Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Danke. Den Haken "Kostenlose Stornierung" habe ich gesehen.
Ich habe aber gedacht, es gibt momentan einen oder mehrere Veranstalter, die auf eine Anzahlung verzichten.
Scheint aber nicht der Fall zu sein.
Da muss ich mich mal durch die Angebote mit der kostenlosen Stornieroption wühlen. -
Offen gestanden sind wir jetzt sehr weit off topic, ich bitte ggf. die Veranstalterthreads zu nutzen.
Danke! -
Hallo,
darf man hier im Forum mal nach gängigen und guten Covid-Versicherungen fragen welche man fürs reisen braucht bzw welche ihr für eure Reisen abgeschlossen habt?
Sonst gern auch per PN. -
Hallo,
darf man hier im Forum mal nach gängigen und guten Covid-Versicherungen fragen welche man fürs reisen braucht bzw welche ihr für eure Reisen abgeschlossen habt?
Sonst gern auch per PN. -
@türkeirot
Kanoanja hatte dazu recherchiert, ist aber schon reichlich her ...
Ich kann dir noch die Hanse Merkur nennen, die einen Schutz trotz Pandemie anbietet.
Meines Wissens haben zahlreiche Anbieter "nachgerüstet". -
Ab 1 Februar auch medizinische Masken auf Flügen ...klick
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Bei den COVID Versicherungen ( auch bei Abschluss bei Reisebuchung) immer schön das Kleingedruckte lesen, es gibt unterschiede, Unterschiede in der Summenbegrenzung, Auschluss Reisewarnung, Ausschluss Risikogebiet, Unterschiede Quarantänekosten usw
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20 Länder als Hochinzidenzgebiete ab heute eingestuft
Und hier geht es zu den heutigen Aktualisierungen des Auswärtigen Amtes dazu klick
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Flüge aus Hochrisikogebieten - Strengere Kontrollen am Flughafen Frankfurt - auch andere Flughäfen wollen nachziehen
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@Ahotep
Ich habe den Thread gelesen in dem Du Sandra empfohlen hast hier weiterzuschreiben. Auch ich mache mir Gedanken darüber ob man mir einen Strick drehen kann wenn ich wärend des verschärften Lockdown - mein Arbeitgeber möchte bald die Urlaubsanträge haben - einen Urlaub für Ende Juni Anfang Juli buche und die Lage sich nicht so entwickelt wie gehofft. . Ich bin bis jetzt immer sofort ins Reisebüro gefahren wenn ich die Urlaubsgenehmigung hatte. Nicht das es dann heißt: " Sie hätten mit der Buchung warten müssen bis die Entwicklung absehbar war."
Gruß
Karl -
Niemand möchte einen Strick daraus drehen. Man muss sich momentan nur bewusst sein, das man evtl. Quarantäne an den Urlaub hängen muss oder sich die Lage noch mehr verschärft und eh abgesagt wird
Von daher so buchen (Flex Tarif z.B.) das ich auch jederzeit selber kostenlos die Notbremse ziehen kann, auch kurz vor Abreise. Arbeitgeber reagieren natürlich auch oft allergisch wenn sie hören , man möchte in die Sonne fliegen, trotz Reisewarnung.
Sandra hatte weder den RV genannt oder ist näher auf das Angebot eingegangen. Vielleicht schaut sie hier ja rein. -
Richtig, die Arbeitgeber dürfen schlichterdings erwarten, dass sich ihre Mitarbeiter an Empfehlungen / Regeln halten und dies ggf. auch einfordern.
Demnach ist - wie Ahotep schon vollkommen richtig schrieb! - die flexible Buchung das Gebot der Stunde.
Somit kann man mit Ruhe die Entwicklung abwarten und hat seine Schäfchen im Trockenen falls die erhoffte Besserung endlich eintritt. -
@Ahotep
@vonschmelingUm den Arbeitgeber geht es mir nicht. Und natürlich achte ich darauf ob es spezielle Corona Angebbote gibt. Beim ersten Nachschauen hatte ich den Eindruck das TUI diesen Service bei XTUI nicht anbietet. Meine Befürchtung habe ich ja oben bereits hingeschrieben. Wenn diese Grundlos ist wäre das super.
Gruß
Karl -
Korrekt, das ist die kleine Mogelpackung:
Gilt nur für TUI klassisch, also viele Ausnahmen --- Details übrigens hier, klick
Flex TUI-Details:
Dran denken, ab Februar kostet das alles Aufpreise! Und die fangen bei 39 Euro an...
Wenn man also bei TUI buchen will, dann .... -
Niemand möchte einen Strick daraus drehen. Man muss sich momentan nur bewusst sein, das man evtl. Quarantäne an den Urlaub hängen muss oder sich die Lage noch mehr verschärft und eh abgesagt wird
Von daher so buchen (Flex Tarif z.B.) das ich auch jederzeit selber kostenlos die Notbremse ziehen kann, auch kurz vor Abreise. Arbeitgeber reagieren natürlich auch oft allergisch wenn sie hören , man möchte in die Sonne fliegen, trotz Reisewarnung.
Sandra hatte weder den RV genannt oder ist näher auf das Angebot eingegangen. Vielleicht schaut sie hier ja rein.Es ging mir nicht um den Arbeitgeber. Es ging um den Veranstalter und wann ich die Reise wegen einer RW kostenlos stornieren kann. Der Sachverhalt ist so: Ich hatte im April 2020 für Dezember 2020 gebucht. Ich traute mich dann in 12/2020 nicht zu fliegen und wollte umbuchen auf Dezember 2021. Das ging nicht, da die Angebote auskunftsgemäß noch nicht da waren. Daher habe ich auf März 2021 umgebucht. Aber ich habe jetzt wieder Angst zu Verreisen (wegen Ansteckung i.V.m. Reisewarnung auf Lanzarote) und möchte kostenlos stornieren oder kostenlos umbuchen auf Ende des Jahres. Die Frage ist, wie lange ich warten muss um kostenlos umzubuchen oder stornieren zu können. Ich möchte das möglichst frühzeitig machen und nicht erst 5 Tage vor Abflug um Planungssicherheit zu haben. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt
Danke für eure Hilfe! -
@Günes1979
Ich vermute, deine Vertragsbedingungen haben sich bei der Umbuchung nicht geändert? Meint: Wenn es im Dezember 20 ging müsste es ja jetzt auch gehen.
So generell ist die Frage nur im Hinblick auf die Reisewarnung zu beantworten, in deren Fall gewöhnlich ein Rücktrittsrecht besteht.
Alles weitere kannst du deinem Reisevertrag entnehmen, hier kann man keine globalen Fristen / Bedingungen seriös wiedergeben. -
@Günes1979
Ich vermute, deine Vertragsbedingungen haben sich bei der Umbuchung nicht geändert? Meint: Wenn es im Dezember 20 ging müsste es ja jetzt auch gehen.
So generell ist die Frage nur im Hinblick auf die Reisewarnung zu beantworten, in deren Fall gewöhnlich ein Rücktrittsrecht besteht.
Alles weitere kannst du deinem Reisevertrag entnehmen, hier kann man keine globalen Fristen / Bedingungen seriös wiedergeben.Nein die Vertragsbedingungen haben sich nicht geändert. Aber im Dezember 2020 habe ich 80 EUR Umbuchungsgebühren bezahlt (weil keine RW für Lanzarote vorlag) und jetzt liegt eine RW vor, die vermutlich (hohe Ind. auf Lanzarote) noch ein wenig anhalten wird. Und ich möchte nicht noch einmal Umbuchungsgebühren zahlen. Im Vertrag ist dazu aber nicht geregelt. Es ist eine juristische Frage, wie lange im Voraus man im Falle einer RW kostenlos umbuchen oder stornieren darf.
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@Günes1979
Ich vermute, deine Vertragsbedingungen haben sich bei der Umbuchung nicht geändert? Meint: Wenn es im Dezember 20 ging müsste es ja jetzt auch gehen.
So generell ist die Frage nur im Hinblick auf die Reisewarnung zu beantworten, in deren Fall gewöhnlich ein Rücktrittsrecht besteht.
Alles weitere kannst du deinem Reisevertrag entnehmen, hier kann man keine globalen Fristen / Bedingungen seriös wiedergeben.@vonschmeling sagte:
@Günes1979
So generell ist die Frage nur im Hinblick auf die Reisewarnung zu beantworten, in deren Fall gewöhnlich ein Rücktrittsrecht besteht.
Ganz genau und wie lange vor Abreise besteht dieses Recht?
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Wenn zum Zeitpunkt deiner Reise mit großer Wahrscheinlichkeit noch eine Reisewarnung besteht, Günes1979.
Gewöhnlich 14 Tage vor Antritt des Trips, also möglicherweise nicht mit dem von dir erhofften Vorlauf.
Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen sind immer im Vertrag geregelt und es kann gewaltige Unterschiede geben.
Das ist insofern keine juristische Frage als die Veranstalter dies im rechtlich zulässigen Rahmen regeln.
Es kommt also auf deinen Vertrag mit dem Veranstalter an, daher schrieb ich ja, die Frage könne nicht so allgemein abgearbeitet werden.


