Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Hallo.ich hatte im November 2020 Corona, deshalb habe ich nur eine Impfung erhalten.im Impfpass wurde die Impfung und Erkrankung eingetragen.zählt das auch bei ein-und Ausreise als vollständig geschützt?
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Ja. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
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Hallo.ich hatte im November 2020 Corona, deshalb habe ich nur eine Impfung erhalten.im Impfpass wurde die Impfung und Erkrankung eingetragen.zählt das auch bei ein-und Ausreise als vollständig geschützt?
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes steht bei Einreise in der Türkei:
- amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
- amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)
also vielleicht doch noch mal nachfragen, da vollständige Impfung "nein" bei dir und da Infektion im November 2020 , Reise ab jetzt oder später sind mehr als 6 Monate.
Bei Einreise gilt selbiges.
Sollte ich falsch liegen und solltet ihr andere Informationen haben bitte mitteilen.Gruß und schönes WE
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Eine Impfung nach Erkrankung ist gleichzusetzen mit "vollständiger Immunisierung".
Der Knackpunkt sind tatsächlich die 6 Monate bzw. ob die Impfung oder die Erkrankung zur Berechnung gelten.
Es gibt zwar Untersuchungen, dass auch nach mehr als 6 Monaten der Schutz nach Infektion nicht geringer ist, das hat aber (noch) keinen Einfluss auf die geltenden Bestimmungen. -
Hallo , meine letzte Info ist , es muß keine Passnummer mehr drauf stehen .
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Hallo, mein Freund und ich fliegen am 28.06. Wir haben uns jetzt das digitale Formular angeguckt, welches man zur Einreise ausfüllen muss. Dabei wird die Reisepassnummer angefragt, aber wir haben beide nur noch einen Personalausweis, sodass wir nur diese Nummer angeben könnten. Hat jemand Erfahrung, ob das auch mit Personalausweisnummer problemlos geht?
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Ja , die Ausweisnummer geht auch . Einen schönen Urlaub !
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Hallo ihr.
Kenne mich zwar nicht so mit der Türkei aus, aber mit den Impfungen, da wir ( Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger etc.) vor einiger Zeit vom Dienst abgezogen und in Impfzentren eingesetzt wurden.Folgendes gilt für in der EU zugelassene Impfstoffe:
Als vollständig geimpft gilt, wessen 2. Impfung, bzw. 1xJanssen, mind. 14 Tage her ist.
Als vollständig geimpft gilt, wessen 1x Impfung, egal mit welchem Stoff, nach durchgemachter Covid19 Erkrankung mind. 14 Tage her ist. Zum Reisen in der EU muss dann sowohl Impfpass als auch die Genesenenbescheinigung mitgenommen werden.
Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.Die 1x Impflinge kommen auch mit ihren Positivbescheiden von den behandelnden Ärzten oder von Laboren. Da diese alle Notwendigen Infos enthalten, und uns gesagt wurde das dies, im Impfzentrum, als Genesenenbescheiningung reicht, gehe ich von aus das man auch mit diesen Reisen kann.
Ob das nun in der Türkei so anerkannt wird, weiß ich leider nichtAlle Angaben ohne Gewähr.
Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.
Hoffe konnte bissl helfen.
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Hallo ihr.
Kenne mich zwar nicht so mit der Türkei aus, aber mit den Impfungen, da wir ( Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger etc.) vor einiger Zeit vom Dienst abgezogen und in Impfzentren eingesetzt wurden.Folgendes gilt für in der EU zugelassene Impfstoffe:
Als vollständig geimpft gilt, wessen 2. Impfung, bzw. 1xJanssen, mind. 14 Tage her ist.
Als vollständig geimpft gilt, wessen 1x Impfung, egal mit welchem Stoff, nach durchgemachter Covid19 Erkrankung mind. 14 Tage her ist. Zum Reisen in der EU muss dann sowohl Impfpass als auch die Genesenenbescheinigung mitgenommen werden.
Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.Die 1x Impflinge kommen auch mit ihren Positivbescheiden von den behandelnden Ärzten oder von Laboren. Da diese alle Notwendigen Infos enthalten, und uns gesagt wurde das dies, im Impfzentrum, als Genesenenbescheiningung reicht, gehe ich von aus das man auch mit diesen Reisen kann.
Ob das nun in der Türkei so anerkannt wird, weiß ich leider nichtAlle Angaben ohne Gewähr.
Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.
Hoffe konnte bissl helfen.
@zappeljule schreib:t
Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Was ich mir vorstellen kann (meine Frau hat so etwas ähnliches), dass rene2507 von der entsprechenden Stelle den positiven PCR-Test ins Impfbuch geheftet bekommen hat. Wäre logisch, da die Erkrankung ja als erste Impfung gilt.
LG
Sokrates
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Hallo ihr.
Kenne mich zwar nicht so mit der Türkei aus, aber mit den Impfungen, da wir ( Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger etc.) vor einiger Zeit vom Dienst abgezogen und in Impfzentren eingesetzt wurden.Folgendes gilt für in der EU zugelassene Impfstoffe:
Als vollständig geimpft gilt, wessen 2. Impfung, bzw. 1xJanssen, mind. 14 Tage her ist.
Als vollständig geimpft gilt, wessen 1x Impfung, egal mit welchem Stoff, nach durchgemachter Covid19 Erkrankung mind. 14 Tage her ist. Zum Reisen in der EU muss dann sowohl Impfpass als auch die Genesenenbescheinigung mitgenommen werden.
Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.Die 1x Impflinge kommen auch mit ihren Positivbescheiden von den behandelnden Ärzten oder von Laboren. Da diese alle Notwendigen Infos enthalten, und uns gesagt wurde das dies, im Impfzentrum, als Genesenenbescheiningung reicht, gehe ich von aus das man auch mit diesen Reisen kann.
Ob das nun in der Türkei so anerkannt wird, weiß ich leider nichtAlle Angaben ohne Gewähr.
Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.
Hoffe konnte bissl helfen.
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Ich nehme an, rene2507 meinte den Nachweis in Form eines pos. Tests.
Und ja, zappeljule - du konntest ausgezeichnet helfen!
Wenn ich richtig verstanden habe ist nämlich der Zeitpunkt der Erkrankung unmaßgeblich sofern die Impfung mindestens 2 Wochen zurückliegt.
Die Türkei adaptiert betreffend die Einstufung die Vorschriften der EU. Demnach braucht rene2507 weder bei der Ein- noch bei der Ausreise einen Test. -
Hallo Sokrates. Ja genau, so wirds bei uns auch praktiziert.
Hi rene2507. Dann machen sie es bei euch anders. Hauptsache ist alles beisammen.

Hallo vonschmeling. Exakt. Egal welche Kombination, es zählt der Tag der Impfung. Nur die, die "nur" Genesen, also ganz ohne Impfung sind, müssen auf den genauen Tag der Feststellung der Erkrankung achten fürs Reisen.
Schönen abend euch
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@zappeljule
Danke.
Ich fasse nochmal kurz zusammen zum Thema Genesene:
Genesene ohne Impfung müssen einen Test beibringen, wenn ihre Erkrankung mehr als 6 Monate zurückliegt.
Genesene mit Impfung sind von der Testpflicht befreit, wenn seit dem Pieks mindesten 14 Tage verstrichen sind.Diese EU Handhabe wenden auch die türkischen Behörden an.
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Hallo ihr.
Kenne mich zwar nicht so mit der Türkei aus, aber mit den Impfungen, da wir ( Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger etc.) vor einiger Zeit vom Dienst abgezogen und in Impfzentren eingesetzt wurden.Folgendes gilt für in der EU zugelassene Impfstoffe:
Als vollständig geimpft gilt, wessen 2. Impfung, bzw. 1xJanssen, mind. 14 Tage her ist.
Als vollständig geimpft gilt, wessen 1x Impfung, egal mit welchem Stoff, nach durchgemachter Covid19 Erkrankung mind. 14 Tage her ist. Zum Reisen in der EU muss dann sowohl Impfpass als auch die Genesenenbescheinigung mitgenommen werden.
Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.Die 1x Impflinge kommen auch mit ihren Positivbescheiden von den behandelnden Ärzten oder von Laboren. Da diese alle Notwendigen Infos enthalten, und uns gesagt wurde das dies, im Impfzentrum, als Genesenenbescheiningung reicht, gehe ich von aus das man auch mit diesen Reisen kann.
Ob das nun in der Türkei so anerkannt wird, weiß ich leider nichtAlle Angaben ohne Gewähr.
Was mich allerdings wundert ist, das rene2507 schreibt seine Erkrankung ist ins Impfbuch eingetragen worden. Dort wird meines Wissens die Erkrankung nicht eingetragen.
Hoffe konnte bissl helfen.
@zappeljule sagte:
Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.
Zur Ergänzung: Als genesen gilt nur der, der eine erkannte Infektion (der PCR erkennt nur eine Infektion, keine Erkrankung) hatte bzw. sich in Quarantäne befand!
Ein anschließender AK-Suchtest KANN ebenfalls eine Infektion aufdecken, gilt aber nicht und fließt nicht in die Beurteilung ein.
Also gilt nur der als genesen, der nen PCR hat machen lassen und anschließend in Quarantäne war.
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Steht überall, dass der Antikörpertest nicht anerkannt wird ...

rene2507 war im Nov 2020 erkrankt, ohne die Impfung müsste er daher erneut ein Testergebnis mitbringen, da die 6 Monate abgelaufen sind.
Das war die Frage. -
Der Antigen-Schnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein . Egal wie lange er in Deutschland gilt .
@schlangenfanger sagte:
Der Antigen-Schnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein . Egal wie lange er in Deutschland gilt .
Es reicht also definitiv lediglich ein schriftlich bestätigter Schnellstest, z.B. vom selben Tag aus?
Ich dachte nämlich, dass ein PCR- Test Pflicht ist.
Viele Grüße
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Bestimmte Anforderungen an den Test sind zu beachten, aber ein Antigentest reicht aus für Ein- und Ausreise.
Allerdings werden die in der Türkei noch nicht verwendet, also PCR Test für die Rückreise. Die sind überall verfügbar und kosten 30€.
