Air Anka
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@SDieckmann
Offenbar gab´s bei dir heute Troll zum Frühstück?
Du glaubst doch wohl nicht, dass so ein Geschwafel irgendeinen hier beeindruckt - und fall doch irrst du dich gewaltig.
Deine Vergleiche hinken nicht nur, sie haben gar einen kompletten Querschnitt. Was soll das Kabinenlayout mit Ausfällen oder Verspätungen zu tun haben? Reservierungen gehen auch bei den "renommierten" LFU bisweilen in die Binsen, und weshalb sind solche Größen wie z.B. Air Berlin gescheitert? Oder die prinzipiell seriös ausgestattete Germania?
Mein Fazit: Keine Ahnung aber laut!Es ist natürlich fatal, wenn man wegen eines Ausfalls womöglich die ganze Urlaubsreise vergeigt. Im Falle einer Pauschalreise ist dann jedoch der Veranstalter in der Pflicht, wobei man Alternativen halt nicht auf dem Silbertablett serviert bekommt im absoluten Peak der Reisesaison und ggf. Gabelflüge schlucken muss. Möchte man das nicht besteht immerhin Anspruch auf eine Kompensation in Höhe von etwa der Hälfte des Reisepreises (zu richten an den Veranstalter).
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Ich rate jeden ab bei Air Anka zu buchen wir würden jetzt zweimal kurz hintereinander in Nürnberg versetzt. Das erste Mal wurde drei Tage vor Abflug der Flug gestrichen und dann nur Gabelflüge ab München/Frankfurt angeboten. Gestern hatten wir es nochmals mit Air Anka ab Nürnberg probieren wollen. Beim Check in wurde mitgeteilt daß wir nicht auf der Liste stünden , das größere Flugzeug (Airbus 330) sei defekt und ein halb so großes als Ersatz ab Nürnberg die anderen Fluggäste seien umgebucht wahrscheinlich auf Stuttgart, aber wann und Bestätigung etc könnten sie uns nicht mitteilen. Angeblich hätten die Reiseveranstalter rechtzeitig Bescheid gewusst und uns nicht benachrichtigt, aber seehr komisch, dass das gleich mehrere Reiseveranstalter von ca 80 Fluggästen versemmelt haben sollen. Lag vermutlich doch eher an der Airline
@ann-christinpecht sagte:
... Lag vermutlich doch eher an der Airline
Natürlich lag es an der Airline, aber richten muss es trotzdem der Veranstalter. Seid ihr denn letzten Endes noch weggekommen?
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Unser Rückflug mit Air Anka von Antalya nach Frankfurt am 5. Oktober 2025 war leider ein absolutes Horrorszenario und steht in keinem Verhältnis zu den Erwartungen, die man an eine Fluggesellschaft stellen darf.
Nach stundenlangem Warten beim Check-in ohne klare oder verlässliche Informationen wurden schließlich alle Passagiere in mehrere hygienebedürftige Hotels im Stadtzentrum von Antalya gebracht – angeblich aufgrund eines „Drohnenalarms“ am Flughafen Frankfurt. Eine offizielle Bestätigung oder nachvollziehbare Erklärung für diese Begründung gab es jedoch zu keinem Zeitpunkt.
Erst am folgenden Abend wurden wir wieder zum Flughafen gebracht, wo uns mitgeteilt wurde, dass Air Anka keinen eigenen Ersatzflug bereitstellt. Stattdessen wurden die Passagiere auf verschiedene Flüge anderer Airlines umgebucht – teilweise mit Ziel Köln statt Frankfurt.
Meine Reisebegleitung und ich wurden dabei sogar auf unterschiedliche Flüge verteilt und mussten getrennt reisen so wie viele andere auch.Die gesamte Rückreise verzögerte sich dadurch um rund 24 Stunden. Wir kamen erst in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages zu Hause an, völlig erschöpft und mit massiven Einschränkungen im Berufsalltag.
Was diese Situation besonders enttäuschend machte, war die mangelhafte bzw. Fehlende Kommunikation seitens Air Anka. Es gab und gibt immernoch keine klaren Informationen, keine Betreuung am Flughafen, und auch die Unterbringung erfolgte ohne ausreichende Organisation.
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.
Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.Zitat entfernt!
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Unser Rückflug mit Air Anka von Antalya nach Frankfurt am 5. Oktober 2025 war leider ein absolutes Horrorszenario und steht in keinem Verhältnis zu den Erwartungen, die man an eine Fluggesellschaft stellen darf.
Nach stundenlangem Warten beim Check-in ohne klare oder verlässliche Informationen wurden schließlich alle Passagiere in mehrere hygienebedürftige Hotels im Stadtzentrum von Antalya gebracht – angeblich aufgrund eines „Drohnenalarms“ am Flughafen Frankfurt. Eine offizielle Bestätigung oder nachvollziehbare Erklärung für diese Begründung gab es jedoch zu keinem Zeitpunkt.
Erst am folgenden Abend wurden wir wieder zum Flughafen gebracht, wo uns mitgeteilt wurde, dass Air Anka keinen eigenen Ersatzflug bereitstellt. Stattdessen wurden die Passagiere auf verschiedene Flüge anderer Airlines umgebucht – teilweise mit Ziel Köln statt Frankfurt.
Meine Reisebegleitung und ich wurden dabei sogar auf unterschiedliche Flüge verteilt und mussten getrennt reisen so wie viele andere auch.Die gesamte Rückreise verzögerte sich dadurch um rund 24 Stunden. Wir kamen erst in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages zu Hause an, völlig erschöpft und mit massiven Einschränkungen im Berufsalltag.
Was diese Situation besonders enttäuschend machte, war die mangelhafte bzw. Fehlende Kommunikation seitens Air Anka. Es gab und gibt immernoch keine klaren Informationen, keine Betreuung am Flughafen, und auch die Unterbringung erfolgte ohne ausreichende Organisation.
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.
Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.Zitat entfernt!
@samedm sagte:
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 [...] besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.
"Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilta ) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b ) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten." (Quelle)
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(Ja, ich weiß, es gibt auch entsprechende Regelungen im türkischen Recht)
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Unser Rückflug mit Air Anka von Antalya nach Frankfurt am 5. Oktober 2025 war leider ein absolutes Horrorszenario und steht in keinem Verhältnis zu den Erwartungen, die man an eine Fluggesellschaft stellen darf.
Nach stundenlangem Warten beim Check-in ohne klare oder verlässliche Informationen wurden schließlich alle Passagiere in mehrere hygienebedürftige Hotels im Stadtzentrum von Antalya gebracht – angeblich aufgrund eines „Drohnenalarms“ am Flughafen Frankfurt. Eine offizielle Bestätigung oder nachvollziehbare Erklärung für diese Begründung gab es jedoch zu keinem Zeitpunkt.
Erst am folgenden Abend wurden wir wieder zum Flughafen gebracht, wo uns mitgeteilt wurde, dass Air Anka keinen eigenen Ersatzflug bereitstellt. Stattdessen wurden die Passagiere auf verschiedene Flüge anderer Airlines umgebucht – teilweise mit Ziel Köln statt Frankfurt.
Meine Reisebegleitung und ich wurden dabei sogar auf unterschiedliche Flüge verteilt und mussten getrennt reisen so wie viele andere auch.Die gesamte Rückreise verzögerte sich dadurch um rund 24 Stunden. Wir kamen erst in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages zu Hause an, völlig erschöpft und mit massiven Einschränkungen im Berufsalltag.
Was diese Situation besonders enttäuschend machte, war die mangelhafte bzw. Fehlende Kommunikation seitens Air Anka. Es gab und gibt immernoch keine klaren Informationen, keine Betreuung am Flughafen, und auch die Unterbringung erfolgte ohne ausreichende Organisation.
Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.
Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.Zitat entfernt!
@samedm sagte:
...Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.
Du irrst dich, die VO(EG)261/04 kommt hier nicht zur Anwendung, da sich weder der Abflugort im Bereich der EU befindet noch das betroffene LFU ein EU basiertes ist.
Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.Solche Aufrufe haben hier keinen Platz, die Admins werden deinen Beitrag entsprechend editieren.
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Genau, und die Beitreibung wird ein Heidenspaß, ganz gleich wie viele Betroffene sich da zusammentun mögen ...

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Auf geht´s!

Witz ohne: In der Türkei gibt es die hier verbreitete Beitreibungsindustrie schlicht nicht. Das bedeutet man muss alles selbst organisieren und natürlich dafür auch entsprechend in Vorleistung gehen. Ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass eine Legion Betroffener dabei mitzieht?!?
Die Ablehnung ist den Beschwerdeführern ohnehin gewiss, wenn sie sich auf die VO(EG)261/04 berufen.


