FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
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Man kann es nur in aller Deutlichkeit sagen: Wer Lastschriften von PayPal oder PayPal Kreditkartenzahlungen per Chargeback zurückruft, hat gehörig einen an der Waffel. Der wird von Paypal konsequent gesperrt und Paypal wohl auch nie mehr nutzen können, weil er damit ja ausdrückt: PayPal ist unseriös und hat unberechtigte Abbuchungen vorgenommen. Ob Käuferschutzanträge bei einem so dummen Verhalten noch bearbeitet werden, ist vom Goodwill von Paypal abhängig. Der richtige Weg bei Paypal ist immer: Paypal Abbuchung einlösen, Käuferschutzantrag innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung stellen. Nach allem was ich gehört habe läuft das bei FTI glatt durch und das Geld wird erstattet. Wer aus den 180 Tagen raus ist, guckt mit dem Ofenrohr ins Gebirge, das ist dann wie eine Überweisung zu betrachten, die nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Und nochmal zur Klarstellung: Chargebacks bei VISA und Mastercard gehen nicht zu Lasten des insolventen Unternehmens, sondern zu Lasten der Acquirer Bank (der Bank, die für FTI die Kreditkartenzahlungen abgewickelt hat). Die zahlen aus der einbehaltenen Sicherheitsleistungen, reicht die nicht, ist es das Kreditrisiko der Bank. So lange die Acquirer Bank nicht in Insolvenz geht (unwahrscheinlich, selbst bei TC ist der Acquirer m.W. nicht Pleite gegangen), wird das Geld bei Erfüllung der Chargeback Bedingungen auch zurückkommen. AMEX ist selbst Acquirer und ziert sich dementsprechend. Bei TC haben sie letztendlich doch gezahlt, also dran bleiben und nicht abwimmeln lassen. Letztendlich ist die Karte eigentlich tot, wenn sie nicht den gleichen Insolvenzschutz bietet wie VISA oder Mastercard. Betrifft natürlich alles nur Einzelleistungen, bitte bei durch den DRSF gesicherten Pauschalreisen Chargebackversuche unterlassen, auch wenn der ein oder andere Schlaubi da vielleicht mal mit durchgekommen ist, weil die Issuer Bank nicht aufgepasst hat (bei TC haben manche sogar doppelt kassiert: Chargeback und Versicherung/Bund, Folge: Strafanzeige).
Erfahrungsaustausche bei VISA/Mastercard bringen übrigens gar nichts. Letztendlich entscheidet jede Issuer Bank (also die Bank, die Eure Karte herausgegeben hat) für sich, daher sind Vergleiche sinnlos. Im Großen und Ganzen sollte es bei VISA/Mastercard mit einer Stornobestätigung für Einzelleistungen aber keine Probleme mit dem Chargeback geben.
@wuelfi71 sagte:
Und nochmal zur Klarstellung: Chargebacks bei VISA und Mastercard gehen nicht zu Lasten des insolventen Unternehmens, sondern zu Lasten der Acquirer Bank (der Bank, die für FTI die Kreditkartenzahlungen abgewickelt hat). Die zahlen aus der einbehaltenen Sicherheitsleistungen, reicht die nicht, ist es das Kreditrisiko der Bank. So lange die Acquirer Bank nicht in Insolvenz geht (unwahrscheinlich, selbst bei TC ist der Acquirer m.W. nicht Pleite gegangen), wird das Geld bei Erfüllung der Chargeback Bedingungen auch zurückkommen.
Gut, dass du das nochmal so detailliert erklärst. Viele Mitleser sind im Zweifel, ob bei einer Insolvenz überhaupt eine Chance auf Erstattung besteht.
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Man kann es nur in aller Deutlichkeit sagen: Wer Lastschriften von PayPal oder PayPal Kreditkartenzahlungen per Chargeback zurückruft, hat gehörig einen an der Waffel. Der wird von Paypal konsequent gesperrt und Paypal wohl auch nie mehr nutzen können, weil er damit ja ausdrückt: PayPal ist unseriös und hat unberechtigte Abbuchungen vorgenommen. Ob Käuferschutzanträge bei einem so dummen Verhalten noch bearbeitet werden, ist vom Goodwill von Paypal abhängig. Der richtige Weg bei Paypal ist immer: Paypal Abbuchung einlösen, Käuferschutzantrag innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung stellen. Nach allem was ich gehört habe läuft das bei FTI glatt durch und das Geld wird erstattet. Wer aus den 180 Tagen raus ist, guckt mit dem Ofenrohr ins Gebirge, das ist dann wie eine Überweisung zu betrachten, die nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Und nochmal zur Klarstellung: Chargebacks bei VISA und Mastercard gehen nicht zu Lasten des insolventen Unternehmens, sondern zu Lasten der Acquirer Bank (der Bank, die für FTI die Kreditkartenzahlungen abgewickelt hat). Die zahlen aus der einbehaltenen Sicherheitsleistungen, reicht die nicht, ist es das Kreditrisiko der Bank. So lange die Acquirer Bank nicht in Insolvenz geht (unwahrscheinlich, selbst bei TC ist der Acquirer m.W. nicht Pleite gegangen), wird das Geld bei Erfüllung der Chargeback Bedingungen auch zurückkommen. AMEX ist selbst Acquirer und ziert sich dementsprechend. Bei TC haben sie letztendlich doch gezahlt, also dran bleiben und nicht abwimmeln lassen. Letztendlich ist die Karte eigentlich tot, wenn sie nicht den gleichen Insolvenzschutz bietet wie VISA oder Mastercard. Betrifft natürlich alles nur Einzelleistungen, bitte bei durch den DRSF gesicherten Pauschalreisen Chargebackversuche unterlassen, auch wenn der ein oder andere Schlaubi da vielleicht mal mit durchgekommen ist, weil die Issuer Bank nicht aufgepasst hat (bei TC haben manche sogar doppelt kassiert: Chargeback und Versicherung/Bund, Folge: Strafanzeige).
Erfahrungsaustausche bei VISA/Mastercard bringen übrigens gar nichts. Letztendlich entscheidet jede Issuer Bank (also die Bank, die Eure Karte herausgegeben hat) für sich, daher sind Vergleiche sinnlos. Im Großen und Ganzen sollte es bei VISA/Mastercard mit einer Stornobestätigung für Einzelleistungen aber keine Probleme mit dem Chargeback geben.
@wülfi71
Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung. Dann steht ja nichts im Wege für ein Chargeback bei uns. Freue mich mega, wenn wir unser Geld zurückbekommen und vielleicht dann Oktober/November doch verreisen können mit dem Geld
Freuen sich meine Kinder mega. -
@wuelfi71 sagte:
Und nochmal zur Klarstellung: Chargebacks bei VISA und Mastercard gehen nicht zu Lasten des insolventen Unternehmens, sondern zu Lasten der Acquirer Bank (der Bank, die für FTI die Kreditkartenzahlungen abgewickelt hat). Die zahlen aus der einbehaltenen Sicherheitsleistungen, reicht die nicht, ist es das Kreditrisiko der Bank. So lange die Acquirer Bank nicht in Insolvenz geht (unwahrscheinlich, selbst bei TC ist der Acquirer m.W. nicht Pleite gegangen), wird das Geld bei Erfüllung der Chargeback Bedingungen auch zurückkommen.
Gut, dass du das nochmal so detailliert erklärst. Viele Mitleser sind im Zweifel, ob bei einer Insolvenz überhaupt eine Chance auf Erstattung besteht.
Hallo,
ich habe bei FTI eine Einzelleistung (Mietwagen) gebucht und per VISA-Kreditkarte gezahlt. Somit kommt ggf. Chargeback für mich in Frage. Laut meiner Bank brauche ich einen "bilateralen Klärungsversuch mit dem bestellten Insolvenzverwalter, da ansonsten die Reklamation abgelehnt wird."Wer ist hier mein Ansprechpartner? Und gibt es Erfahrungen, wie so ein Klärungsversuch ablaufen bzw. aussehen muss, dass er anerkannt wird?
VIele Grüße
Thomas -
@tsthomas
An sich sollte die Stornierung ausreichen, die wurde ja vom IV sanktioniert.
Bilateral weil dein Standort nicht in D liegt?@vonschmeling Keine Ahnung warum "bilateral", mein Standort ist auf jeden Fall in Deutschland.
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Hinweis aus der Branche: Durch die Insolvenz der Flightrading GmbH, das war ein sehr starker, mit vielen anderen VA verbundener Broker--
(die hatten dort Flugsitze eingekauft--) werden recht viele , wieder frei gewordenen Plätze von Airlines auf den Markt kommen
Man rechnet auch mit kräftigeren Preisabschlägen für die VA Preise - wie hoch die Abschläge dann ausfallen wird man abwarten müssen
Jedenfalls wird der Kuchen auch bei Flügen jetzt neu verteiltHallo @Günter/Holidaycheck
Du schreibst, dass demnächst jede Menge Flüge durch die Insolvenz der FTI-Tochter auf den Markt geworfen werden und dadurch sicherlich das Angebot zunimmt.
In welchem geschätzten Zeitraum ist denn davon auszugehen, dass demzufolge auch die Preise etwas sinken?Aktuell ist es schon teurer geworden - und ja, mir ist bewusst dass schon lange keine Frühbucherrabatte mehr berücksichtigt werden...
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Hallo zusammen,
ich wollte an dieser Stelle meinen Unmut äußern dass es noch immer keine offizielle Aussage zu den Einzelbuchungen z.B. von Hotels gibt. Wir haben ab dem 07.07. gebucht und hängen ik der Luft.
Zwar sind wir im Austausch mit dem Hotel, aber das ist doch eine sehr unbefriedigende Situation so kurz vor geplantem Reisebeginn.
Andere Frage: Das Hotel bietet mir nun eine erneute Buchungsmöglichkeit direkt, allerdings via E-Mail.
Anzahlung entweder via direkter Überweisung lehne ich eigentlich ab, da keine Rückbuchung möglich wenn sich FTI doch entscheiden sollte die Reise irgendwie stattfinden zu lassen oder es andere Probleme gibt.
Alternative ist dass ich die Kreditkartendaten per Mail mitteilen soll. Das ist mir eigentlich zu unsicher. Was würdet Ihr empfehlen bzw. habt schon im Rahmen der Neubuchungen praktiziert? Kreditkarte ist grundsätzlich mein Favorit da Chargeback möglich. Weitere Zahlungsmöglichkeiten bestehen nicht. Vielen Dank im Voraus für eine kurze Rückmeldung. -
Ist es normal das ich immer noch keine Stornierung bei meiner Pauschalreise habe? Habe über HC gebucht und die Reise ist noch immer unter "Buchungen" zu finden. Oder ist man einfach noch nicht so weit mit dem Datum der Stornos? Die Reise wäre im Dezember.
Hat jetzt keine Dringlichkeit, aber seltsam ist es schon. Auch wegen dem DRSF und der Rückerstattung, da die nichts unternehmen so lange man die Stornierung nicht erhalten hat.
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Ist es normal das ich immer noch keine Stornierung bei meiner Pauschalreise habe? Habe über HC gebucht und die Reise ist noch immer unter "Buchungen" zu finden. Oder ist man einfach noch nicht so weit mit dem Datum der Stornos? Die Reise wäre im Dezember.
Hat jetzt keine Dringlichkeit, aber seltsam ist es schon. Auch wegen dem DRSF und der Rückerstattung, da die nichts unternehmen so lange man die Stornierung nicht erhalten hat.
@ct8 sagte:
Oder ist man einfach noch nicht so weit mit dem Datum der Stornos? Die Reise wäre im Dezember.
Das ist sehr gut möglich. Das Gros der zu stornierenden Reisen hätte wohl jetzt im Sommer und dann im Herbst aufgrund der Herbstferien stattfinden sollen.
Hat jetzt keine Dringlichkeit, aber seltsam ist es schon. Auch wegen dem DRSF und der Rückerstattung, da die nichts unternehmen so lange man die Stornierung nicht erhalten hat.
Ich denke, dass - was die Rückerstattung angeht - es eh noch dauern wird.
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@vonschmeling Keine Ahnung warum "bilateral", mein Standort ist auf jeden Fall in Deutschland.
@tsthomas sagte:
@vonschmeling Keine Ahnung warum "bilateral", mein Standort ist auf jeden Fall in Deutschland.
Die Spielregeln sind hier von Bank zu Bank etwas abweichend. Manchen Banken genügt die Stornierungsbestätigung. Andere verlangen eine Bestätigung des Unternehmens btw. des Insolvenzverwalters, wonach die gebuchte Leistung ersatzlos gestrichen wurde. Diesen Punkt meint deine Bank mit "bilateral". Und das ist genau die Stolperfalle. Wird die Leistung ersatzlos storniert durch FTI, liegt rechtlich der Sachverhalt nicht erhaltener Ware/Leistung vor. Storniert der Kunde selbst, sprechen wir über einen Leistungsverzicht durch den Kunden und der "Streit" dreht sich dann nicht mehr um eine nicht erhaltene Ware/Leistung sondern um eine nicht erfolgte Rückerstattung. Mag für viele sich nach keinem Unterschied anhören, ist es aber und manche Banken sind daher auch unterschiedlich, was sie benötigen als Nachweis
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Hallo zusammen,
hat die Insolvenz von der Flight Trading GmbH eigentlich auch irgendwie Auswirkungen auf andere Veranstalter und deren Reisen ?
Was ist/war die Flight Trading GmbH eigentlich genau?Vielen Dank für die Aufklärung
️ -
Hier mal weitere Aufklärung Insolvenz auch für Airline Tochter
Nun können die Airlines ihre Kontingente komplett freigeben. Insgesamt gehören zum unübersichtlichen Konstrukt der FTI Group 120 Tochterfirmen.
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Erste Anzeige wegen Insolvenzverschleppung klick
Auszug aus Touristik aktuell: Ein solcher Nachweis ist laut Sebastian Braun jedoch im Fall des Münchner Unternehmens schwer zu erbringen. Es müsse nachgewiesen werden, wann genau klar gewesen sei, dass die Verhandlungen gescheitert waren. „Solche Verfahren sind langwierig und dauern oftmals mehrere Jahre.“ Das zeigt sich am Fall Thomas Cook.
Nach der Insolvenz am 25. September 2019 wurde ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet, das erst rund zweieinhalb Jahre später, im Juni 2022, eingestellt wurde, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf Nachfrage mitteilte. -
Hallo zusammen,
hat die Insolvenz von der Flight Trading GmbH eigentlich auch irgendwie Auswirkungen auf andere Veranstalter und deren Reisen ?
Was ist/war die Flight Trading GmbH eigentlich genau?Vielen Dank für die Aufklärung
️@x-nic sagte:
Hallo zusammen,
hat die Insolvenz von der Flight Trading GmbH eigentlich auch irgendwie Auswirkungen auf andere Veranstalter und deren Reisen ?
Was ist/war die Flight Trading GmbH eigentlich genau?Vielen Dank für die Aufklärung
️Also so 100 % genau kann man das --auch wenn ich mich einigermaßen auskenne- nicht darstellen. Da haben die sich nie in die Karten schauen lassen, machen andere aber auch nicht
Aber um das mal auf den Boden der Tatsachen zu bringen: Das ist ein völlig normaler Dienstleister (gewesen) Nicht nur für die FTI Group, auch für andere VA.Wenn man so will ein Standardprodukt das sie im Angebot haben- oder besser gesagt --hatten.Ist ja jetzt vorbei, das Geschäftsfeld.Mal grob gesagt lief das so ab,dass die eben ganze Maschinen oder große Kontingente an Einzelplätzen eingekauft hatten.
Die gab es zu einem günstigen Preis. Von diesen Produkten haben dann auch andere Veranstalter Flüge gekauft, natürlich zu einem anderen, höheren Preis. Die mussten sich nach der Insolvenz dann neue Flüge suchen, was aber überhaupt kein Problem war.
Es gibt mehrere solche Broker, z.B die ITT, die sind den allermeisten alle weitgehend unbekannt- aber sie liefenr diese Standardprodukte an VA alle im Markt.Immer im großen Stil, das muss auch angeführt werden.
Das geht alles über technische Schnittstellen , und wird dann bezahlt. Man kauft das, was man gerde an Flügen braucht
Ist aber wirklich recht vereinfacht dargestellt.
Das nennt man Flugdatenbanken -

Eine Bitte: Der Thread hat jetzt 4.080 Beiträge | Aufrufe 199.036 Das war eine riesige Menge die sich auf über 400 Seiten verteilt....
Wir gehen mal davon aus dass sich die Anzahl der Beiträge jetzt spürbar reduzieren wird.
Daher unsere dringende Bitte:
Zitate nur noch im absoluten Ausnahmefall. Generell gilt ab sofort : setzt ein @ ...User ---das reicht vollkommen aus,
Jeder weiss wer gemeint ist -- und nachlesen gehört in einem Forum zur Normalität..Wenn man den Beitrag schreibt auf
gehen---- und eben nicht zuvor auf Zitieren.Die Unmengen an Zitaten machen den Thread unübersichtlich.Und ihr wollt doch Übersicht haben,oder**?**

Danke für die Beachtung.
Eine Bitte: Der Thread hat jetzt (aktualisiert 5.156 Beiträge | Aufrufe 212.276 Das war eine riesige Menge die sich auf über 400 Seiten verteilt....
Wir gehen mal davon aus dass sich die Anzahl der Beiträge jetzt spürbar reduzieren wird.
Daher unsere dringende Bitte:
Zitate nur noch im absoluten Ausnahmefall. Generell gilt ab sofort : setzt ein @ ...User ---das reicht vollkommen aus,
Jeder weiss wer gemeint ist -- und nachlesen gehört in einem Forum zur Normalität..Wenn man den Beitrag schreibt auf
gehen---- und eben nicht zuvor auf Zitieren.Die Unmengen an Zitaten machen den Thread unübersichtlich.Und ihr wollt doch Übersicht haben,oder**?**

Danke für die Beachtung.Ich wiederhole nochmal meine diesbezügliche Bitte,verzichtet ab jetzt auf die Zitate, Danke.
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Nur Hotelbuchung...
Reisedatum: 11.08.
Unser Hotel hat gestern die Stornierung von FTI erhalten. Wir leider noch nicht von Holidaycheck.
Das Hotel hat uns ein neues Angebot unterbreitet und ist uns preislich entgegen gekommen, was unseren Schaden (Anzahlung über 800 Euro geleistet) deutlich minimiert. Das macht uns mega happy!
Allerdings würde ich trotzdem versuchen die Anzahlung von Amex mittels Umsatz Reklamation zurück zu bekommen. Allerdings kommt man bei Amex, wie schon oft hier erwähnt nicht weiter. Erklärungen gab's dazu auch schon genug. Ich habe jetzt unsere Rechtsschutz kontaktiert und mich kostenlos anwaltlich beraten lassen. Hier wird mir keine große Erfolgsaussicht eingeräumt. Mein Selbstbehalt liegt bei 150 Euro. Eigentlich möchte ich aber gerade zum Trotz Amex die rote Karte zeigen! Hatte hier jemand schonmal in der Vergangenheit evtl. bei der TC Pleite Erfolg? Oder kann mir einen Anwalt empfehlen, der diesen Weg schon gegangen ist? Über Google findet man diverse Kanzleien, die können aber viel schreiben, wenn der Tag lang ist. Fakt ist: Die KK wird definitiv nach Abschluss des Falls gekündigt. -
Wir wollen hier keine Anwaltsempfehlungen haben, Brigitte 123!
An deiner Stelle würde ich dem Rat deiner RSV folgen und Amex die Kündigung zustellen. Es besteht einfach das Risiko, dass dein "zum Trotz" geführtes Verfahren zur reinen Geldverbrennung gerät und am Ende dir selbst am meisten schadet. -
@vonschmeling
Das mit dem Anwalt kann ich verstehen. Sorry, war keine böse Absicht.
Die Formulierung "mit Trotz" finde ich tatsächlich in dem Fall unangebracht. Es wurde eine Leistung nicht erbracht und daher kann ich den Umsatz reklamieren. Leider sind die Leitlinien bei Amex nicht eindeutig und man versucht den Kunden abzuwimmeln. Ich versuche nur mein Recht durchzusetzen.
