Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
Tja, ich bin immer noch auf der Insel GC und möchte (muss)gerne am 8.5. nach hause. Leider fliegt von hier nach Deutschland keine Airline die vor der Ausgangssperre in Deutschland ankommt. Wird sich auch kaum ändern. Also werden wir um 22:35 in FRA ankommen und uns mit dem bestellten Flughafentransfer die 200km nach Hause bringen lassen. Sollte man uns kontrollieren und Bußgeld verlangen werde ich sofort dann Widerspruch einlegen. Ich hoffe aber es geht gut und der kontrollierte Beamte sieht ein dass das ein Ausnahmegrund ist. Ich wollte ja erst in einem Flughafenhotel übernachten, aber ich darf ja nicht mal auf die Straße zum Taxi und zu Fuß auch nicht
Also dann gleich nach Hause bringen lassen. -
Würde ich auch so machen, wenn es keinen anderen Weg geben sollte.
-
Vorausgesetzt der Flughafentransfer führt den Auftrag überhaupt aus ...

Tatsächlich verstößt er ja mit der Beförderung gegen die Auflagen, und das wird er sich gewiss mindestens 2x überlegen! -
Wie ist das nochmal mit dem Erfüllungsgehilfen? Bzw. wann macht man sich mit strafbar und wann nicht? Als Taxiunternehmen zum Beispiel?
Dann müsste auch jede Fluggesellschaft kontrollieren, ob man zu touristischen Zwecken fliegt oder zu geschäftlichen Zwecken? Egal wo auf der Welt, wenn man vor oder nach der Sperrstunde landet der startet? Machen da echt alle ausnahmslos mit und gratulieren Deutschland zu seiner Sperrstunde?
Aktuell fliegen die Emirates ganz normal immer um 22:20Uhr ohne sich darum zu kümmern, wer einsteigt und aus welchem Grund. Flugplan bleibt unverändert.
Nach dem Motto, wenn sie einsteigen, dann wissen was sie tun. Selbes wird auch für das Taxi gelten. Kann ja nicht jedes Mal nachfragen, ob er einen Touristen fährt, oder einen von einer Geschäftsreise?
-
Ich glaube auch nicht, dass er sich mindestens zweimal überlegen wird.
-
ja, genau
-
Guten Abend,
möchte mit meinem Halbwissen mal was beitragen.
Auf Nachfrage bei unserem Landrat bekam ich den Tipp, per Flughafentransfer hinzufahren, da dieser sein Job ausübt und uns legal zum Flughafen bringen- und abholen dürfte innerhalb der Sperrstunde.
Meint ihr damit kommen wir durch?!? -
Hängt davon, ob es überhaupt einer kontrolliert und wie es dann im Fall der Fälle der Kontrollierende sieht. Touristische Reisen sind kein zwingender Grund. Damit kann man nicht durchkommen, wenn es nur um die Tatsache geht. Aber die Polizei und Ordnungsamt sollen es ja mit Augenmaß kontrollieren. Wenn man da 30min außerhalb des Fensters ist, oder einfach eine gute Erklärung hat, dann klappt es wahrscheinlich, aber wenn man neu gebucht hat und einfach darauf pfeift, dass man 3Std, nach oder vor der Sperre unterwegs ist, dann sicherlich nicht.
-
@goldeneye......
Dir ist aber schon klar, dass solche Vorschläge oder „ wie man es denn machen könnte„, auch immer eine kleine Ohrfeige für die Menschen sind, die sich dran halten.
ja, ist doof aber die Ausgangssperre ab 22:00 Uhr, heißt Ausgangssperre ab 22:00 Uhr und nicht ab 22:30 Uhr

@haberling...... Das ist eine sehr gute Idee

-
Ihr habt recht. Gesetz ist Gesetz.
Sieht man jeden Tag und bei jedem Gesetz. Wetten würde ich auch nicht drauf.
ich habe aber verstanden, dass Eurer Meinung nach ein Gesetz keine Einschätzung braucht, auch wenn jemand danach fragt, der weiß, dass sie/er hier nicht im Rechtsanwaltsforum ist. Einfach von einem Normalo zum Anderen. -
Schon verzwickt. Aber ich habe nichts weiter zu mir geschrieben, als ich die Frage nach der Fahrerei beantwortet habe.
Die Sache mit dem Hin- und Zurückfahren ist ja noch einfach. Sollte man nicht. Hilft auch kein Taxifahrer, dem es egal sein kann.Die Sache ist bei uns, dass wir schon weit vorher am Flughafen sind und im Normalfall schon im Flieger sitzen, wenn es 22Uhr leutet. Ist ja wirklich ein spezieller Fall.
-
Bei der Ausreise habe ich eine Zollkontrolle? Dachte nur bei der Einreise? Auch ein Transitbereich gibt es doch nur bei der Einreise, oder?
-
Ich zitiere mal, was RA Paul Degott dem RND sagte:
„Eine Ausnahme für Fahrten zum Flughafen gibt es im Infektionsschutzgesetz nicht“, sagte Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Wenn also ein Flughafentransferdienstleister die Kunden Herr und Frau Iser um 23 Uhr am Flughafen abholt nach ihrem Langzeiturlaub begeht er eine Ordungswidrigkeit.
@Goldeneye
Das Kabuff am Gate, in das du deine Papiere reichst, ist mit Zollbeamten besetzt. Auch bei der Ausreise ...Ich denke, der Start beginnt mit dem Schließen der Kabinentüren. Wenn das vor 22 Uhr passiert läge er demnach noch außerhalb der Sperrzeiten.
-
ja, bleibt die Frage, ob er sich erkundigen muss, ob die Reisenden von einer touristischen Reise, oder von einer geschäftlichen Reise zurückkehren?
-
Lt BR gilt in Bayern jedoch:
Bei Reisen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung an diesem Mittwoch gebucht worden waren, gilt aber eine Ausnahme: Wenn es bei solchen Reisen zwingend erforderlich ist, im Zeitraum zwischen 21.00 und 05.00 Uhr zum Flughafen oder zum Bahnhof oder von dort nach Hause unterwegs zu sein, dann liege ein "Ausnahmefall" vor, "der den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung gestattet", erklärte der Sprecher.
Vermutlich ist das auch in anderen Landesverordnung so oder ähnlich geregelt.

