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Schauinsland Teil II

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • HABERLINGH 1
    HABERLINGH 1
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von
    #721

    Aber nicht wenn die Änderung der Flugzeiten mehr als 14 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wurden und der Flug nicht in die Nachtstunden fällt.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • gnarzeG gnarze

      Hab mal eine technische Frage - ich plane im Sommer 26 eine Kombireise Kreuzfahrt/Hotel zu buchen. SIL ist mit der einzige Anbieter, der so etwas im Angebot hat. Laut deren Internetauftritt ist es (noch) nicht buchbar(Wintereisen aber genug), wenn ich aber auf die Seite eines Vermittlers gehen, stehen da schon Angebote drin, mit diversen Hotels mit unterschiedlich langem Hotelaufenthalt.
      Sind das jetzt nur Platzhalter, oder wie kann so etwas sein?

      Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #722

      @gnarze sagte:

      Hab mal eine technische Frage - ich plane im Sommer 26 eine Kombireise Kreuzfahrt/Hotel zu buchen. SIL ist mit der einzige Anbieter, der so etwas im Angebot hat. Laut deren Internetauftritt ist es (noch) nicht buchbar(Wintereisen aber genug), wenn ich aber auf die Seite eines Vermittlers gehen, stehen da schon Angebote drin, mit diversen Hotels mit unterschiedlich langem Hotelaufenthalt.
      Sind das jetzt nur Platzhalter, oder wie kann so etwas sein?

      Ich bin mir nicht ganz sicher, daher ist das eine Vermutung -Schauinsland ist mit Schauinsland de. kürzlich auf eine völlig neue Plattform umgezogen :Travelsandbox von Freshcells
      Hängt mit modularen Systemprozessen zusammen. So können sie eben Schnittstellen besser einbeziehen, einfach gesagt.Das ist absolutes high tech.Freilich tummeln sich da auch schon andere VA.
      Gut möglich dass es in dem von Dir angesprochenen Bereich noch nicht komplett läuft. Die normalen Buchungen für 2026 laufen ganz sicher.
      Da würde ich einfach noch etwas Geduld haben.Die sind technisch wirklich gut aufgestellt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Silvia LS Offline
        Silvia LS Offline
        Silvia L
        schrieb am zuletzt editiert von
        #723

        @gnarze
        bist du dir da ganz sicher. Wenn wir damals über Schauinslandreisen gebucht hätten, wäre es nicht günstiger gewesen und es wäre weniger Leistung im Paket gewesen und nicht speziell auf unsere Wünsche ausgerichtet.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • gnarzeG Offline
          gnarzeG Offline
          gnarze
          Verwarnt
          schrieb am zuletzt editiert von gnarze
          #724

          Nach den gestern Abend aufgerufenen Preisen schon - da lag SIL für das gewünschte Hotel mit Kreuzfahrt 700 Euro günstiger, als wenn ich mir alles separat raussuche, natürlich muss ich noch das Getränkepaket für 390 Euro vor Anreise dazu buchen, habe aber einen Transfer mit dabei, den ich für meine eigenen Bausteine noch nicht berücksichtigt habe.

          @ Günter, vielen Dank für die Antwort

          Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vadder.meierV vadder.meier

            Der TE hat folgendess geschrieben:
            MUC kos 8.10 -ankunft 11.50. Email bekommen Flugzeitenänderung, neu münchen hamburg 8.25, ankunft 9.45 weiter von hamburg 13.25 ankunft Kos 17.40. Reklamiert und keinerlei Möglichkeit eine umbuchung auf direktflüge von münchen zu bekommen. Könnte ja stornieren sind ja nur 25% des reisepreise.
            AGB Schauinsland zu Leistungsänderungen:
            5.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Veranstalter zugleich mit Mitteilung der Änderung bestimmten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern der Veranstalter eine solche Reise angeboten hat.

            Eine Änderung der Flüge die eine Reisezeitänderung von 2 > 6 Stunden zuzüglich Umsteigen und Verlust eines halben Tages im Hotel zur Folge hat ist signifikant.

            LG
            Vadder

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #725

            @vaddermeier sagte:

            5.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt,

            Der springende Punkt ist von mir hervorgehoben. Die Flugzeiten und die Streckenführung sind eben nicht Vertragsbestandteil, sondern nur ein Flug von A nach B.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Gute.Fee207G Offline
              Gute.Fee207G Offline
              Gute.Fee207
              schrieb am zuletzt editiert von
              #726

              Das Eine ist das Rechtliche, das Andere ist das was man erwartet, wenn man Schauinsland wählt, oder Tui oder, DER oder Alltours….renommierte Marken, da gehe ich zunächst davon aus, dass das was gesagt wurde gilt, und wenn ich direkten Flug versprochen bekommen habe und daraus wird ne kleine Europarundreise, bin ich nicht amused. Ist so. Immerhin sind die Markenanbieter selten die Günstigsten, oft stehen oben im Preiskampf zunächst lmx oder coral oder Ähnliches, und wenn man als Kunde dann trotzdem den Teureren wählt, hat man einfach auch die Erwartung, dass das alles 1 a klappen wird. Ich habe die jedenfalls. Also, den Ärger über Schauinslands Flugvo,te kann ich verstehen, unabhängig vom Rechtlichen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #727

                @Gute.Fee207
                Das "Rechtliche" ist aber eben das maßgebliche Kriterium, wenn man sich fundiert beschweren möchte und auf eine Verbesserung hofft.
                Die Erwartungen rate ich anzupassen. Schließlich kommen die Bausteine aus ziemlich identischen Quellen, vollkommen unbeachtlich des subjektiven Empfindens eine "Premium Marke" gewählt zu haben. Es hat imho keinen Sinn hier "Imagine" anzustimmen, die Fakten sind worauf es ankommt. Und die lauten nun einmal, dass sich die Veranstalter recht einmütig den günstigsten Flug ziehen, die Vorteile einer Buchung bei sog. renommierten Veranstaltern liegen anderswo.
                Zuletzt sei noch angemerkt, dass deine Behauptung, die von dir genannten Veranstalter seien zwangsläufig immer kostspieliger bei identischen Angeboten ausgesprochen vage ist und es zudem in der aktuell diskutierten Causa keinerlei Vergleichsmöglichkeiten gibt.
                Das liegt mithin auch daran, dass der Empörte keine weiteren Details nennt, sich vermutlich nur kurz den Frust von der Leber schreiben wollte und damit vermutlich immer noch befasst ist?
                Fazit: Wenn ich mich aufrege und gar noch "Methode" unterstelle sollte ich mir vielleicht mal schlicht die Faktenlage zu Gemüte führen. Diese lauten:

                • Reisepreisminderung ist zu bejahen
                • Anspruch auf Kündigung nicht
                • "nie wieder Schlauinsand" nutzlose Maßnahme

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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