Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Hallo
Wir haben letztes Jahr um September schon für Türkei gebucht. Jetzt trifft und evtl auch die Problematik mit dem Flughafen Basel.
Wir wollen ja fliegen und können aber evtl nicht. (an wann wird denn ein Land grün in Frankreich?, weiss das jemand?)
Reiseveranstalter sagt, das wir 70% Stornokosten selber tragen müssen. Ist dies zu Recht, da es ja nicht zumutbar für uns ist?Was wäre wenn ich selbständig einen Flug ab D buchen würde. Ist wesentlich günstiger als umzubuchen oder stornieren.
Wäre super wenn jmd ne passende Antwort hätte. -
@welle58: Eine ähnliche Frage habe ich ein paar Seiten zuvor gestellt . Entweder wusste keiner die Antwort, oder es wurde überlesen.
Ob der Digitale Impfpass in der Türkei gilt, ist mir unbekannt. Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.Da unsere Airline Corendon auch keine Infos hat, wollten wir über unseren Hausarzt an einen neuen Impfpass kommen und alles umtragen lassen. Das wurde abgelehnt.
Daher nun kommende Woche ein Termin im Gesundheitsamt, die machen das für 14€ Gebühr. Hilft ja nichts... -
@Shuko
Selbstverständlich kann dein Veranstalter keine Stornogebühren verlangen. Er muss dir vielmehr kostenneutral ein Angebot mit einem anderen Abflughafen unterbreiten.
Ansprechpartner ist dein Reisebüro / deine OTA.Danke für die Antwort.
Gibt es hierzu ein Paragrafen oder ähnliches, dass ich dem Reisebüro vorhalten kann, falls der immer noch blöd macht. Unsere Endzahlung ist Mitte August fällig. Also wir haben noch etwas Zeit. Würd nur gern vorab wissen was es für Optionen gibt. -
@welle58: Eine ähnliche Frage habe ich ein paar Seiten zuvor gestellt . Entweder wusste keiner die Antwort, oder es wurde überlesen.
Ob der Digitale Impfpass in der Türkei gilt, ist mir unbekannt. Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.Da unsere Airline Corendon auch keine Infos hat, wollten wir über unseren Hausarzt an einen neuen Impfpass kommen und alles umtragen lassen. Das wurde abgelehnt.
Daher nun kommende Woche ein Termin im Gesundheitsamt, die machen das für 14€ Gebühr. Hilft ja nichts........... Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.
Da unsere Airline Corendon auch keine Infos hat, wollten wir über unseren Hausarzt an einen neuen Impfpass kommen und alles umtragen lassen. Das wurde abgelehnt.
Daher nun kommende Woche ein Termin im Gesundheitsamt, die machen das für 14€ Gebühr. Hilft ja nichts...Ist ja nun nicht wirklich ein finanzieller Kraftakt, diese 14 Euro für die Umschreibung--- gehört eben jetzt auch zum Thema sorgfältige Urlaubsvorbereitung.
Und zu den Pflichten eines Urlaubers, die passenden Unterlagen für die Reise vorzulegen.
Hier eine ! zustimmende Antwort zu bekommen- darauf zu vertrauen- und am Ende mit fassungslosem Blick beim Check-in zu stehen, wenn das alte Impfheft nicht akzeptiert wird- das wäre die mögliche Alternative.
Dann reden wir über einen wirklich krachenden finanziellen Schaden und den Totalverlust des Urlaubs.
Die Leute am Check in kennen Ihre Pflichten auch. -
@welle58: Eine ähnliche Frage habe ich ein paar Seiten zuvor gestellt . Entweder wusste keiner die Antwort, oder es wurde überlesen.
Ob der Digitale Impfpass in der Türkei gilt, ist mir unbekannt. Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.Da unsere Airline Corendon auch keine Infos hat, wollten wir über unseren Hausarzt an einen neuen Impfpass kommen und alles umtragen lassen. Das wurde abgelehnt.
Daher nun kommende Woche ein Termin im Gesundheitsamt, die machen das für 14€ Gebühr. Hilft ja nichts...@tom024 sagte:
Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.
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@Shuko
Selbstverständlich kann dein Veranstalter keine Stornogebühren verlangen. Er muss dir vielmehr kostenneutral ein Angebot mit einem anderen Abflughafen unterbreiten.
Ansprechpartner ist dein Reisebüro / deine OTA.@vonschmeling sagte:
@Shuko
Selbstverständlich kann dein Veranstalter keine Stornogebühren verlangen. Er muss dir vielmehr kostenneutral ein Angebot mit einem anderen Abflughafen unterbreiten.
Ansprechpartner ist dein Reisebüro / deine OTA.Wir fliegen auch von Basel nach Antalya am 29. Juli. Wir sind erst einmal geimpft, keine Impfvordrängler. Zweitimpfung frühestens am 28. Juli möglich.
Reise gebucht bei Holidaycheck, Veranstalter 5vorflug. Nach langem Mailverkehr und Telefonaten heute die endgültige Absage bekommen von HC umzubuchen, nur Storno mit hohen Kosten möglich. Ich war heute beruflich am Flughafen Basel und mir wurde das Flugverbot bestätigt. Nur Schweizer, Türken und Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund dürfen fliegen.
Rückreise nach Basel aus der Türkei ist möglich für EU Bürger. Es hätte nur der Hinflug auf Zürich umgebucht werden müssen.
Die Informationen auf den französischen Seiten sind vom 24. Juni, update folgt am 24. Juli. Russland wird z.B. runtergestuft.
Wenn alle nicht wollen/können, hilft immer noch RTL, die retten jeden Urlaub! -
Hallo, eine Frage: ich höre jetzt schon zum 2. Mal seit gestern, dass bei der Ausreise aus der Türkei am Flughafen ein neg. Testergebnis vorliegen muss, sonst kommt man nicht aus der Türkei raus - stimmt das? Das neg. Testergebnis muss von offitiell anerkannter Stelle sein. Wenn man positiv ist, muss man in Türkei auf Quarantäne bleiben... ist da was dran? Im Google kann ich da nirgends was finden... Vielen Dank!
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Manche Hotels halten Quarantänezimmer frei . Du müsstest dich da bei Deinem Hotel direkt erkundigen . Ich fliege auch ungeimpft und über eine Quarantäne zerbreche ich mir nicht den Kopf , sonst würde ich gleich zu Hause bleiben .
Tanja 3103 , du hast doch deine Impfbescheinigung dabei , dann ist doch alles gut . -
Hallo!
Ich habe eine Frage zur elektronischen Einreiseanmeldung für die Einreise in die Türkei.
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes steht, dass man dieses Formular innerhalb von 72h vor der Reise ausfüllen müssen. Wir fliegen am 18.07.. Können wir das Formular jetzt bereits ausfüllen oder wirklich erst innerhalb von 72h vor der Reise?
LG -
Abflüge ab Basel:
Es handelt sich bei dem Verbot um eine behördliche Anordnung.
Der Veranstalter muss demnach darauf reagieren, da ihm ansonsten vorgehalten werden kann, er habe den Urlaub vereitelt (Anspruch auf Schadenersatz). Ist ein Abflug ab Basel nicht möglich (aus Gründen, die nicht auf die Sphäre der Verantwortung des Reisegastes entfallen) kommen nur eine Umbuchung oder eine Kündigung durch den Veranstalter in Betracht.
Der Vertrag kann nicht dadurch erfüllt werden, dass man eine aufpreispflichtige Umbuchung anbietet.
Ich bin fassungslos, dass man dem Kunden anträgt, er möge zu hohen Kosten einer Kompensation seinerseits den Vertrag aufkündigen?!
Zur Info: Das Reisebüro ist der Ansprechpartner, entscheiden kann es nicht. Dies obliegt dem Veranstalter, der Vermittler gibt nur weiter.Grundlage sind §§651 BGB.
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Manche Hotels halten Quarantänezimmer frei . Du müsstest dich da bei Deinem Hotel direkt erkundigen . Ich fliege auch ungeimpft und über eine Quarantäne zerbreche ich mir nicht den Kopf , sonst würde ich gleich zu Hause bleiben .
Tanja 3103 , du hast doch deine Impfbescheinigung dabei , dann ist doch alles gut .@schlangenfanger sagte:
Manche Hotels halten Quarantänezimmer frei . Du müsstest dich da bei Deinem Hotel direkt erkundigen . Ich fliege auch ungeimpft und über eine Quarantäne zerbreche ich mir nicht den Kopf , sonst würde ich gleich zu Hause bleiben .
Tanja 3103 , du hast doch deine Impfbescheinigung dabei , dann ist doch alles gut .dank, dass mache ich dann mal! Ich bin halt gerne vorbereitet, damit ich im worste case direkt reagieren kann!
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luna1971 , ich kann dir nur den Tipp geben , den Test zu machen , solange du noch im Hotel eingecheckt bist . Solltest du den Test z.B. am Flughafen vor Abreise machen und bist positiv , kannst du nicht mehr ins Hotel zurück . Du kommst in diesem Fall in irgendein Quarantänehotel .
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luna1971 , ich kann dir nur den Tipp geben , den Test zu machen , solange du noch im Hotel eingecheckt bist . Solltest du den Test z.B. am Flughafen vor Abreise machen und bist positiv , kannst du nicht mehr ins Hotel zurück . Du kommst in diesem Fall in irgendein Quarantänehotel .
@schlangenfanger sagte:
luna1971 , ich kann dir nur den Tipp geben , den Test zu machen , solange du noch im Hotel eingecheckt bist . Solltest du den Test z.B. am Flughafen vor Abreise machen und bist positiv , kannst du nicht mehr ins Hotel zurück . Du kommst in diesem Fall in irgendein Quarantänehotel .
Merci! Habe das Hotel schon angeschrieben und warte auf Antwort
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Ich habe jetzt ein paar Mal gelesen, dass man als geimpfter vor der Rückreise nach Deutschland keinen PCR Test mehr machen muss. Bei Google finde ich aber nichts dazu. Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Abflüge ab Basel:
Es handelt sich bei dem Verbot um eine behördliche Anordnung.
Der Veranstalter muss demnach darauf reagieren, da ihm ansonsten vorgehalten werden kann, er habe den Urlaub vereitelt (Anspruch auf Schadenersatz). Ist ein Abflug ab Basel nicht möglich (aus Gründen, die nicht auf die Sphäre der Verantwortung des Reisegastes entfallen) kommen nur eine Umbuchung oder eine Kündigung durch den Veranstalter in Betracht.
Der Vertrag kann nicht dadurch erfüllt werden, dass man eine aufpreispflichtige Umbuchung anbietet.
Ich bin fassungslos, dass man dem Kunden anträgt, er möge zu hohen Kosten einer Kompensation seinerseits den Vertrag aufkündigen?!
Zur Info: Das Reisebüro ist der Ansprechpartner, entscheiden kann es nicht. Dies obliegt dem Veranstalter, der Vermittler gibt nur weiter.Grundlage sind §§651 BGB.
Diese Mail habe ich heute von Holidaycheck erhalten. Juristisch völlig falsch, da ich wie angegeben eine Pauschalreise gebucht habe.
Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie bereits in der vorherigen E-Mail geschrieben, eine Umbuchung kann hier nicht angeboten werden.
Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft. Die gewünschte Umbuchung ist nicht möglich.Ihr gewählter Reiseveranstalter X5vF stellt Reisen nach dem Prinzip des Dynamic Packaging zusammen. Der Reiseveranstalter hat kein eigenes Flugkontingent. Er kauft dieses im Moment der Buchung zum tagesaktuell günstigsten Tarif bei der Fluggesellschaft ein und bündelt diesen Flug mit dem Hotelzimmer zu einer Pauschalreise.
Die verbindliche Buchung des günstigsten Flugtarifs hat zur Folge, dass Umbuchungen des Reisetermins nicht möglich sind.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.
Freundliche Grüße vom Bodensee