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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • rene2507R Offline
    rene2507R Offline
    rene2507
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5021

    Hallo.ich hatte im November 2020 Corona, deshalb habe ich nur eine Impfung erhalten.im Impfpass wurde die Impfung und Erkrankung eingetragen.zählt das auch bei ein-und Ausreise als vollständig geschützt?

    kano1969K 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5022

      Ja. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • rene2507R rene2507

        Hallo.ich hatte im November 2020 Corona, deshalb habe ich nur eine Impfung erhalten.im Impfpass wurde die Impfung und Erkrankung eingetragen.zählt das auch bei ein-und Ausreise als vollständig geschützt?

        kano1969K Offline
        kano1969K Offline
        kano1969
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5023

        Auf der Seite des Auswärtigen Amtes steht bei Einreise in der Türkei:

        • amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
        • amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)

        also vielleicht doch noch mal nachfragen, da vollständige Impfung "nein" bei dir und da Infektion im November 2020 , Reise ab jetzt oder später sind mehr als 6 Monate.

        Bei Einreise gilt selbiges.
        Sollte ich falsch liegen und solltet ihr andere Informationen haben bitte mitteilen.

        Gruß und schönes WE

        snogardblizzard

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5024

          Eine Impfung nach Erkrankung ist gleichzusetzen mit "vollständiger Immunisierung".
          Der Knackpunkt sind tatsächlich die 6 Monate bzw. ob die Impfung oder die Erkrankung zur Berechnung gelten.
          Es gibt zwar Untersuchungen, dass auch nach mehr als 6 Monaten der Schutz nach Infektion nicht geringer ist, das hat aber (noch) keinen Einfluss auf die geltenden Bestimmungen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Kray-ZK Offline
            Kray-ZK Offline
            Kray-Z
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5025

            Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass auf dem Covidtest die Reisepassnummer stehen muss, wenn man in die Türkei fliegt. Ist da was dran?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchlangenfangerS Offline
              SchlangenfangerS Offline
              Schlangenfanger
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5026

              Hallo , meine letzte Info ist , es muß keine Passnummer mehr drauf stehen .

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Leo2506L Offline
                Leo2506L Offline
                Leo2506
                schrieb am zuletzt editiert von Leo2506
                #5027

                Hallo, mein Freund und ich fliegen am 28.06. Wir haben uns jetzt das digitale Formular angeguckt, welches man zur Einreise ausfüllen muss. Dabei wird die Reisepassnummer angefragt, aber wir haben beide nur noch einen Personalausweis, sodass wir nur diese Nummer angeben könnten. Hat jemand Erfahrung, ob das auch mit Personalausweisnummer problemlos geht?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SchlangenfangerS Offline
                  SchlangenfangerS Offline
                  Schlangenfanger
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5028

                  Ja , die Ausweisnummer geht auch . Einen schönen Urlaub !

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • zappeljuleZ Offline
                    zappeljuleZ Offline
                    zappeljule
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #5029

                    Hallo ihr.
                    Kenne mich zwar nicht so mit der Türkei aus, aber mit den Impfungen, da wir ( Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger etc.) vor einiger Zeit vom Dienst abgezogen und in Impfzentren eingesetzt wurden.

                    Folgendes gilt für in der EU zugelassene Impfstoffe:
                    Als vollständig geimpft gilt, wessen 2. Impfung, bzw. 1xJanssen, mind. 14 Tage her ist.
                    Als vollständig geimpft gilt, wessen 1x Impfung, egal mit welchem Stoff, nach durchgemachter Covid19 Erkrankung mind. 14 Tage her ist. Zum Reisen in der EU muss dann sowohl Impfpass als auch die Genesenenbescheinigung mitgenommen werden.
                    Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.

                    Die 1x Impflinge kommen auch mit ihren Positivbescheiden von den behandelnden Ärzten oder von Laboren. Da diese alle Notwendigen Infos enthalten, und uns gesagt wurde das dies, im Impfzentrum, als Genesenenbescheiningung reicht, gehe ich von aus das man auch mit diesen Reisen kann.
                    Ob das nun in der Türkei so anerkannt wird, weiß ich leider nicht

                    Alle Angaben ohne Gewähr.

                    Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.

                    Hoffe konnte bissl helfen.

                    SokratesS rene2507R Blaumar88B 3 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • zappeljuleZ zappeljule

                      Hallo ihr.
                      Kenne mich zwar nicht so mit der Türkei aus, aber mit den Impfungen, da wir ( Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger etc.) vor einiger Zeit vom Dienst abgezogen und in Impfzentren eingesetzt wurden.

                      Folgendes gilt für in der EU zugelassene Impfstoffe:
                      Als vollständig geimpft gilt, wessen 2. Impfung, bzw. 1xJanssen, mind. 14 Tage her ist.
                      Als vollständig geimpft gilt, wessen 1x Impfung, egal mit welchem Stoff, nach durchgemachter Covid19 Erkrankung mind. 14 Tage her ist. Zum Reisen in der EU muss dann sowohl Impfpass als auch die Genesenenbescheinigung mitgenommen werden.
                      Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.

                      Die 1x Impflinge kommen auch mit ihren Positivbescheiden von den behandelnden Ärzten oder von Laboren. Da diese alle Notwendigen Infos enthalten, und uns gesagt wurde das dies, im Impfzentrum, als Genesenenbescheiningung reicht, gehe ich von aus das man auch mit diesen Reisen kann.
                      Ob das nun in der Türkei so anerkannt wird, weiß ich leider nicht

                      Alle Angaben ohne Gewähr.

                      Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.

                      Hoffe konnte bissl helfen.

                      SokratesS Offline
                      SokratesS Offline
                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                      #5030

                      @zappeljule schreib:t

                      Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.

                      Kann ich mir auch nicht vorstellen. Was ich mir vorstellen kann (meine Frau hat so etwas ähnliches), dass rene2507 von der entsprechenden Stelle den positiven PCR-Test ins Impfbuch geheftet bekommen hat. Wäre logisch, da die Erkrankung ja als erste Impfung gilt.

                      LG

                      Sokrates

                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • zappeljuleZ zappeljule

                        Hallo ihr.
                        Kenne mich zwar nicht so mit der Türkei aus, aber mit den Impfungen, da wir ( Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger etc.) vor einiger Zeit vom Dienst abgezogen und in Impfzentren eingesetzt wurden.

                        Folgendes gilt für in der EU zugelassene Impfstoffe:
                        Als vollständig geimpft gilt, wessen 2. Impfung, bzw. 1xJanssen, mind. 14 Tage her ist.
                        Als vollständig geimpft gilt, wessen 1x Impfung, egal mit welchem Stoff, nach durchgemachter Covid19 Erkrankung mind. 14 Tage her ist. Zum Reisen in der EU muss dann sowohl Impfpass als auch die Genesenenbescheinigung mitgenommen werden.
                        Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.

                        Die 1x Impflinge kommen auch mit ihren Positivbescheiden von den behandelnden Ärzten oder von Laboren. Da diese alle Notwendigen Infos enthalten, und uns gesagt wurde das dies, im Impfzentrum, als Genesenenbescheiningung reicht, gehe ich von aus das man auch mit diesen Reisen kann.
                        Ob das nun in der Türkei so anerkannt wird, weiß ich leider nicht

                        Alle Angaben ohne Gewähr.

                        Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.

                        Hoffe konnte bissl helfen.

                        rene2507R Offline
                        rene2507R Offline
                        rene2507
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5031

                        Doch ,die Erkrankung wurde von der Impfärztin eingetragen und der zweite Impftermin storniert

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5032

                          Ich nehme an, rene2507 meinte den Nachweis in Form eines pos. Tests.
                          Und ja, zappeljule - du konntest ausgezeichnet helfen!
                          Wenn ich richtig verstanden habe ist nämlich der Zeitpunkt der Erkrankung unmaßgeblich sofern die Impfung mindestens 2 Wochen zurückliegt.
                          Die Türkei adaptiert betreffend die Einstufung die Vorschriften der EU. Demnach braucht rene2507 weder bei der Ein- noch bei der Ausreise einen Test.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5033

                            @rene2507
                            Danke für die Ergänzung.
                            Und hab ich vergessen: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck! 🍀

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              zappeljule
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5034

                              Hallo Sokrates. Ja genau, so wirds bei uns auch praktiziert.

                              Hi rene2507. Dann machen sie es bei euch anders. Hauptsache ist alles beisammen. 😉

                              Hallo vonschmeling. Exakt. Egal welche Kombination, es zählt der Tag der Impfung. Nur die, die "nur" Genesen, also ganz ohne Impfung sind, müssen auf den genauen Tag der Feststellung der Erkrankung achten fürs Reisen.

                              Schönen abend euch

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5035

                                @zappeljule
                                Danke.
                                Ich fasse nochmal kurz zusammen zum Thema Genesene:
                                Genesene ohne Impfung müssen einen Test beibringen, wenn ihre Erkrankung mehr als 6 Monate zurückliegt.
                                Genesene mit Impfung sind von der Testpflicht befreit, wenn seit dem Pieks mindesten 14 Tage verstrichen sind.

                                Diese EU Handhabe wenden auch die türkischen Behörden an.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • zappeljuleZ zappeljule

                                  Hallo ihr.
                                  Kenne mich zwar nicht so mit der Türkei aus, aber mit den Impfungen, da wir ( Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger etc.) vor einiger Zeit vom Dienst abgezogen und in Impfzentren eingesetzt wurden.

                                  Folgendes gilt für in der EU zugelassene Impfstoffe:
                                  Als vollständig geimpft gilt, wessen 2. Impfung, bzw. 1xJanssen, mind. 14 Tage her ist.
                                  Als vollständig geimpft gilt, wessen 1x Impfung, egal mit welchem Stoff, nach durchgemachter Covid19 Erkrankung mind. 14 Tage her ist. Zum Reisen in der EU muss dann sowohl Impfpass als auch die Genesenenbescheinigung mitgenommen werden.
                                  Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.

                                  Die 1x Impflinge kommen auch mit ihren Positivbescheiden von den behandelnden Ärzten oder von Laboren. Da diese alle Notwendigen Infos enthalten, und uns gesagt wurde das dies, im Impfzentrum, als Genesenenbescheiningung reicht, gehe ich von aus das man auch mit diesen Reisen kann.
                                  Ob das nun in der Türkei so anerkannt wird, weiß ich leider nicht

                                  Alle Angaben ohne Gewähr.

                                  Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.

                                  Hoffe konnte bissl helfen.

                                  Blaumar88B Offline
                                  Blaumar88B Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5036

                                  @zappeljule sagte:

                                  Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.

                                  Zur Ergänzung: Als genesen gilt nur der, der eine erkannte Infektion (der PCR erkennt nur eine Infektion, keine Erkrankung) hatte bzw. sich in Quarantäne befand!

                                  Ein anschließender AK-Suchtest KANN ebenfalls eine Infektion aufdecken, gilt aber nicht und fließt nicht in die Beurteilung ein.

                                  Also gilt nur der als genesen, der nen PCR hat machen lassen und anschließend in Quarantäne war.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5037

                                    Steht überall, dass der Antikörpertest nicht anerkannt wird ... 😏
                                    rene2507 war im Nov 2020 erkrankt, ohne die Impfung müsste er daher erneut ein Testergebnis mitbringen, da die 6 Monate abgelaufen sind.
                                    Das war die Frage.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • SchlangenfangerS Schlangenfanger

                                      Der Antigen-Schnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein . Egal wie lange er in Deutschland gilt .

                                      laika75L Offline
                                      laika75L Offline
                                      laika75
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5038

                                      @schlangenfanger sagte:

                                      Der Antigen-Schnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein . Egal wie lange er in Deutschland gilt .

                                      Es reicht also definitiv lediglich ein schriftlich bestätigter Schnellstest, z.B. vom selben Tag aus?

                                      Ich dachte nämlich, dass ein PCR- Test Pflicht ist.

                                      Viele Grüße

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • BienekindB Offline
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                                        Bienekind
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5039

                                        Guckst du hier!

                                        laika75L 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          vonschmeling
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                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #5040

                                          Willkommen im Forum von HolidayCheck, laika75! ☀

                                          Bestimmte Anforderungen an den Test sind zu beachten, aber ein Antigentest reicht aus für Ein- und Ausreise.
                                          Allerdings werden die in der Türkei noch nicht verwendet, also PCR Test für die Rückreise. Die sind überall verfügbar und kosten 30€.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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