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Flugverspätung - Preisminderung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Thorben-Hendrik meint es mit uns gut - er postet schon zum zweiten Mal die Verordnung. Nur die nutzt da in dem Fall nix.

    Die Verordnung bezieht sich auf Linienflüge. Bei Verspätungen gibt es kein Geld.

    Bei Pauschalreisen kann einen Flugverspätung sehr wohl zu Rückzahlungen führen, weil sie bei Pauschalreisen als Reisemangel angesehen werden können. Die Auslegung jedoch ist ganz individuell von Fall zu Fall zu betrachten.

    Es hilft nix, Reiserecht ist manchmal eckig.

    Gruß
    Peter

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Es ging ja um Linienflüge und da gibt es eben nur genau das, was in der Verordnung steht....

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        laut Ausgangsposting von Kamikaze_38 handelt es sich um eine Pauschalreise.

        Daher ist die Verordnung über Überbuchung, Ausfall oder Verspätung nur bedingt zur Anwendung zu bringen.

        Darüber hinaus sagt die Verordnung der EU über Verspätungen a) dass sie bei Abflugshäfen in einem EU-Land für eine Fluggesellschaft mit Firmensitz in einem EU-Land anzuwenden ist - also bei Abflug aus einem Drittland gar nicht anzuwenden ist - zumindest wird darüber nocht gestritten

        b) dass bei Verspätungen es keine Entschädigungszahlungen gibt, sondern nur Verpflegung und Unterkunft.

        Allerdings eines ist mir erst heute am Posting aufgefallen: Der Landetag in Deutschland war dann wohl aufgrund der Flugverschiebung erst der nächste Tag, also ein Tag nach Urlaubsende. Das stellt aber dann tatsächlich einen Reisemangel dar. Hier sprechen die Gerichte zwischen 5 und 30 Prozent anteilig von einem Reisetag Entschädigungen zu (14 Tage kosten € 1.400.- --> ein Tag --> €100.-- und davon 5 bis 30 Prozent).

        Gruß
        Peter

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        • lilalisaL Offline
          lilalisaL Offline
          lilalisa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Ich war 2000 in Teneriffa ! Hatte aber nur den Flug gebucht ! LTU . Als ich morgens um 7 uhr in den Flughafen kam um nach Hause zu fliegen blinkte es schon . Keiner konnte sagen warum , Keiner hat sich damals um uns gekümmert . kein essens gutschein oder sonst etwas . um 12.30 dann endlich unsere maschine gelandet ! Obwohl wir vom Terminal aus Sehen konnten das lauter LTU kamen hofften wir immer auf unsere maschine .
          Dann doch endlich in der maschine entschuldigte sich der Kapitän und das wars ! Die mädels der Crew total unfreundlich  und abgestesst ! kann man ja auch verstehen . Aber ich fand es unmöglich das sich damals keine s... um uns gekümmert hat !!! zuhause habe ich dann erfahren das eine Maschine in die türkei abends davor umgekehrt war und die dann unsere maschine genommen haben . Aber ich meine LTU hätte sich ja wenigstens um uns kümmern können oder ??????

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Franziska_20F Offline
            Franziska_20F Offline
            Franziska_20
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo!
            Wir sind am 26.7.2005 von stuttgart nach hurghda geflogen. Planmäßige Abflugzeit um 6.00 Uhr. Leider hatten wir 5.5 stunden länger auf unseren Abflug warten müssen. wir haben bei tui gebucht, eine Pauschalreise mit 7 personen. Nach 2 Stunden wartezeit bekam jeder fluggast einen Verzehr Gutschein in Höhe von 8 Euro. Nach 2 weiteren Stunden, also nach 4 Stunden warten bekamen wir pro person einen Verzehr gutschein in Höhe von 16 Euro. also insgesammt 24 Euro pro Person für 4 Stunden. Wir flogen mit Hapag Fly.
            Als wir nach 2 Wochen wieder zu Hause ankamen, war ein Reisegutschein pro Person für 50 Euro in unserem Briefkasten. Damit war für uns die Sache in Ordnung und wir freuen uns schon auf den nächsten Urlaub denn ein kleiner Grund stock ist schon gelegt :-)...
            Lg Franziska

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • RallidoR Offline
              RallidoR Offline
              Rallido
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Hallo,
              ich habe auch mal eine Frage.
              Wir sind heute aus Fuereventura zurückgekommen.
              Flugbuchung über AirBerlin und Flug mit HapagFly(Flug AB 1017 bzw. HF 4898).
              Wir sollten am 06.10.05 um 09.35 Uhr abfliegen und um 14.30 Uhr in Düsseldorf ankommen. Flieger war aber defekt, so daß wir wieder aus dem Flieger heraus und erst einmal 2 Stunden am Flugplatz auf Infos gewartet haben. Dann wurden wir mit den Bussen abgeholt und zum Essen um 12.30 Uhr gefahren. Dort Info, daß es um 17.15 Uhr einen weiteren Snack gibt und wir um 18.30 Uhr zum Flughafen gefahren werden.
              Dort wieder warten bis planmässiger Abflug 20.00 Uhr. Um 20.45 Uhr sind wir dann allerdigs nach Frankfurt (statt Düsseldorf) geflogen.
              Dort angekommen (neue Zeit 03.15 Uhr am 07.10.05) und mit dem Bus nach Düsseldorf. Ankunft dort dann endlich ca. 05.50 Uhr.
              Das sind dann (Zeitumstellung schon beachtet) fast 14,5 Stunden verspätete ankunft.
              Da man höchstens mal hier und da 20 Minuten schlafen konnte, musste ich mir einen extra Urlaubstag nehmen.

              Kann mir jemand Tipps geben, was ich hier evtl. an Entschädigung bekommen kann?

              Danke und Gruß Ralf

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • rattl2001R Offline
                rattl2001R Offline
                rattl2001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                DE417 von Marsa Alam nach Frankfurt, 8 Std. Verspätung am 07.08.2008 !
                wir hatten 8 std. verspätung, durften zwar im hotel bleiben und alles nutzen, kamen aber erst um 1 uhr in frankfurt and; d.h. der zug war weg, der nächste ging erst wieder ab 5 uhr. wir haben uns einen leihwaten genommen, bekommt man diesen ersetzt und vielleicht moch eine kleine entschädigung für die unannehmlichkeiten ?

                danke schonmal für die hilfreichen antworten

                christian

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • dave2001D Offline
                  dave2001D Offline
                  dave2001
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Wie verhält es sich wenn ich im Anschluß an eine Pauschalreise durch Flugverspätung einen Anschlußflug nicht bekomme ?
                  Ich betone, der Anschlußflug ist nicht Inhalt der Pauschalreise sondern von mir selbst gebucht. Danke.

                  Gruß aus Sachsen

                  Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser !

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mao3M Offline
                    mao3M Offline
                    mao3
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Hallo,

                    Flug Leipzig- Punta Cana mit LTU, 9 Stunden Verspätung wegen Flugzeugdefekt.
                    Für 2EW+1K je 25 Euro Verzehrgutschein erhalten.
                    Im nachhinein reklamiert und Fluggutscheine (konnte ich auch bei Air Berlin einlösen)
                    im Wert von 250 Euro bekommen.

                    So gehts auch, trotz aller Unkerrein hier im Forum.

                    mao

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • tom-rallyeT Offline
                      tom-rallyeT Offline
                      tom-rallye
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo,

                      im letzten Jahr Juni Areciffe- Hannover , Flug erst nächsten Tag, allerdings erst auf dem Flughafen erfahren, billiges Essen, Flieger sollte noch vor o:oo Uhr gehen.
                      Ging nicht, alle in das Grand Hotel, dort konnten alle Getränke aus der Mini Bar getrunken werden, morgens nach dem Frühstück, 8:30 allerdings dann doch um 9:15 erst.

                      Im reisebüro reklamiert daheim, und von TC 160 Euro Reisegutschein erhalten, geht auch.

                      tom

                      lg tom

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sue1975S Offline
                        Sue1975S Offline
                        Sue1975
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Der Beitrag von Thorben-Hendrik ist der hilfreicheste und beste von allen, da findet man alles. Wirklich wichtig wirds halt erst ab dem §, wo die Entschädigung aufgelistet ist.

                        Ich hatte letztes Jahr mit C. eine Flugverspätung von sage und schreibe 37,5 (in Worten: siebenunddreißig komma fünf) Stunden - da hattet Ihr noch richtig Glück ggg Strecke Antalya-München.

                        Ich habe zuerst meinen Reiseveranstalter angeschrieben und ihm den Vorfall geschildert. Und auch bebildert. Desweiteren bekamen wir am Gate in AYT vor dem Abflug eine Bestätigung, dass sich unser Flug verspätet hat + Grund (bei uns angeblich technische Störungen)

                        Gleichen Brief wie an den Reiseveranstalter habe ich auch an die Fluggesellschaft geschickt und meine Ansprüche nach dem von Thorben-Hendrik geposteten Europäischen Richtlinien gestellt, was in meinem Fall 400 Euro gewesen wären. Bitte, formuliert in Eurem Schreiben, dass Ihr von der Übersendung eines Reisegutscheines abseht, da Ihr in der Wahl Eurer zukünftigen Urlaubsreise und des Veranstalters flexibel sein wollt.

                        Ich streite seit Oktober mit der Fluggesellschaft C. Statt den 400 Euro haben sie mir, auch wenn ich extra drauf hingewiesen habe, dass ich das NICHT möchte, einen Reisegutschein über 285 Euro zugeschickt. Damit sind für C die Ansprüche abgegolten. Ich persönlich habe jetzt also einen Reisegutschein, der zwei Jahre gültig ist, nur bei C oder dem Veranstalter von C einzulösen ist, was ein riesen Mist ist, wenn ich das mal so sagen darf !

                        Ich habe dann um Barauszahlung gebeten - da hat man den Gutschein mal eben um 50 Euro gekürzt !

                        Inzwischen kümmert sich mein Anwalt darum.

                        WEnn ich Dir bei der Formulierung helfen soll, sag Bescheid. Habe noch alles hier.

                        LG Sue

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • soedergrenS Offline
                          soedergrenS Offline
                          soedergren
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          In diesem und ähnlichen Fällen vielleicht ganz hilfreich:

                          LBA Fluggastrechte und Muster-Formulare

                          Wichtig ist allerdings noch folgendes: "... soweit es Flüge betrifft, die von deutschen
                          Flughäfen ausgehen bzw. Flüge aus Drittstaaten, die Flughäfen in Deutschland zum Ziel haben und von einem Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden."

                          Grup,

                          soedergren

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • kiriadomboK Offline
                            kiriadomboK Offline
                            kiriadombo
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Wie verhält es sich, wenn der Anschlussflug verspätet ankommt; man dadurch die geplante Maschine nicht mehr bekommt und ersatzweise eine andere Route mit erheblich mehr Zeitaufwand fliegen muss und extrem verspätet ANKOMMT.

                            Ich finde hier immer nur Erwähnung des Abfluges?

                            Vielen Dank

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • curiosusC Offline
                              curiosusC Offline
                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              ...steht oben im aktuellen und festgetackerten Thread zum Thema. 😉 Entscheidend ist die Ankunftszeit (Verspätung) am letzten Zielflughafen der Route wie es auf dem Ticket angegeben ist... 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • uschi 404U Offline
                                uschi 404U Offline
                                uschi 404
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Hatte am 21.11  11 Stunden Flugverspätung Frankfurt-Punta Cana.30Minuten vor Ablug am Gate erfahren.Habe eine Bestätigung von Condordarüber.Mein Reisebüro will sich darum kümmern.Mit wievielEuro kann ich rechnen.Habe gehöhrt bei einer Verspätung von über 5Stunden und einer Flugstrecke über 4000km ist es wie annuliert zurechnen und ca. 600 Euro zurück zubekommen. Wer kennt sich mit demneuen Recht aus?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • DylanD Offline
                                  DylanD Offline
                                  Dylan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Ja, Du hast Anspruch auf die 600 EUR.

                                  Schau mal hier. Speziell die Artikel 6 und 7 sind für Dich maßgeblich.

                                  Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BulgarienfanB Offline
                                    BulgarienfanB Offline
                                    Bulgarienfan
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Und schau mal in diesen Therad.

                                    Es müsste 600 Euro geben, vorausgesetzt, es liegt kein Entschuldigungsgrund vor (Wetterunbilden usw.).

                                    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • privacyP Offline
                                      privacyP Offline
                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      @uschi404

                                      Schön, wenn Dein Reisebüro sich kümmert. Aber egal, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine reine Flugbuchung gehandelt hat, Ansprechpartner für Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 ist immer die Fluggesellschaft ( und nicht der Reiseveranstalter ). Also die Forderung gleich zur Airline weiterleiten (lassen).

                                      Gruß privacy

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KHauckeK Offline
                                        KHauckeK Offline
                                        KHaucke
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Hallo,

                                        wir hatten im Februar 2008 eine Verspätung über 6 Stunden, von Frankfurt nach Cancun (Mexiko). Wir haben am Flughafen eine Mahlzeit bekommen, weiter nichts. Condor antwortete auf die Beschwerde, wir wären ja befördert worden, obwohl ich die 600,00 € gefordert hatte.

                                        LG Kerstin

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Wenn Du damals (2008 ? ) auf dieses Antwortschreiben nicht reagiert hast, wirst Du jetzt  den Vorgang nicht wieder neu beleben können. Denke, Stillschweigen dient praktisch als Akzeptanz.

                                          Gruß privacy

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

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