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Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • tuerkeirotT Offline
    tuerkeirotT Offline
    tuerkeirot
    schrieb am zuletzt editiert von
    #541

    @Hogit,

    danke dir. Es hat ja auch alles geklappt mit der Anmeldung und dem hochladen des Impfnachweises. Hatte mir nur Sorgen gemacht,weil man den dann nirgendwo sieht.

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    • Ahotep2A 1
      Ahotep2A 1
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
      #542

      Das RKI hat eben aktualisiert. Demnach sind die Vereinigten Staaten von Amerika kein Hochrisikogebiet mehr ab 14.11.2021, dafür u.a. Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee)
      sowie die Tschechische Republik
      klick

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      • Günter/HolidayCheckG Online
        Günter/HolidayCheckG Online
        Günter/HolidayCheck
        Admin Experte Fuerteventura
        schrieb am zuletzt editiert von
        #543

        Ungarn ist ebenfalls dazugekommen: Auch Hochrisikogebiet

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        • einesE Offline
          einesE Offline
          eines
          schrieb am zuletzt editiert von eines
          #544

          Hallo, weiß zufällig jemand, wie es sich verhält, wenn ich (bin geimpft) aus Österreich nach Deutschland einreise und weniger als 24 Stunden bleibe? Österreich wird ja als Hochrisikogebiet eingestuft, also brauche ich reintheoretisch eine Reiseanmeldung, allerdings bleibe ich keine 24 Stunden und bin eigentlich mehr oder weniger auf Durchreise. Weniger deshalb, weil ich mit dem Zug um 1 Uhr morgens am Flughafen ankomme und erst kurz vor 8 losfliege, also reise ich nicht auf direktem Weg durch. Brauche ich da jetzt eine Anmeldung oder nicht? Blicke nicht mehr durch 😑

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK Offline
            KourionK Offline
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von Kourion
            #545

            @eines
            Ich verstehe es so, dass - wenn du dich in den letzten 10 Tagen vor deiner Einreise in u. a. einem Hochrisikogebiet ( Österreich) aufgehalten hast - du vor der Einreise nach Deutschland auf dieser Website (klick) das Einreiseformular ausfüllen musst.
            Ist nachzulesen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter "Anmeldepflicht" / "Wo müssen sich Einreisende anmelden" - hier klicken und runterscrollen bis "Anmeldepflicht".

            Auf dieser verlinkten Seite findest du auch Angaben zu "Ausnahmen" / "Durchreise". Diese Ausnahmen findet man auch zum Punkt "Einreisequarantänepflicht".

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #546

              Wenn ich eines´Anliegen richtig verstehe, fällt die Anreise zum Flughafen unter den Punkt Durchreise - "zur Weiterreise einreisen und auf schnellstem Wege wieder verlassen" - demnach unter die Ausnahmen unter den Anmeldepflichtigen.
              Nun kann man streiten, ob 7h Aufenthalt bis zur Weiterreise dem Prädikat "auf schnellstem Wege" unterfallen, daher würde ich die Anmeldung vornehmen - rein praktisch! 😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • einesE Offline
                einesE Offline
                eines
                schrieb am zuletzt editiert von
                #547

                Danke euch für die Antworten. Die Durchreise fällt ja eben unter Ausnahme, aber da ich ja einen Zwischenaufentahlt von ein paar Stunden habe, bin ich eben unsicher und ich habe keine Lust deshalb Probleme zu bekommen. Dann werde ich die Einreiseanmeldung mal zur Vorsicht machen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #548

                  Gute Entscheidung - kostjanix! 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • sandra121289S sandra121289

                    Hallo,
                    ich hoffe ihr könnt mir eine Entscheidungshilfe geben und ich bin im richtigen Forum:

                    Ich hab Anfang Oktober eine Reise nach Irland für Weihnachten diesen Jahres gebucht. Jetzt ist seit Sonntag Irland Hochrisikogebiet.
                    Habe bei L'tur gebucht und leider keine Flex-Option oder ähnliches gehabt.
                    Heute ist der letzte Tag um die Reise für "nur" 40% Gebühren (572 Euro) zu stornieren...
                    Hatte bei l'tur angerufen, die meinten, dass sie sich bei den Reisenden in so einem Fall ca. 4 Wochen vor Reisebeginn melden und eine Stornierung anbieten. Jetzt hab ich die Veranstalterregelungen auf Holidaycheck gesehen, worin steht, dass man nur wenn ein Kind mitkommt, kostenlos stornieren kann...
                    Was würdet ihr tun? Abwarten oder jetzt stornieren?

                    Edit: Sehe ich das bei den Veranstalterregelungen für TUI richtig? Wenn Irland 2 Wochen vor Abflug noch Hochrisikogebiet ist, kann ich kostenlos umbuchen? Oder nur jetzt aktuell bei der initialen Hochstufung?

                    Das Auswärtige Amt aktualisiert i.d.R. immer freitags mit Wirkung i.d.R. zum Sonntag. Gebührenfreie Umbuchungen/Stornierungen sind dann für alle Anreisen ab dem vorherigen Samstag und bis 14 Tage nach Hochstufung möglich.

                    KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                    #549

                    @sandra1221289
                    Hier geht es um die Regelungen zur Rückreise nach Deutschland.
                    Zum Veranstalter / L'TUR-Thread geht's hier entlang - hier klicken
                    Kopier dein Posting einfach dort hinein.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Online
                      Günter/HolidayCheckG Online
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #550

                      Hab es dorthin verschoben, Danke Kourion..Aber auch L'Tur hat die gleichen Regeln wie TUI- ist ja nur noch eine Marke der TUI, kein eigentlicher Veranstalter mehr.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KitzelbacherK Offline
                        KitzelbacherK Offline
                        Kitzelbacher
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #551

                        Guten Morgen!
                        Am Sonntag, so COVID will, fliegen wir nach Hurghada. Was wir an Unterlagen benötigen, ist alles soweit klar und auch in dreifacher Ausfertigung im Gepäck. 😆

                        Nur zwei kleine technische Fragen zur Einreiseanmeldung nach Deutschland:

                        Die Einreiseanmeldung liegt am Ende des Prozesses als PDF vor.

                        Also kann ich die Einreiseanmeldung entspannt am größeren Tablet machen und mir das Dokument im Anschluss auf das Smartphone senden?
                        Gemeinsam reisende Eheleute müssen die Einreiseanmeldung jeweils einzeln ausfüllen? Es gibt keine Option "Mitreisende"?

                        Dankeschön!

                        LG vom Kitzelbacher

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #552

                          Richtig! 😉

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KitzelbacherK Offline
                            KitzelbacherK Offline
                            Kitzelbacher
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #553

                            @HABERLING Danke!

                            LG vom Kitzelbacher

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • xxursulaxxX Offline
                              xxursulaxxX Offline
                              xxursulaxx
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #554

                              Wir (Bundesland Bayern) haben im Sommer unseren Winterurlaub für Österreich gebucht, nur Unterkunft. Zu dieser Zeit war Österreich noch kein Hochinzidenzgebiet. Wenn wir jetzt in der 1. Januarwoche diesen Urlaub antreten, müssten unsere Kinder danach für 5 Tage in Quarantäne und würden die 1. Schulwoche versäumen. Wir haben schon mit der Pension versucht Kontakt aufzunehmen, aber die antworten nicht.
                              Sollte der Lockdown in Österreich auch über Weihnachten hinaus bleiben, wäre das für uns ja erledigt, da z.Zt. touristische Reisen sowieso untersagt worden sind, aber wenn nur Hochinzidenzgebiet aufrecht erhalten bleibt, müssten unsere 9-jährigen Zwillinge danach in Quarantäne. Jetzt meine Frage: Kann ein privatgebuchter Pensionsaufenthalt in Österreich, wenn nach Buchung erst das Land hochgestuft wird, reiserechtlich kostenlos storniert werden?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HABERLINGH 1
                                HABERLINGH 1
                                HABERLING
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #555

                                Hallo, der Lockdown ist erst mal bis 12.12.2021 befristet, von daher müsst ihr noch abwarten.
                                Bei einer Individualbuchung gibt es im Falle einer Reisewarnung kein ausdrückliches gesetzliches Rücktrittsrecht. Ob ihr kostenfrei stornieren könnt, richtet sich danach, ob die Beherbergungsleistung grundsätzlich möglich ist.

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #556

                                  So ist es. Sofern die Beherbergungsleistung erbracht werden kann (= kein Verbot mehr für Urlaubsreisen) müssen die Kosten zurückgegeben werden. Die Quarantänepflicht der Kinder bei Rückkehr allein ist hingegen kein ausreichender Grund für einen kostenlosen Rücktritt.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HABERLINGH 1
                                    HABERLINGH 1
                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #557

                                    "müssen die Kosten nicht zurückgegeben werden" 😉

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      xxursulaxxX Offline
                                      xxursulaxx
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #558

                                      Dankeschön, ich habe mir fast so etwas gedacht. Aber vielleicht meldet sich die Pension ja noch und wir könnten dann alles irgendwie klären und auf einen Nenner kommen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #559

                                        Ja sorry, ganz falsch ... sollte so lauten:
                                        Wenn die Beherbergsleistung nicht erbracht werden kann (Verbot), muss das Erlangte zurückgegeben werden ... hingegen ... 😑
                                        Ich nehme fast an die Pension ist noch in der Schockstarre und arbeitet erstmal die direkt betroffenen Anreisen ab. Es ist wirklich alles fürchterlich für die Branche!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • NeckarSchwabeN Offline
                                          NeckarSchwabeN Offline
                                          NeckarSchwabe
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #560

                                          Im Grunde kann man sich für in Deutschland ansässige Personen den ganzen Zirkus inzwischen sparen. Ausnahme natürlich bei anderen Personen (denen ggfs. die Einreise zu verweigern ist) sowie bei Einreisen aus Virusvariantengebieten, da macht das durchaus noch Sinn.

                                          Aber sonst? Deutschland erfüllt inzwischen leider selbst(verschuldet) alle Kriterien eines Hochrisikogebiets. Eine Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter findet schon lange nicht mehr statt. Zwangsquarantäne für nicht-2-G-einreisende ist auch Quatsch, es ist, virologisch gesehen, vollkommen unerheblich ob ich von Österreich oder von Dresden her kommend nach Neckarschwabien zurückkehre. Eine umfassende Testpflicht besteht ja jetzt neu auch, 3G am Arbeitsplatz, regelmäßige Tests in Schulen, 2G+ bei Veranstaltungen etc. Das lässt sich dann viel effektiver kontrollieren als dieses riesige Datengrab der Einreiseanmeldungen.

                                          Ich bin mir auch nicht sicher, ob das nach dem offiziellen Auslaufen der epidemologischen Notlage gestern überhaupt rechtlich noch haltbar ist oder ggfs. neu verfügt werden müsste.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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