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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • webdesigneW Offline
    webdesigneW Offline
    webdesigne
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #7601
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    • nate1N Offline
      nate1N Offline
      nate1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #7602

      Auf Langstrecke mit Corona infiziert

      "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

      Silvia LS 1 Antwort Letzte Antwort
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      • nate1N nate1

        Auf Langstrecke mit Corona infiziert

        Silvia LS Offline
        Silvia LS Offline
        Silvia L
        schrieb am zuletzt editiert von
        #7603
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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
          #7604
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          • HC-Mitglied2162603H Offline
            HC-Mitglied2162603H Offline
            HC-Mitglied2162603
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603
            #7605
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            • HC-Mitglied2716142H Offline
              HC-Mitglied2716142H Offline
              HC-Mitglied2716142
              Verwarnt Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #7606
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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                #7607
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #7608
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                  • HABERLINGH 1
                    HABERLINGH 1
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #7609

                    EU-Behörden empfehlen Aufhebung aller Reisebeschränkungen, klick hier

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • MnariM Offline
                      MnariM Offline
                      Mnari
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #7610

                      In Bayern hat unser Ministerpräsident wieder einmal eine Katastrophe ausgerufen.

                      Ich möchte keine Grundsatzdiskussionen.

                      Darf man stand jetzt überhaupt verreisen?

                      Ist eine Fahrt zum Flughafen überhaupt erlaubt?

                      Wenn ich in Bayern lebe und zB in Frnakfurt in der Passkontrolle stehe, kann das Probleme mit sich bringen?

                      REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • REJBodenheimR Offline
                        REJBodenheimR Offline
                        REJBodenheim
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #7611

                        Die Frage ist, ob der Antritt deiner Urlaubsreise ein triftiger Grund ist, dich von zu Hause weg zu bewegen. Vom Sinn der Ausgangsbeschränkung her würde ich sagen "Nein, ist es nicht".

                        Landesweite Ausgangsbeschränkung
                        Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.

                        aus: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/
                        Ob hier im Forum jemand ist, der das mit Sicherheit sagen kann? Ich würde eher deine lokalen Behörden fragen.
                        In Frankfurt kannst du sehr wohl gefragt werden, wieso du die Ausgangsbeschränkung nicht einhälts.

                        SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • REJBodenheimR REJBodenheim

                          Die Frage ist, ob der Antritt deiner Urlaubsreise ein triftiger Grund ist, dich von zu Hause weg zu bewegen. Vom Sinn der Ausgangsbeschränkung her würde ich sagen "Nein, ist es nicht".

                          Landesweite Ausgangsbeschränkung
                          Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.

                          aus: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/
                          Ob hier im Forum jemand ist, der das mit Sicherheit sagen kann? Ich würde eher deine lokalen Behörden fragen.
                          In Frankfurt kannst du sehr wohl gefragt werden, wieso du die Ausgangsbeschränkung nicht einhälts.

                          SokratesS Offline
                          SokratesS Offline
                          Sokrates
                          Experte Istanbul
                          schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                          #7612

                          @rejbodenheim sagte:

                          Die Frage ist, ob der Antritt deiner Urlaubsreise ein triftiger Grund ist, dich von zu Hause weg zu bewegen. Vom Sinn der Ausgangsbeschränkung her würde ich sagen "Nein, ist es nicht".
                          aus: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/

                          Zu den triftigen Gründen gehören aber auch berufliche und dienstliche Tätigkeiten, also Handlungen zur Erfüllung von Verträgen. Das bedeutet natürlich auch die Erfüllung von Reiseverträgen!

                          LG

                          Sokrates

                          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                          HC-Mitglied2716142H 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheim
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #7613

                            Ich wage mal die Behauptung, dass zwischen einem Arbeitsvertrag, wo der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung schuldet und einem Reisevertrag eine kleiner Unterschied besteht. Da schuldet der Reisende ja nicht dem RV/der Airline etwas, sondern umgekehrt. Diesen Teil des Vertrags wird der RV/die Airline ja weiterhin erfüllen können.
                            Ob der Reisende das wahrnehmen kann, ist die Frage. Reisen scheinen ja durch die Ausgangsbeschränkung / nächtliche Ausgangssperre nicht per se verboten zu sein. Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, aber ich habe noch keine Quelle gefunden, die eine eindeutige Aussage dazu macht, dass eine gebuchte Fern-/Flugreise ins Ausland nicht angetreten werden darf.
                            Die Reisen innerhalb Deutschlands erledigen sich, da die Hotels keine Touristen aufnehmen dürfen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH 1
                              HABERLINGH 1
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #7614

                              Urlaub im Ausland trotz Lockdown? Die wichtigsten Fakten, klick hier

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • SokratesS Sokrates

                                @rejbodenheim sagte:

                                Die Frage ist, ob der Antritt deiner Urlaubsreise ein triftiger Grund ist, dich von zu Hause weg zu bewegen. Vom Sinn der Ausgangsbeschränkung her würde ich sagen "Nein, ist es nicht".
                                aus: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/

                                Zu den triftigen Gründen gehören aber auch berufliche und dienstliche Tätigkeiten, also Handlungen zur Erfüllung von Verträgen. Das bedeutet natürlich auch die Erfüllung von Reiseverträgen!

                                LG

                                Sokrates

                                HC-Mitglied2716142H Offline
                                HC-Mitglied2716142H Offline
                                HC-Mitglied2716142
                                Verwarnt Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #7615

                                @sokrates sagte:

                                Zu den triftigen Gründen gehören aber auch berufliche und dienstliche Tätigkeiten, also Handlungen zur Erfüllung von Verträgen. Das bedeutet natürlich auch die Erfüllung von Reiseverträgen!

                                Na ja, Reiseverträge von Urlaubsreisen unter berufliche und dienstliche Tätigkeiten mit einzuordnen, wäre m.E. schon eine sehr, sehr freizügige Interpretation der Verordnung. Ich bin da mehr bei @REJBodenheim, zumal auch die Originalverordnung der Bayerischen Staatsregierung v. 08.12.20 unter § 3 keine weiterführenden Auskünfte bzgl. der "triftigen Gründe" bei Urlaubsreisen gibt. Das Einreisen aus dem Ausland wird innerhalb der Verordnung zwar abgehandelt, aber Urlaubsreisen ins Ausland muss man nach dieser Verordnung entweder als nicht erlaubt betrachten oder sie sind in der Verordnung schlichtweg vergessen worden. Ganz abenteuerlich wird's scheinbar für Urlaubsreisende, die aus einer Region kommen mit einem Inzidenzwert von über 200. Dann gilt nämlich nach § 25 dieser Verordnung in Bayern eine umfangreiche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Als Ausnahmen von dieser Regelung sind Urlaubsreisen übrigens ausdrücklich nicht erwähnt oder sie sind auch hier schlichtweg vergessen worden...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • MnariM Offline
                                  MnariM Offline
                                  Mnari
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #7616

                                  Wenn in der Verordnung touristische Auslandsreisen nicht explizit verboten werden, dann sehe ich hier also kein Verbot.

                                  olicheckO HC-Mitglied2716142H 2 Antworten Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • MnariM Mnari

                                    Wenn in der Verordnung touristische Auslandsreisen nicht explizit verboten werden, dann sehe ich hier also kein Verbot.

                                    olicheckO Offline
                                    olicheckO Offline
                                    olicheck
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #7617

                                    Die Ein-und Ausreisebestimmungen regeln nicht die Länder, sondern der Bund.
                                    Hier zu finden, Ende des ersten Drittels:

                                    Die EQV regelt nicht, ob eine Person überhaupt nach Deutschland/Bayern einreisen darf. Sie regelt nur, ob eine Person in Quarantäne muss, nachdem sie einreisen durfte. Die Frage der Ein- oder Ausreise regelt ausschließlich der Bund.
                                    Übrigens gilt die bayr. Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) nur bis zum 20.12.20. Sie wurde bis heute nicht verlängert.Da hat jemand etwas vergessen.....

                                    Und der Bund regelt aktuell:
                                    Keine Reiseverbote!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • sanne678S Offline
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                                      sanne678
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #7618

                                      Die Einreisequarantäneverordnung für Bayern gilt bis zum 5. Januar, da wurde wohl nichts vergessen....

                                      https://news.wko.at/news/salzburg/verordnung-fuer-berufspendler-erlassen.html

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HC-Mitglied2716142H Offline
                                        HC-Mitglied2716142H Offline
                                        HC-Mitglied2716142
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #7619

                                        @olicheck, wir sprechen hier gerade nicht über die Einreise aus dem Ausland und schon gar nicht über die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) und damit steht hier auch nicht zur Diskussion, ob diese bis 20.12.20 gilt oder nicht, sondern wir reden von der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020, die ab dem 09.12.20 bis zum 05.01.21 gilt...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #7620
                                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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