Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Ganz genau so ist es, Danke für die Klarstellung...
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Unter grundsätzlich verstehe Ich, dass es Ausnahmen geben kann.
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Um das Thema mal etwas transparenter zu machen--- ich setz das auch in andere Länderforen rein--- hier die Beschreibung der neuen Ampelregelung -samt einigen Erläuterungen(Ausriss aus einer dpa Meldung-*)
Künftig gibt es drei Kategorien von Ländern:
Reisewarnung Sie wird nur noch für die Länder ausgesprochen, die den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. Das gilt derzeit für 123 Länder ganz und für 15 teilweise.
Reisewarnung Light Für etwa 50 weitere Länder wird unabhängig von der Infektionslage von Reisen abgeraten. Der Grund: Dort gelten noch Einreisebeschränkungen oder eine Ausreisesperre in die EU. Zu dieser Staatengruppe gehört beispielsweise das beliebte Winterurlaubsland Thailand, wo es kaum Corona-Infektionen gibt, aber ausländische Touristen auch draußen bleiben müssen.
Keine Warnung Unter dem Strich bleiben dann nicht mehr viele Länder übrig, für die weder vor Reisen gewarnt noch von ihnen abgeraten wird – vor allem weil derzeit in Europa alle paar Tage neue Reisewarnungen hinzukommen. So sind inzwischen in der EU nur noch neun der 26 Partnerländer Deutschlands ganz ohne Risikogebiet und Reisewarnung. Immerhin sind ein paar beliebte Urlaubsziele dabei:
Italien, Griechenland, Zypern und Malta. Außerhalb Europas sind es nur Georgien und Tunesien. Zudem gibt es für die türkischen Urlaubsgebiete am Mittelmeer seit mehreren Wochen eine Ausnahmeregelung.*Quelle:aktuelle dpa Meldung - hier entnommen - als Ausriss -aus einer fvw Online meldung
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Moin,
zudem sollte man auf die Länderseiten gucken.
Für uns Niedersachsen beispielsweise gilt noch die Regelung, dass eine Quarantäne entfällt, wenn man sich 48 Stunden vor Einreise aus einem Risikogebiet negativ hat testen lassen.
Siehe hier FAQ Land Niedersachsen : https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html
Viele Grüße
Der Slotter
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wenn ich die folgende Meldung https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2020/10/01/bentour-klagt-gegen-quarantaene-verordnung/ richtig verstehe schützt der mitgebrachte Test aus der Türkei (Antlaya), nun nicht mehr vor Quarantäne, ...staatlich verordneten Quarantäne für Urlauber, die aus der Türkei zurückkommen,..., oder?
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Bitte genau lesen. „Die geplante Regelung ist Gift für die gesamte Touristik“.
Im Moment gilt sie also nicht.
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Momentan läuft eine Kampagne gegen die ab dem 14.10 geplanten Quarantäne Massnahmen an :
Auch der DRV hängt sich jetzt massiv rein, kam gerade über den Ticker. Aber der Schritt von Deniz Ugur/CEO Bentours (Sitz in derSchweiz) wird von vielen in der Branche gelobt.
Sofern das auch mit Türkeiurlaubern so geplant sein sollte -- also der bisherige Sonderweg (Test in der Türkei negativ und gut--)dadurch entfallen würde -- dann kann die Türkei die Hotels relativ zügig zumachen.
Bentour ist ein angesehener Türkei-Spezialist-- nur zur Erklärung. -
Hallo zusammen,
Für alle, die meinen für die gesamte türkei gibt es ab heute eine reisewarnung. Lest doch bitte nicht nur den ersten Satz des aa sondern lest den ganzen Text bis ihr auch bei den Ausnahmen angekommen seid.
Des weiteren gibt es auf der offiziellen Seite des Bundeslandes NRW ein neues Schreiben in dem steht dass die alte Quarantäne Regelung bis 31.10 beibehalten wird. Ganz ausführlich ist es beschrieben. Zumindest für nrw reicht hier der negative test, nicht älter als 48 std., um von der Quarantäne befreit zu werden. Zu finden unter www.land.nrw corona einreiseverordnung ab 01.10.
Vielleicht für den ein oder anderen hier interessant. -
In dem Text steht doch aber das sie bereits zurück gekommen ist und sich in "staatlich verordneter" Quarantäne befindet (Absatz 1 Satz 2).
@kano1969 sagte:
In dem Text steht doch aber das sie bereits zurück gekommen ist und sich in "staatlich verordneter" Quarantäne befindet (Absatz 1 Satz 2).
Das ist die aktuelle Regelung in Schleswig Holstein- die Urlauberin wohnt dort --- und dort wird auch geklagt
Aber eben mit Blick auf die ab dem 14.10. geplante bundesweite Regelung.Die Meldung in TA ist leider verkürzt. -
@kano1969 sagte:
In dem Text steht doch aber das sie bereits zurück gekommen ist und sich in "staatlich verordneter" Quarantäne befindet (Absatz 1 Satz 2).
Das ist die aktuelle Regelung in Schleswig Holstein- die Urlauberin wohnt dort --- und dort wird auch geklagt
Aber eben mit Blick auf die ab dem 14.10. geplante bundesweite Regelung.Die Meldung in TA ist leider verkürzt. -
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anna2207
Das würde mich natürlich auch sehr freuen !
Das Problem allerdings ist, dass die bisherige Regelung lediglich (zum x-mal) verlängert wurde und man wahrscheinlich im Zuge der Ampelregelung in den kommenden Tagen mit einer veränderten Version kommt... -
Ich traue dem Braten auch noch nicht so ganz ( ebenfalls NRW) . Andererseits wenn nicht, hätte man ja den 15-10-2020 als Gültigkeitszeitpunkt wählen können.
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Da wir hier im Türkeiforum sind stellt sich zudem die Frage-- ob man die mit der Türkei getroffenen Sondervereinbarung durch eine komplette Quarantäne - für Türkeiurlauber -- so einfach aushebeln könnte.
Der Slogan der gerade zu dem Thema anlaufenden DRV - Kampagne (für alle betroffenen Destinationen)---lautet übrigens :
Corona-Test statt StubenarrestZiemlich gelungen, finde ich. Wir warten mal ab.
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Da wir hier im Türkeiforum sind stellt sich zudem die Frage-- ob man die mit der Türkei getroffenen Sondervereinbarung durch eine komplette Quarantäne - für Türkeiurlauber -- so einfach aushebeln könnte.
Der Slogan der gerade zu dem Thema anlaufenden DRV - Kampagne (für alle betroffenen Destinationen)---lautet übrigens :
Corona-Test statt StubenarrestZiemlich gelungen, finde ich. Wir warten mal ab.
@Günter
Ich möchte Dir oder dem DRV wirklich nicht zu nahe treten, aber ich finde diese Kampagne in der heutigen Zeit etwas daneben. Übrigens bei allem Verständnis für die aktuelle Situation der Reisebranche. Ich hätte es besser gefunden, wenn Argumente genannt worden wären.Was die Türkei und die sogenannte Sonderregelung betrifft, vermute ich, dass diese zum Ende der Ferienzeit auslaufen wird, da dann sinnlos und einheitliche Regelungen angestrebt werden. Aber das ist meine persönliche Meinung und spekulativ.
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Hier steht es genau!
Man beachte besonders §3 Abs. 3: (3) "Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind Personen...". -
Hier steht es genau!
Man beachte besonders §3 Abs. 3: (3) "Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind Personen...".@bienekind
Der interessante Punkt ist die Verlängerung bis zum 31-10-2020 des Landes NRW und ob diese bis dahin hält.Aber trotzdem Danke für den Link. Ich hatte mich auch schon dadurch gequält....
das wäre ja toll wenn NRW das wirklich bis zum 31.10 so belassen würde dass der Test aus der Türkei reicht und man hier nicht in Quarantäne müsste