Spirituosen und innerd.Anschlußflug
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"jaykayham" wrote:
"addipilz" wrote:
"Thorben-Hendrik" wrote:
Genau so ist es!
In Frankfurt werden die dann konfiziert, da die Flaschen nicht ins Handgepäck dürfen.....bei Umsteigeflügen ist somit der Einkauf von Flüssigkeiten im Duty Free nicht möglich.nicht ganz, wenn im duty free gekaufte ware versiegelt wird, ist es am tag des kaufdatums möglich mit dieser versiegelten tüte ohne probleme durch die sicherheitskontrolle zu kommen, die darf man zusätzlich mitnehmen zu den anderen 1l flüssigkeiten, selbst wenn man umsteigt, gilt aber nur am tag der auf dem kassenbon steht und versiegelung womit natürlich im außereuropäischen ausland nicht zu rechnen ist...
NEGATIV!!! Der Gesetzgeber verbietet dies ausdrücklich im Handegpäck! Auszug:
Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung der Artikel von der Verkaufsstelle vorgenommen wurde.
Cancun ist Mexiko und somit nicht EU! Fazit: der mexikanische Tequila ist eine Bedrohung für die innere Sicherheit der EU (auch wenn versiegelt!) und wird aus dem Verkehr gezogen...

ok, danke..so genau hatte ich mich damit nicht befasst.
lg addi, der sich heute mit eu-regelungkonformen wiederverschließbaren 1 liter plastikbeuteln versorgt hat

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"arminia" wrote:
nicht wenn duty free artikel im flugzeug oder einem duty free shop der eu gekaufen wurdenEinkäufe aus Duty-free-Shops können beim Umsteigen Probleme bereiten
BERLIN / FRANKFURT/M. (dpa/gms) - Flugreisende dürfen nach der Sicherheitskontrolle im Duty-free-Shop gekaufte Flüssigkeiten beim Umsteigen in Europa unter Umständen nicht mitnehmen. Das ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums in Berlin dann der Fall, wenn sie die Waren in einem Nicht-EU-Land gekauft haben, an einem Flughafen der EU umsteigen und von dort aus weiterfliegen wollen.
(...)Quelle: aero.de
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das sagt das
" Bundesministerium des Innern " dazu....Wenn jedoch der erste Flug in einem Drittland abging, das sich nicht an die EU-Sicherheitsbestimmungen hält, so gibt es keine Garantie, dass die Flüssigkeiten überprüft wurden und somit sicher sind. Demzufolge dürften die Passagiere, die von einem derartigen Flug an einem EU-Flughafen umsteigen, die besagten Flüssigkeiten nicht auf ihren zweiten Flug mitnehmen.
Wie sieht es mit Käufen an Bord von Flugzeugen aus?Wird der erste Flug von einer Gemeinschaftsfluggesellschaft betrieben, so dürfen die Passagiere die besagten Flüssigkeiten auf ihren zweiten Flug mitnehmen, solange diese in manipulationssicheren Taschen verpackt sind. Dies ist so geregelt, weil die Luftverkehrsgesellschaft den EU-Sicherheitsbestimmungen unterliegt und von den Behörden eines Mitgliedstaates kontrolliert wird.
Wird jedoch der erste Flug von einer Fluggesellschaft eines Drittlandes betrieben, so ist es den Passagieren nicht erlaubt, Flüssigkeiten, die sie während dieses Fluges erworben haben, auf ihren zweiten Flug mitzunehmen.arminia

