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Ticketrefund.de - Erfahrungen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
28 Beiträge 16 Kommentatoren 22.7k Aufrufe
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  • vonschmelingV vonschmeling

    @HABERLING
    Es geht hier nicht um Veranstalter sondern um LVU refunds.
    Bei namentlich allen Streichungen von Flügen durch das EU basierte LVU sind die Ticketkosten zu erstatten und zwar innerhalb von 14 Tagen.
    Das "Angebot" (7 Tage provisionsfrei) betrifft nicht die schiere Anspruchsüberprüfung, die ist lt. Maske des Unternehmens kostenlos.

    Natürlich prüfen nicht "die Vertragsanwälte" den Anspruch, das besorgt ein denkbar simpler Abgleich mit der Datenbank.
    Last not least ist aber allein dieser schon unsinnig - siehe oben!? (zu etwa 99,99% dürfte der Erstattungsanspruch unstreitig sein)

    Ich unterstelle tatsächlich ebenfalls, dass die Idee für TicketRefund darauf basierte, aus der besonderen Situation im Pandemiegeschehen Profit zu generieren. Die allfällige Hysterie der Verbraucher erschien sicherlich sehr komfortabel.
    Vermutlich war der Erfolg nicht so groß wie erhofft - die Voucheridee wurde ja rasch aufgegeben.

    Ähnliche Bestrebungen gab es hinsichtlich der "Klagen auf Staatshaftung" und die zahlreichen Angebote dazu. Auch die gingen inzwischen überwiegend ins Leere.

    lisaweberleinL Offline
    lisaweberleinL Offline
    lisaweberlein
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @vonschmeling sagte:

    @HABERLING
    Es geht hier nicht um Veranstalter sondern um LVU refunds.
    Bei namentlich allen Streichungen von Flügen durch das EU basierte LVU sind die Ticketkosten zu erstatten und zwar innerhalb von 14 Tagen.

    Die gesetzliche Frist beträgt 7 Tage.

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Kannst du grad mal die Verankerung beisteuern?
      Danke!

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • lisaweberleinL Offline
        lisaweberleinL Offline
        lisaweberlein
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        FluggastrechteVO Artikel 8 Absatz (1) Satz a)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Hab´s inzwischen auch gefunden - danke trotzdem.
          Ändert allerdings nichts an meiner Evaluierung der dargebotenen Dienstleistung ... 😏

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Olli66666O Offline
            Olli66666O Offline
            Olli66666
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Ich habe gerade mein Geld abzüglich der Provision für zweit Flugtickets erhalten. Es hat zwar etwas gedauert aber alleine hätte ich das nicht geschafft. Deshalb würde ich Ticketrefund jederzeit wieder empfehlen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Swissman55S Offline
              Swissman55S Offline
              Swissman55
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Seitenlang Unterlagen eingereicht für einen Weterflug Bucarest-Istanbul. Am Schluss hiess es, Tarom antwortet nicht. Da wir auf Deutschland und Oesterreicht spezialisiert sind und dort niemand für eine Klage haben, es tut uns leid....
              Das weiss man auch vorher schon.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                Dir ist schon klar, dass Du hier über einer Anwaltskanzlei schreibst--- würde mich schon wundern, wenn die sich so einen Beitrag (in einem Forum mit "ziemlicher" Reichweite ) gefallen lassen--das geht allerdings dann gegen Dich- nicht gegen uns. Denke nochmal in Ruhe über den Beitrag nach....
                Das Internet ist kein rechtsfreier Raum-- nur mal wieder als Hinweis.

                Gerald 123G Offline
                Gerald 123G Offline
                Gerald 123
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Auch wenn das eine Rechtsanwaltskanzlei ist.
                Auch die haben sich an geltendes Recht zu halten.
                Auch ich habe langsam das Gefühl, das es nur darum geht, Geld was denen nicht gehört, abzugreifen. Laut Ticketrefund sei ein positives Urteil ergangen. Leider keinerlei Unterlagen vom Schriftverkehr, vom entscheidenden Gericht, welches das entschieden hat. Selbst nach Aufforderung, keinerlei Reaktion. Eigentlich kenne ich das so, das man von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens, sämtlichen Schriftverkehr zur Verfügung gestellt bekommt. Haben die was zu verbergen? Oder warum wird da nicht reagiert?
                Auf jeden Fall geht mir die Geduld aus.
                Für nächste Woche, habe habe ich einen Termin, bei einem Rechtsanwalt vor Ort.
                Da werde ich prüfen lassen, ob das ganze seriös ist, und wenn nicht, werde ich Strafanzeige Stellen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #28

                  Steht denn irgendwo in den AGB, dass die Gerichtsunterlagen auszuhändigen sind?
                  Du hast deinen Anspruch abgetreten, ergo ist das Urteil nicht zu deinen Gunsten ergangen sondern zu Gunsten des Unternehmens Ticketrefund. Anders als beim "RA deines Vertrauens" muss dir demnach auch kein SV ausgehändigt werden.
                  Anstatt sinnlos einen Anwalt zu konsultieren rate ich dir die Zeit auf die Lektüre deines Vertrages mit Ticketrefund zu verwenden.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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