Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
-
Falls das jetzt nicht klappt mit dem Verlinken , bitte löschen und mir eins auf den Deckel geben .
-
Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich des Antigentestverfahrens.
Wir fliegen am 6.6 nachts um 3 Uhr. Wann muss ich mich spätestens testen? Ich lese 48 std vor abflug manchmal 48 Std vor Ankunft am Zielort. Hat ein bisschen irritiert.
Ich bitte eure Hilfe.
Wir hatten vor am 4.6 ca. Um 15 Uhr uns testen zu lassen. Ist es dann im zeitlichen Rahmen? -
Hallo,
was stimmt nun ? hier steht für vollständige Geimpfte und Genesene gibt es nach derzeitigen Informationen keine Erleichterungen bei der Einreise
Türkei-Urlaub: Einreise für Geimpfte, Quarantäne nach Reise? - Berliner Morgenposthier nachzulesen ganz frisch die Meldung
-
Auf der Seite des AA steht. „........ bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden...“
Wir fliegen am 24.6. morgens 2:30 Uhr.... ich habe gerade einen Test für den 23.06. 15:00 Uhr gebucht.... Wir sind zwar alle vollständig geimpft, aber ich möchte auf Nummer Sicher gehen. Ich finde, je aktueller, je besser, zum Schutz aller. -
Das Auswärtige Amt hat jetzt auch aktualisiert
-
-
Hallo,
was stimmt nun ? hier steht für vollständige Geimpfte und Genesene gibt es nach derzeitigen Informationen keine Erleichterungen bei der Einreise
Türkei-Urlaub: Einreise für Geimpfte, Quarantäne nach Reise? - Berliner Morgenposthier nachzulesen ganz frisch die Meldung
@granini sagte:
was stimmt nun ?
hier steht für vollständige Geimpfte und Genesene gibt es nach derzeitigen Informationen keine Erleichterungen bei der EinreiseDas stimmt - stand aber auch nie in Rede.
Es gibt Erleichterungen für alle Einreisenden da die PCR Testpflicht entfällt. -
Das Krisenzentrum eines der grossen Veranstalter hat die --Stand 02.06.2021 -geltenden Bedingungen für Ein und Ausreise ganz gut zusammengefasst---
Natürlich ist immer ein Blick auf die AA Seiten wegen Aktualisierung der Infos. hilfreich ---klick AA/Türkei
(Ist auch zu empfehlen)
Hier die kompakte Version des Veranstalters:
====
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick- Stand 02.06.2021--Änderungen vorbehalten)Für die Hinreise war bislang für alle Reisenden ab 6 Jahren ein negativer PCR-Test erforderlich; nun gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft)
- Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
- amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
- amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
Für die Rückreise war bislang ebenfalls für alle Reisenden ab 6 Jahren ein negativer PCR-test erforderlich; nunmehr gelten jedoch die allgemeinen Einreisebestimmungen aus Hochinzidenzgebieten nach Deutschland.
Somit ist ein Check-In mit folgenden Dokumenten möglich:- Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft)
- Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
- amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
- Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion (wobei der zugrunde liegende PCR-Test nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein darf).
-
Weiss schon jemand, ob der bei uns fast überall kostenlos erhältliche Schnelltestnachweis als erforderliches Dokument ausreicht? Oder muss dieser vom medizinischen Fachpersonal ausgestellt werden (und nicht einfach die nächste DM-Filiale um die Ecke). Gibt's es irgendwo Infos, welche Mindestangaben darauf enthalten sein müssen (Anschrift ist ja klar, aber auch Reisepass-Nummer?)
-
Willkommen im Forum von HolidayCheck, Andrey Sa.
DerAntigentest muss mindestens von einer Apotheke durchgeführt werden (mit deren Briefkopf und Unterfertigung), die Bürgertests oder wie sie auch immer genannt werden, reichen nicht aus.
Auf den Antigentests wird keine Ausweisnummer genannt, auch auf den PCR Attesten scheint sie nicht verlangt zu werden. -
Die aus der Drogerie oder Supermarkt sind doch Selbstest/Laientest und die zählen ja zum Shoppen oder Friseur schon nicht mehr als gültig. Die beim Arzt oder Testzentren werden ja von Fachpersonal gemacht und sind Antigen Schnelltest,das sollte also klappen.
-
Im übrigen hat das mit "kostenlos" oder "kostenpflichtig" nichts zu tun, Bürger haben Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche.
Und natürlich kann man sich zum Shoppen oder Frisieren in einem beliebigen Pop-Up Testzelt bedienen. -
@vonschmeling woher weißt du das der Bürgertest aus „dem Zelt oder privaten Carport“ nicht ausreicht? Wenn ich zum kostenlosen Bürgertest gehe bekomme ich auch eine negativ Bescheinigung, mit Personalien drauf und welcher Arzt oder Apotheker dahinter steht, mit Unterschrift und Stempel, das soll nicht gelten?
-
Danke für die Antworten. Die Sache mit dem kostenlosen Bürgertest ist tatsächlich je nach Bundesland ziemlich unterschiedlich. Die gibt es in den Apotheken, Zelten von diversen Kommunen, mal beim Roten Kreuz, Malteser, DLRG und bei uns sogar im DM-Markt, durchgeführt vom dortigen Personal. Ich würde lieber sicher gehen und tatsächlich zur Apotheke gehen, damit die Bescheinigung auch ohne Probleme akzeptiert wird.
-
@kanoanja
Eine der meisterwähnten Mindestanforderungen ist die Ausfertigung durch eine Apotheke. Demnach sind weder DM noch der Clubbesitzer Kubilay Ö. in der Lage, akzeptable Testdokumente auszustellen - darum ging´s.
Es ging nicht um die Ausgestaltung der Location sondern die Qualifikation des Betreibers.
Ferner werden gewisse Mindeststandards gefordert, Popeltests vom Grundschüler abzuzweigen ist also auch keine wirklich zündende Idee.@Andrej Sa.
Lies dich ein welche Mindestanforderungen an den Test geknüpft werden - dann bist du auf der sicheren Seite. -
Bei uns auf den Dörfern gibt es einige Testzentren, dann auch im Zelt oder wirklich Carport usw, die Bescheinigungen die ausgestellt werden tragen alle Stempel von Arzt oder Apotheke ortsansässig. Hier gibt es das gar nicht, das in Drogerie oder so getestet wird

