TUI & XTUI Teil II
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... und in sämtlichen OTA´s - wie man hier bereits mehrfach lesen konnte ...

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Ja schon, daher hatte ich ja auch "massive kommunikative Probleme..." geschrieben.
Sie hatten versprochen, daran rasch etwas zu ändern-- das tun sie auch, so ehrlich muss man schon bleiben.
Personalabbau- dann externe Callcenter, den Rest des eigenen wieder aufrüsten -das muss alles erst mal wieder zum Laufen kommen.
Die TUI setzt zudem -wie viele andere auch- auf zukünftig verstärkte "Selbstbedienung "- sowohl seitens RB als auch seitens Kunde.
Das wird sehr intelligent gemacht- aber es dauert halt auch ein wenig, teilweise läuft das auch über die beiden grössten Provider, also Amadeus und Peakwork.
Ich bin auch in zwei Reisebüro-Fachchannels als Mitleser drin-hauptsächlich sind da Reisebüros um die Ecke als User . Hab gerade mal nachgeschaut: Im grössten der Zwei --mit Zigtausenden von Kollegen da draussen als Nutzer -- seit erheblich mehr als einer Woche praktisch keine Reklamationen über die TUI- Hotline mehr. Und dies obwohl das Geschäft anzieht.Ob das weiter so belastbar bleibt, das wird man sehen.
Richtig ist aber auch, dass einige Reisebüros ein Zeit lang, manche immer noch - ihre Buchungen weg von der TUI gesteuert haben- sicher nicht aus Zufriedenheit. Im Klartext: Den Kunden werden/wurden Produkte andere Veranstalter angeboten. Das tut einer TUI extrem weh.
Das lief oder läuft aber nur dann, wenn sie die TUI nicht als Leitveranstalter in einem RB fungiert. Sonst wäre es ein Eigentor.Wir sind ja nun auch eine der grossen OTAs in Deutschland und werden in Kürze weitere und eigene, innovative Schritte in der Zusammenarbeit mit RV einführen. Mehr dazu, wenn ganz bald es soweit ist. Aber da geht's nicht alleine um die TUI.
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Stimmt, Du_darfst--- die Frage ist schon, warum das Reisebüro hier so träge agiert.Die von Donko17 erwähnte Aussage des Büros zum Zeitpunkt der Erstattung verstehe ich eh nicht.
Die TUI hatte zwar 2021 massive kommunikative Probleme, aber die sind inzwischen wieder behoben.Dies gilt auch für das zwischengeschaltete Reisebüro von Donko17
Allerdings könnte eine TUI dann auch kurz schreiben, dass man sich mit seinem Reisebüro in Verbindung setzen sollte, sofern der Betrag schon nach dort überwiesen wurde.
Bei einem Storno wird natürlich auch die Provision eines Reisebüros seitens eines Veranstalter zurückverlangt.
Aber selbst wenn man an dieser Buchung am Ende des Tages nichts verdient hat -- der Kunde könnte ja wiederkommen.Könnte!@guenter-holidaycheck sagte:
Die TUI hatte zwar 2021 massive kommunikative Probleme, aber die sind inzwischen wieder behoben.
Ja Günter, ich gehe davon aus, es ist alles richtig, was Du schreibst !
Mir ging es eher um das "aber die sind inzwischen wieder behoben" was offensichtlich nicht der Fall istNaja, man wird sehen wie es mit TUI weiter geht

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Ok-- hätte vielleicht "weitgehend behoben .." schreiben sollen.
-Dann mal ein wenig hinter die Kulissen geguckt----das hat sich schon erheblich verändert:
-Die TUI Express Hilfe (Reisebüros) ist da --auch die im Januar erfolgte Öffnung der Mittelmeer Hotlines(auch Reisebüros), inzwischen noch die für weitere Länder -- das läuft alles schon.
-Verbesserte Chat Funktionen im Tool der RB "Iris"
-Notizen und schriftliche Anfragen werden zu festen Zeiten bearbeitet
Dies sind alles ziemlich ordentliche, konsequente Schritte.Vermutlich daher haben die Klagen der RB -Mitarbeiter auch abgenommen.
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Was bedeutet folgendes Zitat in meinen Reiseunterlagen? Da werde ich nicht wirklich schlau drauß.
• Freizeit Leistung: Wassersport: Wasserpark
(„tägl. Jungle Aqua Park incl.Transfer+AI): 1
(inklusive/ermäßigt/Guthaben) in der
Kategorie DZX1 Standard room,DZZ1 Best
Price room,DSX1 Single mit Kind,FZX1 Family
room, pro Person pro Tag, ab 1 Nacht/Nächten
Aufenthalt, bei Aufenthalt
01.05.2021-31.10.2021 und Buchung bis 1
Tage vor Anreise und Buchung bis
31.10.2021:(Fremdanbieter: nein) -
Was bedeutet folgendes Zitat in meinen Reiseunterlagen? Da werde ich nicht wirklich schlau drauß.
• Freizeit Leistung: Wassersport: Wasserpark
(„tägl. Jungle Aqua Park incl.Transfer+AI): 1
(inklusive/ermäßigt/Guthaben) in der
Kategorie DZX1 Standard room,DZZ1 Best
Price room,DSX1 Single mit Kind,FZX1 Family
room, pro Person pro Tag, ab 1 Nacht/Nächten
Aufenthalt, bei Aufenthalt
01.05.2021-31.10.2021 und Buchung bis 1
Tage vor Anreise und Buchung bis
31.10.2021:(Fremdanbieter: nein) -
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@haberling sagte:
Hallo, schau mal hier, TUI Beförderung von Sportgepäck, klick hier

hier noch der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? es geht um zusatzgebühr für den transfer, der wird definitiv vor ort mal verlangt, mal nicht. und wenn tui nichts davon in den agbs hat, ist es nicht korrekt. bei fti steht es tatsächlich in den agbs, aber bei tui finde ich aktuell nichts davon
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Dir ist aber schon bewusst, dass "mal verlangt mal nicht" auch nichts in den AGB verloren hat?
Dort reicht die Formulierung "können Gebühren entstehen" rechtlich betrachtet vollkommen aus. -
@haberling sagte:
Hallo, schau mal hier, TUI Beförderung von Sportgepäck, klick hier

hier noch der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? es geht um zusatzgebühr für den transfer, der wird definitiv vor ort mal verlangt, mal nicht. und wenn tui nichts davon in den agbs hat, ist es nicht korrekt. bei fti steht es tatsächlich in den agbs, aber bei tui finde ich aktuell nichts davon
@dodo1960 sagte:
[...] der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? [...]
Weil er immer noch da steht. Mir ist nicht bekannt, dass es bei sowas ein Verfallsdatum gibt. Falls doch, springt hier bestimmt @vs ein und korrigiert mich.
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Muss ich nicht, ein Verfallsdatum ergibt sich aus einer Anordnung auf Unterlassung.
Eine solche liegt - nicht sonderlich überraschend!? - soweit nicht vor.
Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.Leider kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich eine aufgeblasene Debatte über solche Petitessen nicht verstehe - Prinzip hin oder her.
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@dodo1960 sagte:
[...] der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? [...]
Weil er immer noch da steht. Mir ist nicht bekannt, dass es bei sowas ein Verfallsdatum gibt. Falls doch, springt hier bestimmt @vs ein und korrigiert mich.
der text schwirrt immer noch als pdf im internet herum. das internet vergisst nichts. da sind mindestens 3 fluggesellschaften drauf, die es schon lange nicht mehr gibt.. trotzdem gelten nur die AKTUELLEN agbs von tui deutschland, einzusehen aud der homepage deutschland und da steht eben nichts davon drin. auch nichts von „können gebühren entstehen.“ oder kannst du da mal einen direkten link reinstellen?
ich habe tui jetzt auch direkt angeschrieben, da ich das selbstverständlich im vorfeld abgeklärt haben möchte.
und ja, letztes jahr habe ich bei fti gebucht, da stand es in den reiseunterlagen, ein zusattzgepäck kostet pro strecke 30 euro. da aber ein taxi nur 20 euro kostet, habe ich dankend auf den sammeltransfer verzichtet.
jetzt bei tui deutschland gebucht, da steht eben nichts wieviel gepäck es sein darf. -
Muss ich nicht, ein Verfallsdatum ergibt sich aus einer Anordnung auf Unterlassung.
Eine solche liegt - nicht sonderlich überraschend!? - soweit nicht vor.
Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.Leider kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich eine aufgeblasene Debatte über solche Petitessen nicht verstehe - Prinzip hin oder her.
petitessen? es ist und bleibt nicht korrekt wenn gebühren verlangt werden, die nicht in den unterlagen stehen. und wenn irgend ein uraltes pdf als antwort auf eine frage im forum als rechtsgültig verkauft wird, kann man das doch auch richtigstellen oder

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Muss ich nicht, ein Verfallsdatum ergibt sich aus einer Anordnung auf Unterlassung.
Eine solche liegt - nicht sonderlich überraschend!? - soweit nicht vor.
Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.Leider kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich eine aufgeblasene Debatte über solche Petitessen nicht verstehe - Prinzip hin oder her.
@vonschmeling sagte:
Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.
Sport- und Sondergepäck bei TUI: siehe hier. Tauchausrüstung = 65 EUR pro Strecke.
Aber nur für TUI fly. -
Nur weil das pdf Stand 2012 ist, ist es nicht ungültig Sehe es so, seit 2012 wurden die Gebühren für den Transfer von Sportgepäck im Zielgebiet nicht erhöht. Viele Regeln und Verfügungen sind Stand X Jahre vor Abreise. Sind sie deshalb alle ungültig, weil nicht jährlich erneuert?
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@dodo1960
Wiederhole: Du hältst es nicht für korrekt.
Es steht da "eventuell entstehen Kosten für die Beförderung" - vollkommen ausreichend aus rechtlicher Sicht.
Du darfst leider auch nicht erwarten, dass in den AGB des Veranstalters steht ob penne al´arribiata serviert werden auf dem Flug oder ob der Pool eine Temperatur von 22° nicht unterschreitet.
Es liest doch eh schon kaum eine Socke die AGB, was soll denn da noch alles haarklein verhackstückt werden?
