Info -Thread: Aktuelle Situation auf Mallorca
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Vielleicht gibst du noch die Airline bekannt?
Irgendwo stand, das Ergebnis würde in deutscher und englischer Sprache akzeptiert.
Vielleicht sollte man noch beiläufig erwähnen, dass der "Horror" mit einer Lösung zu Gunsten der Passagiere endete ...
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Nochmal die Frage: Welche LVU waren betroffen?
Von "dem anderen" steht aber nichts in dem von dir verlinkten Artikel. -
Auf ntv kam heute morgen ein interview mit einer Urlauberin und sie durfte nicht mitfliegen, weil sie nur einen PCR Test auf spanisch hatte.

@haberling sagte:
Auf ntv kam heute morgen ein interview mit einer Urlauberin und sie durfte nicht mitfliegen, weil sie nur einen PCR Test auf spanisch hatte.

Das LVU hat sie nicht benannt...

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Hier erläutert (Quelle ntv):
Wie muss der Nachweis aussehen?Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen und einem Nachweis über das Ergebnis. Die Bescheinigung kann man auf Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch vorlegen. Darauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Der Abstrich dafür darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland genommen worden sein.
Wird schon seine Gründe haben, HABERLING - negativ kann der eine oder andere vielleicht sogar aus Farsi übersetzen ...

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@HABERLING (kurz OT)
Soo neu ist die Sache mit den verlangten Sprachen nicht: Die Kanaren wollten doch zuerst das Testergebnis nur auf Spanisch oder Englisch. Da gab's ebenfalls Diskussionen, u. a. da man - zumindest am Anfang (?) - für die Übersetzung von Deutsch auf... zahlen musste. Dazu kam dann noch der Betrag für die Passnummer.
In der Zwischenzeit wird's - meine ich - auch auf Deutsch akzeptiert. Sollte man halt unbedingt nachschauen. -
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@HABERLING
Klar, geht um den Rückflug, aber egal... Wenn der Nachweis in Deutsch, Englisch oder Französisch erfolgen soll, gibt's ein gewisses Risiko, wenn man mit einem auf Spanisch ankommt. -
LH bietet auch eine Liste der Einrichtungen an, die testen. Am Ende der Informationen >>> hier <<<
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Zur Quarantäne:
Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nur zur Abrechnung von Behandlungskosten bereit / von Unterbringungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen
Letzteres / Voraussetzungen siehe verlinkten Artikel. -
Nun ist die Begrifflichkeit Krankenversicherung ja quasi selbsterklärend...... und eine Quarantäne ist selbst im weitesten Sinne nicht als Krankheit zu definieren .
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So einfach ist es dann doch nicht, darüber gibt der Artikel ja Aufschluss.
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ich vermute sogar, es ist noch viel einfacher. Denn über den Leistungsumfang einer GVK gibt deren Leistungskatalog Aufschluss. Da können dann irgendwelche Schreiberlinge schreiben was sie wollen.
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@jlechtenboehmer
Die Quarantäne an sich nicht, nein.
Ist aber ein stationärer Aufenthalt notwendig und der Infizierte wird an ein "hotel medicalizado" (medizinisches Hotel) überwiesen - im Falle von Mallorca ist es das Hotel Meliá Palma Bay, dann sind die Unterbringungskosten abrechenbar.
Wird ausführlich seitens der GKV im Artikel erklärt.
Auf dieses Covid-Quarantäne Hotel bezog sich auch die Aussage der Sprecherin des balearischen Gesundheitsministerium im Artikel auf der Vorseite 166 ( klick) -
Anders formuliert gilt eine Unterbringung im gegenständlichen Hotel mit der entsprechenden Qualifikation eben genau als "stationärer Aufenthalt" und kann abgerechnet werden.
Fraglich ist für mich, welche Alternativen die balearischen Institutionen vorsehen?
Dabei erinnere ich mich an die Bezeichnung "dieselben Unterbringungen, die auch Menschen ohne Dach über dem Kopf zur Verfügung gestellt bekommen".
Vermutlich dürfte demnach eine Obdachlosenunterkunft oder ein Frauenhaus nicht die abrechnungswürdigen Kriterien erfüllen?Soweit alles dann doch nicht ganz so plüschig wie erhofft / vermittelt - es gibt durchaus Risiken (auch hinsichtlich der Kosten!), und das hilft sicher bei der Abwägung, wie "dringend" denn die Reise nun wirklich ist.
Oder auch nicht - wer weiß das schon?@jl
Erbitte Spezifikation für "irgendwelche Schreiberlinge". -
In dem ersten Artikel ( klick ) ist zu lesen, dass wenn man die Quarantäne im gebuchten Hotel, der gebuchten Ferienwohnung verbringen möchte, die Kosten für die Unterbringung trägt. Folglich gehe ich davon aus, dass ein Verbleib in der gebuchten Unterkunft möglich ist. Hoffe es zumindest für die Betroffenen.
Zum Meliá Palma Bay geht's übrigens hier entlang - klick
Leider finde ich nicht wieder, wo mitgeteilt wurde, wie viele Infizierte derzeit dort untergebracht sind (21?) und wie viele sie insgesamt aufnehmen können (250?). Zahlen folglich ohne Gewähr. Muss nochmal suchen...
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Ab 31.03.21 gilt die Maskenpflicht in ganz Spanien überall, da macht Urlaub richtig Spaß.
Zwar eine Kanarische Zeitung, gilt aber wohl für ganz Spanien, hier die Meldung: Maskenpflicht auch am Pool und Strand

