Veranstalter wirbt mit Vollpension+ und nimmt es dann zurück
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Also tut mir leid, aber ich sehe die Sache auch ein klein bißchen anders.
Mag sein, dass die Reise schon vor vier Monaten gebucht worden ist. Es stimmt ausserdem, dass der Veranstalter den Fehler der im Katalog groß angekündigt wurde, bei der Buchung richtig stellte.
Aber fakt ist, dass erst jetzt, nachdem sich Klinikchaot schriftlich darüber aufregt, dass bis dato im Internet immer noch mit Vollpension plus geworben wurde, dies geändert wurde.
Auf mich wirkt das wie
möglichst viele Urlauber anlocken und hoffen, dass keiner storniert oder groß nachfragt.
:den nächsten Katalog mit Interesse erwartet:
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nochwas.
Mich erinnert diese Geschichte an Geschäfte die vor der Ladentüre mit 50 + mehr Prozenten Ermässigung die Leute anlocken und wenn man dann im Geschäft ist und sich für einen Artikel interessiert, dann ist dieser Artikel wieder mal nicht reduziert. Hauptsache man ist drin.
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Ich kann es nicht verstehen, daß jemand so naiv ist.
Jetzt bekommt man schon einen Urlaub von den Eltern geschenkt und man ist nicht zufrieden, weil die Leistungen bei Vertragsabschluß geändert wurden.
Sei doch froh, daß Du nur noch das Geld für die Getränke aufbringen musst. Billiger kommst Du nicht in den Urlaub. Andere gehen auch arbeiten und haben unter Umständen noch zwischen einem und drei Kinder. Und diese Familien müssen schauen wie sie sich überhaupt einen Urlaub leisten können.
Ich weis, die Art auf holländisch Urlaub zu machen ist die billigste, aber nicht immer die beste.
Hättest Du Dir halt das Geld schenken lassen sollen, dann hättest Du den Urlaub selbst buchen können und bräuchtest hier nicht rummeckern. Wenn man die ca. 300 Euro pro Person an Nebnekosten für Getränke (ca. 18 Euro pro Person und Tag bei 14 Tage) nicht mal selbst aufbringen kann oder will, dann sollte man zu Hause bleiben.
In meinen Augen scheinst Du ein Einzelkind zu sein, das den Hals nicht voll genug bekommt. Sollte es so sein, kann ich nur noch sagen: "Arme Eltern".
Gruß
holzwurm -
Hallo Brigitte,
Aber fakt ist, dass erst jetzt, nachdem sich Klinikchaot schriftlich darüber aufregt, dass bis dato im Internet immer noch mit Vollpension plus geworben wurde, dies geändert wurde.
Ist es nicht denkbar, dass der RV erst duch das Schreiben von Klinikchaot auf den Fehler aufmerksam wurde und das ganze in die Schublade "menschliches Versagen" gehört? Natürlich hätte jemand, als die Bedingungen geändert wurden, daran denken sollen, auch das internetangebot zu aktualisieren, aber man hat´s halt nicht getan. Und obwohl ich ganz sicher nicht zu den Freunden der RV gehöre, ihnen unterstellen zu wollen, sie würden absichlich Leute mit "Bier und Wein bei den Mahlzeiten inckusive" zu einer Buchung verlocken wollen, glaube ich doch auch wieder nicht. Wie andere schon geschrieben haben, auch ich kann´s einfach nicht verstehen, wie man seine eigenen Fehler jetzt dem RV zuschieben will. Ist doch direkt vorbildlich, dass man bei der Buchung auf das geänderte Angebot aufmerksam gemacht wurde.
Gruss chepri
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"chepri" wrote:
Ist es nicht denkbar, dass der RV erst duch das Schreiben von Klinikchaot auf den Fehler aufmerksam wurde und das ganze in die Schublade "menschliches Versagen" gehört?
Gruss cheprialso wenn´s so gewesen ist, dann will ich nichts gesagt haben. Aber wenn der nächste Katalog mit den gleichen Konditionen wirbt?...... "schau mer mal".

@holzwurm, ich sehe die Diskussion mehr als "hier geht´s um´s Prinzip Diskussion".
Mir gings in meinem letzten Urlaub irgendwie ähnlich.
Lies meine letzte Hotelbewertung!

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Hallo Brigitte,
ich sehe es eigentlich auch so, daß es hier ums Prinzip geht. Ist ja nicht mehr wie rechtens. Aber dann als Vertragspartner und nicht als Beschenkter. Dadurch sehe ich es mit etwas anderen Augen.
Wenn jemand den Urlaub selbst bucht und dann vor dem Problem steht, habe ich Verständis dafür, daß die Person sich aufregt und alle Hebel in Bewegung setzt. Aber nicht bei einem geschenkten Urlaub.
Die Eltern hatten die Reise unter den geänderten Bedingungen gebucht und akzeptiert und somit hat der Sohn oder Tochter dies ebenso so zu akzeptieren. Nur die Eltern hätten sich wehren können, da sie den Reisevertrag unterschrieben hatten.
Das ist meine Sichtweise zu der Thematik.
Wir haben auch schon Urlaub von meiner Schwiegermutter zur Hochzeit geschenkt bekommen. Die hatte gesagt: Sucht Euch was raus und bucht es, aber ich will es bezahlen. Dadurch hätten wir uns im Falle eines Problems anders wehren können, weil wir Vertragspartner waren.
Gruß
holzwurm -
Also, jetzt geht mir aber langsam die Hutschnur hoch.....
Anscheinend lesen einige die Beiträge nur quer und fixieren sich auf bestimmte Schlüsselwörter wie geschenkter Urlaub, Vollpension+ und alkohlische Getränke....
Vielleicht sind mit der Sinnerfassung des Gelesenen ja einige nicht so bewandert, aber was bitte schön hat meine Beschwerde über die Vorgehensweise des Veranstalters damit zu tun, dass wir die Reise geschenkt bekommen haben????
Macht es vor dem BGB einen Unterschied, ob die Leistung selbst oder von den Eltern bezahlt wurde?
Was ich bemängele, ist irreführende Werbung, die bleibt es doch wohl, egal, wer die Reise bezahlt hat!
Und ich empfinde es als reichlich anmaßend, mir Undankbarkeit meinen Eltern wegen des Sponsorings vorzuhalten!! Wer hier will einschätzen, wie sehr ich mich über die Reise freue?
Ich bin hier nicht im Forum "Juchuh, ich bin so happy, weil ich eine Nilkreuzfahrt geschenkt bekommen habe" sondern im Forum "Reiseveranstalter".....
Wer so unsachliche Empfehlungen wie nimmst du halt 300 € extra Taschengeld mit abgibt, sollte überprüfen, ob er mein Anliegen richtig verstanden hat!
Ich habe niemanden um Mitleid gebeten, weil ich keinen Alkohol zum Essen dazu bekomme, sondern um Tipps, wie man bei einem Veranstalter vorgeht, der mit falschen Angaben wirbt...
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Dass ich nicht der Buchende war, hat doch überhaupt nichts mit der Tatsache zu tun, ob der Veranstalter unlauteren Wettbewerb betreibt oder nicht!!!
Und wenn ich hier den Fall einer Nachbarsfamilie schildern würde, es geht um die Fakten und nicht um die Frage, wer hat was bezahlt und wer trinkt täglich 1 Glas Wein zum Abendessen oder drei!!!
Auch die Frage Muss man überhaupt Alkohol trinken ist mehr als unsachlich. -
"chepri" wrote:
Ist es nicht denkbar, dass der RV erst duch das Schreiben von Klinikchaot auf den Fehler aufmerksam wurde
Gruss chepriDem widerspricht ein Zitat aus der Antwortmail des RV:
Dies ist die branchenübliche Vorgehensweise, da eine Änderung bestehender Ausschreibungen während einer Saison enorm aufwendig ist... -
Komisch, auf der ersten Seite redet ihr noch von Ver**** und *******, dann redet ihr auf klinikchaot ein, dankbar sein!?. So ein Quatsch.
Wenn ich richtig lese, haben die Eltern diese Reise für vier Personen gebucht. Ob Geschenk oder nicht, was hat es damit zu tun, dass ITS eine der gebuchten Leistungen nicht erfüllen will. -
"klinikchaot" schrieb: Dass ich nicht der Buchende war, hat doch überhaupt nichts mit der Tatsache zu tun, ob der Veranstalter unlauteren Wettbewerb betreibt oder nicht!!!
Und wenn ich hier den Fall einer Nachbarsfamilie schildern würde, es geht um die Fakten und nicht um die Frage, wer hat was bezahlt und wer trinkt täglich 1 Glas Wein zum Abendessen oder drei!!!
Auch die Frage Muss man überhaupt Alkohol trinken ist mehr als unsachlich.lol
"reg de net auf" ....ich gib Dir ja recht.
Irgendwie schon ein "komische Situation". Die Eltern schenken einem zu Weihnachten was, von dem sie glauben, dass man sich darüber freut. Man freut sich ja auch. Aber wenn man nur ein klein bißchen "hinterfragt" dann schaut das für andere gleich nach Undankbarkeit aus.
Was mich in diesem Thread irgendwie nervt, weil viele Postings von Dir leider vollkommen überlesen wurden.
Deine Posting´s 27.01. 23:32 + 23:35 Uhr, 28.01. 19:42 Uhr.
und ich werde voll Spannung mit Dir
auf den neuen Katalog 2008 warten. Ob man dort wieder mit diesen Konditionen wirbt oder ob man diesen Schreibfehler dann korrigiert hat.Und wenn, dann wollen wir (Du und ich) "nix gesagt haben". ok?
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Dann stell ich ne andere Frage:
Warum kommt man mit der Problematik erst am 26.01.07 obwohl es schon seit September bekannt ist?
Da hätte man sofort reagieren müssen.
Und noch eine Frage sei erlaubt:
Welcher Buchende schaut sich nach Monaten noch mal die Katalogbeschreibung eines bereits gebuchten Hotels/Schiffs noch mal an ob Leistungsänderungen vorhanden sind bzw. ob das geändert wurde oder nicht. Das sind meist diejenigen, die dann reklamieren wollen und noch Geld zurück haben möchten.
Ich nehme die Katalogbeschreibung die zum Zeitpunkt der Buchung vorliegt und buche daraufhin. Sollten bei der Buchung bereits Leistungsänderungen auftreten frage ich sofort nach warum und weshalb bzw. bestehe auf Leistung gemäß Katalog. Entweder der Veranstalter akzeptiert das oder man lässt die Buchung bleiben. Monate später darüber aufregen bringt gar nichts mehr.
Gebucht ist gebucht.
So einfach ist das.
Ob es unlauterer Wettbewerb ist oder nicht steht auf einem ganz anderen Papier. Der Interessent wird ja bei Buchung auf eine Leistungsänderung hingewiesen und hat somit die Möglichkeit entweder zu buchen oder es bleiben zu lassen.
Was würdest Du machen, wenn Dein ausgewählter Urlaub gestern im Katalog für 500 Euro gesehen hättest und der Reiseveranstalter will heute 50 Euro mehr, weil irgend eine Leistung teurer geworden ist. Ist das dann auch unlauterer Wettbewerb?
Wenn Dir Deine Eltern die Leistungsänderung monatelang nicht mitteilen kann ich auch nichts dafür. Sie haben es jedenfalls zum Zeitpunkt der Buchung gewusst, daß was geändert wurde.
Vielmehr müsstest Du jetzt mit Deinen Eltern streiten, weil sie es Dir vorenthalten haben bzw. buche Deinen Urlaub das nächste mal selber und lass Dir dafür das Geld geben. Dann erfährst Du sowas sofort und nicht Monate später.
Gruß
holzwurm -
Das Ändern einer Leistungsbeschreibung während der laufenden Saison ist leider auch bei den Internetauftritten der versch. Reiseveranstalter (und auch Reisebüros, die die Beschreibungen der Veranstalter in ihre Angebote übernehmen) leider nicht ganz so einfach möglich, wie es scheint. Auch das Einpflegen in die verschiedenen Buchungsmaschinen ist mit viel "Fummelei" verbunden. Mal ganz abgesehen vom Kostenfaktor. Sicherlich kein optimaler Zustand - aber um auf "Nummer Sicher" zu gehen, informiert der Veranstalter vor Buchungsabschluss über evtl. geänderte Vertragsbedingungen, so daß der Gast immer noch die Chance hat, die Reise zu den geänderten Konditionen zu buchen oder sich etwas anderes auszusuchen.
Fakt ist: Deine Mutter als Reiseanmelderin und Vertragspartner wurde bei Buchung auf die Änderung aufmerksam gemacht und hat die Änderung mit ihrer Unterschrift als Vertragsbestandteil akzeptiert. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht in diesem Zusammenhang nach wie vor nicht - auch wenn Du jetzt noch so sehr mit den Füßen aufstampfen magst
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"holzwurm" wrote:
Welcher Buchende schaut sich nach Monaten noch mal die Katalogbeschreibung eines bereits gebuchten Hotels/Schiffs noch mal an ob Leistungsänderungen vorhanden sind bzw. ob das geändert wurde oder nicht.och, das mach ich auch immer. Ein paar Tage bevor ich fahre, lese ich alles oftmals NOCHMALS sorgfällig durch. Aber nicht auf der Suche nach irgend welchen MÄngeln, sondern irgendwie VORfreude, Spannung .... endlich gehts los.
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"irahaz" wrote:
Ob Geschenk oder nicht, was hat es damit zu tun, dass ITS eine der gebuchten Leistungen nicht erfüllen will.Nein, das siehst Du falsch. Tischwein und -bier sind KEIN Vertragsbestandteil, weil schon vor Vertragsabschluss eine entsprechende Info gegeben wurde.
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"holzwurm" wrote:
Dann stell ich ne andere Frage:Warum kommt man mit der Problematik erst am 26.01.07 obwohl es schon seit September bekannt ist?
Gruß
holzwurmNochmal: Weil wir die Reise erst über ein Vierteljahr später geschenkt bekommen haben!!!!!!
Die Recherchen und die Hin- und Hermails mit dem RV, die Einschaltung des Verbraucherschutzes, usw. erfolgte alles seitdem, was ist daran merkwürdig??
Warum meine Eltern sich nicht selbst gekümmert haben, ist auch schon mehrfach erklärt...
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Hallo Sina1,
da hast Du recht.
Was mich am meisten an der Geschichte stört, ist daß man sich erst Monate später darüber aufregt.
Wenn die Leistungsänderung den Eltern bereits bei der Buchung (September) bekannt war, dann hätten die auch gleich mit dem Kind darüber reden sollen und nicht die Unterlagen einfach auf den Gabentisch legen.
Zum Zeitpunkt der Buchung hätte man dann noch innerhalb von 3 Tagen (Optionsfrist) noch reagieren und die Reise kostenlos stornieren bzw. sich was anderes suchen können.
Im Nachinein ist der Veranstalter der Buhmann, obwohl ja ganz offensichtlich bereits im September Komunikationsprobleme zwischen den Reiseteilnehmern vorhanden waren. Wären diese nicht vorhanden gewesen, dann bräuchte man sich Monate später nicht aufregen.
Wenn man eine Reise verschenkt ist ja allen Teilnehmern bekannt was der Spaß kostet und wohin es geht. Somit liegt die Buchungsbestätigung mehr oder weniger nur noch pro forma auf dem Gabentisch (es sei mal dahin gestellt ob Weihnachten oder Geburtstag).
Ich denke mal, daß der Leistungserbringer die alkoholischen Getränke aus seinem Leistungskatalog heraus genommen hat, weil mit aller Wahrscheinlichkeit hier ein Kalkulationsfehler vorlag oder die bisherigen Gäste einfach mehr Alkohl "gesoffen" haben als pro Person einkalkuliert war.
Gruß
holzwurm -
Ob es unlauterer Wettbewerb ist oder nicht steht auf einem ganz anderen Papier. Der Interessent wird ja bei Buchung auf eine Leistungsänderung hingewiesen und hat somit die Möglichkeit entweder zu buchen oder es bleiben zu lassen.
Aber hallo, wenn das nicht irreführende Werbung ist, ****** ich einen Besen!!!! mitstiel
Gottseidank gibt es in D verbraucherschützende Gesetze, die solches Vorgehen verbieten!
Die Verbraucheschutzzentrale hat es ja immerhin ebenso bestätigt.....
Aber wenn Herr Holzwurm meint, dem sei nicht so, könnte ich denen ja nochmal Bescheid sagen.