Schauinsland Teil II
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Ich hake gerne, wenn auch verspätet nach, und kann sagen, dass ich nehme an der Thematik dran bin, als ich sagen möchte, obwohl ich keine "Malediven-Fahrer" bin.

Ich versuche es nochmal so einfach wie möglich:
In allen anderen Zielgebieten außer MLE ist es so, dass die Incoming-Agentur eines RV den Transfer berechnet und organisiert. Die Kosten des Transfers werden natürlich an den RV weitergegeben. Dieser gibt sie an den Kunden weiter.
Die Berechnung erfolgt oftmals nach Ortslage des Hotels, sodass z.B. alle Hotels in Side die gleichen Transferpreise haben.Bei den Malediven ist es anders. Hier organisiert nicht die Incoming-Agentur (DTH, vormals Diethelm Travel) den Transfer, sondern das Hotel selbst (bzw. auch über einen Drittanbieter). Und das sowohl bei Pauschalen, als auch bei Nur-Hotel Buchungen (auch eine Besonderheit).
Touristische Systeme können leider zusätzliche Transfers zum Standard-Transfer/Sammeltransfer oftmals nicht zur Auswahl stellen, sodass ein Mensch, wahlweise ein RSB oder der RV selbst, nachhelfen müssen. Warum das im genannten Fall bei SLR nicht funktioniert hat, keine Ahnung.
Zusatztransfers für MLE kann RSB/RV über TRF hinter der Kodierung des Haupthauses im CRS abfragen.
Also z.B. MLE107 für das Cinnamon Hakuraa Huraa und MLE107TRF für den Zusatztransfer.Das wenn das Hotel direkt angeschrieben wird und nach dem Upgrade gefragt wird, der komplette Preis + der Standardtransfer von SLR berechnet wird, ist (leider für den Buchenden) auch klar. SLR muss einen Transfer anbieten und der Gast bucht auf eigene Faust neu "woanders".
Hätte es SLR hinbekommen, wäre der Standardtransfer in Abzug gebracht worden und nur der Zusatz berechnet worden.
Kenne ich so selbst von SLR halt auch nicht.Um abschließend nochmal etwas zu den Transferausschreibungen zu sagen. Doch es ist kompliziert und wird etwas einfacher gehalten, auch weil SLR hier keinen Einfluss drauf hat, diesen aber als RV mitverantworten muss.
Je nach Ankunftszeit des Fluges kann der Transfer vom gebuchten abweichen, da ja ua. keine Seaplanes bei Nacht fliegen können.
Wenn hier die reine Info des Preises fehlte, dann ist das sicherlich auch dem Aspekt geschuldet, dass es gerne auch mal Angebote seitens des Hotels gibt, wo der Transfer zeitweise kostenlos ist. Hier hätte der Mensch den tagesaktuellen Preis nennen müssen. Preise gehören daher auch nicht in die Katalogausschreibung. Zu dynamisch sind heutzutage die Preise.tldr: Ein Mensch hat versagt, ein anderer Mensch war unzufrieden.

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Türkei-Urlaub: Schauinsland startet „AI-Light“
- Konzept soll ausgebaut werden
- In vielen Hotels noch Platz in der Hochsaison
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Türkei-Urlaub: Schauinsland startet „AI-Light“
- Konzept soll ausgebaut werden
- In vielen Hotels noch Platz in der Hochsaison
@kourion sagte:
Türkei-Urlaub: Schauinsland startet „AI-Light“
Konzept soll ausgebaut werden
In vielen Hotels noch Platz in der HochsaisonNaja....ich geb mal zu bedenken:
In einem klassischen 5er Hotel , z.B. an der Türkischen Riviera--gibt es ein F& B Budget für alles ---alles an Essen , um die Uhr Das liegt vielleicht bei 10 Euro pro Gast und Tag. Samt allen alkoholischen und alkoholfreien Getränken. Mehr ist das ganz selten.
Wenn nun vielleicht zwei Euro bei AI light wegfallen, aber Papa für ein Bier extra und Die Gattin für ein Gläschen Wein separat zahlen, dann sind schnell mal 8 -10 Euro dafür auf der Rechnung. Und die vermeintliche Ersparnis ist ganz rasch weg.
Ich wünsch einem Barkeeper oder einem Kellner gute Nerven, wenn er einem Gast , der vielleicht sogar versehentlich --AI light gebucht hat --erklären muss, dass er alkoholische Getränke zahlen muss, aber sein Nachbar, der AI normal gebucht hat- der muss das nicht...:
Spannend!
Es gab schon deutlich bessere Ideen. -
Es gibt viele Menschen, so wie ich, die kaum oder gar keinen Alk. trinken. Es ist doch gut, ein Angebot zu haben, wo ich für die Saufziegen in den AI Bars nicht mitzahlen muss.
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Du hast schon recht . Es geht auch nicht nur um die Bars, Gute Fee207.
Das AI Konzept besteht ja auch darin, dass Abläufe ohne große Verrechnung von Zusatzleistungen am Ende schlank sind.Warten wir mal ab, wie das Experiment ausgeht -- mehr als ein Versuch ist das nicht momentan nicht.
Den Hotels an der Riviera fehlen wohl jetzt doch die Familien, die sich den gewohnten Urlaub nicht mehr leisten können -oder bei den aufgerufenen Preisen nicht mehr leisten wollen.
Das ist auch ein Ergebnis der massiven Preiserhöhungen durch die Hotels .
Dann ist es doch ehrlicher und transparenter, wenn die Preise einfach ein wenig zurechtgerückt--und/oder eben Rabatte für Kinder wieder verstärkt angeboten werden.
Aber im Grunde genommen ist das ein generelles Thema- und passt nur bedingt in diesen Schauinsland-Thread. -
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Hmm, verstehe ich nicht ganz. Unsere letzte Reise mit SLR ging nach Rhodos. Wir hatten hin die Condor, zurück EW. Bei beiden Flügen war das Buchen von Wunschsitzplätzen mit grösserer Beinfreiheit möglich. Was ist nun neu?
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Es geht ja nicht nur um Sitzplatzreservierungen sondern ganz allgemein um Zusatzleistungen/Extras im Zusammenhang mit den SLR Buchungen und die Möglichkeit der sofortigen "Verprovisionierung" für die Vertriebspartner. Letzterer Punkt ist vielleicht für den Endkunden nicht sonderlich bedeutsam, erscheint aber zumindest als Erkenntnisgewinn.
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Hallo
Wir reisen am Freitag nach Ägypten. Gibt es bei schauinsland keine Voucher mehr in Papierform?
Haben nur die Reiseunterlagen als PDF Datei erhalten. Ich kenn es nämlich so das das Hotel sich gewisse Seiten raus nimmt beim Check In.Gruß
Daniel -
Wir haben am 25.07.25 bei "Weg-de" eine reine Hotelbuchung gebucht, Veranstalter ist Schauinsland-Reisen. Anreise im Hotel wäre der 06.02.2026 ! Heute hat uns Schauinsland per Email mitgeteilt, dass es eine Preisänderung im gebuchten Hotel gibt und sich der Gesamtpreisepreis um 346 Euro erhöht. Die AGBs von Schauinsland mit Fassung vom 20.07.25 besagen:
4. Preisanpassung
4.4. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.Somit sind es doch nicht mehr als 4 Monate bis zum Reisetermin, die dazwischen liegen und die Preiserhöhung wäre unrelevant, oder verstehe ich den o. g. Passus falsch?
Was wäre jetzt unserseits überhaupt zu unternehmen? Wir haben jetzt weder weg-de noch Schauinsland kontaktiert. -
Wir haben am 25.07.25 bei "Weg-de" eine reine Hotelbuchung gebucht, Veranstalter ist Schauinsland-Reisen. Anreise im Hotel wäre der 06.02.2026 ! Heute hat uns Schauinsland per Email mitgeteilt, dass es eine Preisänderung im gebuchten Hotel gibt und sich der Gesamtpreisepreis um 346 Euro erhöht. Die AGBs von Schauinsland mit Fassung vom 20.07.25 besagen:
4. Preisanpassung
4.4. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.Somit sind es doch nicht mehr als 4 Monate bis zum Reisetermin, die dazwischen liegen und die Preiserhöhung wäre unrelevant, oder verstehe ich den o. g. Passus falsch?
Was wäre jetzt unserseits überhaupt zu unternehmen? Wir haben jetzt weder weg-de noch Schauinsland kontaktiert.@ Miss-Janet
Du hast den Passus ja hervorgehoben:
"zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen"Vertragsschluss war der 25.07.2025, Reisetermin 06.02.2026, das ist der maßgebende Zeitraum. Der ist über 4 Monate und die Ankündigung der Anpassung vor dem 20 Tage Zeitfenster bis Reiseantritt. Damit ist die Anpassung rechtens.
LG
Vadder -
@Miss -Janet
Ich schließe mich vadder.meier an. Warum hast du noch einen weiteren Thread eröfffnet ?
Da du fragst, was ihr jetzt unternehmen könnt, hier der folgende AGB-Punkt:
4.6. Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des vereinbarten Gesamtpreises liegt darin ein Angebot des Veranstalters an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Der Veranstalter kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Wahlweise kann der Veranstalter dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. hier klicken
Ob es mehr als 8% sind - du wirst es wissen. Falls ja, Vertragsänderung (annehmen oder ablehnen innerhalb einer Frist) -
Nach 4.1 der AGB rechtfertigen aber nur bestimmte Änderungen eine Preisanpassung:
"4.1. Der Veranstalter behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle
- der Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff- oder Energieträgerkosten oder
- der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
- von Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
zu erhöhen."Es wäre also zu klären, was es genau mit der "Preisänderung im gebuchten Hotel" auf sich hat. Wenn sich das aus der Mail von Schauinsland nicht eindeutig ergibt, würde ich mal nachfragen.
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@Elton57
In diesem Fall geht es nicht um eine Pauschalreise mit Personenbeförderungskosten, Flughafengebühren usw.
Es geht um "die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung)" Siehe unter 4.4. wie auch von Miss-Janet hier eingestellt.
