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Buchungsstornierung wegen Corona

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • wurst13W Offline
    wurst13W Offline
    wurst13
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Zur Zeit dürfte juristisch in dieser Hinsicht, ob fehlendes Buffet, Maskenpflicht im Flugzeug oder am Urlaubsort, einen gravierenden Reisemangel darstellt nicht geklärt sein.
    Wir haben zum Beispiel im Januar Fuerteventura für August unter ganz anderen Vorraussetzungen, als die dato existieren gebucht. Der Reiseveranstalter Jahn Reisen ist unkulant und hat eine Anfrage nach einer kostenlosen Umbuchung für einen Urlaub in Deutschland mit Hinweis auf die AGB abgelehnt.
    Egal, wie solche Sachverhalte abschliessend rechtlich zu würdigen sind, dass Verhalten der Reiseveranstalter dürfte das Kundenvertrauen nachhaltig schädigen.
    Unsere Entscheidung ist, bis Tag 50 vor der Abreise abzuwarten, ob zumindestens ein kostenloses Storno mit Gutschein (wie bei Abreisen bis zum 31.07.2020) ermöglicht wird, ansonsten werden wir mit 20% Stornokosten den Reisevertrag aufkündigen. Ich habe keine Lust stundenlang im Flieger mit Maske zu sitzen, ich will ein normales Buffet, keine Abstandsregeln am Pool. Dafür ist mir das Geld zu schade.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Ich denke nicht, dass bei der rechtlichen Würdigung große Überraschungen zu erwarten sind.
      Zumal es gerade hinsichtlich der Büffets ja bereits eine Spruchpraxis gibt und von der Maskenpflicht und Abstandsregel sicherlich kein gravierender Mangel abgeleitet werden kann.
      Entweder akzeptiert der Veranstalter die Kündigung oder er tut es nicht - im letzteren Fall findest du dich dann in einem langen Rechtsstreit wieder, mit höchst unsicherer Erfolgsaussicht.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • flaggdeF Offline
        flaggdeF Offline
        flaggde
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        @wurst13,

        wo ist das Problem, wenn du am Pool nicht mit Fremden zusammen wie in einer Sardinenbüchse liegen musst?

        Man kann sich Mängel auch konstruieren... 😏

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        • ArminA Offline
          ArminA Offline
          Armin
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          @wurst
          Abgesehen vom Maskenflug mußt Du dich auf die von Dir bemängelten Sachverhalte auch bei einem Urlaub in Deutschland einstellen. Umgehen ließe sich das evtl. bei Buchung einer Ferienwohnung wo man sich selbst verpflegen und somit von der Gastronomie unabhängiger machen kann. Ich z.B. habe anstelle meines geplatzten Sharm El Sheikh- Urlaub einen Aufenthalt an der Mosel in einer FeWo mit Selbstverpflegung gebucht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            ... und dem Grunde nach wäre hier der richtige Ort für die Thematik ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              ... und dem Grunde nach wäre hier der richtige Ort für die Thematik ...

              SokratesS Offline
              SokratesS Offline
              Sokrates
              Admin Experte Istanbul
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              @AvG76

              Ich habe die Postings zu Deiner Frage in den von vonschmeling verlinkten Thread verschoben.

              LG

              Sokrates

              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • alex797A Offline
                alex797A Offline
                alex797
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                Erfahrungsbericht in Bezug auf VACANSOLEIL:
                Diese Firma antwortet noch nicht einmal auf Anwaltsschreiben und hält sich nicht an geltendes EU-Recht. Sie müsste den Reisepreis (die Anzahlung) einer wegen CORONA-REISEWARNUNG stornierten Buchung komplett, ohne Wenn und Aber, erstatten.
                Sie stellt sich taub-stumm. Ich habe daher ein gerichtliches Mahnverfahren über unsere Anwaltskanzlei in Gang gesetzt und werde dieses, verbunden mit Öffentlichkeitsarbeit, konsequent durchführen. Schwarze, kundenfeindliche Schafe müssen bekannt gemacht werden...

                alex797A 1 Antwort Letzte Antwort
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                • alex797A alex797

                  Erfahrungsbericht in Bezug auf VACANSOLEIL:
                  Diese Firma antwortet noch nicht einmal auf Anwaltsschreiben und hält sich nicht an geltendes EU-Recht. Sie müsste den Reisepreis (die Anzahlung) einer wegen CORONA-REISEWARNUNG stornierten Buchung komplett, ohne Wenn und Aber, erstatten.
                  Sie stellt sich taub-stumm. Ich habe daher ein gerichtliches Mahnverfahren über unsere Anwaltskanzlei in Gang gesetzt und werde dieses, verbunden mit Öffentlichkeitsarbeit, konsequent durchführen. Schwarze, kundenfeindliche Schafe müssen bekannt gemacht werden...

                  alex797A Offline
                  alex797A Offline
                  alex797
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Der Sachverhalt ist klar: Durch die Unmöglichkeit, wegen Corona-Reisewarnung und Sperrung aller Reisemöglichkeiten an Pfingsten, meinen Urlaub anzutreten, habe ich diesen, gesetzeskonform und fristgemäß gekündigt. Vacansoleil bot mir, vermutlich wie allen anderen Kunden, einen, für ein Jahr gültigen GUTSCHEIN an. Dieser hat erstens den Nachteil, dass sich bis zum Einlösedatum Preise zum Kundennachteil ändern können, mein Reiseziel nicht verfügbar ist und vor allem, MEINE TERMINE die Reise nicht zulassen. Rechtlich gesehen (nach gültigem EU-RECHT) muss ich keine Gutscheine akzeptieren, der Anbieter muss mir den gezahlten Betrag binnen 14 Tagen zurückzahlen.
                  Diese Sachverhalte habe ich Vacansoleil in etlichen Mails und per Post mitgeteilt.
                  Als keine Antwort (außer dem automatisierten Floskel-Hinweis auf Gutscheine) kam, habe ich die Sache schließlich an unsere Anwaltskanzlei zur Weiterbearbeitung übergeben.
                  Auch auf deren mehrfache Anschreiben antwortete Vacansoleil nicht. Somit blieb mir nichts anderes übrig, als ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, um an mein Geld zu kommen, da der Verdacht einer Insolvenz im Raum steht.
                  Es geht mir nicht um sog. Bashing, sondern um Warnung, da Vacansoleil im EU-Raum Angebote bewirbt. Ich kann nur vermuten, dass die Kapitaldecke des holländischen Inhabers sehr dünn ist oder er, auf Kosten der Kunden, kein Geld herausrücken will. Wie dem auch sei, ich werde es erfahren, spätestens vor Gericht. Von solchen Fällen lebt unsere Kanzlei.
                  Das einzige erfreuliche dabei ist, dass der Fall rechtlich völlig klar ist und der Verlierer alles zahlt. Wenn er nicht kann, wird es keine Firma V. mehr geben.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    Das Ergebnis wirst du uns in etwa einem Jahr (optimistisch!) berichten können - und bitte nicht vergessen, dass die Niederlande auf nationaler Ebene einen Gutschein rechtlich sanktioniert haben.
                    Dieser ist zudem gegen eine Insolvenz abgesichert und vermutlich hast du im Moment der rechtskräftigen Entscheidung schon längst deine Reisekosten wieder, da die Einlösen in Geld nach dem Ablauf möglich ist.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • alex797A Offline
                      alex797A Offline
                      alex797
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      Nun, es gilt: GERICHTSSTAND ist der des Kunden und es gilt EU-RECHT und nicht das, eines einzelnen EU-Landes.
                      Schaun wir mal...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        Wenn du da mal nicht so einiges durcheinanderwürfelst ... 😕?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        alex797A 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Wenn du da mal nicht so einiges durcheinanderwürfelst ... 😕?

                          alex797A Offline
                          alex797A Offline
                          alex797
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Nein-nein, wir würfeln nicht, wir schließen die Prozesse regelmäßig erfolgreich ab. Meistens kommt es aber gar nicht zum Verfahren, da die Gegner vorher anerkennen und zahlen, um die Kosten zu minimieren. Sie profitieren trotzdem, weil rund 90% der Kunden ihre Rechte, entweder aus Unkenntnis oder aus Prozessangst nicht wahrnehmen. Diese lassen sich zum Beispiel regelmäßig auch auf Flughäfen bei Flugverspätungen mit einem Gutschein für eine Billig-Pizza abspeisen, anstatt den größten Teil des Flugpreises einzufordern.
                          Leider klappt die kundenbefriedigende Regelung meistens nur mit Einschaltung eines Anwalts, wie bei Vacansoleil, denn der Kunde wird einfach ignoriert. Erst wenn es anfängt, per Kostennote, Geld zu kosten, geschieht etwas, notfalls vor Gericht, was dem Anwalt natürlich nicht unrecht ist, weil er dann nochmal kassiert. Eine gute Rechtschutzversicherung gehört heute leider zur wichtigsten Risikoabsicherung.
                          DA BRAUCHT ES NOCH VIEL AUFKLÄRUNG!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • hokahe0H Offline
                            hokahe0H Offline
                            hokahe0
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            @alex797

                            ..du trittst sehr forsch und bestimmt auf und sagst du hast über >unsere Anwaltskanzlei> ein Mahnverfahren eingeleitet.
                            Können ich und andere User hier davon ausgehen das du als Angestellte dieser Kanzlei arbeitest und dich auskennst, oder wenn nicht, woher beziehst du dann dein Wissen das hier ganz schnell für bare Münze genommen wird,- und dann sollten solche Aussagen natürlich auch hieb+stichfest sein.

                            Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #74

                              @alex797
                              Ja, da braucht es noch viel Aufklärung, z.B. dahingehend, dass bei einer Hotelbuchung Gerichtsstand der Erfüllungsort ist und eben genau nicht der Buchungs- oder gar Wohnort des Kunden.
                              Demnach ist zunächst auch die Gesetzgebung am Gerichtsstand zugrunde zu legen und nicht EU Recht.
                              Ggf. kann man die Entscheidung ja vor einem EU Gericht angreifen - viel Spaß dabei!

                              Ferner entbehrt die Bemerkung "leider klappt die kundenbefriedigende Lösung meistens nur mit Einschaltung eines Anwalts" des Nachweises und klingt für mich genauso beeindruckend, wie "99% Erfolg" durch Inkassounternehmen, die eh nur eindeutig durchbringbare Fälle überhaupt erst annehmen.
                              😴 ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • nate1N Offline
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                                nate1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                @alex797
                                Du solltest wissen, dass bei einer Forderungsdurchsetzung gegen ein Unternehmen mit Gerichtsstand in den Niederlanden der Kläger - in dem Fall Du - seine Anwaltskosten nicht in voller Höhe vom Angeklagten erstattet bekommt.

                                "Man muss lernen, zu verstehen, dass andere Anderes anders sehen". (Fred Ammon)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Cente20C Offline
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                                  Cente20
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  Hallo kann ich eigentlich den digitalen Gutschein den ich für meine Anzahlung von Center Park bekommen habe auch an jemand anderen weitergeben da ich ihn nicht mehr in Anspruch nehmen möchte

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    @Cente20
                                    Willkommen im Forum von HoldidayCheck!
                                    Sicherlich hast du eine Information bekommen zu den Bedingungen der Einlösung.
                                    Dort müsste dann auch zu erlesen sein, ob der Gutschein übertragbar ist.
                                    Ferner kannst du ihn nach Ablauf (vermutlich Ende 2021) ausbezahlen lassen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @ichbines11 sagte:

                                      Kann ich eine Pauschalreisein die Türkei auch kostenfrei stornieren wenn der Urlaub zwar durchgeführt werden kann, aber mit Einschränkungen. zB. kein Buffet, Maskenpflicht in Waschräumen usw. Also wenn es nicht so ist wie beschrieben zum Zeitpunkt der Buchung.

                                      Nein, und auch hier nochmal der Hinweis, dass kein Büffet oder kein Selbstbedienungsbüffet als Unannehmlichkeit zu betrachten ist und weder Wirkung auf ein Kündigungsrecht noch auf eine Reisepreisminderung entfaltet.
                                      Das teilweise Tragen von Masken, die Abstandsregeln und die verschärften Hygienemaßnahmen sind m.E. allesamt kein Grund für eine Absage.
                                      Gute Aussichten auf eine Kündigung mit Anspruch auf volle Erstattung des Reisespreises dürften hingegen jene Urlauber haben, die irgendwie zur Risikogruppe gehören (COPD, Cardiomyopathie, onkologische Erkrankungen etc. oder einfach wegen ihres fortgeschrittenen Alters).

                                      IckbinsdochI Offline
                                      IckbinsdochI Offline
                                      Ickbinsdoch
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Gute Aussichten auf eine Kündigung mit Anspruch auf volle Erstattung des Reisespreises dürften hingegen jene Urlauber haben, die irgendwie zur Risikogruppe gehören (COPD, Cardiomyopathie, onkologische Erkrankungen etc. oder einfach wegen ihres fortgeschrittenen Alters).

                                      Guten Tag in die Runde. Gibt es tatsächlich Fälle, wo Veranstalter die Zugehörigkeit zu einer der genannten Risikogruppen als Grund für die kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise akzeptiert haben?
                                      Grüße aus Berlin

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #79

                                        @Ickbinsdoch
                                        Willkommen im Forum von HolidayCheck! 👍
                                        Schwierige Frage - weit überwiegend wurden bislang die Reisen vom Veranstalter abgesagt und gibt es insofern keine besonders solide Basis für Erfahrungen ... beruht dein Anliegen denn auf einem bestimmten Fall?
                                        Wenn ja, möchtest du spezifizieren?

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #80

                                          Guten Morgen.
                                          Vielen Dank für die nette Begrüßung.
                                          Mein Anliegen beruht auf meinem persönlichen Fall.
                                          Meine Frau und ich haben im November 2019 eine Pauschalreise in die Türkei bei einem örtliche Reisebüro gebucht. RV ist vtours. Die Reise ist vom 13. bis 27.September gebucht. Meine Frau gehört zu insgesamt 3 der von Dir aufgezählten Risikogruppen. Bei mir ist es nur das Alter. 😎
                                          Wir haben uns mit Fortschreiten der Pandemie relativ früh entschlossen, unter diesen Umständen keinesfalls Urlaub im Ausland zu machen. Das Risiko, mit den bestehenden Vorerkrankungen plötzlich irgendwo weit weg von zu Hause in Quarantäne zu landen, ist uns einfach zu groß. Die einzig akzeptable Lösung für uns ist : Einerseits Urlaub zum genannten Zeitpunkt nur in Deutschland, andererseits Urlaub in der Türkei (im Ausland überhaupt) erst nach Ende der Pandemie. Leider mussten wir dann feststellen, dass bei vtours eine Umbuchung von Reiseziel oder Reisetermin generell ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass ich stornieren muss. Mein Frage ist also, ob die Zugehörigkeit zur Risikogruppe dazu führt, dass der RV (unabhängig vom Bestehen einer Reisewarnung) auf die Stornogebühr (bei vtours mindestens 30% des Reisepreises) verzichten muss.
                                          Gruß aus Berlin

                                          altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
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