlos7!
                      #6990
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                      • KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6991

                        Wird wahrscheinlich nicht so viele aktuelle Urlauber betreffen:
                        Island verschärft Einreisebestimmungen auch für Reisende aus Deutschland
                        und
                        Finnland: Einreisesperre für Deutsche

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Ruedi24R Offline
                          Ruedi24R Offline
                          Ruedi24
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6992

                          im Tunesienthread bekomme ich leider keine befriedigende antwoet.
                          Deutschland wurde ja auf die Stufe der Länderliste von GRÜN auf ORANGE eingestuft.
                          kann ich unter diesen Umständen kostenlos stornieren?
                          und was bedeutet häusliche Quarantäne, Quarantänehotel oder im gebuchten Hotel im Zimmer oder nur die Anlage nicht verlassen.
                          Hatte mich schon sehr auf Tunesien gefreut, Quarantäne in der kompletten Anlage könnte ich mir ja noch vorstellen, nach 6 Tagen dann einen weiteren Test machen und alles ist gut. ich würde 21 Tage bleiben da ist es nicht ganz so schlimm.
                          bitte keine vermitungen.
                          danke

                          17.01.2016 bis 07.02.2016 Desert Rose Resort. 08.05.2016 bis 22.05.2016 Fantazias Resort

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                          • marcaurelM Offline
                            marcaurelM Offline
                            marcaurel
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6993

                            @Ruedi24
                            wann soll denn Deine Reise losgehen? Meine Nachbarin hatte eine Reise für Abreise 10.September gebucht und diese Reise wurde vom Reiseveranstalter abgesagt

                            Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6994

                              @Ruedi24
                              Eine Quarantänepflicht am Urlaubsort ist ein Kündigungsgrund - ganz gleich wie sie vonstatten geht.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Ruedi24R Offline
                                Ruedi24R Offline
                                Ruedi24
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6995

                                ich würde am 10.10.2020 in den flieger steigen

                                17.01.2016 bis 07.02.2016 Desert Rose Resort. 08.05.2016 bis 22.05.2016 Fantazias Resort

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                                  marcaurelM Offline
                                  marcaurel
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6996

                                  @ruedi24
                                  das ist ja doch noch "lange" hin, aber ich könnte mir auch vorstellen, dass wg. Quarantänepflicht die Reise, egal wann Abreise ist, von Deinem Veranstalter abgesagt wird. Wird bestimmt noch etwas dauern, da die VA ja wahrscheinlich im Moment noch mit Mallorca und Kroatien, Island und Finnland-Reisen genug zu tun haben und sich step by step dann auch um Tunesien etc. kümmern werden

                                  Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6997

                                    Vielleicht möchte Ruedi24 ja nicht warten bis der Veranstalter aus dem Quark kommt, dann kann er mit der Begründung außergewöhnliche Umstände kündigen und seine Zahlungen zurückverlangen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • Trostlos7!T Offline
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                                      Trostlos7!
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6998

                                      @Ruedi24
                                      Hier ist des öfteren empfohlen worden, bis ca. 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn mit einer Kündigung zu warten und nicht früher zu stornieren, wenn man sich auf § 651h Absatz 3 BGB (kostenfreier Rücktritt wegen unvermeidbarer**, außergewöhnlicher Umstände) berufen möchte.**

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Wülfi71W Offline
                                        Wülfi71W Offline
                                        Wülfi71
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6999

                                        da ich hier schon öfters was von FFP2 Masken gelesen habe: Aber bitte nur ohne Ventil!
                                        Die "Egoistenmasken", sprich FFP2 Masken mit Ventil, die die Viren des Trägers gebündelt an die Umgebung abgeben, während er selbst durch das Ventil geschützt ist, werden beim Fliegen nicht mehr zugelassen, genau so wenig wie Visiere ohne Masken, hier ein entsprechender Auszug aus dem aktuellen Lufthansa Newsletter

                                        Lufthansa nimmt den Schutz aller Passagiere und Mitarbeiter sehr ernst. Mit einer korrekten Mund-Nase-Bedeckung tragen Sie wesentlich zu einer sicheren Reise Aller bei. Beachten Sie bitte, dass Visiere oder FFP2 Masken mit Ventil an Bord nicht zulässig sind. Ausnahmen von der Maskenpflicht können wir nur mit einem aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) negativen PCR-Testresultat in Verbindung mit einem ärztlichen Attest auf dem Lufthansa Group Formular akzeptieren.

                                        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                        KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • nummelin2N Offline
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                                          nummelin2
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #7000

                                          Dann mal auf Input von Goldeneye007 hier:

                                          Meine Reise nach Dubai und Abu Dhabi 20.-29.10.2020 ist Geschichte. Emirates hat Rückflug um fast einen Tag nach hinten geschoben. Dort angerufen, 2min Warteschlaufe, kompetente Antwort. Flug wird rückerstattet. Ist für mich besser, da ich gerne wieder Emirates fliege, aber 2021/22 dann gleich nach Asien. War echt baff ob diesem tollen Kundendienst.
                                          Nun meine Frage. Ich habe bei SLR eine nur Hotel-Buchung für Abu Dhabi. 25% sind mal angezahlt, Rest am In den AGB lese ich was, dass nur Pauschalreisen bei einer Reisewarnung kostenlos storniert werden können. Oder auch eine Umbuchung möglich ist. Und was von dynamisch. Da ich fast immer individuell bei Hotels und Fluggesellschaften buche, kenne ich mich damit nicht so aus. Auch im deutschen Reiserecht. Hätte eine Verlängerung der Reisewarnung Einfluss auf meine Buchung?

                                          Zudem eben gelesen, dass im Moment auch eine Pflicht zur 14tägigen Quarantäne in Abu Dhabi besteht.

                                          Danke für eine Rückmeldung.

                                          Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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