Flughafen - Hotel Stonierungsbestätigung Holiday Extras
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Brüllt hier rum, behauptet Blödsinn und muss sich nicht über Post wundern bei solchen Aussagen.
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Hatte ich bereits erwähnt. Außerdem bin ich keine Auskunftei für virtuelle Poltergeister und deren lautstarke Polemik.
Wer sich unrechtmäßig behandelt fühlt möge Recht sprechen lassen. Dazu gibt´s die Berufsgruppe der Juristen. -
Absolut unseriös - Be AWARE!!!
auch ich bin Leidtragender

Im Oktober 2019 - Parken und Hotel bei denen für 178€ gebucht. Ende März storniert (nicht mal wegen Corona sondern aus anderen Gründen) - nach mehrmaligen anschreiben und Rückmeldungen immer der Verweis auf Gutscheine (bis jetzt nicht da).- Im Nachgang noch AGB´s geändert - unfassbar - solche Unternehmen werden hoffentlich auch nach CORONA noch Insolvent gehen - wer soll da jemals wieder buchen! Mahnbescheid wird nun angegangen - da gehts weniger um´s Geld sondern mehr um die Sache !!! -
Verlinkungen zu anderen Portalen sind hier nicht erwünscht - erst recht nicht, wenn der verlinkte Text dem geposteten entspricht.
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Danke, Link wurde herausgenommen.

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Reiseveranstalter, die wegen einer coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen, dürfen ihren Kunden als Alternative nach der Entscheidung einen Gutschein anbieten. Damit soll den Unternehmen geholfen werden, damit von ihren mittlerweile knappen flüssigen Mitteln nicht noch Geld für Rückzahlungen abfließt. Kunden dürfen aber dennoch auf eine Barerstattung des gezahlten Reisepreises bestehen.
Auch wenn hier oftmals das Gegenteil behauptet wurde, es ist eindeutig illegal, wenn das Geld gegen den erklärten Willen der Betroffenen nicht erstattet wird. -
@Maxko
... bedaure!
Die Entscheidung ändert mal so eben nullkommnix an den bisherigen Handhaben, sie dürfen anbieten aber nicht darau beharren.
Hier wurde auch keinesfalls "das Gegenteil" behauptet, bei verständigem Lesen.
Ferner hat die Branche schon längst durchgängig schon reagiert, weshalb deine "Keule" hier denkbar überflüssig erscheint. -
Du kannst ja ggf. die nationale Rechtsprechung vom EUGH angreifen lassen.
Viel Erfolg! -
Zugrunde liegt die Rechtsprechung am Gerichtsstand (Niederlande), die Gutscheinlösung ist dort national rechtens.
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Auszug aus den AGB von Holiday Extras:
2 Anzuwenden Vorschriften
2.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Holiday Extras finden für den Vermittlungsvertrag, soweit wirksam vereinbart, in erster Linie diese Vermittlungsbedingungen, hilfsweise die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung der §§ 675, 631 ff. BGB und im übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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Das ist natürlich korrekt, Maxko - ich hatte mich versehentlich auf eine Beschwerde über einen niederländischen Vertragspartner bezogen.
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Hallo zusammen,
kann mir einer von Euch die alten AGBs schicken (Link, Datei, Scan, etc.) ?
Ich habe im Januar gebucht und für mich gelten ja noch die alten AGBs. Leider habe ich sie mir damals nicht ausgedruckt oder gespeichert.
Ich hätte gern etwas handfestes, bevor ich zum Anwalt gehe.Danke vielmals!
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Frühere AGB
Hier ein Auszug aus früheren AGB von 2017:7. Rücktritt und Umbuchung
7.1. Die von Holiday Extras vermittelten Anbieter räumen dem Kunden ein
vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.
(Dies gilt nicht, sofern bei dem Produkt ausdrücklich ausgeschrieben ist, dass
es nicht stornierbar ist. Hier ist eine Stornierung ausgeschlossen.):
a) Stornierungen einer vermittelten Leistung können schriftlich, per Telefax,
per Internet, über das vom Kunden eingeschaltete Reisebüro per Amadeus
TOMA, telefonisch oder persönlich erfolgen.
b) Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird,
ist der Zugang der Erklärung bei Holiday Extras (HOLIDAY EXTRAS GMBH)
wobei die üblichen Bürozeiten zu beachten sind (Montag bis Freitag: 08:30
bis 18:00 Uhr, Samstag 8:30 bis 14:00 Uhr).
c) Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt sind an Holiday Extras
als Inkassobevollmächtigten des jeweiligen Anbieters folgende pauschalen
Entschädigungen zu bezahlen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
stornierten Leistung berücksichtigt sind:
Hotelbuchungen:
• bis 7 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei
• vom 6. Tag vor dem Anreisetag bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages
: 10% des Leistungspreises;
• ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag: 80% des
Leistungspreises für die erste Hotelnacht und 10% des Leistungspreises für
jede weitere Nacht.
Lounge-Buchungen:
Bis zum 2. Tag vor Loungebesuch: kostenfrei
Ab einen Tag vor und am Tag des Loungebesuchs: 50%.
Parkplatzbuchungen:
• bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,
• ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des
Leistungspreises. -
Was sollen uns nun viele Jahre alte , überholte AGB sagen ? Das sich die Zeiten ändern ?
Ich hab als Kind für ne Kugel Eis zehn Pfennig bezahlt.... is auch nicht mehr so.....