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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
    #8361

    Ich find's auch schwierig, die Sache zu finden. Also gefunden habe ich nun (und ich kenne auch die 4 Tage 😉) diese Seite - hier klicken
    Dort runterscrollen bis zu "Quarantäne bei Einreise aus Risikogebieten". Da dann auf das Bild zur Vergrößerung klicken und im 2. Abschnitt unter "Grundsatz" lesen: "Wer aus einem... ist verpflichtet... für einen Zeitraum von 14 Tagen.."
    Und ganz unten auf dem Bild ist in gaanz klein zu lesen: "Stand 27.04.2021"
    Falls jmd. den Link nicht öffnen kann - siehe nächstes Posting. 😉

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • marcaurelM marcaurel

      @Sanne 678 Nächster Versuch! Wichtig wird es ab dem Satz: bereits seit der zweiten Januarwoche

      https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html

      sanne678S Offline
      sanne678S Offline
      sanne678
      schrieb am zuletzt editiert von
      #8362

      ..... ist auch bereits knapp sechs Wochen alt, lassen wir es gut sein, die neue niedersächsische Quarantäneverordnung, habe ich verlinkt, den Rest muss Bineline sich dann raus lesen...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
        #8363

        Quarantäne bei Einreise aus Risikogebieten (Niedersachen / Stand 27.4.21)
        Wo die Angaben zu den 14-Tagen dort zu finden sind, siehe Posting ganz oben auf der Seite. (Das mit den Links ist manchmal echt lästig 😉)

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • BienekindB Offline
          BienekindB Offline
          Bienekind
          schrieb am zuletzt editiert von
          #8364

          Hier (etwas runterscrollen) ist die aktuell gültige Fassung zu finden. Demnach 14 Tage, aber mit zahlreichen Ausnahmen, z.B. für vollständig geimpfte oder negativ getestete. (gilt nicht für Virusvariantengebiete)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • marcaurelM Offline
            marcaurelM Offline
            marcaurel
            schrieb am zuletzt editiert von
            #8365

            Ich selbst wohne in Niedersachsen und Bekannte von mir sind vor drei Wochen aus Gran Canaria zurückgekehrt ( Risikogebiet). Das Gesundheitsamt hat sie kontaktiert und auf die 14tägige Quarantänezeit mt der Möglichkeit des Freitestens nach 5 Tagen hingewiesen. Da haben es Leute aus anderen Bundesländern mit 10 Tagen Quarantänezeit wirklich einfacher! Wenn wir Niedersachsen zur Zeit verreisen, müssten wir ja 2 Wochen Urlaub für die Quarantänezeit extra einplanen.

            Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Andrea608A Offline
              Andrea608A Offline
              Andrea608
              schrieb am zuletzt editiert von
              #8366

              Ich wohne in NRW und dort gibt es die Quarantäne nur bei Rückkehr aus Virusvariantengebiet.
              Bin übernächstes Wochenende nach Gran Canaria unterwegs, wobei ich annehme, dass die Kanaren kurzfristig aus den Risikogebieten rausgenommen werden, da die Inzidenz für alle Inseln seit ein paar Tagen <50 liegt. Dann ist die Quarantäne ja auch für alle anderen Bundesländer gestrichen. Nur die Testung vor dem Rückflug bleibt, es auf den Kanaren aber unkompliziert und an vielen Stellen geht.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #8367

                Ja, aber nur weil die Quarantänevorschrift angegriffen und vom VG kassiert wurde, Andrea608.
                Und für den Niedersachsen ist relativ wumpe, wie es NRW handhabt ... 😏
                Quarantäne: Landesregelung beachten
                Ansonsten: Bundesbremse beachten (Sperrzeiten etc.)
                Ein Schmankerl:
                Bekannter erhielt 14 Tage nach seiner Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet vom regionalen Gesundheitsamt die Aufforderung, sich in häusliche Quarantäne zu begeben ... (just am fraglichen Tag hatte er sie beendet!).
                In Niedersachsen kann man sich nach 5 Tagen "freitesten" lassen - eine besondere Benachteiligung kann ich nicht erkennen!?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • binelineB Offline
                  binelineB Offline
                  bineline
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8368

                  vielen Dank an alle, die geantwortet haben.
                  Aber: mein Mann wäre am 3. Tag nach Rückkehr voll durchgeimpft ( 2.Impfung plus 15 Tage ). Muss er auch in Quarantäne?

                  Bineline

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • REJBodenheimR Offline
                    REJBodenheimR Offline
                    REJBodenheim
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #8369

                    😂😂😂
                    Auf so einen Spezialfall waren wir jetzt nicht vorbereitet.... und wahrscheinlich auch nicht dein zuständiges Gesundheitsamt. Fragt trotzdem mal dort nach und lass es dir schriftlich geben.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • sanne678S Offline
                      sanne678S Offline
                      sanne678
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #8370

                      @bineline

                      Wer mindestens zwei Wochen vor der Einreise nach Deutschland vollständig geimpftwurde, muss nicht mehr in Quarantäne, wenn er aus einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenz-Gebiet kommt.

                      https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HABERLINGH 1
                        HABERLINGH 1
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #8371

                        ☝Diese Erleichterung gilt aktuell bereits in folgenden Bundesländern:
                        Baden-Württemberg : Bayern : Brandenburg : Hessen : Niedersachsen : Rheinland-Pfalz

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                          #8372

                          @sanne1234 / @bineline
                          Ja, dann greift die Impfung wohl nicht. Ist aber doch auch nicht wichtig. Nach 5 Tagen kann man sich ja freitesten lassen. 😉

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          sanne678S 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Kourion

                            @sanne1234 / @bineline
                            Ja, dann greift die Impfung wohl nicht. Ist aber doch auch nicht wichtig. Nach 5 Tagen kann man sich ja freitesten lassen. 😉

                            sanne678S Offline
                            sanne678S Offline
                            sanne678
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #8373

                            Das sehe ich ganz genauso kourion...... wenn ich diese Zeit nach dem Urlaub nicht einbauen kann, muss ich mir eben notgedrungen ein anderes Reiseziel aussuchen.

                            aber bis Mitte Juni, sind die Verordnungen noch mindestens 20 mal geändert 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HABERLINGH 1
                              HABERLINGH 1
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                              #8374

                              bineline fährt ja erst Mitte Juni, bis dahin gilt es bundesweit, das mit den 14 Tagen nach der Impfung wird wohl bleiben.😉
                              Lockerungen für Corona-Geimpfte in immer mehr Bundesländern, klick hier

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              sanne678S 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HABERLINGH HABERLING

                                bineline fährt ja erst Mitte Juni, bis dahin gilt es bundesweit, das mit den 14 Tagen nach der Impfung wird wohl bleiben.😉
                                Lockerungen für Corona-Geimpfte in immer mehr Bundesländern, klick hier

                                sanne678S Offline
                                sanne678S Offline
                                sanne678
                                schrieb am zuletzt editiert von sanne678
                                #8375

                                ..... Das ist gut möglich, jedoch scheren jetzt schon einige Bundesländer aus, zum Beispiel Hamburg, will sich da rausnehmen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt bereits Freiheiten für Geimpfte zurückgibt..... es bleibt spannend und natürlich ein Wirrwarr 😉

                                was die Reise von Bineline angeht, so gehe ich davon aus, dass Griechenland, zumindest die einzelnen Inseln, nicht mehr als Risikogebiet eingestuft werden....

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #8376

                                  Würfelt doch bitte nicht immer die Bedingungen für jeweils Ein- und Ausreise durcheinander, ist doch ohnehin schon ein perfektes Desaster!?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    bineline
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #8377

                                    Laut Gesundheitsamt müssen wir nach der Rückkehr von Kos für 14 Tage (gilt für Niedersachsen) in Quarantäne oder können uns am 5.Tag freitesten lassen.

                                    Bineline

                                    Sabia111S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • binelineB bineline

                                      Laut Gesundheitsamt müssen wir nach der Rückkehr von Kos für 14 Tage (gilt für Niedersachsen) in Quarantäne oder können uns am 5.Tag freitesten lassen.

                                      Bineline

                                      Sabia111S Offline
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                                      Sabia111
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #8378

                                      @vonschmeling

                                      👍

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        Weigl4711
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #8379

                                        Hallo,
                                        wäre auch die Frage wenn men z.B. wie wir in Heesen (Frankfurt) landet und in Bayern wohnhaft ist, welche Verordnung gilt, die Bayrische oder die Hessische?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HABERLINGH 1
                                          HABERLINGH 1
                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #8380

                                          Hallo, beide Verordnungen gelten.😟

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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