Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Hallo
ich habe eine Frage. Wir haben für die letzte Oktoberwoche die Türkei gebucht. Beim Veranstalter kann ich bis 14 Tage vorher kostenfrei stornieren. Ist es auch möglich danach kostenfrei zu stornieren, da ja die Türkei noch immer Hochrisikogebiet ist?
Eigentlich wollen wir ja wirklich fliegen, aber bei meinem Partner ist es auf Arbeit noch nicht geklärt, wie es sich mit der anschließenden Quarantäne verhält.LG
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Hallo
ich habe eine Frage. Wir haben für die letzte Oktoberwoche die Türkei gebucht. Beim Veranstalter kann ich bis 14 Tage vorher kostenfrei stornieren. Ist es auch möglich danach kostenfrei zu stornieren, da ja die Türkei noch immer Hochrisikogebiet ist?
Eigentlich wollen wir ja wirklich fliegen, aber bei meinem Partner ist es auf Arbeit noch nicht geklärt, wie es sich mit der anschließenden Quarantäne verhält.LG
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@henkeline247
Etwas präziser möchte ich dich informieren:
Ob du auch noch kurzfristig kündigen kannst hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Zustand "Hochrisikogebiet" zum Zeitpunkt deiner Buchung 1* schon bestand oder 2* erst danach festgelegt wurde.
1* hast du im Bewusstsein der Risiken und Einschränkungen (= Quarantäne für Nichtgeimpfte) gebucht und daher keinen Anspruch auf einen Rücktritt ohne Kompensationsforderung.
2* die Änderung auf Hochrisikogebiet und deren Folgen konntest du zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht ermessen und kannst daher ohne Kompensationsverlangen vom Reisevertrag Abstand nehmen. -
An 2* wird sich aber vermutlich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Reise nichts ändern ?! Wieso sollte sich daher an den Fristen des RV etwas ändern ? Dem gesunden Menschenverstand nach würde jedenfalls ich persönlich nicht 15 Tage vor Reisebeginn in ein Hochrisikogebiet reisen wollen, zwei Tage später aber nicht mehr …. Ein Schelm , der bei solchem Gebahren andere Gründe dahinter vermutet ….
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@jl
Fragesteller*in hat doch ausreichend begründet - möglicher Weise ergeht die Entscheidung des Arbeitgebers erst nach Ablauf der Frist von 14 Tagen?
Zuviel Schelm braucht dann auch keiner ...@leosneffe
Wäre der Partner geimpft hätte sich die Nachfrage erübrigt. -
Danke für die schnellen Antworten. Habe mich auch nochmal durchgelesen und da ich bereits frühzeitig gebucht habe, kann ich nur bis 14 Tage vorher stornieren. Also hoffen wir, dass der Arbeitgeber sich schnell entscheidet.
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@henkeline247
Es geht nicht um die Frühzeitigkeit sondern um die ggf. seit der Buchung eingetretenen Änderungen im Hinblick auf den Status des Reiselandes. Hochrisikogebiet als Neueinstufung rechtfertigt (noch!) einen kostenneutralen Rücktritt, und das kann gerade dann gegeben sein, wenn du eben langfristig gebucht hast. -
@vs
Ja, Fragestellerin hat begründet - aber doch wohl nicht im Sinne der Stornobedingungen des RV ? Sind diese neuerdings den Wünschen eines Arbeitgebers anzupassen ? -
Ach was für ein Mumpitz?!

Es geht doch überhaupt nicht um "Wünsche" sondern um die präzisen Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung.
"Frühzeitig" könnte bedeuten zu einem Zeitpunkt, an dem die Reisewarnung aufgehoben war. Davon würden die Voraussetzungen jetzt abweichen und demnach auch zu einer kurzfristigen Kündigung berechtigen.
Dem liegen sehr klare gesetzliche Regelungen zugrunde, man muss da nichts unterstellen wollen. -
Was vielleicht für den Ein- oder Anderen wichtig ist. Neben uns saß ein Passagier der so gerade noch den Flieger bekommen hat.
War Genesen und ordnungsgemäß dann 1x geimpft. Der Hinflug war kein Problem, aber zurück nach Deutschland wurde das in Antalya nicht akzeptiert und musste am Flughafen einen Test machen.
Das kann aber zeitlich extrem eng werden und dann hebt der Flieger ohne einem ab. Von der nervlichen Belastung mal abgesehen und von den Kosten sowieso. -
Ach was für ein Mumpitz?!

Es geht doch überhaupt nicht um "Wünsche" sondern um die präzisen Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung.
"Frühzeitig" könnte bedeuten zu einem Zeitpunkt, an dem die Reisewarnung aufgehoben war. Davon würden die Voraussetzungen jetzt abweichen und demnach auch zu einer kurzfristigen Kündigung berechtigen.
Dem liegen sehr klare gesetzliche Regelungen zugrunde, man muss da nichts unterstellen wollen.@vonschmeling sagte:
Es geht doch überhaupt nicht um "Wünsche" sondern um die präzisen Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung.
Und die sind eben „…. Bis 14 Tage (und nicht 12 oder 10) vor Reisebeginn“ - und nicht in irgendeiner Form in der Person oder den Befindlichkeiten des Reisenden oder seines Arbeitgebers zu verorten.
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Du kapierst es nicht ...
... und ich bin schweinemüde und zu ausgelutscht um deiner substanzlosen Beharrlichkeit entgegenzutreten. -
Ich schon - aber deine Müdigkeit entschuldigt natürlich einige Verständnislücken.
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Guten Abend.
Kann mir jemand sagen, ab wann die Quarantäne nach der Rückkehr beginnt? Auf einigen Seiten lese ich das der Einreisetag als Tag 0 gezählt wird, auf anderen Seiten steht wiederum das der Einreisetag Tag 1 der Quarantäne ist (macht eigentlich mehr Sinn, da man sich ja unverzüglich nach Hause in Quarantäne begeben soll)
Lieben Dank
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Da gab es schon rege Diskussionen...schau mal im zuständigen Thread vorbei klick
Willkommen übrigens im Reiseforum @ sandra693 -
Jl. Wenn ein Reiseland nach der Buchung zum Hochrisikogebiet hochgestuft wird kann man kostenfrei von der Reise zurücktreten, wann man diesen Rücktritt erklärt ist zweitrangig und das hat nichts mit den Flex Tarifen oder wie die alle heißen zu tun, wo man bis 14 Tage vor der Reise zurücktreten kann.
Hallo @sandra693 , sobald du in Deutschland eingereist bist läuft die Zeit.
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So ab Seite 30 war es wieder einmal Thema klick
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Sandra 693 , wir sind am Dienstag 14. 9. in Deutschland eingereist . Mein Mann hat sich am Montag 20.9. freiesten lassen . Ich war bis Freitag 24.9. in Quarantäne .
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Sandra 693 , wir sind am Dienstag 14. 9. in Deutschland eingereist . Mein Mann hat sich am Montag 20.9. freiesten lassen . Ich war bis Freitag 24.9. in Quarantäne .
Danke für eure Antworten

Habe gerade mal bei unserem Gesundheitsamt angerufen. Einreisetag zählt tatsächlich als Tag 0. In unserem Fall ging es um die Kinder die nicht geimpft sind. Wir kommen Donnerstag wieder, und am Dienstag dürfen sie lt Aussage vom Amt auch wieder die Kita besuchen weil am 5. Tag die Quarantäne automatisch endet für Kinder unter 12.
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@jl
Leider liegt der maximale Pegel der Begriffsstutzigkeit - wie schon oft zuvor! - mal wieder bei dir.
Dass mich deine Arroganz zuweilen aufrichtig anwidert spielt für meine Rolle, dass du allerdings mit deinem Geschwafel User verunsicherst finde ich fast unerträglich!
Falls eine Reise unter Bedinungen gebucht wurde, die sich aus der Sicht des Reisenden negativ verändert haben, kann dieser getrost auch bis einen Tag vor Antritt warten und hat bei einer Kündigung das Recht auf seiner Seite.
Also unterlasse einfach deine bräsigen Anfeindungen und versuch mal, diese nicht sonderlich komplexen Sachverhalte intellektuell zu verarbeiten.