Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Allgemeine Fragen
  5. Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland
  6. Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
770 Beiträge 116 Kommentatoren 248.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
    #241

    @Laye
    Die Kategorie "Risikogebiet" gibt es nicht mehr.
    Es gibt nur noch die Einteilung nach Hochrisiko- und Virusvariantengebiet. Italien fällt derzeit nicht unter diese Länderkategorien.
    Ansonsten... und wenn es um eine "Nur-Hotel"-Buchung geht... würde ich nach Angeboten schauen, die auch noch kurzfristig kostenfrei storniert werden können. Dann wird's zwar etwas teurer, aber du kannst dir sicher sein, dass du im Fall des Falles aus dem Vertrag raus kommst.
    -----------------

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • LayeL Offline
      LayeL Offline
      Laye
      schrieb am zuletzt editiert von
      #242

      ... herzlichen Dank für Ihre Hinweise!
      Ich versuche meine Frage anders zu formulieren: Gibt es eine generelle Regelung, die eine kostenlose Stornierung/Rückerstattung
      dann vorsieht, wenn ich aufgrund gesetzlicher/behördliche Auflagen in Verbindung mit Covid 19 das Land (Italien/Lombardei) nicht bereisen darf?
      Und wenn ich nur Hotel über HolidayCheck gebucht habe, wer ist für solche Ansprüche mein Ansprechspartner, Hotel oder doch HolidayCheck?

      enno.2E 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • LayeL Laye

        ... herzlichen Dank für Ihre Hinweise!
        Ich versuche meine Frage anders zu formulieren: Gibt es eine generelle Regelung, die eine kostenlose Stornierung/Rückerstattung
        dann vorsieht, wenn ich aufgrund gesetzlicher/behördliche Auflagen in Verbindung mit Covid 19 das Land (Italien/Lombardei) nicht bereisen darf?
        Und wenn ich nur Hotel über HolidayCheck gebucht habe, wer ist für solche Ansprüche mein Ansprechspartner, Hotel oder doch HolidayCheck?

        enno.2E Offline
        enno.2E Offline
        enno.2
        schrieb am zuletzt editiert von enno.2
        #243

        @Laye:
        Wie bei vielen rechtlichen Fragen fängt die Antwort an mit: Es kommt darauf an...
        In Deinem Fall: Was steht in den Vertragsbedingungen!
        Wie Kourion schon sagte, gibt es die Möglichkeit solche kurzfristigen Stornierungen im Vertrag zu vereinbaren. Kostet dann eben etwas mehr.
        Von einem generellen Einreiseverbot, egal ob von/nach Italien oder Deutschland sind wir aber m. E. meilenweit entfernt. Bleibt nur die eventuell notwendige Quarantäne. Vor der schützt Dich (ausser bei Variantengebieten) immerhin die Impfung. Wie der Tabelle von Kourion ja zu entnehmen ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • LayeL Offline
          LayeL Offline
          Laye
          schrieb am zuletzt editiert von
          #244

          ... besten Dank! 👌😄

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • pc558P Offline
            pc558P Offline
            pc558
            schrieb am zuletzt editiert von
            #245

            Hallo zusammen,

            wird für das "Freitesten" nach 5 Tagen ein PCR Test benötigt oder geht auch ein Schnelltest (kein Selbsttest)? Den führt man dann immer bei sich und die Quarantäne gilt als vorzeitig beendet oder wie darf man das verstehen? Die Einreise erfolgte letzten Freitag aus Ägypten in diesem Fall.

            LG
            Peter

            carlosCBC 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • pc558P pc558

              Hallo zusammen,

              wird für das "Freitesten" nach 5 Tagen ein PCR Test benötigt oder geht auch ein Schnelltest (kein Selbsttest)? Den führt man dann immer bei sich und die Quarantäne gilt als vorzeitig beendet oder wie darf man das verstehen? Die Einreise erfolgte letzten Freitag aus Ägypten in diesem Fall.

              LG
              Peter

              carlosCBC Offline
              carlosCBC Offline
              carlosCB
              schrieb am zuletzt editiert von
              #246

              Normaler."Bürgertest " reicht .

              Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

              pc558P 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • carlosCBC carlosCB

                Normaler."Bürgertest " reicht .

                pc558P Offline
                pc558P Offline
                pc558
                schrieb am zuletzt editiert von
                #247

                @carloscb sagte:

                Normaler."Bürgertest " reicht .

                Danke, aber was heißt das genau?

                carlosCBC KourionK 2 Antworten Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • pc558P pc558

                  @carloscb sagte:

                  Normaler."Bürgertest " reicht .

                  Danke, aber was heißt das genau?

                  carlosCBC Offline
                  carlosCBC Offline
                  carlosCB
                  schrieb am zuletzt editiert von carlosCB
                  #248

                  Ich weiss ja nicht ,wo ihr wohnt...aber hier bei uns in NRW gibt es fast an jedem Gullydeckel eine Corona-Testststion.Da kann man einen kostenlosen Corona-Schnelltest (sog.Bürgertest) machen und bekommt ein Zertifikat.

                  Da ihr ja die Einreise Anmeldung gemacht habt, kann sich evtl.das GA bei Euch melden und die Quarantäne überprüfen.

                  Dann nur Zertifikat zeigen und dem Mitarbeiter eine schönen Tag wünschen.

                  Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • pc558P pc558

                    @carloscb sagte:

                    Normaler."Bürgertest " reicht .

                    Danke, aber was heißt das genau?

                    KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #249

                    @pc558
                    Lass den kostenlosen Bügertest in einer Apotheke machen.
                    Zum "Apothekenmanager" - hier klicken

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Noemi70N Offline
                      Noemi70N Offline
                      Noemi70
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #250

                      Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "

                      pc558P 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Noemi70N Noemi70

                        Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "

                        pc558P Offline
                        pc558P Offline
                        pc558
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #251

                        @noemi70 sagte:

                        Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "

                        Es erfolgte in unserem Fall keine Einreiseanmeldung, sondern die Ersatzmitteilung auf Papier. Was macht man in dem Fall? Die Daten nachträglich online übermitteln + das negative Testergebnis als Anhang schicken?

                        carlosCBC 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • pc558P pc558

                          @noemi70 sagte:

                          Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "

                          Es erfolgte in unserem Fall keine Einreiseanmeldung, sondern die Ersatzmitteilung auf Papier. Was macht man in dem Fall? Die Daten nachträglich online übermitteln + das negative Testergebnis als Anhang schicken?

                          carlosCBC Offline
                          carlosCBC Offline
                          carlosCB
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #252

                          Nein,Unsinn.
                          Die Ersatzmeldung ist ja genau dafür, wenn Leute kein Internet haben oder keine Geräte oder nicht in der Lage sind usw.

                          Theoretisch könnte man das Testergebnis (Kopie) an das Gesundheitsamt schicken.

                          Bzw. an die Adresse,an die das Ersatzformular geschickt wurde.

                          .....aber halt .......könnte.
                          Dem Verordnungstext kann ich nicht entnehmen,dass es zwingend hochgeladen werden muss.
                          Also,möglichst nicht mehr Aufwand betreiben, als unbedingt nötig

                          Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheim
                            schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                            #253

                            zum Thema "könnte" oder doch nicht:
                            Siehe hier "Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung..." im Abschnitt "Was mache ich, wenn ich keinen Zugang zu einem Computer oder Smartphone habe...":

                            Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt (durch Ihren Beförderer oder durch die zuständige Behörde im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung), sind Sie verpflichtet, spätestens 24 Stunden nach Einreise entweder die digitale Einreiseanmeldung nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln [...]

                            Also schon ziemlich "muss"...
                            Wobei für mich das "nachzuholen" bedeutet, dass ich eine digitale Einreiseanmeldung zu Hause nach Rückkehr mit der Papierversion machen kann, die voll und ganz derjenigen entspricht, die ich vor Einreise gemacht hätte. Insb. bzgl. Quarantäne.

                            carlosCBC 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • REJBodenheimR REJBodenheim

                              zum Thema "könnte" oder doch nicht:
                              Siehe hier "Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung..." im Abschnitt "Was mache ich, wenn ich keinen Zugang zu einem Computer oder Smartphone habe...":

                              Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt (durch Ihren Beförderer oder durch die zuständige Behörde im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung), sind Sie verpflichtet, spätestens 24 Stunden nach Einreise entweder die digitale Einreiseanmeldung nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln [...]

                              Also schon ziemlich "muss"...
                              Wobei für mich das "nachzuholen" bedeutet, dass ich eine digitale Einreiseanmeldung zu Hause nach Rückkehr mit der Papierversion machen kann, die voll und ganz derjenigen entspricht, die ich vor Einreise gemacht hätte. Insb. bzgl. Quarantäne.

                              carlosCBC Offline
                              carlosCBC Offline
                              carlosCB
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #254

                              Es ging hier aber um die Freitestung nach 5 von 10 Quarantäne-Tagen. Da ist die Einreiseanmeldung ja schon längst verschickt.
                              (Bei uns hat es sogar die Grenzpolizei bei der Einreise "einkassiert")

                              Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                              pc558P 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • carlosCBC carlosCB

                                Es ging hier aber um die Freitestung nach 5 von 10 Quarantäne-Tagen. Da ist die Einreiseanmeldung ja schon längst verschickt.
                                (Bei uns hat es sogar die Grenzpolizei bei der Einreise "einkassiert")

                                pc558P Offline
                                pc558P Offline
                                pc558
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #255

                                @carloscb sagte:

                                Es ging hier aber um die Freitestung nach 5 von 10 Quarantäne-Tagen. Da ist die Einreiseanmeldung ja schon längst verschickt.
                                (Bei uns hat es sogar die Grenzpolizei bei der Einreise "einkassiert")

                                Genau, die Grenzpolizei kassiert das Formular ein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Noemi70N Offline
                                  Noemi70N Offline
                                  Noemi70
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #256

                                  @carlosCB: Du kannst deiner Einreiseanmeldung nachträglich Dokumente hinzufügen (du erhältst einen Link, wo du das tun kannst). Genau das machst du dann nach fünf Tagen mit dem negativen Testergebnis.

                                  carlosCBC 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Noemi70N Noemi70

                                    @carlosCB: Du kannst deiner Einreiseanmeldung nachträglich Dokumente hinzufügen (du erhältst einen Link, wo du das tun kannst). Genau das machst du dann nach fünf Tagen mit dem negativen Testergebnis.

                                    carlosCBC Offline
                                    carlosCBC Offline
                                    carlosCB
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #257

                                    Ich kann einer digitalen Einreiseanmeldung nachträglich keine Dokumente digital hochladen,die ich gar nicht gemacht habe.

                                    Der TE hat "nur" die Ersatzmeldung" in Papierform gemacht.

                                    Daher könnte er,wenn überhaupt auch nur die "Freitestungsbescheinigung" auch nur in Papierform "nachsenden".

                                    Allerdings hat er ja keine Kopie des Formulars erhalten,dass die Grenzer "einkassiert" haben.

                                    Daher.....m.M.n....einfach Füße still halten,bis oder ob sich jemand meldet.....dann kann man das Papierchen ja zeigen.

                                    Warum wollen Alle immer nur schlafende Hunde wecken?

                                    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Detlef MD Offline
                                      Detlef MD Offline
                                      Detlef M
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #258

                                      Für das Freitstesten nach 5 Tagen reicht also der Bürgertest. Aber um sich mit dem Bürgertest freistesten zu lassen, muss man ja die Quarantäne verlassen. Finde ich irgendwie komisch....

                                      02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

                                      carlosCBC 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Detlef MD Detlef M

                                        Für das Freitstesten nach 5 Tagen reicht also der Bürgertest. Aber um sich mit dem Bürgertest freistesten zu lassen, muss man ja die Quarantäne verlassen. Finde ich irgendwie komisch....

                                        carlosCBC Offline
                                        carlosCBC Offline
                                        carlosCB
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #259

                                        Jaja,man kann natürlich auch päpstlicher sein als der Papst .

                                        Der korrekte Weg wäre dann,dass du dir vorher die Genehmigung beim GA hast,um die Quarantäne für den Test zu verlassen.

                                        ........wie gesagt.....halt......********.

                                        Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • REJBodenheimR Offline
                                          REJBodenheimR Offline
                                          REJBodenheim
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #260

                                          Wenn man die Verordnung durchliest, steht da irgendwo, dass für diesen Test natürlich die Quarantäne verlassen werden darf...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 11
                                          • 12
                                          • 13
                                          • 14
                                          • 15
                                          • 38
                                          • 39
                                          • 13 von 39
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag