Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....
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Das ist Unsinn, tanja-sternchen - auch wenn´s im Radio war!

Der direkte Weg vom Flughafen nachhause oder umgekehrt ist definitiv von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Im Falle einer Kontrolle weist man sein Ticket vor und fertig.
Man kann sogar noch bei Tante Hedwig den Teckel abholen, nur kurz nochmal bei den Kumpels vorbeischneien um von der Reise zu erzählen geht nicht. -
Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....
.... die Reise gilt dann als triftiger Grund, wenn sie vor der Ausgangssperre gebucht wurde.
gleiches gilt auch, wenn zum Beispiel der Zug Verspätung hat und du erst verspätet an deinem Wohnort bist, das ist ebenso okay.
..... ich denke, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, das Landratsamt bei mir(Bayern) Hat ganz klar gesagt, eine Reise ist kein triftiger Grund, die Ausgangssperre nicht einzuhalten, es sei denn, ich habe von dieser bei der Buchung nichts gewusst.
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Da es noch nie ein Reiseverbot gab, kannst du unabhängig von einer Auskunftssperre zum Flughafen fahren um rechtzeitig vor Abflug dort zu sein.
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..... dann haben die mich auf der Behörde belogen...
es steht aber auch so in der bayerischen Infektionsschutzschutzmassnahmenverordnung und ist dort nachzulesen:
- Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.
Das ist eigentlich unmissverständlich und deutlich.
ich würde es nicht darauf anlegen aber das darf natürlich jeder gerne so machen, wir er mag.Reisen aus beruflichen Gründen sind natürlich ausgenommen, die Ausführungen beziehen sich nur auf Reisen zu touristischen /privaten Zwecken.
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Mannheim liegt bekanntlich nicht in Bayern ...

Die Auskunft der BW Behörde: Anreise zum Abflug und Heimreise nach der Ankunft sind keine Ordnungswidrigkeiten, unbeachtlich welche Bestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung galt.
Erscheint mir auch logisch - bekanntlich sind Reisezeiten im Rahmen von Pauschalreisen "unverbindlich", damit geht die Anweisung so zu buchen, dass man zuverlässig außerhalb der Sperrzeiten an- und abreisen kann ins Leere. Sie liegt mit andern Worten nicht in der Sphäre des Reisenden. -
Mannheim liegt bekanntlich nicht in Bayern ...

Die Auskunft der BW Behörde: Anreise zum Abflug und Heimreise nach der Ankunft sind keine Ordnungswidrigkeiten, unbeachtlich welche Bestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung galt.
Erscheint mir auch logisch - bekanntlich sind Reisezeiten im Rahmen von Pauschalreisen "unverbindlich", damit geht die Anweisung so zu buchen, dass man zuverlässig außerhalb der Sperrzeiten an- und abreisen kann ins Leere. Sie liegt mit andern Worten nicht in der Sphäre des Reisenden. -
Guten Tag,
ich hätte mal eine etwas allgemeinere Frage.
Eigentlich wären wir nächsten Dienstag nach Mallorca geflogen, allerdings habe ich heute die Reise umgebucht auf August. Mal angenommen ich würde die Reise stornieren wollen, welche Stornierungsbedingungen würden dann greifen? Die ganz normalen aus den AGBs ? Wird die Umbuchung dann quasi wie eine neue Reise gesehen?Vielen Dank
Lg Timo
Vielen
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@sanne678
Gefragt hatte Sissimauzi1972, die in Mannheim losfährt.
Ich habe mich jetzt nochmal wegen Bayern erkundigt:
Wenn die Reisezeiten es verlangen, sind An- und Abreise während der Sperrzeiten nicht als Ordnungswidrigkeit zu werten.
@Timo2292
Einer Umbuchung liegt ein neuer Vertrag zugrunde, es gelten dann dessen Bestimmungen. -
Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....
xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx
@tanja-sternchen sagte:
Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....
@vs, dann war das ein Missverständnis, ich habe mich auf den obigen Beitrag bezogen.
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wo willst du das mit den Reisen in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelesen haben?
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wo willst du das mit den Reisen in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelesen haben?
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..... ich habe es dort raus kopiert, weil es so viel ist...
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
also folgende Passage:
- Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.
die Auskunft, dass eine Reise kein triftiger Grund ist, habe ich aber auch auf der Behörde bekommen, weil ich dort anrief, denn es betrifft auch meine Buchung eventuell......
ich denke, am Telefon bekommt auch jeder eine andere Info, zumindest nicht verbindlich, ich habe eine schriftliche Anfrage gestellt und sobald ich nächste Woche eine Antwort habe, werde ich diese hier reinstellen.
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Wie sagte Günter so schön: Macht es nicht unnötig kompliziert.
Ich habe auf eine schriftliche Anfrage bei der Staatskanzlei quasi die Antwort bekommen "Wir wissen es nicht" (natürlich geschliffen ausformuliert!
), und das ist kein Einzelfall (betraf allerdings einen anderen Sachverhalt).
Der Passus aus deinem Zitat (@sanne678) bezieht sich auf Reisen, die für den Reisenden entsprechend planbar sind, und dazu gehören Pauschalreisen mit Flug nun einmal nicht. Eine kostenpflichtige Verwarnung wegen Ordnungswidrigkeit würde jedes Jura Zweitsemester pulverisieren.
Das betrifft auch den Zeitpunkt der Buchung, zumal der bei der derzeitigen Dynamik ja auch nur wenige Stunden zurückliegen könnte.
Ich gebe nochmals zu bedenken, dass es diesen ganzen Wust an Verordnungen nur braucht, weil es massenhaft Uneinsichtige gibt.
Die Folge: Kein Mensch blickt mehr durch, noch nicht einmal jene, die an vorderster Front für die Einhaltung der Regeln sorgen sollen.Last not least sind einige Vorschriften einfach unfassbar lebensfremd - z.B. auch die, jede Reise sei obligatorisch so zu planen, dass die Sperrzeiten eingehalten werden können.
Anders formuliert: Das geht schlichterdings nicht! -
....Ja vs , lebensfremd ist wohl der richtige Ausdruck aber natürlich steigt keiner mehr durch, wie auch?
zu planen ist eine Reise schon so, dass man nicht in die Ausgangssperre fällt aber durchzuführen nicht, aufgrund von Flugausfällen und diversen anderen Änderungen.....
wie das alles noch endet, mag sich wohl keiner ausmalen, hoffentlich hat das alles bald ein Ende.
schönes Wochenende Euch allen

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..... ich habe es dort raus kopiert, weil es so viel ist...
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
also folgende Passage:
- Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.
die Auskunft, dass eine Reise kein triftiger Grund ist, habe ich aber auch auf der Behörde bekommen, weil ich dort anrief, denn es betrifft auch meine Buchung eventuell......
ich denke, am Telefon bekommt auch jeder eine andere Info, zumindest nicht verbindlich, ich habe eine schriftliche Anfrage gestellt und sobald ich nächste Woche eine Antwort habe, werde ich diese hier reinstellen.
@sanne678 sagte:
Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen.
Das Einhalten von Ausgangssperren bei Pauschalreisen ist insofern nicht planmäßig , da Abflug und Ankunftszeiten bei Buchung nur voraussichtlich sind und sich in jedem Fall verschieben können.
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@jl
Hatte ich bereits drauf hingewiesen.
@sanne678
"Lebensfremd" ist quasi das Todesurteil für die rechtliche Haltbarkeit einer Vorschrift, hier noch getoppt von "Benachteiligung".
Tatsächlich muss man einfach nur mal reflektieren, worauf gewisse Maßnahmen zielen - hier die Sperrstunde:
Es sind ganz sicher nicht die Sissimauzi1972´s, die brav mit dem PKW zum FRA brettern ...
!!
Will sagen: Zuweilen gerät der Wert gesunden Menschenverstandes sträflich in Vergessenheit bei dieser ganzen Überregulierung. -
@jl
Hatte ich bereits drauf hingewiesen.
@sanne678
"Lebensfremd" ist quasi das Todesurteil für die rechtliche Haltbarkeit einer Vorschrift, hier noch getoppt von "Benachteiligung".
Tatsächlich muss man einfach nur mal reflektieren, worauf gewisse Maßnahmen zielen - hier die Sperrstunde:
Es sind ganz sicher nicht die Sissimauzi1972´s, die brav mit dem PKW zum FRA brettern ...
!!
Will sagen: Zuweilen gerät der Wert gesunden Menschenverstandes sträflich in Vergessenheit bei dieser ganzen Überregulierung. -
@all
Wir sind alle - ob mittelbar oder unmittelbar betroffen! - maximal verunsichert.
Bitte nehmt das zum Anlass, Links und News ein bisschen genauer zu betrachten, wenigstens 2-3 Seiten zurückzulesen oder gar vor dem Verfassen eines Beitrags die Suchfunktion zu benutzen mit wenigen Stichworten.
In der x-ten Wiederholung kaxxen sonst leider etliche gehaltvolle Infos gnadenlos ab, das ist nicht unbedingt der Sinn des Forum. -
Reisen kann man leider nicht immer so planen, dass die Ausgangssperre, welche in Bayern vielerorts gilt, eingehalten werden kann. Unsere zukünftige Schwiegertochter landet um 05:40 am Dienstag Morgen in Frankfurt. Soll man jetzt so losfahren um vor der Ausgangssperre am Flughafen zu sein. Dann versuchen im Auto zu schlafen, anschließend fünf Stunden zurück nach Bayern fahren. Wie sicher ist das denn? Hotelübernachtungen sind leider auch nicht erlaubt. Es ist wirklich schwierig.