Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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es wird hier unterschieden zwischen einreisen auf dem landweg oder mit dem flugzeug
und das ist eine ungleichbehandlung die durch nichts zu rechtfertigen ist
und schon gar nicht der eindaemmung der pandemie dienen kannzwei personen kommen aus dem gemeinsamen ort X, in dem sie sich seit monaten beispielsweise beruflich aufhalten
person a kommt mit dem flieger muß sich vor einreise verpflichtend testen lassen
und muß den test noch selbst bezahlenperson b mit dem auto weil er das equipment des einsatzes transportieren muß, er muß sich nicht testen lassen und kann munter ohne kontrolle einfach so nach d einreisen
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wie sieht denn da die rechtliche seite aus, wenn jemand monatelang im ausland war ?
er konnte ja nicht ahnen das ihn die testpflicht ereilt und hat jetzt unnoetigen aufwand / kosten an der backeim letzten jahr waren doch gewisse vorschriften so gestaltet, wenn es bei abflug noch kein risikogebiet war, derjenige nicht damit rechnen konnte das es sich waehrend seines aufenthaltes aendert
@suzimausi sagte:
wie sieht denn da die rechtliche seite aus, wenn jemand monatelang im ausland war ?
er konnte ja nicht ahnen das ihn die testpflicht ereilt und hat jetzt unnoetigen aufwand / kosten an der backeJau .... und wenn er 20 Jahre im Ausland war konnte er nicht ahnen, dass jetzt der Euro Zahlungsmittel ist. Und wenn er 76 Jahre im Ausland war hat er jetzt Kosten um sich einen Perso ausstellen lassen zu lassen, weil der Pass des Deutschen Reiches nicht mehr gültig ist.
Ich denke, die Kosten für einen Test stehen in keinerlei Relation zu denen eines monatelangen Auslandsaufenthaltes. Grundsätzlich vertrete ich die Ansicht, dass nicht jeder versuchen sollte, jegliche in seiner Person begründeten Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen. -
es wird hier unterschieden zwischen einreisen auf dem landweg oder mit dem flugzeug
und das ist eine ungleichbehandlung die durch nichts zu rechtfertigen ist
und schon gar nicht der eindaemmung der pandemie dienen kannzwei personen kommen aus dem gemeinsamen ort X, in dem sie sich seit monaten beispielsweise beruflich aufhalten
person a kommt mit dem flieger muß sich vor einreise verpflichtend testen lassen
und muß den test noch selbst bezahlenperson b mit dem auto weil er das equipment des einsatzes transportieren muß, er muß sich nicht testen lassen und kann munter ohne kontrolle einfach so nach d einreisen
@suzimausi sagte:
und das ist eine ungleichbehandlung die durch nichts zu rechtfertigen ist
Ja, da sollten wir gleich eine Demo anmelden, eine Petition aufsetzen, die Menschenrechtsbeauftragte anrufen und in den Hungerstreik treten.
Also wirklich...PS OT:
es standen auch schon viele menschen an den hängen und pisten... -
@Suzimausi
diese angebliche Ungleichbehandlung ist schon dadurch gerechtfertigt, dass eine Reise in einem Flieger das Risiko beinhaltet, durch hunderte andere Reisende infiziert zu werden beziehungsweise von ihnen infiziert zu werden. Im Gegensatz dazu ist eine Anreise allein in einem Auto schon einer Quarantäne gleichzusetzen. -
Vielleicht hat es zusätzlich auch damit etwas zu tun, dass Autos und wohl auch Züge einfach gar nicht kontrolliert werden können. Stichproben, ja, aber nicht deckend.
Bei check-in am Flughafen das Testergebnis verlagen ist easy.
Öffnet natürlich auch Tür und Tor für Findige, die in Nachbarländer fahren, in denen man auf dem Rückweg keinen Test braucht, und dann wieder brav mit dem Auto nach Hause. -
@Suzimausi
Vollkommen korrekt weist jlechtenboehmer auf die Unterschiede zwischen einer Reise im Auto / Zug und einer im Flugzeug hin. Kann man auch mal drüber nachdenken, bevor man "Diskriminierung" unterstellt ...
Ferner können beruflich Reisende (Stichwort "Equipment") ihrem AG die Rechung für den Test präsentieren, dem Staat jedoch selbstverständlich nicht.
War die Reise privater Natur müssen sie wohl oder übel selbst aufkommen. Aber Frau M. klagt sicher gern, wenn man sie darum bittet ...
Fazit: Mein Mitgefühl für deine Empörung ist nicht nennenswert. -
jlechtenboehmer
außer vielleicht jetzt von m alle zurueck sind die flieger im moment gaehnend leer...
und im zug hat man ein aehnlich hohes infektionsrisiko mit hunderten von fahrgaesten, um bei deinen worten zu bleiben
was man zuvor im ausland gemacht hat, ist dadurch aber auch nicht geklaert
auch da kann man sich unvorsichtigerweise irgendwo infiziert haben
in meinem beispiel koennten auch 3 kollegen im fahrzeug sitzen, und dann ?michi
das geht auch nur, weil der staat die verantwortung und die arbeit der kontrollen den airlines bzw. den flughaefen im ausland ueberlaesst
und sie es selbst gar nicht leisten koennenes oeffnet auch tuer und tor fuer gefaelschte zertifikate, gerade wo heute ja alles ins netz gestellt und veroeffentlicht wird
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vs
es ist fuer mich nicht durchdacht, entweder man schreibt sowas fuer alle vor, oder fuer keinen
denn es soll ja vor allem darum gehen, so der wortlaut auf tagesschau.de"Mit einer Testung bereits vor Abflug wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken können bzw. einen zusätzlichen Eintrag von SARS-CoV-2 Infektionen nach D eutschland verursachen."
und im link von haberling steht dann
crews sind ausgenommen
die koennen also fleißig ungetestet ihren dienst im flieger verrichten, da gibt es offenbar keine gefahr das einer positiv ist, und die passagiere anstecken koennte

und der fliegt dann zweimal an einem tag nach m allorca hin und zurueck...auch das ist wieder eine nicht durchdachte aktion, die im zweifel vielleicht rechtlich so nicht haltbar ist, weil es wieder ruck zuck hingeschustert werden musste, um dem buerger zu zeigen das man sich kuemmert
das haette man schon im letzten jahr so machen koennen, statt test bei oder nach einreise
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Interessant wäre im Zusammenhang mit den Pflichttests vor Rückreise, inwieweit hier ein kostenloses Storno angezeigt wäre? Sind ja andere Bedingungen als zum Buchungszeitpunkt. Wie seht Ihr dies?
Domino...Dein Ernst...??
ein Test dauert ein paar Sekunden und die Auswertung beim Antigen Schnell Test 15 Minuten und beim PCR Schnell Test 60 Minuten, so meine Info..... würde das für dich solche Unannehmlichkeiten darstellen, eine kostenfreie Stornierung zu rechtfertigen...??
aber da kann VS sicher etwas zu beitragen...
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Ja die Frage war ernst gemeint. Es geht ja nicht um die Zeit, die der Test dauert, sondern im positiven Fall um eine Quarantäne im Ausland anstatt einer Quarantäne zuhause. Das ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt, den einige Bucher bestimmt berücksichtigt hatten.
Zudem strebt die Bundesregierung an, dass Reisende durch diese Maßnahme vom Reisen abgehalten werden.
Ich persönlich bin nicht betroffen. Meine aktuell noch gebuchten Reisen sind 1 x Hochinzidenzgebiet, 1 x Risikogebiet, 1 x Virusvariantengebiet.
Vielleicht hilft meine Frage aber anderen Reisenden, die unter den Bedingungen nicht reisen möchten.
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@Domino
Wenn einige Bucher diesen Aspekt berücksichtigt / mit einbezogen haben, bedeutet das doch, dass sie - gesund oder möglicherweise doch infiziert - im gebuchten Flieger die Rückreise antreten wollten. Oder habe ich da etwas falsch verstanden ? Falls ja - bitte entschuldige. -
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Kam mir auch merkwürdig vor Bienekind
Nicht das es da Verwechslungen gibt! -
WESHALB?
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wir haben eine Suzimausi
Nichts für ungut, ist nicht böse gemeint. -
@Sissimauzi1972
Der Antritt einer Reise ist ein sog. wichtiger Grund, weshalb die Anreise zum Flughafen auch während der Sperrzeit gestattet ist.
@Domino27
Ich denke, ein Rücktrittsgrund wegen der Testpflicht wäre zu verneinen.
Es gab ja bereits vielerlei behördliche Anordnungen, die in der Zeit zwischen der Buchung und der Abreise ergangen sind - nichts davon ermächtigte zur Befreiung von Rücktrittsgebühren (ausgenommen die Quarantänepflicht am Zielort und das nur bei Pauschalreisen).
Vielleicht streitet sich bald mal einer drum, dann wird man wohl erfahren wie Richter das bewerten.
Ferner hat die Bundesregierung ja schon wiederholt um Verzicht auf nicht dringend notwendige Reisen ersucht, die Maßnahme dient demnach dem Aspekt der Sicherheit für die Ausnahmen. Anders ausgedrückt: Urlauber zu vergrämen ist nur ein sehr zu vernachlässigender Nebeneffekt und nicht etwa der Zweck der Vorschrift.
@Suzimausi
Die Crews sind ausgenommen, weil sie vom AG getestet werden ...
Ich bleibe dabei: Das Risiko im Flugzeug ist wesentlich höher als in anderen Verkehrsmitteln. Wäre etwa "Gleichbehandlung" erzielt, wenn man sich vor dem Einkauf im Supermarkt, dem Betreten eines Wartezimmers oder nach einer Fahrt mit der Tram freitesten müsste?
Kirche -> Dorf!
