Info -Thread: Aktuelle Situation auf Mallorca
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Hallo,
kann jemand Erfahrungsberichte liefern von Flugverspätungen in denen die 72h vom pcr Test nicht mehr ausgereicht haben?
Ausgerechnet am kommenden Wochenende kann das Labor nur 24-48h garantieren, und somit müssen wir statt Sonntag bereits Samstag zum Test.
Abflug ist Dienstag 10:30 Uhr Ankunft 13 Uhr. -
Es zählen immer die laut Flugplan geplanten Zeiten, nicht die tatsächlichen, ggf. aufgrund von Verspätungen geflogenen Zeiten.
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Bitte nenne mal eine Fundstelle für diese Kulanz, REJBodenheim, thanx!
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Logik. Mehr nicht.
Falls jemand wg. Verspätung des Fliegers einen neuen Test machen musste oder ihm bei verspäteter Ankunft am Zielflughafen die Einreise verweigert wurde, bin ich bereit das zu hören und meine Aussage zurückzuziehen.


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In sämtlichen von mir gefilzten Ratgebern zur Reiseplanung steht, man solle bitte die Reise / Testzeit nicht auf Naht klöppeln und das Risiko einer Verspätung möglichst einplanen.
Insofern finde ich eine "auf Logik" basierte Aussage so kategorisch wie von dir getroffen etwas sehr schnoddrig.
Also @SarahliebtUrlaub:
Auf diese "Logik" würde ich mich nicht verlassen. Ich habe jedenfalls soweit keinerlei Bestätigung dafür finden können. -
Auf der Seite vom AA steht ja tatsächlich nur das das Datum der Test auf das Ergebnis kommt, so macht es das Labor wohl auch nur.
Ab wann wird denn dann gezählt.
Ich teste mich Samstag- 15.5. Test ist bis einschließlich 18.5. gültig oder Samstag und Test gilt nur bis 17.5.?Das ist doch echt blöd gerade dieses Wochenende muss das Labor gewechselt werden.
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@SarahliebtUrlaub
Auf meinen Ergebnissen der Antigen-Tests ist seitens des Labors nicht nur Datum sondern auch die Uhrzeit vermerkt.
Würde mich sehr wundern, wenn das bei den PCR-Tests nicht der Fall wäre. Ergibt ja auch keinen Sinn. Wäre das nicht der Fall, würde wohl nicht von 24, 48, 72 Std., usw. geschrieben. -
Beim AA steht: "Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein".
Also wenn die geplante Ankunft Dienstag 18.05. 13:00 ist, dann darf der Test frühestens Samstag 15.05. 13:00 gemacht werden. Das wäre die Berechnung anhand des Flugplans bzw. der bekannten Flugdaten.
Darauf müsste jetzt noch die "vonschmeling'sche Vermeidung einer auf Naht Klöppelung" hinzugezählt werden: je nachdem, wie deine Schätzung bzgl. einer Verspätung aussieht. Schätzt du, dass der Flieger 1 Stunde verspätet ist, darf der Test frühestens am Samstag um 14:00 gemacht werden, bei 2 Stunde um 15:00, usw.... -
In der Fußzeile ist die Uhrzeit angegeben.
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Beim AA steht: "Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein".
Also wenn die geplante Ankunft Dienstag 18.05. 13:00 ist, dann darf der Test frühestens Samstag 15.05. 13:00 gemacht werden. Das wäre die Berechnung anhand des Flugplans bzw. der bekannten Flugdaten.
Darauf müsste jetzt noch die "vonschmeling'sche Vermeidung einer auf Naht Klöppelung" hinzugezählt werden: je nachdem, wie deine Schätzung bzgl. einer Verspätung aussieht. Schätzt du, dass der Flieger 1 Stunde verspätet ist, darf der Test frühestens am Samstag um 14:00 gemacht werden, bei 2 Stunde um 15:00, usw....Allerdings steht bei Anforderungen an den Test dieses:
„Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.“
Deshalb meine Nachfrage.
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In der Fußzeile ist die Uhrzeit angegeben.
@vonschmeling sagte:
In der Fußzeile ist die Uhrzeit angegeben.
Es ist die Uhrzeit der Erstellung des Berichts und nicht die Uhrzeit der Probenahme, die eigentlich gebraucht wird und im Kopf links nicht angegeben ist. Da es aber ein Muster ist... Ist ja auch unwahrscheinlich, dass die Verarbeitung der Probe 1,5 Monate gedauert hat...

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Sollte gestern nicht über mögliche Lockerungen bei der Ein-und Ausreise verhandelt werden? Ist da schon was bekannt?
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Hier mal ein Ausriss aus einem Beschlusspapier der Staatskanzleien (betrifft also nur D!):
«Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.»
Es ist durchaus möglich, dass die gegenständlichen 72h jeweils von 0 bis 0 Uhr gerechnet werden und nicht exakt auf die Uhrzeit des Befundes (Kontrollirrsinn!?).
So ganz jovial zu sagen "Verspätung macht nix, es gilt eh der geplante Einreisezeitpunkt" erscheint mir etwas unvorsichtig.
Ich würde recht ungern umgehend den Rückflug antreten, nur weil mein Ergebnis leider 2h zu alt ist ...
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@fohlenjoerg
Es war schon immer klar, dass Erleichterungen zunächst nur für Geimpfte und Genesene zum tragen kommen - und ist es jetzt auch amtlich. -
Heißt wenn ich es richtig verstehe, die Testpflicht für die Reiserückkehrer gilt bis auf weiteres, es sei denn man ist vollständig geimpft oder genesen, dann reicht das als Nachweis anstatt eines Tests?
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Heißt wenn ich es richtig verstehe, die Testpflicht für die Reiserückkehrer gilt bis auf weiteres, es sei denn man ist vollständig geimpft oder genesen, dann reicht das als Nachweis anstatt eines Tests?
Hallo. Hat jemand Informationen oder Erfahrung in Bezug auf die Maskenpflicht beim spazieren? Die gilt ja aktuell sowohl an der Promenade, wie auch am Strand. Das sind schon relativ große Einschränkungen. Klingt nicht unbedingt nach „Urlaub“.
Vielen Dank
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Hallo. Hat jemand Informationen oder Erfahrung in Bezug auf die Maskenpflicht beim spazieren? Die gilt ja aktuell sowohl an der Promenade, wie auch am Strand. Das sind schon relativ große Einschränkungen. Klingt nicht unbedingt nach „Urlaub“.
Vielen Dank
Hallo,
Maskenpflicht gilt überall außer in der Gastronomie beim Essen, auf der Sonnenliege am Strand oder Pool und im Hotelzimmer

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@RobertWiatr
Die letzte Info zur Maskenpflicht gab es am 9.5.:
Virologe auf Mallorca: "Maskenpflicht im Sommer vielleicht nicht notwendig"
Somit wirst du noch warten müssen, wenn dich das Maskentragen stört. Schau einfach immer mal wieder in die Mallorca Zeitung. Dort wirst du bezüglich Neuerungen i.d.R. stets umgehend informiert. -
Heißt wenn ich es richtig verstehe, die Testpflicht für die Reiserückkehrer gilt bis auf weiteres, es sei denn man ist vollständig geimpft oder genesen, dann reicht das als Nachweis anstatt eines Tests?
@sarahliebturlaub sagte:
... wenn ich es richtig verstehe ...
Verstehst du vollkommen richtig, und etwas anderes stand nachvollziehbarer Weise auch nie in Rede.