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Costa Smeralda Erfahrungen und Berichte

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  • Seebär PaulS Offline
    Seebär PaulS Offline
    Seebär Paul
    schrieb zuletzt editiert von
    #21

    Ahotep2
    Einfach mal im Grundgesetz Artikel 5 lesen!!

    Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb zuletzt editiert von
      #22

      @Seebär Paul
      Wie wäre es wenn du mal alles lesen würdest.
      Zitat:
      Grenzen und Schranken (Absatz 2)
      Diese Rechte sind jedoch nicht schrankenlos. Ihre Grenzen finden sie in den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht auf die persönliche Ehre (z. B. bei Beleidigung oder Volksverhetzung.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Seebär PaulS Seebär Paul

        Ahotep2
        Einfach mal im Grundgesetz Artikel 5 lesen!!

        Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb zuletzt editiert von
        #23

        @Seebär-Paul sagte:

        Ahotep2
        Einfach mal im Grundgesetz Artikel 5 lesen!!

        einfach die akzeptierten Forenregeln lesen, die gelten hier! Freie Meinungsäusserung beinhaltet keine Beleidigungen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Seebär PaulS Offline
          Seebär PaulS Offline
          Seebär Paul
          schrieb zuletzt editiert von
          #24

          Hi Haberling:
          Wahre Tatsachenbehauptungen: Das einfache Aufstellen von Tatsachen, die der Wahrheit entsprechen, ist im Grundsatz keine strafbare Beleidigung (Ausnahme: wenn die Tatsachen in ehrverletzender Form dargeboten werden – sogenannte Formalbeleidigung nach
          StGB) Grundzüge der Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB) aus straf.
          Du hast recht, lesen kann man nie genug.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb zuletzt editiert von
            #25

            Seebär Paul dann sieh dich mal um wo du dich hier befindest, hier gelten die Forenregeln die du bei deiner Anmeldung akzeptiert hast. Mehr gibt es dazu nicht mehr zu sagen. 🙄

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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