Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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Urteil gegen Aida: Reisepreisminderung wegen zu kleinem FKK-Bereich
- Aida prüft weitere rechtliche Schritte
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Das ist ein durchaus interessantes Urteil, betrifft es doch im weitesten Sinne die Verbindlichkeit bildhafter Darstellungen.
Bei der Buchung stand allen Passagieren lt. Plan ein großer FKK Bereich mit besonderer Ausstattung zur Verfügung, den es nach einem Umbau bei Antritt der Reise nicht mehr gab.
AIDA hat versäumt die Passagiere darauf hinzuweisen.
Ich würde nicht weiter gehen in der Sache, m.E. ist diese Entscheidung (5% Minderung) absolut angemessen.
Diskutiert wurde dies schon häufiger hier auf der Forenebene - z.B. bei einem Hotel, dessen "Strand" in Wahrheit aus einem schmalen Kiesstreifen unter einer Betonbrücke bestand, in die Bilder war jedoch ein Sandstrand hinein animiert worden.
Hieraus lässt sich ein Reisemangel ableiten und zwar auch dann, wenn in der Beschreibung keine Beschaffenheit angegeben ist.
Auch die Ablehnung der übrigen Ansprüche ist nachvollziehbar, ich kann nicht in einen renovierten Clug reisen und hinterher monieren, er habe mir zuvor besser gefallen.
"Früher war mehr Lametta" - abgewiesen!
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Ryanair unterliegt im Rechtsstreit wegen Check-in-Gebühr
"..... Die Check-in-Gebühr von 55 Euro pro Person, die Ryanair am Flughafenschalter erhebt, ist nicht ohne Weiteres zulässig, wenn der kostenlose Online-Check-in bereits geschlossen ist. Das hat das Landgericht Cottbus jüngst mit einem Hinweisbeschluss (Az. 8 S 179/26) klargestellt,....."
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Kein Urteil aber eine gute Idee zur Vereinfachung des Schlichtungsverfahrens durch das BMJV
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