Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Immerhin ist in NRW Quarantäne für Reiserückkehrer "nicht administrierbar".
Heute München Hbf nach Ankunft des Eurocity mehrfach die knackige Durchsage "Reisende aus dem Ausland bitte sofort Corona Test". Auch Hinweisschilder am Bahnsteig. -
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Hallo Zusammen,
da die Türkei ja nun auch ein PCR Test verlangt um einreisen zu können, muss ich mich davor natürlich auch Testen lassen (72 Stunden). Jetzt zu meiner Frage: Wenn am 2.1 spätabends mein Flug ist (ca 19 Uhr) ich mich aber am 30.11 morgens um 9 Uhr testen lasse, wird es dann Probleme geben? Schließlich sind es dann ein paar Stunden mehr als die 72 Stunden. Wie sieht denn ein PCR Ergebnis aus? Ist da auch die Uhrzeit angegeben?Vielen Dank
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Nicht älter als 72 Stunden sind wohl alles bis 72 Stunden. Was ist daran so schwer zu verstehen? Wo soll denn die Kulanz liegen? Bei 74, 76 oder sogar 80 Stunden, Regeln sind dafür gemacht, dass sie eingehalten werden, wenn man schon zur Zeit unbedingt reisen muss.
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Hallo Zusammen,
da die Türkei ja nun auch ein PCR Test verlangt um einreisen zu können, muss ich mich davor natürlich auch Testen lassen (72 Stunden). Jetzt zu meiner Frage: Wenn am 2.1 spätabends mein Flug ist (ca 19 Uhr) ich mich aber am 30.11 morgens um 9 Uhr testen lasse, wird es dann Probleme geben? Schließlich sind es dann ein paar Stunden mehr als die 72 Stunden. Wie sieht denn ein PCR Ergebnis aus? Ist da auch die Uhrzeit angegeben?Vielen Dank
Hallo und willkommen im HC- Forum, ferras1!
Mit den von Dir angegebenen Zeiten kriegst Du sicher Probleme - selbst, wenn es "30.12." heissen würde!

Du solltest den Test so legen, dass Du die 72 Stunden bis zur Ankunft in TR hast. Und wie so ein PCR-Befund aussieht, siehst Du unten. Diese Daten werden auf das Formular übernommen.
LGSokrates

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Hallo und willkommen im HC- Forum, ferras1!
Mit den von Dir angegebenen Zeiten kriegst Du sicher Probleme - selbst, wenn es "30.12." heissen würde!

Du solltest den Test so legen, dass Du die 72 Stunden bis zur Ankunft in TR hast. Und wie so ein PCR-Befund aussieht, siehst Du unten. Diese Daten werden auf das Formular übernommen.
LGSokrates

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Hallo und willkommen im HC- Forum, ferras1!
Mit den von Dir angegebenen Zeiten kriegst Du sicher Probleme - selbst, wenn es "30.12." heissen würde!

Du solltest den Test so legen, dass Du die 72 Stunden bis zur Ankunft in TR hast. Und wie so ein PCR-Befund aussieht, siehst Du unten. Diese Daten werden auf das Formular übernommen.
LGSokrates

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Die 72 Stunden gelten ab Probennahme. Auch etwas was ziemlich logisch ist, finde ich. Der Test gibt ja deinen Zustand wieder zu dem Zeitpunkt zu dem die Probe entnommen wird und nicht wann ein Labor das Ergebnis ausgibt.
Wie auf dem Beispiel oben erkennbar, können schon einige Stunden zwischen beiden liegen. Da sollte man also auch drauf achten. Der Termin zur Probennahme sollte also 3 Tage (72h) vorher liegen.
Wenn dein Flug um 19:00 am 02.01.2021 geht, darf deine Proben frühestens (!) am 30.12. um 19:00 genommen werden. Jeder Termin der früher liegt birgt für dich das Risiko am Checkin abgewiesen zu werden. -
Hallo an alle, haben die Süddeutschen unter euch Erfahrungen, wie das mit der Quarantäne ist, wenn man zum Beispiel über NRW (Düsseldorf) wieder einreist? Dort wurde die Quarantänepflicht ja wieder aufgehoben. Wenn ich ein 1-2 Tage nach Rückreise in NRW bleibe und dann zurück nach BW oder BY Reise, müsste ich in der Theorie ja nicht in Quarantäne, oder?
Vg
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mhhh… habe jetzt leider nicht die genaue Antwort auf meine Frage gefunden.
Wenn ich es mir selbst zusammenreime, dann müsste ich nach dem PCR Test in NRW für circa 24 Stunden in Quarantäne, bis das Ergebnis da ist und könnte so die 10 Tage in Bayern umgehen. Richtig? Falsch?

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Falsch, denn du warst in den letzten 10 (oder 14) Tagen in einem Gebiet, das eine Quarantäne Pflicht auslöst. Dein Aufenthalt in NRW entbindet dich nicht von der Quarantäne.
Schau dir die Corona Verordnung von BW oder BY an, oder die FAQs. Da findest du die Antwort. Oder frage bei dem für dich zuständigen Gesundheitsamt nach. -
Wir überlegen gerade, wann wir den Corona Test am geschicktesten machen. Derzeit bietet Bayern noch ein kostenloses Test Angebot für alle Bürger an. Das Reise Zertifikat mit der Nummer des Ausweises kostest 10€ , ist also sehr überschaubar und die Test Location befindet sich nicht ganz so weit als der Münchner Flughafen für uns wäre. Ich habe mit einer Mitarbeiterin gesprochen, sie meint das Ergebnis käme innerhalb von 72 Stunden, meist deutlich früher. Abflug ist der 08.01. 10:30, Ankunft geplant 14:20. Da der Zeitpunkt der Einreise ausschlaggebend ist, dürften wir den Test frühestens am 05.01. um 14:20 machen. Wie sieht es nun mit evtl. Flugverspätungen aus, wieviel Zeit sollte man hierfür noch einkalkulieren oder gibt es für diesen Fall eine Toleranzgrenze ? Hat hier schon jemand Erfahrung gesammelt? Danke für Eure Antworten.
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Tja - genau diese Arten von Fragen hatte REJBodenheim ja schon vorhergesagt ...
...Zudem gibt es je nach Fluggesellschaft unterschiedliche Regelungen von 72h bei Antritt der Reise bis 72h bei Ankunft im Zielland.
Erfahrungen dürfte noch rar sein, die Anordnung ist ja quasi ofenfrisch.
Ich würde jedenfalls einen Puffer für evtl. Verspätung einplanen, das kann ja sowohl den Abflug als auch die Ankunft betreffen.
Da das Ergebnis jederzeit jünger sein darf terminiert man vermutlich am besten gem. der maximalen Wartezeit auf das Ergebnis.Richtig blöd wird´s erst, wenn man positiv ist.
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Tja - genau diese Arten von Fragen hatte REJBodenheim ja schon vorhergesagt ...
...Zudem gibt es je nach Fluggesellschaft unterschiedliche Regelungen von 72h bei Antritt der Reise bis 72h bei Ankunft im Zielland.
Erfahrungen dürfte noch rar sein, die Anordnung ist ja quasi ofenfrisch.
Ich würde jedenfalls einen Puffer für evtl. Verspätung einplanen, das kann ja sowohl den Abflug als auch die Ankunft betreffen.
Da das Ergebnis jederzeit jünger sein darf terminiert man vermutlich am besten gem. der maximalen Wartezeit auf das Ergebnis.Richtig blöd wird´s erst, wenn man positiv ist.
Vielen Dank von Schmeling, so ähnlich denke ich auch. Positiv wäre echt doof, aber da Pandemie mitversichert, bzw. schwere Erkrankung durch Pandemie zahlen wir halt die 20%. Wir haben uns Sonntag schonmal testen lassen, zur Sicherheit solange das Hotel noch storniert werden kann.
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Ja, meine Glaskugel...
Praktische Erfahrungen sind immer von der Airline abhängig. Die gilt es zu kontaktieren oder auf deren Homepage zu schauen, wie sie diese Regel interpretieren. Die Problematik eines Airline-fremden Mitarbeiter mit abweichendem Briefing am Checkin-Schalter heben wir uns für später auf...
Wenn ich richtig ähnliche frühere Regelungen erinnere (ich glaube, es war EG oder MV oder GR oder ...), war es üblich, dass Verspätungen nicht gezählt werden, die Uhr also nach den geplanten Start- und Landezeiten gestellt werden kann. Es gab hier jedenfalls keine verzweifelten Berichte, dass jemand nicht an Bord durfte, weil der Start sich verspätete.
Positiv sein ist tatsächlich blöd, aber lieber vor Abflug als bei Ankunft...

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Hallo an alle, haben die Süddeutschen unter euch Erfahrungen, wie das mit der Quarantäne ist, wenn man zum Beispiel über NRW (Düsseldorf) wieder einreist? Dort wurde die Quarantänepflicht ja wieder aufgehoben. Wenn ich ein 1-2 Tage nach Rückreise in NRW bleibe und dann zurück nach BW oder BY Reise, müsste ich in der Theorie ja nicht in Quarantäne, oder?
Vg
Allein schon, dass ich deine Frage unverantwortlich finde ist vorgeschrieben dass du dich nach Einreise aus einem Risikogebiet selbstständig beim zuständigen Gesundheitsamt meldest. Unabhäbgig ob du über Nordrhein Westfalen oder, was auch schon viele versucht haben, über die Schweiz einreist. Ansonstenvegehst du eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 5.000 € kosten kann. Ob du dieses Risiko eingeht bleibt dir überlassen.
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Tatsächlich bis zu 25k € ...

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Ich würde hier kein Risiko eingehen. Es ist damit zu rechnen daß anhand der zwingend abzugebenden digitalen Einreiseanmeldung, die auch an das örtliche Gesundheitsamt weitergeleitet wird (in dieser ist auch die Wohnadresse und damit das Bundesland anzugeben) zumindest stichprobenartig von lokalen Ordnungsbehörden am jeweiligen Wohnort die Einhaltung der Quarantänepflicht überprüft wird.



