Reiserücktritt mal andersrum. Neckermann hats nötig ?
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"carlosCB" wrote:
Habe dann sofort eine Reisebestätigung per email bekommenEr hat liebe Lexi.

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"wiener-michl" wrote:
Nur Mut Carlos, dir wird schon was einfallen.
Gibt halt hier ein paar User die haben ihre eigene Art
Rat suchenden aus dem Schlamassel zu helfen.Kopf hoch
Stimmt, aber jeder user ist auch kein Zauberer oder jemand der über den Gesetzen steht, wenn man hilfe sucht ist das legitim, genauso wenn man die Realität um die Ohren gehauen bekommt.
Was soll man in diesem Beispiel schön reden
Fakt ist lieber Wiener; Bestätigung erhalten, nicht reagiert und nun ist die k..ke am dampfen, klar könnte man sagen ruhig Carlos wird schon, genauso wie man sagen kann; dumm gelaufen, aber aber Erfahrung gelernt.
Und sein wir ehrlich, seinen Aussage sind aus Selbstschutz rein subjektiv, da er es nicht wahr haben will, das er allein es verbockt hat. that's life.
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"Chiara Saluta" wrote:
Nein, nein, der 'gute' Carlos wollte auf billiger Basis in den Urlaub und jetzt wird er -durch sein Verschulden - mit der 'bösen' Realität konfrontiert und redet sich seine Welt schön, in der Hoffnung, dass er irgendeinen Kniff findet, aus seiner Lage zu entfliehen, aber es wird Ihm nichts nützen, da er kein Vogel Strauss ist, kann er nicht einfach den Kopf in den Sand stecken und sagen: seh ich euch nicht, seht ihr mich nicht....Sowas oder ähnliches lese ich von dir, immerwieder.
Jeder der einen Fehler macht, oder sich wagt nicht im RB oder gar bei Dir zu buchen wird mit Häme überschüttet.Das hilft den Leuten die hier Hilfe suchen nullkomma josef.
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Ich denke die größte Aussicht darauf das gerade zu biegen hat er, wenn er sich an die Kundebetreuung wendet und es genau so schildert, wie er denn glaubte, dass es sein müsse (und so ist es ja auch eigentlich sonst) Rechung und dann erst Anzahlung......wenn er dies sachlich und vernünftig rüberbringt, dann sehe ich die Chancen, dass es zu einer Einigung kommt vielleicht garnicht so schlecht

Aber eines ist klar ANSPRUCH hat er nicht, also kleine Brötchen backen und um Verständnis werben, dann KANN es klappen... -
Auch ein Einschreiben, welches man nicht abholt, gilt als zugestellt
Das stimmt so nicht.
Nur wenn ein Gerichtsvollzieher zustellt, das kann auch durch Einwurf in den Briefkasten oder unter der Tür durchstecken passieren.
Auch Briefe des Gerichtes oder anderer Behörden mit der Aufschrift "Förmliche Zustellung" gelten mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt.Dies gilt aber nicht für Privatperson welche ein Einschreiben verschicken.
Nicht abgeholt = nicht erhalten, also keine Kenntnis des Inhaltes. -
@eslipart
Stimmt! (Meine Frau ist bei der Post) Nennt sich Einwurfeinschreiben.
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@ Sokrates
Wie komme ich an diese Unterschrift des Briefträgers, wenn der Adressat behauptet, nichts bekommen zu haben?
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Alles richtig...aber..
Ein Empfänger der nichts bekommen will- bekommt auch nichts

Ganz einfach:
Er behauptet in dem Umschlag war nichts
oder es waren Grüße zu seinem Geburtstag
Der Zugang des Schriftstückes mit dem Text: Mieterhöhung oder Kündigung etc. muß bewiesen sein.
Und das ist es bei einem privaten Einschreiben nicht!Es ist nur vermerkt, dass EIN Brief zugestellt wurde.
Nur wenn ein GV das Schriftstück zustellt!
Im Zweifel frägst du deinen Anwalt

Und Einwurfeinschreiben?
Was glaubt ihr wie oft der Empfänger behauptet: War nichts im Briefkasten, er wurde aufgebrochen oder er wurde rausgefischt!
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"juanito" wrote:
eslipartBis zum 15. musste die Mieterhöhung zugegangen sein.
Sagste einfach nicht bekommen und hast weitere 3 Monate Zeit

Den Trick würdest Du aber nur ein Mal abziehen. Beim nächsten Versuch des Gläubigers, seine Forderung durchzusetzen, kommt ein Zustellungsauftrag vom Gericht und wenn Du dann nicht beweisen kannst, daß die Forderung Deiner Person gegenüber ungerechtfertigt ist, wird es teuer. Dann zahlst Du die Forderung nebst Verzugszinsen nach und die Schriftkosten des Gerichts dazu. Falls Du darauf auch nicht reagierst, steht der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür.
Es ist halt alles eine Frage der Zeit.
Gruß
coral741 -
So ,nochmal:
- Habe und wollte ich nicht "billig" buchen, sondern waren im September in diesem Hotel und da es uns so gut gefallen hat, haben wir sfort nach Rückkehr nachgesehen(übrigens direkt auf der Seite von Neckermann) ob das Hotel nachstes Jahr im Juni zu den entspr. Zeitpunkt frei ist. Das War der Fall und ich habe sofort gebucht. (KEINE Reisebestätigung erhalten, nur eine Bestelleingansmail, mit dem Hinweis, dass ich eine Reisbestätigung per Post bekomme)
Gut , dann haben Oma und Opa gesagt, dass Sie wohl doch auch gern mal mitfliegen möchten.
Also habe ich 2 Personen und underen Sohn (1,5) nachgebucht. telefonisch.
Ok, alles klar, nur der Abflugflughafen musste geändert werden.Dann kam lange nichts. Keine Reisebestätigung nichts.
Am 14.11. habe ich dann dort angerufen und gefragt , wo denn die Bestätigung bleibt.
Bla Bla ist doch schon ..... ,haben wir schon...FAKT ist : ES KAM NIX
An diesem 14.11 hat mir die Dame dann eine Reisebestätigung per mail geschickt und gesagt, die Zahlungsformulare kommen per Post.
Es kam keine Rechnung und nix nur eine Mahnung. Telef. info: Hat sich überschnitten bla bla.. Rechnung kommt
Nix kam .... StornoRechnung kam.
Das kann ja wohl nicht die Arbeitsweise eines serösen Grossunternehmens sein oder ?
Ich Blödmann verschaffe denen noch 2 Kunden mehr und die machen solche Faxen.
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Irgendwie dreht sich die Geschichte ständig in eine andere Richtung....da werden immer nur die halben Tatsachen geschildert.....wie soll man da dann "helfen"?
Fakt ist es wurde nicht auf die Mahnung reagiert und es gibt eine Betätigung per Email also sehe ich keinen Grund (und der Veranstalter offensichtlich auch nicht) warum nicht gezahlt wurde...nun geht der Fred schon mehrere Tage und der OP hat die Sache noch immer nicht mit NUR geklärt.....da kommt glaube ich jeder Hilfe zu spät :?

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Also wenn ich nun richtig gelesen habe, hast Du per E-mail eine Reisebestätigung erhalten (am 14.11.2006).
Hier sind Kontodaten und Zahlungshinweise angegeben.
Auf der Mahnung die später kam auch.
Warum hast Du nicht gezahlt?
E-mail ausdrucken, Mahnung kopieren bzw. aufheben und alles ist klar.
Oder liege ich nun völlig daneben?
Gruß
Wolfgang -
@wolfgang2109 : NEIN , die Mailbestätigung enthielt werder Kontodaten noch ähnliches. Nur einen hinweis darauf, dass ich per Post eine Reisebestätigung mit Reisepreissicherungsschein und einen Überweisungsträger mit den Zahlungsdaten bekommen soll
DAS KAM ABER NIEund ich zahle doch mit sicherheit nicht auf eine Mahnung, zu der ich keine Rechnung vorliegen habe.
In der Mail Reisebestätigung vom 14.11 war ebenfalls keine KTO Nr o.ä zu ersehen
@lexlexi
nach viel hin und her ein Reisegutschein über 100 Euro