FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
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Danke dir fürs Antworten. Die FTI direkt hat nicht bezüglich der Stornierung zukommen lassen. Es kam eine E-Mail von Check24:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH,
Obergesellschaft der FTI GROUP einen Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie beim Reiseveranstalter
FTI Touristik GmbH mit den Marken FTI oder 5vorFlug
Reiseleistungen gebucht haben, wie z.B. Hotelübernachtungen,
Flüge, Mietwagen, oder Transfers. Leider sind wir auf Grund
der Insolvenz gesetzlich gezwungen, gebuchte Leistungen
zwischen 11.06. bis 05.07.2024 zu abzusagen.
Wir bitten darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen
abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen
organisiert werden können.
Weitere aktuelle Informationen stellen wir Ihnen unter
www.fti-group.com/de/insolvenz zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenDiese habe ich als PdF gedruckt un meinem Chargeback Antrag beigefügt. genügt solch eine Stornierung?
Wenn, ja hat man denn Erfolg durch das Chargeback die gebuchten Zahlungen zurückzuzucken? So ganz ist es für mich nicht ersichtlich/erklärend im Internet, ob das Chargeback auch bei einem Insolventen Unternehmen funktioniert?
@nuray-sn sagte:
Diese habe ich als PdF gedruckt un meinem Chargeback Antrag beigefügt. genügt solch eine Stornierung?
Musst du abwarten, an sich sollte das ausreichen
Wenn, ja hat man denn Erfolg durch das Chargeback die gebuchten Zahlungen zurückzubuchen?
Ja, auch hier wieder an sich schon.
So ganz ist es für mich nicht ersichtlich/erklärend im Internet, ob das Chargeback auch bei einem Insolventen Unternehmen funktioniert?
Und nochmal: Eigentlich gerade dann! Zahlung ohne Leistung ist ein sehr typischer Grund für ein Chargeback.
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Ich möchte nur kurz Danke sagen, wie hier Moderatoren aber auch User so viele Betroffene mit aller Ruhe durch diesen Sturm gesegelt haben. Wir waren selber "nur" mit einer Kurzreise betroffen, welche abgesagt wurde aber erstmal geschockt und hilflos. Aber alleine hier mitzulesen und uns beruhigt - es wurde schnell klar die Pauschalreise ist durch den Fond abgesichert, nicht selber stornieren und einfach etwas Geduld haben. Und genau so haben wir uns verhalten und sind ohne große Aufregung da hindurch also Danke nochmals!!!
P.S. Lustig wenn ein Hotel nicht bewertet werden möchte aber andererseits Reisende anwerben möchte

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@all danke nochmals und danke an alle admins, für den Austausch. Habe soeben die Reiseunterlagen von ANEX erhalten. Ich wünsche euch allen nur das beste und das ihr schnell zu euren Geld kommt oder Alternativen findet
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Dann einen entspannten Urlaub
, thomaswe1991 -
@fuchsteufel sagte:
das ist auch korrekt. die rahmenbedingungen sind sehr klar und voreilig charge back ohne alle erforderlichen unterlagen führt dann erstmal zur ablehnung. für chargeback bei mastercard und visa braucht es eine bestätigung / nachweis, dass die leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht wird. entweder durch bestätigung des anbieters oder durch eine stornobestätigung.
Ich habe die Buchung (Mietwagen) online storniert (theoretisch kostenlos bis 24 Std vir Abholung bei voller Erstattung). Insofern sollte es für ein Chargeback ausreichen, den Storno nachzuweisen und auf die nicht erfolgte (und auch nicht zu erwartende) Erstattung hinzuweisen?
Ob die Leistung erbracht werden könnte oder nicht ist dann doch irrelevant… hätte ich mir so zusammen gereimt
@bxrgxt sagte:
Ich habe die Buchung (Mietwagen) online storniert (theoretisch kostenlos bis 24 Std vir Abholung bei voller Erstattung). Insofern sollte es für ein Chargeback ausreichen, den Storno nachzuweisen und auf die nicht erfolgte (und auch nicht zu erwartende) Erstattung hinzuweisen?
Ob die Leistung erbracht werden könnte oder nicht ist dann doch irrelevant… hätte ich mir so zusammen gereimt
normalerweise sollte deine stornierungsbestätigung ausreichen. das hatte ich deinem beitrag nicht so entnommen, dass du diese hast. jedoch - da ich ja in der gleichen situation bin - habe ich einen rechtsanwalt beauftragt. was ich lernte, es ist juristisch ein unterschied, ob FTI storniert du du selbst. ich habe auch von mir aus storniert. und letztendlich sagten das auch verbraucherschützer, besser ist es wenn FTI storniert und man solle selbst nichts machen. war zwar im kontext pauschalreisen aber generell ist ein eigener storno rückblickend sinnfrei.
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Hallo zusammen,
hat jemand schon Antwort von Paypal aufgrund von Käuferschutz?
Aktuell steht noch "in Prüfung".Bei mir läuft die Frist ab, bis 20.06.24 hatte FTI Zeit gehabt zu antworten. Bis jetzt war nichts und wird bestimmt auch nicht passieren. Dann bin ich gespannt was PayPal macht, denke sie buchen es zurück. Meine Anzahlung war erst am 04.06.24 Wertgestellt.
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Hallo zusammen,
hat jemand schon Antwort von Paypal aufgrund von Käuferschutz?
Aktuell steht noch "in Prüfung".hallo vicky, schaue gerne mittels forumssuche hier im stream nach paypal. es liegt schon einige seiten zurück, aber 2 oder 3 teilnehmer schrieben hier, dass sie die kohle über paypal käuferschutz zurück bekommen haben. es gibt ja bei paypal nach eröffnung des käuferschutzantrages eine frist bis wann paypal eine entscheidung trifft.
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@nuray-sn sagte:
Diese habe ich als PdF gedruckt un meinem Chargeback Antrag beigefügt. genügt solch eine Stornierung?
Musst du abwarten, an sich sollte das ausreichen
Wenn, ja hat man denn Erfolg durch das Chargeback die gebuchten Zahlungen zurückzubuchen?
Ja, auch hier wieder an sich schon.
So ganz ist es für mich nicht ersichtlich/erklärend im Internet, ob das Chargeback auch bei einem Insolventen Unternehmen funktioniert?
Und nochmal: Eigentlich gerade dann! Zahlung ohne Leistung ist ein sehr typischer Grund für ein Chargeback.
eigentlich ja, aber recht haben und recht bekommen sind manchmal leider zweierlei. dennoch sind die chancen bei mastercard und visa sehr groß, dass es eine rückerstattung gibt. paypal kunden dürfen ebenso hoffen. lediglich überweiser/lastschriftkunden sowie AMEX KK dürften in die röhre schauen
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Bei mir läuft die Frist ab, bis 20.06.24 hatte FTI Zeit gehabt zu antworten. Bis jetzt war nichts und wird bestimmt auch nicht passieren. Dann bin ich gespannt was PayPal macht, denke sie buchen es zurück. Meine Anzahlung war erst am 04.06.24 Wertgestellt.
Bei mir war die Frist am 13.06. ausgelaufen wo FTI sich bei Paypal hätte melden können. Dann wurde es umgestellt auf "in Prüfung". So steht es seither.
Einige die das Geld wiederbekommen haben, haben es aber zurückgebucht. Also die Lastschrift von Paypal zurückgebucht und da haben einige jetzt richtig Probleme weil Paypal mit Mahnverfahren droht. Da kann man gut im Paypalforum drüber lesen.
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Mittels chargeback bei Stornierungen müsste es klappen . Hatte das im März 2020 mit meiner letzten Reise von Fti, die wurde wegen Corona storniert, über chargeback habe ich 6 Wochen später das Geld zurückbekommen. Seitdem wollte ich Fti nicht mehr buchen. Habe dann Mitte. mai eine Ausnahme gemacht und bin 2 Wochen später im Tarobeach von der Insolvenz getroffen worden.
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Bei mir war die Frist am 13.06. ausgelaufen wo FTI sich bei Paypal hätte melden können. Dann wurde es umgestellt auf "in Prüfung". So steht es seither.
Einige die das Geld wiederbekommen haben, haben es aber zurückgebucht. Also die Lastschrift von Paypal zurückgebucht und da haben einige jetzt richtig Probleme weil Paypal mit Mahnverfahren droht. Da kann man gut im Paypalforum drüber lesen.
Zurückbuchen nützt gar nichts, da dann bei PayPal ein Minus beim Guthaben ist und man damit dann sogar gesperrt werden kann wenn es nicht ausgeglichen wird. Auch hier muss leider gewartet werden, wie PayPal nach Fristablauf reagiert.
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Bei mir war die Frist am 13.06. ausgelaufen wo FTI sich bei Paypal hätte melden können. Dann wurde es umgestellt auf "in Prüfung". So steht es seither.
Einige die das Geld wiederbekommen haben, haben es aber zurückgebucht. Also die Lastschrift von Paypal zurückgebucht und da haben einige jetzt richtig Probleme weil Paypal mit Mahnverfahren droht. Da kann man gut im Paypalforum drüber lesen.
@viky0481
genau das darf man nicht machen und man riskiert damit einen sauberen schufa eintrag. ich gehe davon aus, dass aufgrund der anzahl der fälle paypal intern nun auch regeln festlegt, wie der käuferschutz laufen wird. letztendlich wird es auch einige geben, die bei paypal für ne pauschalreise den antrag stellen obwohl sich über den fonds abgesichert sind. hier muss paypal auch sicherstellen, dass niemand zweimal entschädigt wird. -
Einem SEPA Lastschriftmandat kann man sehr wohl widersprechen.
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Einem SEPA Lastschriftmandat kann man sehr wohl widersprechen.
@vonschmeling sagte:
Einem SEPA Lastschriftmandat kann man sehr wohl widersprechen.
können ja, bis zu 8 wochen. aber nur weil ich es kann heißt es nicht, dass es unbedenklich zu tun ist. die ermächtigung zum lastschrifteinzug wurde ja erteilt. also aufgrund einer unrechtmäßigen abbuchung zu widerrufen bringt den ärger mit der bank garantiert. den schufa eintrag übrigens auch.
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Man kann es nur in aller Deutlichkeit sagen: Wer Lastschriften von PayPal oder PayPal Kreditkartenzahlungen per Chargeback zurückruft, hat gehörig einen an der Waffel. Der wird von Paypal konsequent gesperrt und Paypal wohl auch nie mehr nutzen können, weil er damit ja ausdrückt: PayPal ist unseriös und hat unberechtigte Abbuchungen vorgenommen. Ob Käuferschutzanträge bei einem so dummen Verhalten noch bearbeitet werden, ist vom Goodwill von Paypal abhängig. Der richtige Weg bei Paypal ist immer: Paypal Abbuchung einlösen, Käuferschutzantrag innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung stellen. Nach allem was ich gehört habe läuft das bei FTI glatt durch und das Geld wird erstattet. Wer aus den 180 Tagen raus ist, guckt mit dem Ofenrohr ins Gebirge, das ist dann wie eine Überweisung zu betrachten, die nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Und nochmal zur Klarstellung: Chargebacks bei VISA und Mastercard gehen nicht zu Lasten des insolventen Unternehmens, sondern zu Lasten der Acquirer Bank (der Bank, die für FTI die Kreditkartenzahlungen abgewickelt hat). Die zahlen aus der einbehaltenen Sicherheitsleistungen, reicht die nicht, ist es das Kreditrisiko der Bank. So lange die Acquirer Bank nicht in Insolvenz geht (unwahrscheinlich, selbst bei TC ist der Acquirer m.W. nicht Pleite gegangen), wird das Geld bei Erfüllung der Chargeback Bedingungen auch zurückkommen. AMEX ist selbst Acquirer und ziert sich dementsprechend. Bei TC haben sie letztendlich doch gezahlt, also dran bleiben und nicht abwimmeln lassen. Letztendlich ist die Karte eigentlich tot, wenn sie nicht den gleichen Insolvenzschutz bietet wie VISA oder Mastercard. Betrifft natürlich alles nur Einzelleistungen, bitte bei durch den DRSF gesicherten Pauschalreisen Chargebackversuche unterlassen, auch wenn der ein oder andere Schlaubi da vielleicht mal mit durchgekommen ist, weil die Issuer Bank nicht aufgepasst hat (bei TC haben manche sogar doppelt kassiert: Chargeback und Versicherung/Bund, Folge: Strafanzeige).
Erfahrungsaustausche bei VISA/Mastercard bringen übrigens gar nichts. Letztendlich entscheidet jede Issuer Bank (also die Bank, die Eure Karte herausgegeben hat) für sich, daher sind Vergleiche sinnlos. Im Großen und Ganzen sollte es bei VISA/Mastercard mit einer Stornobestätigung für Einzelleistungen aber keine Probleme mit dem Chargeback geben.
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@Sanni99: Ich finde Deinen Fall mit der verbrecherischen Erpressung des 2-3 fachen des Reisepreises nur für das Hotel schwierig und sicherlich auch für andere Reisende mit dem gleichen Problem interessant
Gibt Dir der DRSF denn eine Deckungszusage für die Mehrkosten? Dürfte am Ende ja eher das 3-4 fache dessen sein, was FTI dem Hotel gezahlt hätte. Gibt es schon eine Aussage des DSRF, wie er gedenkt mit diesen verbrecherischen Hoteliers umzugehen?Ansonsten würde ich mal die Chargebackfristen im Auge behalten, wenn ihr mit Kreditkarte im Hotel bezahlt habt, und rechtzeitig ein Chargeback w/ Betruges versuchen, wenn der DRSF eine Übernahme der Mehrkosten verweigert. Wird aber vermutlich nur mit Ablehnungsschreiben des DRSF funktionieren.
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@Wülfi
Von wem hast du das gehört, dass es eigtl glatt durchgehen sollte?Ja das mit dem zurückrufen der Lastschrift von Paypal haben aber einige gemacht. Und Paypal hat da wohl auch schnell reagiert und klar gemacht was nun passiert. Bei den meisten wird aber der Käuferschutz dennoch geprüft.
Ich selbst habe nur Käuferschutt angemeldet. Bzw einen Fall aufgemacht und warte nun. Wie immer. Warten kennt man ja inzwischen.

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es gab hier einige beiträge von teilnehmern, die ihre kohle über paypal käuferschutz zurück bekommen haben. einfach mal die suche bemühen. klasse feature

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es gab hier einige beiträge von teilnehmern, die ihre kohle über paypal käuferschutz zurück bekommen haben. einfach mal die suche bemühen. klasse feature

Aber ich meine das waren die die auch das Lastschriftverfahren zurückgebucht haben. Lese seit dem ersten Tag mit
und hatte immer nur die gelesen oder die Käuferschutz beantragt haben aber noch nix gehört.Aber vielleicht habe ich es auch überlesen.
Ich hatte gleich am 03.06. beantragt nach Rücksprache mit Paypal am Telefon.