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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • nuray_snN nuray_sn

    @vayos

    Danke dir fürs Antworten. Die FTI direkt hat nicht bezüglich der Stornierung zukommen lassen. Es kam eine E-Mail von Check24:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
    am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH,
    Obergesellschaft der FTI GROUP einen Antrag auf Eröffnung
    eines Insolvenzverfahrens gestellt.
    Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie beim Reiseveranstalter
    FTI Touristik GmbH mit den Marken FTI oder 5vorFlug
    Reiseleistungen gebucht haben, wie z.B. Hotelübernachtungen,
    Flüge, Mietwagen, oder Transfers. Leider sind wir auf Grund
    der Insolvenz gesetzlich gezwungen, gebuchte Leistungen
    zwischen 11.06. bis 05.07.2024 zu abzusagen.
    Wir bitten darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen
    abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen
    organisiert werden können.
    Weitere aktuelle Informationen stellen wir Ihnen unter
    www.fti-group.com/de/insolvenz zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Diese habe ich als PdF gedruckt un meinem Chargeback Antrag beigefügt. genügt solch eine Stornierung?

    Wenn, ja hat man denn Erfolg durch das Chargeback die gebuchten Zahlungen zurückzuzucken? So ganz ist es für mich nicht ersichtlich/erklärend im Internet, ob das Chargeback auch bei einem Insolventen Unternehmen funktioniert?

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #4121

    @nuray-sn sagte:

    Diese habe ich als PdF gedruckt un meinem Chargeback Antrag beigefügt. genügt solch eine Stornierung?

    Musst du abwarten, an sich sollte das ausreichen

    Wenn, ja hat man denn Erfolg durch das Chargeback die gebuchten Zahlungen zurückzubuchen?

    Ja, auch hier wieder an sich schon.

    So ganz ist es für mich nicht ersichtlich/erklärend im Internet, ob das Chargeback auch bei einem Insolventen Unternehmen funktioniert?

    Und nochmal: Eigentlich gerade dann! Zahlung ohne Leistung ist ein sehr typischer Grund für ein Chargeback.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    FuchsteufelF 1 Antwort Letzte Antwort
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    • unicorn75U Offline
      unicorn75U Offline
      unicorn75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4122

      Ich möchte nur kurz Danke sagen, wie hier Moderatoren aber auch User so viele Betroffene mit aller Ruhe durch diesen Sturm gesegelt haben. Wir waren selber "nur" mit einer Kurzreise betroffen, welche abgesagt wurde aber erstmal geschockt und hilflos. Aber alleine hier mitzulesen und uns beruhigt - es wurde schnell klar die Pauschalreise ist durch den Fond abgesichert, nicht selber stornieren und einfach etwas Geduld haben. Und genau so haben wir uns verhalten und sind ohne große Aufregung da hindurch also Danke nochmals!!!

      P.S. Lustig wenn ein Hotel nicht bewertet werden möchte aber andererseits Reisende anwerben möchte 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • thomaswe1991T Offline
        thomaswe1991T Offline
        thomaswe1991
        schrieb am zuletzt editiert von thomaswe1991
        #4123

        @all danke nochmals und danke an alle admins, für den Austausch. Habe soeben die Reiseunterlagen von ANEX erhalten. Ich wünsche euch allen nur das beste und das ihr schnell zu euren Geld kommt oder Alternativen findet

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4124

          Dann einen entspannten Urlaub😎, thomaswe1991

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • BxrgxtB Bxrgxt

            @fuchsteufel sagte:

            das ist auch korrekt. die rahmenbedingungen sind sehr klar und voreilig charge back ohne alle erforderlichen unterlagen führt dann erstmal zur ablehnung. für chargeback bei mastercard und visa braucht es eine bestätigung / nachweis, dass die leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht wird. entweder durch bestätigung des anbieters oder durch eine stornobestätigung.

            Ich habe die Buchung (Mietwagen) online storniert (theoretisch kostenlos bis 24 Std vir Abholung bei voller Erstattung). Insofern sollte es für ein Chargeback ausreichen, den Storno nachzuweisen und auf die nicht erfolgte (und auch nicht zu erwartende) Erstattung hinzuweisen?
            Ob die Leistung erbracht werden könnte oder nicht ist dann doch irrelevant… hätte ich mir so zusammen gereimt 😊

            FuchsteufelF Offline
            FuchsteufelF Offline
            Fuchsteufel
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4125

            @bxrgxt sagte:

            Ich habe die Buchung (Mietwagen) online storniert (theoretisch kostenlos bis 24 Std vir Abholung bei voller Erstattung). Insofern sollte es für ein Chargeback ausreichen, den Storno nachzuweisen und auf die nicht erfolgte (und auch nicht zu erwartende) Erstattung hinzuweisen?
            Ob die Leistung erbracht werden könnte oder nicht ist dann doch irrelevant… hätte ich mir so zusammen gereimt 😊

            normalerweise sollte deine stornierungsbestätigung ausreichen. das hatte ich deinem beitrag nicht so entnommen, dass du diese hast. jedoch - da ich ja in der gleichen situation bin - habe ich einen rechtsanwalt beauftragt. was ich lernte, es ist juristisch ein unterschied, ob FTI storniert du du selbst. ich habe auch von mir aus storniert. und letztendlich sagten das auch verbraucherschützer, besser ist es wenn FTI storniert und man solle selbst nichts machen. war zwar im kontext pauschalreisen aber generell ist ein eigener storno rückblickend sinnfrei.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Viky0481V Offline
              Viky0481V Offline
              Viky0481
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4126

              Hallo zusammen,

              hat jemand schon Antwort von Paypal aufgrund von Käuferschutz?
              Aktuell steht noch "in Prüfung".

              BlütenblattB FuchsteufelF 2 Antworten Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Viky0481V Viky0481

                Hallo zusammen,

                hat jemand schon Antwort von Paypal aufgrund von Käuferschutz?
                Aktuell steht noch "in Prüfung".

                BlütenblattB Offline
                BlütenblattB Offline
                Blütenblatt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4127

                Bei mir läuft die Frist ab, bis 20.06.24 hatte FTI Zeit gehabt zu antworten. Bis jetzt war nichts und wird bestimmt auch nicht passieren. Dann bin ich gespannt was PayPal macht, denke sie buchen es zurück. Meine Anzahlung war erst am 04.06.24 Wertgestellt.

                Viky0481V 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Viky0481V Viky0481

                  Hallo zusammen,

                  hat jemand schon Antwort von Paypal aufgrund von Käuferschutz?
                  Aktuell steht noch "in Prüfung".

                  FuchsteufelF Offline
                  FuchsteufelF Offline
                  Fuchsteufel
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #4128

                  @viky0481

                  hallo vicky, schaue gerne mittels forumssuche hier im stream nach paypal. es liegt schon einige seiten zurück, aber 2 oder 3 teilnehmer schrieben hier, dass sie die kohle über paypal käuferschutz zurück bekommen haben. es gibt ja bei paypal nach eröffnung des käuferschutzantrages eine frist bis wann paypal eine entscheidung trifft.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    @nuray-sn sagte:

                    Diese habe ich als PdF gedruckt un meinem Chargeback Antrag beigefügt. genügt solch eine Stornierung?

                    Musst du abwarten, an sich sollte das ausreichen

                    Wenn, ja hat man denn Erfolg durch das Chargeback die gebuchten Zahlungen zurückzubuchen?

                    Ja, auch hier wieder an sich schon.

                    So ganz ist es für mich nicht ersichtlich/erklärend im Internet, ob das Chargeback auch bei einem Insolventen Unternehmen funktioniert?

                    Und nochmal: Eigentlich gerade dann! Zahlung ohne Leistung ist ein sehr typischer Grund für ein Chargeback.

                    FuchsteufelF Offline
                    FuchsteufelF Offline
                    Fuchsteufel
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #4129

                    @vonschmeling

                    eigentlich ja, aber recht haben und recht bekommen sind manchmal leider zweierlei. dennoch sind die chancen bei mastercard und visa sehr groß, dass es eine rückerstattung gibt. paypal kunden dürfen ebenso hoffen. lediglich überweiser/lastschriftkunden sowie AMEX KK dürften in die röhre schauen

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • BlütenblattB Blütenblatt

                      Bei mir läuft die Frist ab, bis 20.06.24 hatte FTI Zeit gehabt zu antworten. Bis jetzt war nichts und wird bestimmt auch nicht passieren. Dann bin ich gespannt was PayPal macht, denke sie buchen es zurück. Meine Anzahlung war erst am 04.06.24 Wertgestellt.

                      Viky0481V Offline
                      Viky0481V Offline
                      Viky0481
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4130

                      Bei mir war die Frist am 13.06. ausgelaufen wo FTI sich bei Paypal hätte melden können. Dann wurde es umgestellt auf "in Prüfung". So steht es seither.

                      Einige die das Geld wiederbekommen haben, haben es aber zurückgebucht. Also die Lastschrift von Paypal zurückgebucht und da haben einige jetzt richtig Probleme weil Paypal mit Mahnverfahren droht. Da kann man gut im Paypalforum drüber lesen.

                      BlütenblattB FuchsteufelF GermanRollerCoasterG 3 Antworten Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Sanni99S Offline
                        Sanni99S Offline
                        Sanni99
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4131

                        Mittels chargeback bei Stornierungen müsste es klappen . Hatte das im März 2020 mit meiner letzten Reise von Fti, die wurde wegen Corona storniert, über chargeback habe ich 6 Wochen später das Geld zurückbekommen. Seitdem wollte ich Fti nicht mehr buchen. Habe dann Mitte. mai eine Ausnahme gemacht und bin 2 Wochen später im Tarobeach von der Insolvenz getroffen worden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Viky0481V Viky0481

                          Bei mir war die Frist am 13.06. ausgelaufen wo FTI sich bei Paypal hätte melden können. Dann wurde es umgestellt auf "in Prüfung". So steht es seither.

                          Einige die das Geld wiederbekommen haben, haben es aber zurückgebucht. Also die Lastschrift von Paypal zurückgebucht und da haben einige jetzt richtig Probleme weil Paypal mit Mahnverfahren droht. Da kann man gut im Paypalforum drüber lesen.

                          BlütenblattB Offline
                          BlütenblattB Offline
                          Blütenblatt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4132

                          Zurückbuchen nützt gar nichts, da dann bei PayPal ein Minus beim Guthaben ist und man damit dann sogar gesperrt werden kann wenn es nicht ausgeglichen wird. Auch hier muss leider gewartet werden, wie PayPal nach Fristablauf reagiert.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Viky0481V Viky0481

                            Bei mir war die Frist am 13.06. ausgelaufen wo FTI sich bei Paypal hätte melden können. Dann wurde es umgestellt auf "in Prüfung". So steht es seither.

                            Einige die das Geld wiederbekommen haben, haben es aber zurückgebucht. Also die Lastschrift von Paypal zurückgebucht und da haben einige jetzt richtig Probleme weil Paypal mit Mahnverfahren droht. Da kann man gut im Paypalforum drüber lesen.

                            FuchsteufelF Offline
                            FuchsteufelF Offline
                            Fuchsteufel
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #4133

                            @viky0481
                            genau das darf man nicht machen und man riskiert damit einen sauberen schufa eintrag. ich gehe davon aus, dass aufgrund der anzahl der fälle paypal intern nun auch regeln festlegt, wie der käuferschutz laufen wird. letztendlich wird es auch einige geben, die bei paypal für ne pauschalreise den antrag stellen obwohl sich über den fonds abgesichert sind. hier muss paypal auch sicherstellen, dass niemand zweimal entschädigt wird.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4134

                              Einem SEPA Lastschriftmandat kann man sehr wohl widersprechen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              FuchsteufelF 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Einem SEPA Lastschriftmandat kann man sehr wohl widersprechen.

                                FuchsteufelF Offline
                                FuchsteufelF Offline
                                Fuchsteufel
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4135

                                @vonschmeling sagte:

                                Einem SEPA Lastschriftmandat kann man sehr wohl widersprechen.

                                können ja, bis zu 8 wochen. aber nur weil ich es kann heißt es nicht, dass es unbedenklich zu tun ist. die ermächtigung zum lastschrifteinzug wurde ja erteilt. also aufgrund einer unrechtmäßigen abbuchung zu widerrufen bringt den ärger mit der bank garantiert. den schufa eintrag übrigens auch.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Wülfi71W Offline
                                  Wülfi71W Offline
                                  Wülfi71
                                  schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
                                  #4136

                                  Man kann es nur in aller Deutlichkeit sagen: Wer Lastschriften von PayPal oder PayPal Kreditkartenzahlungen per Chargeback zurückruft, hat gehörig einen an der Waffel. Der wird von Paypal konsequent gesperrt und Paypal wohl auch nie mehr nutzen können, weil er damit ja ausdrückt: PayPal ist unseriös und hat unberechtigte Abbuchungen vorgenommen. Ob Käuferschutzanträge bei einem so dummen Verhalten noch bearbeitet werden, ist vom Goodwill von Paypal abhängig. Der richtige Weg bei Paypal ist immer: Paypal Abbuchung einlösen, Käuferschutzantrag innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung stellen. Nach allem was ich gehört habe läuft das bei FTI glatt durch und das Geld wird erstattet. Wer aus den 180 Tagen raus ist, guckt mit dem Ofenrohr ins Gebirge, das ist dann wie eine Überweisung zu betrachten, die nicht mehr zurückgeholt werden kann.

                                  Und nochmal zur Klarstellung: Chargebacks bei VISA und Mastercard gehen nicht zu Lasten des insolventen Unternehmens, sondern zu Lasten der Acquirer Bank (der Bank, die für FTI die Kreditkartenzahlungen abgewickelt hat). Die zahlen aus der einbehaltenen Sicherheitsleistungen, reicht die nicht, ist es das Kreditrisiko der Bank. So lange die Acquirer Bank nicht in Insolvenz geht (unwahrscheinlich, selbst bei TC ist der Acquirer m.W. nicht Pleite gegangen), wird das Geld bei Erfüllung der Chargeback Bedingungen auch zurückkommen. AMEX ist selbst Acquirer und ziert sich dementsprechend. Bei TC haben sie letztendlich doch gezahlt, also dran bleiben und nicht abwimmeln lassen. Letztendlich ist die Karte eigentlich tot, wenn sie nicht den gleichen Insolvenzschutz bietet wie VISA oder Mastercard. Betrifft natürlich alles nur Einzelleistungen, bitte bei durch den DRSF gesicherten Pauschalreisen Chargebackversuche unterlassen, auch wenn der ein oder andere Schlaubi da vielleicht mal mit durchgekommen ist, weil die Issuer Bank nicht aufgepasst hat (bei TC haben manche sogar doppelt kassiert: Chargeback und Versicherung/Bund, Folge: Strafanzeige).

                                  Erfahrungsaustausche bei VISA/Mastercard bringen übrigens gar nichts. Letztendlich entscheidet jede Issuer Bank (also die Bank, die Eure Karte herausgegeben hat) für sich, daher sind Vergleiche sinnlos. Im Großen und Ganzen sollte es bei VISA/Mastercard mit einer Stornobestätigung für Einzelleistungen aber keine Probleme mit dem Chargeback geben.

                                  06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                  vonschmelingV nuray_snN 2 Antworten Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Wülfi71W Offline
                                    Wülfi71W Offline
                                    Wülfi71
                                    schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
                                    #4137

                                    @Sanni99: Ich finde Deinen Fall mit der verbrecherischen Erpressung des 2-3 fachen des Reisepreises nur für das Hotel schwierig und sicherlich auch für andere Reisende mit dem gleichen Problem interessant
                                    Gibt Dir der DRSF denn eine Deckungszusage für die Mehrkosten? Dürfte am Ende ja eher das 3-4 fache dessen sein, was FTI dem Hotel gezahlt hätte. Gibt es schon eine Aussage des DSRF, wie er gedenkt mit diesen verbrecherischen Hoteliers umzugehen?

                                    Ansonsten würde ich mal die Chargebackfristen im Auge behalten, wenn ihr mit Kreditkarte im Hotel bezahlt habt, und rechtzeitig ein Chargeback w/ Betruges versuchen, wenn der DRSF eine Übernahme der Mehrkosten verweigert. Wird aber vermutlich nur mit Ablehnungsschreiben des DRSF funktionieren.

                                    06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Viky0481V Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4138

                                      @Wülfi
                                      Von wem hast du das gehört, dass es eigtl glatt durchgehen sollte?

                                      Ja das mit dem zurückrufen der Lastschrift von Paypal haben aber einige gemacht. Und Paypal hat da wohl auch schnell reagiert und klar gemacht was nun passiert. Bei den meisten wird aber der Käuferschutz dennoch geprüft.

                                      Ich selbst habe nur Käuferschutt angemeldet. Bzw einen Fall aufgemacht und warte nun. Wie immer. Warten kennt man ja inzwischen. 😀

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • FuchsteufelF Offline
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                                        Fuchsteufel
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4139

                                        es gab hier einige beiträge von teilnehmern, die ihre kohle über paypal käuferschutz zurück bekommen haben. einfach mal die suche bemühen. klasse feature 🙂

                                        Viky0481V 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • FuchsteufelF Fuchsteufel

                                          es gab hier einige beiträge von teilnehmern, die ihre kohle über paypal käuferschutz zurück bekommen haben. einfach mal die suche bemühen. klasse feature 🙂

                                          Viky0481V Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4140

                                          Aber ich meine das waren die die auch das Lastschriftverfahren zurückgebucht haben. Lese seit dem ersten Tag mit 😀 und hatte immer nur die gelesen oder die Käuferschutz beantragt haben aber noch nix gehört.

                                          Aber vielleicht habe ich es auch überlesen.
                                          Ich hatte gleich am 03.06. beantragt nach Rücksprache mit Paypal am Telefon.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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