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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • vonschmelingV vonschmeling

    TR -> 😧
    Es ist nicht zwingend erforderlich das Dokument hochzuladen, aber man muss es bei der Einreise vorweisen können.

    bonkee450B Offline
    bonkee450B Offline
    bonkee450
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5961

    @markus_r17
    @vs

    Vielen Dank.

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    • markus_r17M markus_r17

      Zur Einreise in die Türkei benötigst Du nur den "HES-Code". Hierbei wird nichts hochgeladen.
      Bei der Rückreise nach Deutschland machst Du Deine Einreiseanmeldung und kannst Deinen Impfnachweis hochladen.
      Ob das zwingend erforderlich ist, kann ich nicht sagen, im Mai habe ich es nicht gemacht und war auch in Ordnung.

      Dani0912D Offline
      Dani0912D Offline
      Dani0912
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5962

      Hallo:-)
      Ich hätte kurz eine Frage wegen der Einreiseanmeldung für Deutschland! Wir fliegen morgen nach Hause und es hat auch alles geklappt, aber wir haben bei der Einreiseanmeldung für Deutschland keinen QR Code sondern nur eine ID Nummer. Paßt das oder hab ich was falsch gemacht? Glg Dani 🙂

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SchlangenfangerS Offline
        SchlangenfangerS Offline
        Schlangenfanger
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5963

        Du bekommst keinen QR Code .

        Dani0912D 1 Antwort Letzte Antwort
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        • SchlangenfangerS Schlangenfanger

          Du bekommst keinen QR Code .

          Dani0912D Offline
          Dani0912D Offline
          Dani0912
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5964

          Supi danke für die schnelle Antwort-😀Des is gut wenn alles paßt! Dann macht der letzte Abend mehr Spaß!!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sutter007S Offline
            Sutter007S Offline
            Sutter007
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5965

            Was wird verlangt von Kindern unter 12 Jahren, wenn man aus der Türkei nach Deutschland landet und gleich weiter die Reise
            in die Schweiz zurückreist. Als Schweizer. Welche Bestimmungen gelten da für uns?
            Test Kinder? Quarantäne Kinder?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5966

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              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              Sutter007S 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

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                Sutter007S Offline
                Sutter007S Offline
                Sutter007
                schrieb am zuletzt editiert von
                #5967

                ???ich komme nicht mehr weiter 😞

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • SchlangenfangerS Offline
                  SchlangenfangerS Offline
                  Schlangenfanger
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5968

                  Sutter007 möchtest du wissen , welch Bestimmungen für dich als Schweizer für die Durchreise gelten ? Oder verstehe ich das falsch ?

                  Sutter007S 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SchlangenfangerS Schlangenfanger

                    Sutter007 möchtest du wissen , welch Bestimmungen für dich als Schweizer für die Durchreise gelten ? Oder verstehe ich das falsch ?

                    Sutter007S Offline
                    Sutter007S Offline
                    Sutter007
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #5969

                    ja genau, wenn wir von der Türkei nach Deutschland ( Friedrichsflughafen) ankommen und dann mit dem Auto in die Schweiz gehen.
                    Ob für uns die Bestimmungen von Deutschland gelten oder von der Schweiz.
                    Vielen dank im Voraus

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SchlangenfangerS Offline
                      SchlangenfangerS Offline
                      Schlangenfanger
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5970

                      Müssen Flugreisende, die in der Bundesrepublik Deutschland lediglich umsteigen, die Bestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung erfüllen? Gilt dies auch für Flugreisende, die sich in internationalen Transitzonen deutscher Flughäfen aufhalten?

                      Passagiere im Flugverkehr, die an einem Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland lediglich umsteigen, haben die Bestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung nicht zu erfüllen. Der direkte Umstieg am Flughafen zum Zwecke der Weiterreise im Flugverkehr in einen anderen (Schengen-)Staat gilt nicht als Einreise im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung.
                      Quelle : Bundesgesundheitsministerium
                      ich hab nur das für Flugreisen gefunden .

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • SchlangenfangerS Offline
                        SchlangenfangerS Offline
                        Schlangenfanger
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5971

                        Personen, die lediglich durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten sind von der Anmeldepflicht ausgenommen. Zwischenaufenthalte sind Aufenthalte, die die übliche Zeitdauer notwendiger Halte zum Beispiel zur Rast oder für Tankvorgänge überschreiten; Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt.
                        Beispiel: Eine Pause für einen Toilettengang an einer Autobahnraststätte ist kein Zwischenaufenthalt. Wenn Sie jedoch auf dem Weg an ihr eigentliches Ziel jemanden besuchen oder mehrere Stunden in einer Stadt verbringen, handelt es sich um einen Zwischenaufenthalt.
                        Dasselbe gilt für Personen, die zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen.

                        Quelle : Bundesgesundheitsministerium

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                          #5972

                          @Sutter007:
                          Wichtig für Dich sind auch die Regularien des schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit/BAG hier mal klicken
                          Diese wurden ab dem 20.September deutlich verschärft. Ich empfehle Dir, bei Unsicherheiten direkt mit dem BAG zu telefonieren. Die Mitarbeiter sind sehr kompetent und hilfsbereit - sie helfen Dir sicher weiter. Tel: +41 58 464 44 88
                          Ich habe immer wieder mal mit denen zu tun, die Erreichbarkeit ist übrigens sehr gut, man hat kaum Wartezeiten.
                          Auf jeden Fall wirst Du das Online-Einreiseformular ausfüllen müssen klick
                          Ersatzweise kannst Du Dir das Formular auch herunterladen und es händisch ausfüllen. Das sind wenige Angaben, alles sehr unkompliziert.
                          Hat man es nicht, dann kann ein Bußgeld von 100 Franken fällig werden.
                          Der Regional-Flughafen Friedrichshafen wird von sehr vielen Schweizern genutzt, das ist also sicher kein schwieriges Problem
                          Wenn Du ganz auf der sicheren Seite sein willst- dann lade Dir das händisch auszufüllenden Einreiseformular für Deutschland herunter. Ggf vermeidest Du so Diskussionen am Airport FDH -- oder bei Kontrollen durch die Bundespolizei oder den Zoll- je nachdem welchen Grenzübergang Du wählst. Ich sehe jeden Tag, dass die Kontrollen am Zoll schärfer geworden sind.Egal von welcher Seite.
                          Ggf vermeidest Du so auch Diskussionen oder Ärger beim Check in.
                          klick zum Formular , das bekommst Du vermutlich auch im Hotel oder von der Incoming/Reiseleitung.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5973

                            Sorry, ich wollte zum BAG verlinken, hab´s versemmelt ... 😕

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Günter/HolidayCheckG Offline
                              Günter/HolidayCheckG Offline
                              Günter/HolidayCheck
                              Admin Experte Fuerteventura
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5974

                              No prob, vs.
                              Mir geht's nur darum, das Thema nicht zu verharmlosen.Hier wird an den Grenzübergängen inzwischen schon intensiv kontrolliert..

                              Die Ausnahmen für die Grenzübertritte ohne Formular des BAG (QR Code) sind auf der BAG Website sehr gut dargestellt. Man kann den QR Code schon beantragen, bevor die komplette Reise/ der Urlaub überhaupt losgeht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BIAC-73B Offline
                                BIAC-73B Offline
                                BIAC-73
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5975

                                Wie stellt sich denn die Situation dar, wenn ich als Deutscher über Brüssel/Belgien in die Türkei fliege?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • domeemeD Offline
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                                  domeeme
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5976

                                  Hallo,
                                  wenn nichts dazwischen kommt, gehts in den Ferien für uns in die Türkei.
                                  Bis auf meine elfjährige Tochter sind wir alle geimpft.

                                  Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe brauchen wir keinen Test? Meine Tochter benötigt einen?
                                  Reicht ein Schnelltest aus der Apotheke? Könnte man Notfalls am Berliner Flughafen einen Test machen?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • SchlangenfangerS Offline
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                                    Schlangenfanger
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von Schlangenfanger
                                    #5977

                                    Kinder brauchen erst ab 12 Jahren einen Test . Anscheinend ist es beim Auswärtigen Amt immer noch nicht aktualisiert . Da würd ich vorsichtshalber doch einen Test machen . Es reicht ein Schnelltest aus der Apotheke oder einem Testzentrum .
                                    Wenn man vollständig geimpft ist braucht man keinen Test .

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • henkeline247H Offline
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                                      henkeline247
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5978

                                      Hallo
                                      ich habe eine Frage. Wir haben für die letzte Oktoberwoche die Türkei gebucht. Beim Veranstalter kann ich bis 14 Tage vorher kostenfrei stornieren. Ist es auch möglich danach kostenfrei zu stornieren, da ja die Türkei noch immer Hochrisikogebiet ist?
                                      Eigentlich wollen wir ja wirklich fliegen, aber bei meinem Partner ist es auf Arbeit noch nicht geklärt, wie es sich mit der anschließenden Quarantäne verhält.

                                      LG

                                      leosneffeL 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • henkeline247H henkeline247

                                        Hallo
                                        ich habe eine Frage. Wir haben für die letzte Oktoberwoche die Türkei gebucht. Beim Veranstalter kann ich bis 14 Tage vorher kostenfrei stornieren. Ist es auch möglich danach kostenfrei zu stornieren, da ja die Türkei noch immer Hochrisikogebiet ist?
                                        Eigentlich wollen wir ja wirklich fliegen, aber bei meinem Partner ist es auf Arbeit noch nicht geklärt, wie es sich mit der anschließenden Quarantäne verhält.

                                        LG

                                        leosneffeL Offline
                                        leosneffeL Offline
                                        leosneffe
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5979

                                        Zu 1 Nein
                                        Zu 2 Wenn dein Partner geimpft ist muss er nicht in Quarantäne.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5980

                                          @henkeline247
                                          Etwas präziser möchte ich dich informieren:
                                          Ob du auch noch kurzfristig kündigen kannst hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Zustand "Hochrisikogebiet" zum Zeitpunkt deiner Buchung 1* schon bestand oder 2* erst danach festgelegt wurde.
                                          1* hast du im Bewusstsein der Risiken und Einschränkungen (= Quarantäne für Nichtgeimpfte) gebucht und daher keinen Anspruch auf einen Rücktritt ohne Kompensationsforderung.
                                          2* die Änderung auf Hochrisikogebiet und deren Folgen konntest du zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht ermessen und kannst daher ohne Kompensationsverlangen vom Reisevertrag Abstand nehmen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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