Flug bezahlt, Reisebüro Insolvent.....
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Hi, mir ging es ja genauso. Ich habe seit 4 Jahren Flüge dort - ohne Probleme - gebucht. Insgesamt habe ich wohl 10.000 Euro bei dem Reisebüro gelassen. Es gab wirklich nie Probleme. Mein letzter Flug war sogar teurer als bei anderen Reisebüros. Ich habe mich für S-Press entschieden, weil ich dort immer gute Erfahrungen gemacht habe. Naja.. aber auch das kann sich wohl mal ändern... Meinen nächsten Flug buche ich dort nicht mehr ;-).
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Hallo,
hab auch bei s-press mein Ticket im Januar gebucht.
Hab das gleiche Schreiben wie viele andere hier bekommen.
709 Euro in den Wind geschossen, leider.....
Hab mir über ein anderes Reisebüro nochmals ein Ticket gekauft, leider etwas teurer, mein Urlaub wollte ich deshalb nicht platzen lassen.Nach vielen Infos aus Foren über solch eine Insolvenz lese ich u.a. auch hier heraus, dass die Chancen (leider) sehr gering sind um an die Kohle wieder ran zu kommen.
Ich hab auch keine Lust noch zusätzlich Geld hinterher zu schieben, der Verlust ist groß genug.
Die Anwälte verdienen zu lassen, ich überlege noch und versuche einfach abzuwägen ob es etwas bringt......
Ich freue mich aber über jeden Tipp oder Hinweis der die Chancen erhöht.Gruß
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@ Holzwurm
leider sieht es GENAU so aus!
Der Slogan von Moskau-Inkasso:
"Ihr Schuldner muss kein Russisch können- er wird uns auch so verstehen"Weil ich vom Fach (Werbung) bin, finde ich diesen Spuch gut. Weil ich selbst durch solche Reiseveranstalter betrogen worden bin, finde ich ihn traurig-
...man hat sonst in Deutschland kaum eine Möglichkeit, sein Recht einzufordern
Grüssle
Lapis -
Hola,
es ist schon etwas her, unser urlaub war schön, wurden sogar auf einem der 4 flüge upgegradet. Hach ist schon was anderes und vor allem bei emirates.
Die insolvenzsache läuft jetzt auch, wir haben uns da als gläubiger eingetragen. Mehr kann man leider nicht tun. -
Zitat:
"Eine Möglichkeit die Forderung auch über ein Insolvenzverfahren hinaus zu sichern, wäre wenn man beweisen kann, dass das Reisebüro bereits bei Buchung wusste, dass sie insolvent sind. Dann handelt es sich um eine vorsätzlich, begangene, unerlaubte Handlung und diese unterliegt nicht der Restschuldbefreiung. Dies kann man beim zuständigen Insolvenzverwalter so anmelden.Carsten
(Schuldner- und Insolvenzberater) ;)[/quote] "Hallo Allerseits!
...mit dem Zitieren hab ich´s noch nicht so, sorry.Notwendig ist für o. g. Vorgehen aber die Schaffung eines Titels hierfür - also muß eine Feststellungsklage erhoben werden, damit man letztlich unabhängig vom Insolvenzverfahren vollstrecken kann und die Forderung nicht in die Insolvenzmasse fällt. Hat man die Forderung wie oben beschrieben beim Insolvenzverwalter angemeldet, kann die Klage auch im Nachhinein erhoben werden. Hat man dann das Urteil in Händen, ist die Forderung insolvenzsicher.
VG Nicolé
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Spart Euch die Briefmarke, oder noch mehr. Ist rausgeschmissen. Wenn einer Pleite ist, ist der Pleite. In Deutschland bekommst Du nichts. Auch nicht durch Titel, oder Anwalt. War selbständiger Handwerksmeister. Habe bei Pleiten Anderer, keinen müden Heller gesehen.
Auch nicht durch Titel, oder Anwalt. Die zögern den Konkurs so lange raus, bis nichts mehr geht. Wenn doch noch was sein sollte, kommt die Bank, Sozialversicherung u. ä Institutionen vor Dir dran.
Gruß
Siegi