RRV über Mastercard Gold
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Kann ich nur bestätigen, sowohl bei Zusendung der Kreditkarten Master Gold der Sparkasse, Miles & More und Barclay, letztere auch für VISA erhält man die AGB der inkludierten Versicherung schriftlich und sind zudem im Net einsehbar.
Vorteil der Sparkassen Karte, die Versicherungen greifen unabhängig ob die Reisen innerhalb des Versicherungsjahres mit der Karte bezahlt wurden oder nicht. -
Genau meine Herren und außerdem noch eine umsatzabhängige Gebührenerstattung bis 25 €/Jahr. "Nichts ist unmöglich..... !"
Das alles weiß man, wenn man die AGB´s und Vers.-bedingungen vor Vertragsabschluß liest.
@elch7782 und eine RRV über das RB ist mit Sicherheit teurer - aber nicht sicherer -.
Das RB ist kein Vertragspartner sondern Vermittler.
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Es ist richtig, dass die AGBs mit der Karte ausgeliefert werden. Der Wortlaut heißt hier, die Reise muss im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht sein und die Karte muss noch gültig sein, wenn die Reise angetreten ist. Dass aber die Versicherung nicht greift, obwohl wir zeitnah nach Buchung die Karte wegen der RRV geordert haben ist nicht ganz nachvollziehbar. Die Versichung, die für unsere Bank die RRV anbietet hat keinerlei Inofs im Netz. Die Versicherung ist noch nicht mal bei der Produktliste angegeben. Lediglich über die Suchefunktion konnte man die Formulare zur Schadensmeldung finden. Auf der Homepage der Bank wird für Infos an den Kundenberater verwiesen.
Ich habe lange hier im Netz gesucht um Infos zu finden.
Bei einem Infoportal bin ich auf ähnliche Bestimmungen gestoßen, allerdings war da groß gewarnt, dass man Inhaber der Karte vor Reisebuchung sein muss.
Anscheinend sind wir aber kein Einzelfall. -
@elch
So richtig kann ich nicht nachvollziehen, wo dein "Verständnisproblem" liegt.
Du schreibst doch selbst, der Wortlaut heißt:
"Die Reise muss im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht sein....."
Der Gültigkeitszeitraum der Karte beginnt doch nichtvor deren Antragstellung.
Du hast zuerst die Reise gebucht und danach die Karte beantragt.
@all
Da hier schon namentlich die Sparkasse benannt wird, möchte ich noch erwähnen, auch meine Visa Gold (über ADAC) bietet sehr guten Versicherungsschutz hinsichtlich Absicherung von Reisen (und auch weitere Vorzüge, durch die man recht schnell die Kartengebühr wieder rein hat). Einziger Nachteil, es muß mit der Karte bezahlt worden sein, die Auslandskrankenversicherung jedoch greift auch ohne Kartenzahlung. -
elch7782 wrote:
... Der Wortlaut heißt hier, die Reise muss im Gültigkeitszeitraum der Karte gebucht sein und die Karte muss noch gültig sein, wenn die Reise angetreten ist. Dass aber die Versicherung nicht greift, obwohl wir zeitnah nach Buchung die Karte wegen der RRV geordert haben ist nicht ganz nachvollziehbar...
Nur für Elche, kein Wunder wenn schon Autos deswegen ins Schleudern kamen
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Sag mal Elch, wenn Du die Karte wegen der RRV geordert hast, warum hast Du dann nicht gleich die AGB entsprechend geprüft?
Ich halte eine RRV die völlig separat abgeschlossen ist, ohnehin für besser, die muss man auch nicht im Reisebüro abschliessen, das gibts auch bei den Reiseversicherungen direkt. Da gibts in den AGB auch Fristen, wann die Versicherung spätestens abgeschlossen sein muss. Ich kann doch auch nicht hinterher jammern, dass ich das nicht wusste, dass es zu spät ist, wenn ich 10 Tage vor Abreise schon im Krankenhaus liege und mir dann einfällt, ich bräuchte ne Versicherung... -
Richtig "abholl", ich gib dir ganz und gar recht.
Diese Versicherungen kenne ich, haben eine Frist von 14 Tagen.
Die haben wir auch immer genutzt und immer fristgerecht abgeschlossen.
Die AGBs gabs bei unserer Bank erst mit der MasterCard.
Am Buchungstag die Karte zu ordern ist zu spät, da der Auftrag da erst anfängt und nicht abgeschlossen ist. Sagt einem der Kundenberater nicht der einem die Versicherung mit MasterCard verkauft.
Zur Info: Wir sind nicht unwissend oder blind ins Unglück gerannt.
Reisebuchung war Mitte März11, Rechnung bereits 10 Tage nach Beantragung der Karte in unserem Briefkasten Ende März. Reise im Januar 2012, Krankheitsbeginn Ende Dezember 2012 14 Tage vor Reisebeginn.
Für alle die es ganz genau wissen,alle AGBs auswendig lernen und im Schadensfall allwissend sind, das Zitat der Verbraucherberatung: Ob Verbraucher wirklich gut versichert sind, stellt sich häufig erst im Schadensfall heraus. Probleme mit der Schadensabwicklung sind wirklich nicht selten.
Der Schaden betrifft einen direkten Familienangehöriger, der mit meiner Karte nicht mitversichert ist und sich deshalb eine bestellt hat. Bis dato fand ich meine MasterCard auch toll mit Superleistungen. -
Ich bezweifle stark, dass hier irgendjemand die AGB auswendig lernt bzw. im Schadensfall allwissend ist.
Was den Kundenberater betrifft: Nun, er berät.
... was nicht darin hindern sollte, Fragen zu stellen, z. B., ab wann die Versicherung greift. Ich erwarte nicht wirklich, dass man mir alles vorbetet.
Weiterhin erwarte ich nicht, dass, wenn ich eine Versicherung nachträglich abschließe, sie rückwirkend greift.
Das wäre eher erstaunlich.
Noch erstaunlicher allerdings finde ich - und außerdem schade, dass User hier unverzüglich "verschwinden", wenn sie nicht die Antwort erhalten, die sie wünschen. -
elch7782 wrote:
...Der Schaden betrifft einen direkten Familienangehöriger, der mit meiner Karte nicht mitversichert ist ...Auch der ist üblicherweise mitversichert, wenn es nicht gerade der Cousin deines Schwagers ist.
Dein Versäuminis begründet sich wahrhaftig anders. -
Ja Elch,
da sieht man schon wieder den Vorteil der Nicht-Kreditkartenversicherung, da kann ich die AGB vorher einsehen. Wäre allerdings auch bei der Karte gegangen, wenn man gewollt hätte und sich nicht auf den Ratschlag des Verwandten und das Angebot des Bankberaters verlassen hätte, das es damit abgesichert wäre. Und bei der "richtigen" Versicherung wäre der Versicherungsschutz auch ab Antragsstellung gelaufen, nicht erst mit Aushändigung der Karte. Kreditkartenversicherungen sind selten wirklich umfassend, wenn sie das Gleiche leisten wie Einzelversicherungen, dann kosten sie auch mindestens das Gleiche. Die Unternehmen sind Wirtschaftsunternehmen, keine Wohlfahrtsinstitute.
Ich selbst hatte bereits zwei Schadensfälle, die einmal die schwere Erkrankung eines direkten Angehörigen (kein Reiseteilnehmer) und einmal meine eigene Krankheit betrafen und ich hatte eine wirklich unkomplizierte Schadensabwicklung ohne große Umstände, für die ich keine AGBs auswendig können musste. -
Möchte gerne mal meine Erfahrung mit der MC-Gold der Sparkassen berichten.
Leider musste ich bereists zweimal diese in Anspruch nehmen und zweimal hatte ich keinerlei Schwierigkeiten mit der damit verbundenen Versicherung, im Gegenteil. Die Ansprüche wurden umgehend befriedigt.
Einmal mussten wir wegen eines Todesfalles in der Familie die Reise abbrechen und einmal konnten wir die Reise, ca. 5 Tage vor Reisebeginn wegen eines Krankheitsfalles nicht antreten.
Ohne Probleme und auch ohne mit der Karte bezahlt zu haben bekamen wir die entstandenen Kosten erstattet. -
Ich habe auch die goldene VISA-Card vom großen roten S mit RRV und AKV, die ich durch einen Krankheitsfall meines Mannes in Ägypten schon beansprucht habe.
Unsere Urlaubsreise wurde ganz normal per Rechnung bezahlt.
Wir mussten lediglich einen Vierzeiler (warum, wieso, weshalb) schreiben und die Quittungen einreichen. Wir haben zu 100% unsere Auslagen zurück erhalten.
Die RRV gilt sogar für alle in den Buchungsunterlagen genannten Personen, wichtig ist nur, dass ich als Hauptbucher drin stehe.
Und das für 50 € Jahresbeitrag, günstiger gehts kaum. -
Bei den Sparkassen hat sich der Selbstbehalt bei RRV mit MasterCardGold auf 100 Euro pro Reise verringert, wie ich letzens per Brief mitgeteilt bekommen habe.
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Ich habe seit mehreren Jahren die MC Gold der Lufthansa und habe wegen der inkludierten RRV diese auch schon seit Jahren nicht mehr separat abgeschlossen. Letztes Jahr habe ich dann mal in einem Anflug von Langeweile die AGB gelesen und war prompt kurz vor einem kardiologischen Ausnahmezustand. Die Obergrenze für die RRV liegt bei 5.000 € und zwar nicht pro Reiseteilnehmer sondern für die gesamte gebuchte Reise. Im letzten Jahr hatte ich z.B. über die Karte einen Maledivenurlaub für vier Personen gebucht, die Gesamtkosten lagen ganz erheblich über der Versicherungssumme. Ich wähnte mich die ganze Zeit über ziemlich sicher und zum Glück ist es nicht zum Versicherungsfall gekommen. Zumal unsere Mitreisenden mich auch ständig nach einer RRV gefragt haben. Im Ernstfall wäre das für mich ein ganz übles Erwachen geworden. Die RRV gilt übrigens auch nur wenn man, zumindest die Anzahlung, über die KK gezahlt hat.
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Ich kann nicht in die Loblieder der Bewerter einstimmen!! Mastercard hat seinen Versicherer gewechselt. Die EUROP Assistance ist nun für den Reiserücktrittsfall zuständig! Ich wurde kurz vor meiner Abreise krank. Ich ging zum Arzt und er erstellte ein Gutachten, das besagt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten konnte. Die EUROP ASSISTANCE schickte dann nach 4 Wochen Antragsformulare für mich und meinen Arzt. Diese wurden ausgefüllt und mein Arzt bestätigte und begründete meine Reiseunfähigkeit. Der Sachbearbeiter der EUROP ASSISTANCE stellte dann vom Schreibtisch aus seine eigene Diagnose, wischte das ärztliche Gutachten vom Tisch und beschied meinen Antrag negativ. Ebenso wurde mein Widerspruch abgeschmettert!! Das ist doch der Hammer!! Ich bleibe aber weiterhin am Ball. Meine Mastercard werde ich aber dann zurückgeben!!
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...und auch dies ist wieder je nach ausgebender Sparkasse der Mastercard Gold unterschiedlich!