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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • HC-Mitglied2162603H Offline
    HC-Mitglied2162603H Offline
    HC-Mitglied2162603
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #7981

    Generelle Testpflicht bei Flug-Einreisen erst ab Dienstagfrüh

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    • tanja-sternchenT Offline
      tanja-sternchenT Offline
      tanja-sternchen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #7982

      Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....

      sanne678S 2 Antworten Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #7983

        Das ist Unsinn, tanja-sternchen - auch wenn´s im Radio war! 😉
        Der direkte Weg vom Flughafen nachhause oder umgekehrt ist definitiv von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Im Falle einer Kontrolle weist man sein Ticket vor und fertig.
        Man kann sogar noch bei Tante Hedwig den Teckel abholen, nur kurz nochmal bei den Kumpels vorbeischneien um von der Reise zu erzählen geht nicht.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • tanja-sternchenT tanja-sternchen

          Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....

          sanne678S Offline
          sanne678S Offline
          sanne678
          schrieb am zuletzt editiert von sanne678
          #7984

          .... die Reise gilt dann als triftiger Grund, wenn sie vor der Ausgangssperre gebucht wurde.

          gleiches gilt auch, wenn zum Beispiel der Zug Verspätung hat und du erst verspätet an deinem Wohnort bist, das ist ebenso okay.

          ..... ich denke, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, das Landratsamt bei mir(Bayern) Hat ganz klar gesagt, eine Reise ist kein triftiger Grund, die Ausgangssperre nicht einzuhalten, es sei denn, ich habe von dieser bei der Buchung nichts gewusst.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • FrankenstephanF Offline
            FrankenstephanF Offline
            Frankenstephan
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #7985

            Da es noch nie ein Reiseverbot gab, kannst du unabhängig von einer Auskunftssperre zum Flughafen fahren um rechtzeitig vor Abflug dort zu sein.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • sanne678S Offline
              sanne678S Offline
              sanne678
              schrieb am zuletzt editiert von sanne678
              #7986

              ..... dann haben die mich auf der Behörde belogen...

              es steht aber auch so in der bayerischen Infektionsschutzschutzmassnahmenverordnung und ist dort nachzulesen:

              • Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.

              Das ist eigentlich unmissverständlich und deutlich.
              ich würde es nicht darauf anlegen aber das darf natürlich jeder gerne so machen, wir er mag.

              Reisen aus beruflichen Gründen sind natürlich ausgenommen, die Ausführungen beziehen sich nur auf Reisen zu touristischen /privaten Zwecken.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7987

                Mannheim liegt bekanntlich nicht in Bayern ... 😉
                Die Auskunft der BW Behörde: Anreise zum Abflug und Heimreise nach der Ankunft sind keine Ordnungswidrigkeiten, unbeachtlich welche Bestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung galt.
                Erscheint mir auch logisch - bekanntlich sind Reisezeiten im Rahmen von Pauschalreisen "unverbindlich", damit geht die Anweisung so zu buchen, dass man zuverlässig außerhalb der Sperrzeiten an- und abreisen kann ins Leere. Sie liegt mit andern Worten nicht in der Sphäre des Reisenden.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                sanne678S 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Mannheim liegt bekanntlich nicht in Bayern ... 😉
                  Die Auskunft der BW Behörde: Anreise zum Abflug und Heimreise nach der Ankunft sind keine Ordnungswidrigkeiten, unbeachtlich welche Bestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung galt.
                  Erscheint mir auch logisch - bekanntlich sind Reisezeiten im Rahmen von Pauschalreisen "unverbindlich", damit geht die Anweisung so zu buchen, dass man zuverlässig außerhalb der Sperrzeiten an- und abreisen kann ins Leere. Sie liegt mit andern Worten nicht in der Sphäre des Reisenden.

                  sanne678S Offline
                  sanne678S Offline
                  sanne678
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #7988

                  .... ich habe nichts von Mannheim gelesen, meine Beiträge bezogen sich auf die Beiträge von Tanja Sternchen und sie hat geschrieben, bei uns in München 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Timo2292T Offline
                    Timo2292T Offline
                    Timo2292
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #7989

                    Guten Tag,

                    ich hätte mal eine etwas allgemeinere Frage.
                    Eigentlich wären wir nächsten Dienstag nach Mallorca geflogen, allerdings habe ich heute die Reise umgebucht auf August. Mal angenommen ich würde die Reise stornieren wollen, welche Stornierungsbedingungen würden dann greifen? Die ganz normalen aus den AGBs ? Wird die Umbuchung dann quasi wie eine neue Reise gesehen?

                    Vielen Dank

                    Lg Timo

                    Vielen

                    London 2016 / Kreta 2017 / Hurghada 2018 / Paris 2018 / Bayahibe 2019 / Makadi Bay 2020 / Istrien 2020 / Hurghada 2021/22 / Dubai 2022 / Embudu 2022 / Istrien 2023 / Fuerteventura 2023 / Mexiko 2024 / Türkei 2024 /

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #7990

                      @sanne678
                      Gefragt hatte Sissimauzi1972, die in Mannheim losfährt.
                      Ich habe mich jetzt nochmal wegen Bayern erkundigt:
                      Wenn die Reisezeiten es verlangen, sind An- und Abreise während der Sperrzeiten nicht als Ordnungswidrigkeit zu werten.
                      @Timo2292
                      Einer Umbuchung liegt ein neuer Vertrag zugrunde, es gelten dann dessen Bestimmungen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • tanja-sternchenT tanja-sternchen

                        Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....

                        sanne678S Offline
                        sanne678S Offline
                        sanne678
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #7991

                        xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx

                        @tanja-sternchen sagte:

                        Also was die Ausgangssperre betrifft, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob eine Reise ein sog. wichtiger Grund ist. Hier bei uns in München gab es über Weihnachten auch ab 21 Uhr die AUsgangssperre und ich erinnere mich gut an einen Radiobeitrag, wo es darum ging, was nun eine Person macht, die nach 21 Uhr in München landet (wohlgemerkt, um ihre Familie über Weihnachten zu besuchen). Die Antwort war dann: Sie muss einen frühreren Flug buchen oder bis 5 Uhr am Flughafen warten....

                        @vs, dann war das ein Missverständnis, ich habe mich auf den obigen Beitrag bezogen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • FrankenstephanF Offline
                          FrankenstephanF Offline
                          Frankenstephan
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #7992

                          @sanne678,

                          wo willst du das mit den Reisen in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelesen haben?

                          ===

                          sanne678S 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • FrankenstephanF Frankenstephan

                            @sanne678,

                            wo willst du das mit den Reisen in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelesen haben?

                            ===

                            sanne678S Offline
                            sanne678S Offline
                            sanne678
                            schrieb am zuletzt editiert von sanne678
                            #7993

                            ..... ich habe es dort raus kopiert, weil es so viel ist...

                            https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

                            also folgende Passage:

                            • Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.

                            die Auskunft, dass eine Reise kein triftiger Grund ist, habe ich aber auch auf der Behörde bekommen, weil ich dort anrief, denn es betrifft auch meine Buchung eventuell......

                            ich denke, am Telefon bekommt auch jeder eine andere Info, zumindest nicht verbindlich, ich habe eine schriftliche Anfrage gestellt und sobald ich nächste Woche eine Antwort habe, werde ich diese hier reinstellen.

                            jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #7994

                              Wie sagte Günter so schön: Macht es nicht unnötig kompliziert.
                              Ich habe auf eine schriftliche Anfrage bei der Staatskanzlei quasi die Antwort bekommen "Wir wissen es nicht" (natürlich geschliffen ausformuliert! 😉), und das ist kein Einzelfall (betraf allerdings einen anderen Sachverhalt).
                              Der Passus aus deinem Zitat (@sanne678) bezieht sich auf Reisen, die für den Reisenden entsprechend planbar sind, und dazu gehören Pauschalreisen mit Flug nun einmal nicht. Eine kostenpflichtige Verwarnung wegen Ordnungswidrigkeit würde jedes Jura Zweitsemester pulverisieren.
                              Das betrifft auch den Zeitpunkt der Buchung, zumal der bei der derzeitigen Dynamik ja auch nur wenige Stunden zurückliegen könnte.
                              Ich gebe nochmals zu bedenken, dass es diesen ganzen Wust an Verordnungen nur braucht, weil es massenhaft Uneinsichtige gibt.
                              Die Folge: Kein Mensch blickt mehr durch, noch nicht einmal jene, die an vorderster Front für die Einhaltung der Regeln sorgen sollen.

                              Last not least sind einige Vorschriften einfach unfassbar lebensfremd - z.B. auch die, jede Reise sei obligatorisch so zu planen, dass die Sperrzeiten eingehalten werden können.
                              Anders formuliert: Das geht schlichterdings nicht!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sanne678S Offline
                                sanne678S Offline
                                sanne678
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #7995

                                ....Ja vs , lebensfremd ist wohl der richtige Ausdruck aber natürlich steigt keiner mehr durch, wie auch?

                                zu planen ist eine Reise schon so, dass man nicht in die Ausgangssperre fällt aber durchzuführen nicht, aufgrund von Flugausfällen und diversen anderen Änderungen.....

                                wie das alles noch endet, mag sich wohl keiner ausmalen, hoffentlich hat das alles bald ein Ende.

                                schönes Wochenende Euch allen 🙂

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • sanne678S sanne678

                                  ..... ich habe es dort raus kopiert, weil es so viel ist...

                                  https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

                                  also folgende Passage:

                                  • Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.

                                  die Auskunft, dass eine Reise kein triftiger Grund ist, habe ich aber auch auf der Behörde bekommen, weil ich dort anrief, denn es betrifft auch meine Buchung eventuell......

                                  ich denke, am Telefon bekommt auch jeder eine andere Info, zumindest nicht verbindlich, ich habe eine schriftliche Anfrage gestellt und sobald ich nächste Woche eine Antwort habe, werde ich diese hier reinstellen.

                                  jlechtenboehmerJ Offline
                                  jlechtenboehmerJ Offline
                                  jlechtenboehmer
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #7996

                                  @sanne678 sagte:

                                  Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der nächtlichen Ausgangssperre fallen.

                                  Das Einhalten von Ausgangssperren bei Pauschalreisen ist insofern nicht planmäßig , da Abflug und Ankunftszeiten bei Buchung nur voraussichtlich sind und sich in jedem Fall verschieben können.

                                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #7997

                                    @jl
                                    Hatte ich bereits drauf hingewiesen.
                                    @sanne678
                                    "Lebensfremd" ist quasi das Todesurteil für die rechtliche Haltbarkeit einer Vorschrift, hier noch getoppt von "Benachteiligung".
                                    Tatsächlich muss man einfach nur mal reflektieren, worauf gewisse Maßnahmen zielen - hier die Sperrstunde:
                                    Es sind ganz sicher nicht die Sissimauzi1972´s, die brav mit dem PKW zum FRA brettern ... 😳!!
                                    Will sagen: Zuweilen gerät der Wert gesunden Menschenverstandes sträflich in Vergessenheit bei dieser ganzen Überregulierung.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    sanne678S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @jl
                                      Hatte ich bereits drauf hingewiesen.
                                      @sanne678
                                      "Lebensfremd" ist quasi das Todesurteil für die rechtliche Haltbarkeit einer Vorschrift, hier noch getoppt von "Benachteiligung".
                                      Tatsächlich muss man einfach nur mal reflektieren, worauf gewisse Maßnahmen zielen - hier die Sperrstunde:
                                      Es sind ganz sicher nicht die Sissimauzi1972´s, die brav mit dem PKW zum FRA brettern ... 😳!!
                                      Will sagen: Zuweilen gerät der Wert gesunden Menschenverstandes sträflich in Vergessenheit bei dieser ganzen Überregulierung.

                                      sanne678S Offline
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                                      sanne678
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #7998

                                      Genau vs...... und dem ist nichts mehr hinzuzufügen..... 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #7999

                                        @all
                                        Wir sind alle - ob mittelbar oder unmittelbar betroffen! - maximal verunsichert.
                                        Bitte nehmt das zum Anlass, Links und News ein bisschen genauer zu betrachten, wenigstens 2-3 Seiten zurückzulesen oder gar vor dem Verfassen eines Beitrags die Suchfunktion zu benutzen mit wenigen Stichworten.
                                        In der x-ten Wiederholung kaxxen sonst leider etliche gehaltvolle Infos gnadenlos ab, das ist nicht unbedingt der Sinn des Forum.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #8000

                                          Reisen kann man leider nicht immer so planen, dass die Ausgangssperre, welche in Bayern vielerorts gilt, eingehalten werden kann. Unsere zukünftige Schwiegertochter landet um 05:40 am Dienstag Morgen in Frankfurt. Soll man jetzt so losfahren um vor der Ausgangssperre am Flughafen zu sein. Dann versuchen im Auto zu schlafen, anschließend fünf Stunden zurück nach Bayern fahren. Wie sicher ist das denn? Hotelübernachtungen sind leider auch nicht erlaubt. Es ist wirklich schwierig.

                                          sanne678S 1 Antwort Letzte Antwort
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