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Schauinsland Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • DJT07D Offline
    DJT07D Offline
    DJT07
    schrieb am zuletzt editiert von
    #681

    Ich hake gerne, wenn auch verspätet nach, und kann sagen, dass ich nehme an der Thematik dran bin, als ich sagen möchte, obwohl ich keine "Malediven-Fahrer" bin. 😉

    Ich versuche es nochmal so einfach wie möglich:

    In allen anderen Zielgebieten außer MLE ist es so, dass die Incoming-Agentur eines RV den Transfer berechnet und organisiert. Die Kosten des Transfers werden natürlich an den RV weitergegeben. Dieser gibt sie an den Kunden weiter.
    Die Berechnung erfolgt oftmals nach Ortslage des Hotels, sodass z.B. alle Hotels in Side die gleichen Transferpreise haben.

    Bei den Malediven ist es anders. Hier organisiert nicht die Incoming-Agentur (DTH, vormals Diethelm Travel) den Transfer, sondern das Hotel selbst (bzw. auch über einen Drittanbieter). Und das sowohl bei Pauschalen, als auch bei Nur-Hotel Buchungen (auch eine Besonderheit).

    Touristische Systeme können leider zusätzliche Transfers zum Standard-Transfer/Sammeltransfer oftmals nicht zur Auswahl stellen, sodass ein Mensch, wahlweise ein RSB oder der RV selbst, nachhelfen müssen. Warum das im genannten Fall bei SLR nicht funktioniert hat, keine Ahnung.

    Zusatztransfers für MLE kann RSB/RV über TRF hinter der Kodierung des Haupthauses im CRS abfragen.
    Also z.B. MLE107 für das Cinnamon Hakuraa Huraa und MLE107TRF für den Zusatztransfer.

    Das wenn das Hotel direkt angeschrieben wird und nach dem Upgrade gefragt wird, der komplette Preis + der Standardtransfer von SLR berechnet wird, ist (leider für den Buchenden) auch klar. SLR muss einen Transfer anbieten und der Gast bucht auf eigene Faust neu "woanders".
    Hätte es SLR hinbekommen, wäre der Standardtransfer in Abzug gebracht worden und nur der Zusatz berechnet worden.
    Kenne ich so selbst von SLR halt auch nicht.

    Um abschließend nochmal etwas zu den Transferausschreibungen zu sagen. Doch es ist kompliziert und wird etwas einfacher gehalten, auch weil SLR hier keinen Einfluss drauf hat, diesen aber als RV mitverantworten muss.
    Je nach Ankunftszeit des Fluges kann der Transfer vom gebuchten abweichen, da ja ua. keine Seaplanes bei Nacht fliegen können.
    Wenn hier die reine Info des Preises fehlte, dann ist das sicherlich auch dem Aspekt geschuldet, dass es gerne auch mal Angebote seitens des Hotels gibt, wo der Transfer zeitweise kostenlos ist. Hier hätte der Mensch den tagesaktuellen Preis nennen müssen. Preise gehören daher auch nicht in die Katalogausschreibung. Zu dynamisch sind heutzutage die Preise.

    tldr: Ein Mensch hat versagt, ein anderer Mensch war unzufrieden. 😌

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #682

      Türkei: Quick Transfer nun auch bei Schauinsland

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #683

        Türkei-Urlaub: Schauinsland startet „AI-Light“

        • Konzept soll ausgebaut werden
        • In vielen Hotels noch Platz in der Hochsaison

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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        • GeorgausWG Offline
          GeorgausWG Offline
          GeorgausW
          schrieb am zuletzt editiert von
          #684

          Bei meinen Reiseunterlagen sind keine Voucher enthalten, früher gab es diese mal.
          Es sind nur mehr Hotelunterlagen und Flugunterlagen enthalten. Vom Hoteltransfer steht auch nichts.

          Wie sind eure Erfahrungen damit?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH Offline
            HABERLINGH Offline
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #685

            Hallo, melde dich bei: Mein schauinsland, an klick hier

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Kourion

              Türkei-Urlaub: Schauinsland startet „AI-Light“

              • Konzept soll ausgebaut werden
              • In vielen Hotels noch Platz in der Hochsaison
              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #686

              @kourion sagte:

              Türkei-Urlaub: Schauinsland startet „AI-Light“
              Konzept soll ausgebaut werden
              In vielen Hotels noch Platz in der Hochsaison

              Naja....ich geb mal zu bedenken:
              In einem klassischen 5er Hotel , z.B. an der Türkischen Riviera--gibt es ein F& B Budget für alles ---alles an Essen , um die Uhr Das liegt vielleicht bei 10 Euro pro Gast und Tag. Samt allen alkoholischen und alkoholfreien Getränken. Mehr ist das ganz selten.
              Wenn nun vielleicht zwei Euro bei AI light wegfallen, aber Papa für ein Bier extra und Die Gattin für ein Gläschen Wein separat zahlen, dann sind schnell mal 8 -10 Euro dafür auf der Rechnung. Und die vermeintliche Ersparnis ist ganz rasch weg.
              Ich wünsch einem Barkeeper oder einem Kellner gute Nerven, wenn er einem Gast , der vielleicht sogar versehentlich --AI light gebucht hat --erklären muss, dass er alkoholische Getränke zahlen muss, aber sein Nachbar, der AI normal gebucht hat- der muss das nicht...:
              Spannend!😊
              Es gab schon deutlich bessere Ideen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Gute.Fee207G Offline
                Gute.Fee207G Offline
                Gute.Fee207
                schrieb am zuletzt editiert von
                #687

                Es gibt viele Menschen, so wie ich, die kaum oder gar keinen Alk. trinken. Es ist doch gut, ein Angebot zu haben, wo ich für die Saufziegen in den AI Bars nicht mitzahlen muss.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Günter/HolidayCheckG Offline
                  Günter/HolidayCheckG Offline
                  Günter/HolidayCheck
                  Admin Experte Fuerteventura
                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                  #688

                  Du hast schon recht . Es geht auch nicht nur um die Bars, Gute Fee207.
                  Das AI Konzept besteht ja auch darin, dass Abläufe ohne große Verrechnung von Zusatzleistungen am Ende schlank sind.

                  Warten wir mal ab, wie das Experiment ausgeht -- mehr als ein Versuch ist das nicht momentan nicht.
                  Den Hotels an der Riviera fehlen wohl jetzt doch die Familien, die sich den gewohnten Urlaub nicht mehr leisten können -oder bei den aufgerufenen Preisen nicht mehr leisten wollen.
                  Das ist auch ein Ergebnis der massiven Preiserhöhungen durch die Hotels .
                  Dann ist es doch ehrlicher und transparenter, wenn die Preise einfach ein wenig zurechtgerückt--und/oder eben Rabatte für Kinder wieder verstärkt angeboten werden.
                  Aber im Grunde genommen ist das ein generelles Thema- und passt nur bedingt in diesen Schauinsland-Thread.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #689

                    Bei Schauinsland-Reisen sind Sitzplatz- und Sonderreservierungen nun bei fünf Ferienfliegern möglich, klick hier 😊

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Gute.Fee207G Offline
                      Gute.Fee207G Offline
                      Gute.Fee207
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #690

                      Hmm, verstehe ich nicht ganz. Unsere letzte Reise mit SLR ging nach Rhodos. Wir hatten hin die Condor, zurück EW. Bei beiden Flügen war das Buchen von Wunschsitzplätzen mit grösserer Beinfreiheit möglich. Was ist nun neu?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Du_darfstD Offline
                        Du_darfstD Offline
                        Du_darfst
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #691

                        Es geht ja nicht nur um Sitzplatzreservierungen sondern ganz allgemein um Zusatzleistungen/Extras im Zusammenhang mit den SLR Buchungen und die Möglichkeit der sofortigen "Verprovisionierung" für die Vertriebspartner. Letzterer Punkt ist vielleicht für den Endkunden nicht sonderlich bedeutsam, erscheint aber zumindest als Erkenntnisgewinn.

                        Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HABERLINGH Offline
                          HABERLINGH Offline
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #692

                          Ich glaube es liegt auf der Hand, das man Extras für die Flüge direkt unter „Mein Schauinsland“ oder in RB buchen kann und nicht den Umweg über die Airline gehen musst.

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • -Dani88-- Offline
                            -Dani88-- Offline
                            -Dani88-
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #693

                            Hallo

                            Wir reisen am Freitag nach Ägypten. Gibt es bei schauinsland keine Voucher mehr in Papierform?
                            Haben nur die Reiseunterlagen als PDF Datei erhalten. Ich kenn es nämlich so das das Hotel sich gewisse Seiten raus nimmt beim Check In.

                            Gruß
                            Daniel

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH Offline
                              HABERLINGH Offline
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #694

                              😉

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Miss-JanetM Offline
                                Miss-JanetM Offline
                                Miss-Janet
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #695

                                Wir haben am 25.07.25 bei "Weg-de" eine reine Hotelbuchung gebucht, Veranstalter ist Schauinsland-Reisen. Anreise im Hotel wäre der 06.02.2026 ! Heute hat uns Schauinsland per Email mitgeteilt, dass es eine Preisänderung im gebuchten Hotel gibt und sich der Gesamtpreisepreis um 346 Euro erhöht. Die AGBs von Schauinsland mit Fassung vom 20.07.25 besagen:
                                4. Preisanpassung
                                4.4. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.

                                Somit sind es doch nicht mehr als 4 Monate bis zum Reisetermin, die dazwischen liegen und die Preiserhöhung wäre unrelevant, oder verstehe ich den o. g. Passus falsch?
                                Was wäre jetzt unserseits überhaupt zu unternehmen? Wir haben jetzt weder weg-de noch Schauinsland kontaktiert.

                                vadder.meierV 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Miss-JanetM Miss-Janet

                                  Wir haben am 25.07.25 bei "Weg-de" eine reine Hotelbuchung gebucht, Veranstalter ist Schauinsland-Reisen. Anreise im Hotel wäre der 06.02.2026 ! Heute hat uns Schauinsland per Email mitgeteilt, dass es eine Preisänderung im gebuchten Hotel gibt und sich der Gesamtpreisepreis um 346 Euro erhöht. Die AGBs von Schauinsland mit Fassung vom 20.07.25 besagen:
                                  4. Preisanpassung
                                  4.4. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.

                                  Somit sind es doch nicht mehr als 4 Monate bis zum Reisetermin, die dazwischen liegen und die Preiserhöhung wäre unrelevant, oder verstehe ich den o. g. Passus falsch?
                                  Was wäre jetzt unserseits überhaupt zu unternehmen? Wir haben jetzt weder weg-de noch Schauinsland kontaktiert.

                                  vadder.meierV Offline
                                  vadder.meierV Offline
                                  vadder.meier
                                  schrieb am zuletzt editiert von vadder.meier
                                  #696

                                  @ Miss-Janet

                                  Du hast den Passus ja hervorgehoben:
                                  "zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen"

                                  Vertragsschluss war der 25.07.2025, Reisetermin 06.02.2026, das ist der maßgebende Zeitraum. Der ist über 4 Monate und die Ankündigung der Anpassung vor dem 20 Tage Zeitfenster bis Reiseantritt. Damit ist die Anpassung rechtens.

                                  LG
                                  Vadder

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                    #697

                                    @Miss -Janet
                                    Ich schließe mich vadder.meier an. Warum hast du noch einen weiteren Thread eröfffnet ?
                                    Da du fragst, was ihr jetzt unternehmen könnt, hier der folgende AGB-Punkt:
                                    4.6. Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des vereinbarten Gesamtpreises liegt darin ein Angebot des Veranstalters an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Der Veranstalter kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Wahlweise kann der Veranstalter dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.  hier klicken
                                    Ob es mehr als 8% sind - du wirst es wissen. Falls ja, Vertragsänderung (annehmen oder ablehnen innerhalb einer Frist)

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Elton57E Offline
                                      Elton57E Offline
                                      Elton57
                                      schrieb am zuletzt editiert von Elton57
                                      #698

                                      Nach 4.1 der AGB rechtfertigen aber nur bestimmte Änderungen eine Preisanpassung:

                                      "4.1. Der Veranstalter behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle 
                                      - der Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff- oder Energieträgerkosten oder 
                                      - der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder 
                                      - von Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
                                      zu erhöhen."

                                      Es wäre also zu klären, was es genau mit der "Preisänderung im gebuchten Hotel" auf sich hat. Wenn sich das aus der Mail von Schauinsland nicht eindeutig ergibt, würde ich mal nachfragen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK Offline
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                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                        #699

                                        @Elton57
                                        In diesem Fall geht es nicht um eine Pauschalreise mit Personenbeförderungskosten, Flughafengebühren usw.
                                        Es geht um "die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung)" Siehe unter 4.4. wie auch von Miss-Janet hier eingestellt.

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        Elton57E 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK Kourion

                                          @Elton57
                                          In diesem Fall geht es nicht um eine Pauschalreise mit Personenbeförderungskosten, Flughafengebühren usw.
                                          Es geht um "die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung)" Siehe unter 4.4. wie auch von Miss-Janet hier eingestellt.

                                          Elton57E Offline
                                          Elton57E Offline
                                          Elton57
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #700

                                          Die Allgemeinen Reisebedingungen von Schauinsland gelten auch für Nur-Hotel-Buchungen,
                                          das steht so in der Einleitung zu den Bedingungen

                                          "Mit Ausnahme der Regelung in Ziff. 2.6., 5.3., 6.2. S.2, 2. Alt. und 15 finden diese Bedingungen zudem entsprechende Anwendung auf Verträge über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung)."

                                          Es gilt also auch Ziff. 4.1 (entsprechend). Bei einer Nur-Hotel-Buchung muss es daher eine Änderung bei der Steuer und bei den Abgaben gegeben haben, also von Kosten, die das Hotel nicht beeinflussen kann.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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