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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • Bademeister2020B Offline
    Bademeister2020B Offline
    Bademeister2020
    schrieb am zuletzt editiert von Bademeister2020
    #3161

    Ich muss noch mal nachfragen, da die Lage momentan sehr dynamisch ist und sich jeden Tag etwas ändern kann.
    Wenn dar Abreisetag der 03.10.2020 ist, wann muss die Email für die Stornierung verschickt werden um die 30 Tage einzuhalten? Schicke Ich das an HC und Ferien Touristik in cc?

    Petra999P REJBodenheimR 2 Antworten Letzte Antwort
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    • Bademeister2020B Bademeister2020

      Ich muss noch mal nachfragen, da die Lage momentan sehr dynamisch ist und sich jeden Tag etwas ändern kann.
      Wenn dar Abreisetag der 03.10.2020 ist, wann muss die Email für die Stornierung verschickt werden um die 30 Tage einzuhalten? Schicke Ich das an HC und Ferien Touristik in cc?

      Petra999P Offline
      Petra999P Offline
      Petra999
      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
      #3162

      @bademeister2020
      Unnötiges Zitat entfernt

      Warum willst du stornieren? Wenn dein Hotel nicht öffnet brauchst du nicht stornieren. Der Reiseveranstalter wird dir stornieren, die warten erst mal ab. Allerdings kannst du erst mal die restzahlung laut unsicherheitseinrede per Einschreiben verweigern, da nicht sicher ist, dass deine Reise stattfindet und du kein alternativhotel akzeptierst

      Bademeister2020B 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Petra999P Petra999

        @bademeister2020
        Unnötiges Zitat entfernt

        Warum willst du stornieren? Wenn dein Hotel nicht öffnet brauchst du nicht stornieren. Der Reiseveranstalter wird dir stornieren, die warten erst mal ab. Allerdings kannst du erst mal die restzahlung laut unsicherheitseinrede per Einschreiben verweigern, da nicht sicher ist, dass deine Reise stattfindet und du kein alternativhotel akzeptierst

        Bademeister2020B Offline
        Bademeister2020B Offline
        Bademeister2020
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3163

        Ich glaube da verwechselst Du mich.
        Stornieren will Ich wegen der 5-7 Tage Quarantäne bis zum zweiten Test.

        Petra999P 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Bademeister2020B Bademeister2020

          Ich glaube da verwechselst Du mich.
          Stornieren will Ich wegen der 5-7 Tage Quarantäne bis zum zweiten Test.

          Petra999P Offline
          Petra999P Offline
          Petra999
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3164

          Oh sorry, dann will ich nichts gesagt haben

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3165

            @Bademeister2020
            Nimm die Fingerchen zum Ausrechnen, lieber einen Tag zu früh als einen zu spät. 😉

            An sich reicht die Mitteilung an das Reisebüro (hier HC), wenn du dich besser fühlst kannst du auch noch eine Mail an den Veranstalter rausjagen.
            Lesebestätigung nicht vergessen.
            Versuche es mit der Berufung auf außergewöhnliche Umstände / Quarantäne, mehrere Betroffene.
            Mehr als ablehnen können sie die Erstattung ja nicht ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Bademeister2020B Bademeister2020

              Ich muss noch mal nachfragen, da die Lage momentan sehr dynamisch ist und sich jeden Tag etwas ändern kann.
              Wenn dar Abreisetag der 03.10.2020 ist, wann muss die Email für die Stornierung verschickt werden um die 30 Tage einzuhalten? Schicke Ich das an HC und Ferien Touristik in cc?

              REJBodenheimR Offline
              REJBodenheimR Offline
              REJBodenheim
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3166

              @bademeister2020 sagte:

              Wenn dar Abreisetag der 03.10.2020 ist, wann muss die Email für die Stornierung verschickt werden um die 30 Tage einzuhalten?

              03.10.2020 - 30 Tage = 03.09.2020. Um Gartenzaunprobleme zu vermeiden, dann den 4. oder 5. September wählen.

              Schicke Ich das an HC und Ferien Touristik in cc?

              Bei wem hast du gebucht? aber ja, so kannst du es machen: Beiden in "An:", das trifft dann auf jeden Fall den richtigen Adressaten.
              Und Auslieferungs- und Lesebestätigung setzen nicht vergessen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • REJBodenheimR Offline
                REJBodenheimR Offline
                REJBodenheim
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3167

                oh! @vonschmeling hat auch geantwortet.
                Ist dann der 1. oder 2. September besser als der 4. oder 5. ?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • TOTALT TOTAL

                  Das selbe Problem habe ich auch mein Hotel ist geschlossen. Mein Reiseveranstalter XFTI stellt sich bisher tot. Meine Kontaktaufnahme per Telefon und Mail ist bisher gescheitert. Die Woche hat ich es nochmal probiert, habe aber dieses Mal die optimale Information zur Zahlung ausgewählt. Die wollen ja schließlich mein Geld, da erzählt dir Bruce Willis aller 20 Sekunden das der nächste freie Mitarbeiter blablabla. Nach 40 Minuten habe ich aufgegeben. Die wollen einfach nicht mit dir reden.
                  Ich bin mittlerweile der Meinung es sollte nicht nur das Außenministerium sondern das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz aktiv werden, wie aktuell mit uns Kunden umgegangen wird ist ein Skandal.

                  vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3168

                  @total sagte:

                  Die wollen einfach nicht mit dir reden.

                  Brauchen sie auch nicht, dein Ansprechpartner ist das Reisebüro.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  TOTALT 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    @total sagte:

                    Die wollen einfach nicht mit dir reden.

                    Brauchen sie auch nicht, dein Ansprechpartner ist das Reisebüro.

                    TOTALT Offline
                    TOTALT Offline
                    TOTAL
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3169

                    Holidaycheck ist mein Reisebüro. Die wollen auch nicht mit mir reden. Frage/ Antwort per Mail: Aktuell liegen uns noch keine Informationen zu einer Hotelschließung vor.
                    Sollten wir was in die Richtung erfahren, werden wir sie schnellstmöglich informieren.
                    Das war vor einem Monat. Habe ich nicht mal was im gelesen von der Reiseveranstalter muss umgehend informieren wenn ein Hotel geschlossen hat?

                    in erster Linie geht es mir darum.
                    Meine Frau ist hier in Deutschland auf eine medizinische Leistung angewiesen diese wird auch in der Türkei durchgeführt. Dazu braucht die Klinik eine Adresse zur Abholung. Weder das gebuchte Hotel, noch mein Reiseveranstalter oder mein Reisebüro reagiert auf meine Anfragen. Ich hatte auch um Rückruf gebeten. Keiner Antwortet. Ich bin sehr enttäuscht.

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3170

                      @TOTAL
                      Naja, wenn HC in den letzten Wochen nichts Neues über die Hotelschließung vom Veranstalter erfahren hat, kann HC dir auch nichts Neues mitteilen.
                      Eine Frage: Wann soll eure Reise denn losgehen ?

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Bianca..Tr.B Offline
                        Bianca..Tr.B Offline
                        Bianca..Tr.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3171

                        Ich habe mal eine Frage.

                        Wenn ich positiv getestet wurde in der Türkei und in Quarantäne muss, wie sieht es mit den Lohnfortzahlungen in Deutschland aus.
                        Bekomme ich rückwirkend in Deutschland einen krankenschein?

                        KastenwagenK Rabe SockeR 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Bianca..Tr.B Bianca..Tr.

                          Ich habe mal eine Frage.

                          Wenn ich positiv getestet wurde in der Türkei und in Quarantäne muss, wie sieht es mit den Lohnfortzahlungen in Deutschland aus.
                          Bekomme ich rückwirkend in Deutschland einen krankenschein?

                          KastenwagenK Offline
                          KastenwagenK Offline
                          Kastenwagen
                          schrieb am zuletzt editiert von Kastenwagen
                          #3172

                          Das ist eine interessante Frage, auf die ich spontan keine konkrete Antwort weiß.

                          Üblicherweise wird im Krankheitsfall , egal wo Du krank bist / wirst , der Lohn weitergezahlt. Jetzt kommt aber das Risikogebiet zum Tragen. Wenn Dein Arbeitgeber im Vorfeld schon darauf aufmerksam gemacht hat, dass er das nicht toleriert , wirst Du schlechte Karten haben. Zumal Du ja nicht krank , sondern " lediglich " infiziert bist, respektive in Quarantäne.
                          Schau mal hier unter : Quarantäne im Ausland
                          https://www.rehm-verlag.de/arbeitsrecht-und-tarifrecht/blog-arbeitsrecht/quarantaene-quarantine-quarantaine-quarentena-quarantaen-karanteenissa/

                          Wirst Du aber in der TR krank , hast Dir das vorschriftsmäßig ! bescheinigen lassen, sollte es eigentlich kein Problem geben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Bianca..Tr.B Offline
                            Bianca..Tr.B Offline
                            Bianca..Tr.
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3173

                            Türkei ist doch aber kein Risikogebiet wo wir hin fliegen..
                            Und wenn ich corona habe und mein Partner nicht..
                            Wie sieht es dann aus wenn er mit da bleiben muss wegen seinen Lohnfortzahlungen.

                            Soviele Fragen und nirgends steht es konkret.
                            Und beim auswärtigen Amt erreicht man niemanden

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #3174

                              Ein positiver Test auf Corona ist - vollkommen unbeachtlich der Symptomatik! - ein Krankheitsfall, was denn sonst?

                              Arbeitsrechtliches Neuland besteht lediglich bei dem Aspekt der vorsorglichen Quarantäne, also bei einem negativen Test, für den eine Wiederholung behördlich angeordnet ist.
                              Der Arbeitgeber kann ja auch nicht sagen "Sehen Sie zu wie Sie sich während Ihrer FSME finanzieren, Sie hätten ja nicht am Bodensee picknicken müssen!" ...
                              Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit, viel zu hysterisch fokussiert im Kontext mit SARS-CoV2.
                              Risikogebiete für bestimmte Krankheiten weist das RKI schon seit seinem Bestehen aus - hat sich nur bisher eigentlich fast niemand für interessiert.

                              @Bianca..Tr.
                              Doch, natürlich ist die gesamte Türkei Risikogebiet, lediglich die Reisewarnung ist für 4 Provinzen aufgehoben.
                              Wenn du nicht alleine bleiben kannst trägt dein Partner das Risiko selbst ohne Erkrankung.
                              Was willst du überdies vom AA? Die erlassen aber beraten nicht in Einzelfällen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • koechin58K Offline
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                                koechin58
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3175

                                Doch, die türkei ist im gesamten ein Risikogebiet. Es sind nur die Reisewarnungen aufgehoben für die Urlaubsgebiete.

                                Wir sind alle am Borsigplatz geboren! SCHWARZ-GELB ist der Fußballhimmel!...nur der BVB, unser ganzes Leben, unser ganzer Stolz!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KastenwagenK Offline
                                  KastenwagenK Offline
                                  Kastenwagen
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3176

                                  Aber selbstverständlich ist die Türkei ein Risikogebiet. Es gibt lediglich für 4 Provinzen keine Reisewarnung !
                                  Du bist nicht die Einzige und wirst auch nicht die Letzte sein, die das verwechselt.😊

                                  Wenn Du positiv in der TR getestet wirst, bleibst Du da. Und wenn Dein Partner negativ ist, kann er nach Hause oder er bleibt bei Dir. Letzteres wird aber dann zu seinen Lasten gehen. Es gibt aber wohl Reiseveranstalter , Hotels die sich um Partner , Kinder kümmern.

                                  Nun, und vergesst nicht das Thema " nach Hause kommen ". Je nach Bundesland gehts dann ja weiter....

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheimR Offline
                                    REJBodenheim
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3177

                                    Mal der Reihe nach.
                                    Die gesamte Türkei ist laut RKI weiter Risikogebiet. Siehe Hier.
                                    Ich sehe gerade, ich bin der 4. der dass bestätigt...
                                    Wie das aussehen kann, wenn ein AN privat in ein Risikogebiet fährt und dann dort Krank wird, kann man hier nachlesen, siehe Abschnitt "Verschulden gegen sich selbst".
                                    Wenn er nicht da bleiben muss, weil er nicht in Quarantäne muss (aus welchen Gründen auch immer), muss er mit seinem AG klären, dass er zusätzlichen Urlaub bekommt, bezahlt oder unbezahlt.

                                    REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Bianca..Tr.B Bianca..Tr.

                                      Ich habe mal eine Frage.

                                      Wenn ich positiv getestet wurde in der Türkei und in Quarantäne muss, wie sieht es mit den Lohnfortzahlungen in Deutschland aus.
                                      Bekomme ich rückwirkend in Deutschland einen krankenschein?

                                      Rabe SockeR Offline
                                      Rabe SockeR Offline
                                      Rabe Socke
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3178

                                      Prinzipiell kann man auch im Ausland krank geschrieben werden.
                                      Aber da die Türkei Risikogebiet ist ( es wurde lediglich die Reisewarnung für Teile der Türkei aufgehoben), bekommt man im Quarantänefall keine Lohnfortzahlung! Wurde mir so von der Krankenkasse mitgeteilt und ebenso von meinem Arbeitgeber!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • TOTALT TOTAL

                                        Holidaycheck ist mein Reisebüro. Die wollen auch nicht mit mir reden. Frage/ Antwort per Mail: Aktuell liegen uns noch keine Informationen zu einer Hotelschließung vor.
                                        Sollten wir was in die Richtung erfahren, werden wir sie schnellstmöglich informieren.
                                        Das war vor einem Monat. Habe ich nicht mal was im gelesen von der Reiseveranstalter muss umgehend informieren wenn ein Hotel geschlossen hat?

                                        in erster Linie geht es mir darum.
                                        Meine Frau ist hier in Deutschland auf eine medizinische Leistung angewiesen diese wird auch in der Türkei durchgeführt. Dazu braucht die Klinik eine Adresse zur Abholung. Weder das gebuchte Hotel, noch mein Reiseveranstalter oder mein Reisebüro reagiert auf meine Anfragen. Ich hatte auch um Rückruf gebeten. Keiner Antwortet. Ich bin sehr enttäuscht.

                                        vonschmelingV 1
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                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3179

                                        @total sagte:

                                        Habe ich nicht mal was im gelesen von der Reiseveranstalter muss umgehend informieren wenn ein Hotel geschlossen hat?

                                        Ja, umgehend nachdem er selbst die Information erhalten hat.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        TOTALT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3180

                                          Schön, dass hier jetzt noch elwunneunzichmal über den Unterschied zwischen Reisewarnung und RKI Risikogebiet informiert wurde ... sollte hoffentlich die nächsten 3 Seiten überdauern!?

                                          @Rabe Socke
                                          Es kommt drauf an, wonach man fragt:
                                          Bianca..Tr. hat beispielsweise nach den Folgen eines positiven Tests gefragt, in dem Fall ist man krank.
                                          Anders kann sich das verhalten, wenn man in einem Risikogebiet durch die Erkrankung eines Hotelgastes in Quarantäne gerät, selbst also negativ ist, aus Gründen der Sicherheit jedoch nicht ausreisen darf.
                                          Hierüber gibt es ungefähre Auslegungen aber noch keinen abschließenden rechtlichen Befund.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
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