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Mitteilung das Überbucht erst am Reiseort

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kleinerhaseK Offline
    kleinerhaseK Offline
    kleinerhase
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    "mosaik" wrote:

    "kleinerhase" wrote:
    Laut Katalog sind beide Alternativhotels gleichwertig oder sogar teurer, aber die für mich ausschlaggebenden Kriterien werden nicht erfüllt.

    Ja, das sind dann die Fragen, die geklärt werden müssen: WAS sind die ausschlaggebenden Kriterien und wie stehen die zum Gesamtangebot?

    "kleinerhase" wrote:
    Meine Frage auf die Suche auf eigene Faust bezog sich darauf, ob ich Alternativen ablehnen darf, mein Alternativhotel selber suchen und natürlich bezahlen darf und mir die Kosten für das ursprünglich gebuchte Hotel (was überbucht war) über den Veranstalter dann erstatten lassen kann?

    Wenn die Alternativen begründet abgelehnt werden können: ja - dann muss der Veranstalter jenen Betrag zurück zahlen, den er sich erspart bzw. der für den Kunden bis dahin nutzlos war. Er wird aber beispielsweise die Flugkosten verrechnen. Und natürlich muss er die Mehrkosten und der Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht des Kunden bezahlen.

    Gruß
    Peter

    Tja, wie hinterher ein Richter ggf. urteilt und was der dann als ausschlaggebende Kriterien anerkennt oder eben nicht weiß man halt nie im Vorraus. Der Reiseveranstalter weiß das allerdings auch nicht- und muss sich deshalb wohl auch gut überlegen, ob er es darauf ankommen lässt......

    Klar will ich gern den Flug verrechnen- den hab ich ja auch in Anspruch genommen.
    Wenn allerdings die restliche "Leistung" wertlos war bzw. nicht in Anspruch genommen werden konntew wegen Überbuchung kann der RV ja schlecht sagen "ja gut, aber Sie haben ja 24 Std. schönen Flug gehabt" (bewusst überspitzt!)

    Im Ernst jetzt mal:

    Ist die Grösse des Hotels (kleines, intimes Hotel versus Bettenbuker /Strand versus kein Strand) ein Kriterium?

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @kleinerhase
      Du bist ja eigentlich typisch für die Doityourself-Buchung.
      Fliegst dorthin, suchst Dir Dein Hotel aus, zahlst Dein selbst
      ausgesuchtes und handverlesenes Hotel (so wie im Beispiel
      von Mosaik cash aus dem Koffer 😉 ) - und gut isses.

      PS: 100%ige Garantie gibt es nirgendwo, aber hatte bei etlichen
      Hotelbuchungen ( über Hotelportale, auch HC )
      noch nie eine Überbuchung.

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • kleinerhaseK Offline
        kleinerhaseK Offline
        kleinerhase
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        @privacy: Stimmt! 😉
        Machen wir auch in vielen Ländern so!
        Leider sind die pauschalangebote manchmal preislich nicht zu toppen, so dass man individuell bei gleichem Hotel deutlich teurer käme......

        Ich hab auch noch nie ne Überbuchung gehabt, interessiert mich nur mal so theoretisch.....

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Kessy05K Offline
          Kessy05K Offline
          Kessy05
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Grundsätzlich denke ich mal,muß ich kein Ersatzhotel annehmen, welches nicht meinem Vorstellungen entspricht.
          Die Veranstalter könnten dann doch die Buchung immer mit dem Zusatz "Hotelreservierung unter Vorbehalt" tätigen. Dies tun sie aber nicht .
          Für mich ist eine Umquartierung in ein anderes Hotel ein Vertragsbruch seitens des Veranstalters.
          Wir könnten ja dann gleich die billigeren "Bingo" Reisen buchen !
          Bleibt zu hoffen, dass überbuchte Hotels wirklich relativ selten vorkommen. Dies wurde mir heute jedenfalls bei TUI gesagt. TOI TUI TOI...

          Viele Grüße

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SiegfriedS Offline
            SiegfriedS Offline
            Siegfried
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Es ist schon sehr ärgerlich, wenn man sich ein bestimmtes Hotel und Lage aussucht (evtl. sogar im Vorjahr vor Ort das angesehen hatte). Ist mir einmal passiert. Habe dann 3 Tg vor Ort gekämpft, klappte dann. Ich möchte aber nicht abreisen, auch wenn ich alles erstattet bekomme. Ich will nur Urlaub machen und mich erholen. Was macht denn einer, der Berufstätig ist, den Urlaub geplant hat, jetzt nach Hause fliegt, 3 Tg nach neuem Urlaub sucht, dann von 2 Wochen nur noch Eine zur Verfügung hat? Dann bleibe ich doch lieber dort und mache das Beste draus. Es heißt aber nicht, daß ich damit einverstanden bin.
            Gruß
            Siegi

            s.w.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • kleinerhaseK Offline
              kleinerhaseK Offline
              kleinerhase
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              "Siegfried" wrote:
              Dann bleibe ich doch lieber dort und mache das Beste draus. Es heißt aber nicht, daß ich damit einverstanden bin.
              Gruß
              Siegi

              Wenn ich das richtig verstehe, ist das Problem an der Sache aber, dass Du, wenn Du zustimmst dort zu bleiben und in ein anderes Hotel zu gehen, daheim keine Schdensersatzansprüche mehr geltend machen kannst. Richtig, @mosaik?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @kleinerhase

                nein, nein, deine Gewährleistungsansprüche bleiben erhalten, wenn du umziehst, Schadenersatzansprüche kann man davon, sofern ein Schaden angefallen ist, natürlich auch verlangen.

                Szenario:
                Ankunft
                gebuchtes Hotel überbucht
                Alternativhotel

                diese Alternativhotel passt einigermaßen, aber es fehlt z. B. der Swimmingpool. Ich gehe also unter Vorbehalt in das Alternativhotel, lasse mir das Fehlen des Pools von der Reiseleitung - am 1. Tag! Gell, nicht nicht am letzten Tag! - bestätigen und reklamiere nach Ende der Reise binnen 30 Tage beim Veranstalter.

                Ich verlange "Gewährleistung", also Ersatz für jene Leistung, die mir versprochen wurde aber nicht da war. Sprich eine Reisepreisminderung für nicht vorhandenen Pool.

                Ich verlange weiters die Differenz zwischen gebuchtem und erhaltenem Hotel, sofern vorhanden.

                Ziehe ich erst während des Urlaubs um, so stehen mir Reisepreisminderung für den Umzugstag zu, weiters beispielsweise Taxirechnungen und Kosten für nachweislich notwendige Telefonate.

                Entspricht das Alternativhotel nicht den Versprechungen der Reiseleitung vor Ort bzw. treten im Hotel offensichtliche Mängel auf, bleiben ebenfalls die Gewährleistungsansprüche bestehen. Theoretisch könnte es passieren, dass im Alternativhotel so viele Mängel auftreten, dass ein Richter zur Auffassung käme, hier müsse der gesamte Reisepreis zurück bezahlt werden. NICHT, weil man nicht das gebuchte Hotel erhalten hatte, sondern weil die ALTERNATIVE so miserabel war.

                Zu einem früheren Posting von dir: natürlich ist die Hotelgröße auch ein Kriterium und sogar ein wesentliches.

                Gruß
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • kleinerhaseK Offline
                  kleinerhaseK Offline
                  kleinerhase
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Danke Peter für die ausfühliche Stellungnahme! Jetzt hab ichs kapiert denk ich.

                  Wenn ich also ein Hotel mit 90 Zimmern gebucht habe, soll aber in eins mit 300 Zimmern umquartiert werden- ist das ein Kriterium um abzulehnen und auf Heimflug zu bestehen, richtig?

                  Wenn ich nun aber- in diesem konkreten Fall- widerwillig in das 300-Zimmer-Hotel gehe (was ggf. sogar teurer ist als das ursprünglich gebuchte- ich bekomme sozusagen ein Upgrade, das Hotel entspricht aber eben aufgrund der Grösse DENNOCH nicht meinen Vorstellungen)- hab ich dann noch ne Chance zu Hause was erstattet zu bekommen?

                  Und- by the way- woher kennst Du Dich so gut aus?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    "kleinerhase" wrote:
                    Wenn ich also ein Hotel mit 90 Zimmern gebucht habe, soll aber in eins mit 300 Zimmern umquartiert werden- ist das ein Kriterium um abzulehnen und auf Heimflug zu bestehen, richtig?

                    Ja

                    "kleinerhase" wrote:
                    Wenn ich nun aber- in diesem konkreten Fall- widerwillig in das 300-Zimmer-Hotel gehe (was ggf. sogar teurer ist als das ursprünglich gebuchte- ich bekomme sozusagen ein Upgrade, das Hotel entspricht aber eben aufgrund der Grösse DENNOCH nicht meinen Vorstellungen)- hab ich dann noch ne Chance zu Hause was erstattet zu bekommen?

                    richtig, wenn im tollen Hotel trotzdem ein wesentliches Merkmal deines gebuchten Hotels gefehlt hat. Je identer das Alternativhotel desto geringer die Möglichkeit, Gewährleistungsmängel geltend zu machen. Denn es bleibt dem Grunde nach ein schlechterfüllter Reisevertrag.

                    "kleinerhase" wrote:
                    Und- by the way- woher kennst Du Dich so gut aus?

                    http://www.reiserecht.at.tf
                    --> meine privaten Reiserechtseiten; ich begann etwa um 1985 als ich mit einem eigenen Reisebüro selbständig war, mich sehr intensiv mit dem Reiserecht auseinander zusetzen. Ich begann, Reiserechtbücher, eigentlich bestimmt für Anwälte, zu lesen (siehe Buchtipps auf meiner Homepage - alle gelesen und fast alles verstanden :D), besorgte mir immer neue Literatur, führte Gespräche mit Reiserechtsexperte der Wirtschaftskammer, fand immer neues Material im Internet, korrespondierte mit einigen Anwälten, nehme aktiv an Foren teil und bekomme dadurch feed back und werde auch öfters privat angeschrieben, um in Fällen meine Meinung zu sagen, nebenbei halte ich - wer es möchte - Vorträge über praktisches Reiserecht für Reisebüromitarbeiter - alles klar 😉

                    Peter

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • kleinerhaseK Offline
                      kleinerhaseK Offline
                      kleinerhase
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Okay, denke ich hab das Prinzip nun verstanden, danke Dir!

                      Zum Glück ist mir sowas noch nie passiert (Überbuchung oder so), ich finds aber schon ganz schön dreist von den Veranstalter (oder Hoteliers eben), was man hier manchmal so liest......
                      Ich denke, dass viele Leute sich dann vor Ort einschüchtern lassen, weil sie einfach nicht wissen was (rechtlich) möglich ist und was nicht und dann eben aus dem Bauch heraus entscheiden.

                      Wow, richtig coole Seite! Da werd ich wenn ich Zeit hab mal in Ruhe stöbern.......

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • wukovitsW 1
                        wukovitsW 1
                        wukovits
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo

                        Mir wurde einmal bei der Ankunft am Flughafen mitgeteilt, das ich da mein gebuchtes Hotel überbucht sei in ein anderes käme.
                        Ich habe später bei Gesprächen mit Einheimischen in Erfahrung gebracht, das der Besitzer des ursprünglich gebuchten Hotels, das Ersatzhotel erst kürzlich dazugekauft hatte.
                        Das bedeutet nichts anderes als das der Hotelbesitzer "unter falscher Flagge gesegelt" ist, indem er nicht vorhandene Zimmer im ersten Hotel verkauft hat um die Zimmer in seiner Neuerwerbung - für welche er noch keine Verträge hatte - zu füllen.

                                                                            Gruß
                                                                            Karl  
                        
                        1 Antwort Letzte Antwort
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