Vorzeitige Abreise
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da fällt mir noch was ein:
Auch Arbeitslose haben ein Recht auf Urlaub!
Richtig!
Aber nicht unbedingt gleich auf den Bahamas, sondern eben im Schwarzwald oder an der Ostsee...
Urlaub darf nicht einkommensabhängig sein!Richtig!
Aber man muss sich nach der Decke strecken und nicht versuchen, die Decke zu heben...
Gruß
Peter -
@ Peter
Auch zu Deinem vorvorhergehenden Beitrag hätte ich eigentlich noch einige Bemerkungen zu machen und Fragen zu stellen. Aber ich will die Sache nicht auf die Spitze treiben. Ich gebe Dir ja recht mit Deiner Behauptung, daß manche Urlauber zu anspruchsvoll sind. Manche wollen 4* haben und nur 2* bezahlen, und wenn sie das nicht kriegen, fangen sie an, zu maulen und zu prozessieren. Aber das hat nix, aber auch gar nix mit mit Dreck, mangelnder Hygiene etc. zu tuen. Dreck ist nirgendwo akzeptabel, auch kein "landestypischer", und ich unterstütze jeden, der sich das nicht gefallen läßt und auf die Barrikaden geht.
Zum Thema Arbeitslose habe ich grundsätzlich eine völlig andere Ansicht wie Du. Arbeitslose haben in der Regel nicht durch eigene Schuld ihren Job verloren. Es ist deshalb überhaupt nicht einzusehen, warum man Arbeitslosen Vorschriften machen sollte, wohin sie in Urlaub zu fahren haben. Ich würde darin eine nicht zu tolerierende Diskriminierung sehen!
Arbeitslose sind keine Menschen 2. Klasse!
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salvamor41 schrieb:
Heute fand ich folgenden Bericht in der Presse:
Eine Urlauberfamilie beanstandete bei einer AI-Reise unter anderem folgende Mängel: Stark verschmutzte Zimmer, mangelhaft bestückter Fitnessraum, verschmutzter Pool, völlig unzureichendes Speisen-Angebot, mangelnde Hygiene (verstreute Popcornbrösel wurden vom Personal mit der Hand zusammengekratzt und wieder in die Schüssel gegeben). Das LG Hannover erkannte hierfür Mängel in Höhe von 20% an. Das OLG Celle hingegen sprach den nach 3 Tagen abgereisten Urlaubern die Erstattung des vollen Reisepreises zu sowie Schmerzensgeld für vertane Urlaubsfreude. (AZ: 11 U 170/03)
Genau da scheint mir der Knackpunkt zu liegen: Bei Mängeln ab 20% bzw. manchmal auch erst ab 50% hat man gute Chancen auf volle Erstattung zzgl. Schmerzensgeld. Deshalb wird eine vorzeitige Abreise gerne hinaus gezögert und hinterher Kulanz nur unterhalb von 20% angeboten. Vor Gericht kann man ja bei gleich gelagerten Fällen die unterschiedlichsten Urteile erleben...
Gruß
Jürgen -
cornelia strunk schrieb:
@ Alle,
was ich bei der ganzen Geschichte nicht verstehe,**wieso bucht jemand ein Hotel bei dem bereits eine lange Liste von negativen Bewertungen abgegeben wurde?**Wenn ich hier im Forum schreiben kann, dann bin ich doch auch in der Lage Hotelbewertungen durchzulesen.
Dieses für mich etwas seltsame Phänomen gibts aber scheinbar immer wieder.
Etwas ratlos....
conny2Hallo Conny,
zum Zeitpunkt der Buchung vor knapp einem Jahr kannte ich noch keine Hotelbewertungen!!! Als ich die dann später gesehen hatte - und vor allem die Fotos - wollte ich lieber umbuchen, was aber nicht funktionierte, zumal schlechte Bewertungen im Internet auch kein Grund dafür sind. Deshalb habe ich mich vor dem Abflug schon nach Umbuchungsalternativen umgesehen, die mir vor Ort aber nicht gefallen haben. Nur ein doppelt so teures 4-Hotel entsprach meinen Vorstellungen, war mir aber den Aufwand nicht wert...*
Gruß
Jürgen -
@ Peter,
irgendwie habe ich den Eindruck das du oft denkst ich arbeite im Reisebüro (?) und was ich denke haben alle anderen genauso zu denken und zu akzeptieren.
Wir waren gerade zu 5 in der Türkei - nicht überragend, aber für das was wir bezahlt haben (kanpp 3000€ für 14 d AI) ganz in Ordnung, von sehr negativen Flugzeiten und falschen Katalogversprechungen (Animation, die nie stattfand) einmal abgesehen.
Zu deiner Bemerkung Arbeitslose sollen Urlaub an der Ostsee oder im Schwarzwald machen - wir haben uns auch dieses Jahr für die Ostsee interessiert, aber da hätten wir schon für die Ferienwohnung + Kurtaxe ca. 1600 € bezahlt ohne jegliche Verpflegung, ohne Strandkorb, ohne Getränke ..... Aber vielleicht kannst Du mir ja für den nächsten Sommer ein Ostseeangebot erarbeiten (...) Und eine Schönwettergarantie gibt es nun mal an der Ostsee auch nicht. Ich glaube diesen Sommer wären meine Kinder mächtig fustriert gewesen, die wollen nämlich baden, baden, baden.
LG Birgit
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nein, ich verlange nicht, dass alle Menschen einer Meinung sind und ich erwarte auch nicht bei Diskussionen, dass am Ende alles in Wohlgefallen endet. Kritiken, Meinungen sind gut. Manches Beispiel nimmt man vielleicht zu wörtlich, sollte vielleicht nur ein Metapher sein.
Der Metapher "Auch Arbeitslose haben ein Recht auf Urlaub..." soll sagen: natürlich gibt es nicht Menschen erster oder zweiter Klasse bei Reisen. Aber was ist so schlecht daran, wenn meine Geldbörse sagt, ich kann nur X Euro ausgeben - um dieses Geld will ich einen zufriedenen Urlaub machen - ich weiß, dass es dort und dort wirklich um dieses Geld geht - dann mache ich eben nur dort Urlaub.
Und eben nicht über die Brechstange nach -sehr-weit-weg-, dort eben was Günstiges nehme und dann trauriges Erwachen habe.
Und ich wiederhole - nicht nur meine Meinung, sondern auch die Ansicht verschiedener Gerichte - man muss tatsächlich je nach Preis verschiedene Abstriche als "bloße Unannehmlichkeiten" hinnehmen.
In Österreich kann jeder einzeln im Wirtshaus zahlen - in Italien erhält man tischweise die Rechnung (ausgenommen in echten Touristenzentren...). Wer das nicht hinnehmen will, darf halt nicht nach Italien fahren. Die Italiener zu zwingen, die Gebräuche des Heimatlandes zu akzeptieren, halte ich nicht für den richtigen Weg.
Die Definitionen, was ist ein Reisemangel, füllt bereits ganze Bücher. Ich versuche halt stets eine sachlich-trockene Darstellung aus rechtlicher Sicht abzugeben...
Gruß
Peter -
Peter schrieb:
.....Der Metapher "Auch Arbeitslose haben ein Recht auf Urlaub..." soll sagen: natürlich gibt es nicht Menschen erster oder zweiter Klasse bei Reisen. Aber was ist so schlecht daran, wenn meine Geldbörse sagt, ich kann nur X Euro ausgeben - um dieses Geld will ich einen zufriedenen Urlaub machen - ich weiß, dass es dort und dort wirklich um dieses Geld geht - dann mache ich eben nur dort Urlaub....
@ Peter
Das hört sich schon besser an! Ob man allerdings im Schwarzwald oder an der Ostsee billigeren Urlaub machen kann als "weit weg", wage ich zu bezweifeln. Hast Du dir mal die Mühe gemacht, entsprechende Hotelangebote anzufordern? Mach' das mal, und Du wirst nur noch mit den Ohren schlackern! Urlaub in Deutschland ist teurer Urlaub, den sich nicht jeder leisten kann, und manche Arbeitslose schon mal gar nicht!
Wenn Du hin und zurück mit einem Auto der unteren Mittelklasse, sagen wir mal 800 km fährst, bist Du lt. ADAC schon ca. € 400,00 los, dazu noch die überdurchschnittlich teuren Hotelpreise! Dann fährst Du doch als jemand, der seine "Groschen" beisammen halten muß, besser nach Spanien oder Griechenland oder, wenn Du es geschickt anstellst, auch viel weiter weg, sagen wir mal nach Thailand, wo dazu auch noch die Nebenkosten sehr gering sind.Also, die Gleichung "arbeitslos=Nahziel-Urlauber" stimmt in dieser Form nicht!
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Also, Jürgen W. buchte eine sehr einfache Unterkunft für drei Wochen. Obwohl er der Meinung ist, dass die Summe aller Mängel 50 Prozent des Reisepreises überschreiten und er somit ein Recht auf sofortige Heimreise hätte, blieb er zwei Wochen.
Wenn ich den Postings richtig gefolgt bin, hat er aber schon nach wenigen Tagen Abhilfe verlangt bzw. auf Heimreise bestanden. Dann wurde ihm etwas teureres angeboten, das er nicht annehmen wollte und blieb. Offen hier der Punkt: hätte er sofort, also nach fünf Tagen (oder eben sechs oder sieben) heimfliegen können?
Zu Hause reklamiert er und erhält die Auskunft, seine vorzeitige Abreise müsse er selbst verantworten. Nun, wenn er eine Reklamationsbestätigung - nach fünf Tagen - über die Schwere der Mängel erhalten hat, kann er sicherlich gerichtlich gegen den Veranstalter vorgehen.
Da kam dann das Thema Dreck ins Spiel: muss ich, auch wenn ich noch so günstig buche, Dreck in einem karibisch-südamerikanischen Hotel als ortsüblich akzeptieren. Nein, so kann man nachlesen, war die Meinung (nicht meine).
Also sollte man mehr Geld ausgeben oder daheim bleiben. Was mich zum Metapher mit dem Urlaub für den Arbeitslosen im Bayerischen Wald führte. Dies wiederum rief eine Preisvergleichsinfo hervor.
Es ist also ein Kreislauf der Meinungen, die wohl kein rechtes Ende hier finden werden. Ich merke auch, dass hier sehr einzementierte Meinungen im Raum stehen, die keinen Spielraum kennen.
Ich schließe daher diesen Fall von Jürgen W für mich mit der Erkenntnis, dass, wer sparen möchte, aus welchen Überlegungen auch immer, höchst wahrscheinlich häufiger mit Mängelproblemen konfrontiert sein wird. Ich sehe das wie ein Lebens- und Sozialberater: wer glücklich mit seinen "Problemen" ist und nicht von sich aus Besserung - Änderung wünscht, diesen Menschen soll man aber auch nicht zu einer Therapie (=Erkenntnis) zwingen (beglücken).
Ich bin auch durchaus der Meinung, dass es Jürgen W gelingen könnte, doch noch zu einer höheren Entschädigung zu kommen. Aber - und diese Frage stellte ich mir in den letzten Tagen beim Lesen vieler Probleme immer wieder - mit welchem Energieeinsatz?
Aber nochmals abschließend auf das Arbeitslosen-Urlaubsthema zurück zu kommen: in Grado Umgebung konnte man bis Mitte Mai im heurigen Jahr zu dritt in einem App. um € 350.-- eine Woche urlauben - das habe ich damit gemeint --> man muss halt suchen und dann findet man schon einen passenden Urlaub (ich habe übrigens dieses Jahr auch im Rahmen meines Frankreich Urlaubs gespart: ETAP Hotels pro Nacht ein Dreibettzimmer mit DU/WC um die € 40.-- - für alle drei Personen! Frühstück € 4,50 pro Person - war durchaus zum Übernachten, man muss also nicht auf Frankreich verzichten..., aber ich natürlich auch nicht arbeitslos).
An alle, die hier mit diskutierten und interessante Aspekte ins Spiel brachten, wieder einmal herzlichen Dank - bis zum nächsten Thema!
Peter
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Peter schrieb:
Also, Jürgen W. buchte eine sehr einfache Unterkunft für drei Wochen. Obwohl er der Meinung ist, dass die Summe aller Mängel 50 Prozent des Reisepreises überschreiten und er somit ein Recht auf sofortige Heimreise hätte, blieb er zwei Wochen.
Zur Klarstellung: Ich hatte eine Mittelklasse-Anlage mit 3 Sternen bzw. 2 Schlüsseln zum Frühbucherpreis von 980 € gebucht. Vorgefunden habe ich eine herunter gekommene Anlage, die höchstens noch 2 bzw. 1 Schlüssel verdient hätte. Von 50% und sofortige Abreise habe ich nicht gesprochen.*
Wenn ich den Postings richtig gefolgt bin, hat er aber schon nach wenigen Tagen Abhilfe verlangt bzw. auf Heimreise bestanden. Dann wurde ihm etwas teureres angeboten, das er nicht annehmen wollte und blieb. Offen hier der Punkt: hätte er sofort, also nach fünf Tagen (oder eben sechs oder sieben) heimfliegen können?
Beim Begrüßungstreff nach 2 Tagen wurde mir von der Reiseleiterin erklärt, man könne für 2 Schlüssel nichts erwarten und "Abhilfe" in Form eines Umzugs in eine höherwertige Anlage gegen Aufpreis angeboten. Nach Besichtigung bestand ich nach ca. 1 Woche auf vorzeitige Heimreise, die aber mangels Flugplätze vor Ostern angeblich nicht möglich war. Erst als ich massiv darauf bestand, meinen Rückflug nach Ostern gegen einen Rückflug vor Ostern anzubieten, wurde mir ein Rückflug am Karfreitag offeriert, den ich auch sofort akzeptierte.
Zu Hause reklamiert er und erhält die Auskunft, seine vorzeitige Abreise müsse er selbst verantworten. Nun, wenn er eine Reklamationsbestätigung - nach fünf Tagen - über die Schwere der Mängel erhalten hat, kann er sicherlich gerichtlich gegen den Veranstalter vorgehen.
Statt der von mir und meinem Reisebüro erwarteten Rückerstattung der ersparten Woche von ca. 250 € wurde mir mit viel BlaBla eine Kulanzentschädigung von 150 € angeboten, die ich ablehnte. Meine Argumentation wurde weitestgehend ignoriert, sodass ich die Unterlagen zwischenzeitlich meinem Anwalt übergeben habe, der entsprechende Entschädigung bis zum Monatsende gefordert hat.> Da kam dann das Thema Dreck ins Spiel: muss ich, auch wenn ich noch so günstig buche, Dreck in einem karibisch-südamerikanischen Hotel als ortsüblich akzeptieren. Nein, so kann man nachlesen, war die Meinung (nicht meine).
Also sollte man mehr Geld ausgeben oder daheim bleiben. Was mich zum Metapher mit dem Urlaub für den Arbeitslosen im Bayerischen Wald führte. Dies wiederum rief eine Preisvergleichsinfo hervor.
Da mir ein anständiges 4-Aparthotel (Fariones) in der Ecke doppelt soviel gekostet hätte, habe ich mich mit Mittelklasse begnügt, aber* nicht mit unterstem Niveau...>
Es ist also ein Kreislauf der Meinungen, die wohl kein rechtes Ende hier finden werden. Ich merke auch, dass hier sehr einzementierte Meinungen im Raum stehen, die keinen Spielraum kennen.
Ich schließe daher diesen Fall von Jürgen W für mich mit der Erkenntnis, dass, wer sparen möchte, aus welchen Überlegungen auch immer, höchst wahrscheinlich häufiger mit Mängelproblemen konfrontiert sein wird. Ich sehe das wie ein Lebens- und Sozialberater: wer glücklich mit seinen "Problemen" ist und nicht von sich aus Besserung - Änderung wünscht, diesen Menschen soll man aber auch nicht zu einer Therapie (=Erkenntnis) zwingen (beglücken).
Leider ist man auch in 4-Anlagen nicht vor Mängeln sicher! Mir ist eine gut geführte 3-Anlage wesentlich lieber als ein schlecht geführtes 4*-Hotel, zumal ich über Jahre erleben konnte, wie ein 3*-Hotel Superleistungen geboten und nach Erhalt des 4. Sterns für mehr Geld entschieden weniger geleistet hat...**>
Ich bin auch durchaus der Meinung, dass es Jürgen W gelingen könnte, doch noch zu einer höheren Entschädigung zu kommen. Aber - und diese Frage stellte ich mir in den letzten Tagen beim Lesen vieler Probleme immer wieder - mit welchem Energieeinsatz?
Mir geht es nicht nur um mehr Geld, sondern auch ums Prinzip. Ich sehe nicht ein, dass sich Neckermann einen Teil der ersparten Kosten einsteckt und das auch noch als Kulanz für einen langjährigen Kunden auslegt. Außerdem ist die Umbuchung in eine höhere Kategorie keine "Abhilfe", sondern eher "Geschäftemacherei", die sich mehr und mehr durchzusetzen scheint, zumal diese angeblich höhere Kategorie höchstens der gebuchten entsprochen hätte.
Der Energieaufwand lohnt sich auch für zukünftigen Umgang mit Urlaubsbuchungen...>Aber nochmals abschließend auf das Arbeitslosen-Urlaubsthema zurück zu kommen: in Grado Umgebung konnte man bis Mitte Mai im heurigen Jahr zu dritt in einem App. um € 350.-- eine Woche urlauben - das habe ich damit gemeint --> man muss halt suchen und dann findet man schon einen passenden Urlaub (ich habe übrigens dieses Jahr auch im Rahmen meines Frankreich Urlaubs gespart: ETAP Hotels pro Nacht ein Dreibettzimmer mit DU/WC um die € 40.-- - für alle drei Personen! Frühstück € 4,50 pro Person - war durchaus zum Übernachten, man muss also nicht auf Frankreich verzichten..., aber ich natürlich auch nicht arbeitslos).
An alle, die hier mit diskutierten und interessante Aspekte ins Spiel brachten, wieder einmal herzlichen Dank - bis zum nächsten Thema!
Peter
Meine bisherigen Erkenntnisse zu diesem Thema:
Bei vorzeitiger Abreise hat man offenbar keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Gesamtkosten. Meine entsprechende einmalige Erfahrung vor über 20 Jahren bei der TUI, als ich anstandslos eine entsprechende Rückzahlung über mein Reisebüro erhielt, wird durch die Rechtsprechung nicht bestätigt. Mit den entsprechenden Belegen auf Rückzahlung des Gesamtpreises klagen verspricht mehr Erfolg. Die Reiseleitung gleich in schriftlicher Form mit den Mängeln konfrontieren und gegenzeichnen lassen. Kritische Hotelbewertungen VOR der Buchung intensiv studieren...
Gruß
Jürgen -
da stellt sich die Frage, wie aussagekräftig sind diese Hotelbewertungen. Wenn ich mir diese so anschaue wird das gleiche Hotel zum Himmel hoch gelobt aber auch in die Höhle verdammt. Nun was soll man da glauben?
Ich denke der Mensch glaubt dann das was er will. -
@ Karl-Heinz
Grundsätzlich gebe ich Dir ja recht. Besser mal einen Urlaub sausen lassen und auf Balkonien bleiben, als sich in irgendeiner Drecksbude den Urlaub versauen zu lassen.
Es wird von vielen Urlaubern zu sehr auf die "Groschen" geguckt, wenn ich nix ausgeben will, bekomme ich auch nix zurück. No input, no output!
Das hat aber nur wenig damit zu tuen, was hier stark bemängelt wurde, nämlich Dreck und unhygienische Verhältnisse. Die müssen in einem 2* Haus nämlich genau so in Ordnung sein wie in einem 4* Haus, das Argument, "landesüblicher Dreck" müsse in 2* Häusern akzeptiert werden, verfängt nicht.Übrigens, indem Du 4* Häuser buchst, gehst Du dem "landesüblichen" Dreck keineswegs grundsätzlich aus dem Weg, wie Du schreibst. Die vielen negativen Hotelbewertungen bei HC über Hotels der 4* Kategorie zeugen davon.
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Ich befinde mich zur Zeit als Pauschalreisender auf Bali. Mein Rückflug war geplant für den 8.10. 20:05 mit SIA via SIN nach h DES. 3 Wochen vor Reiseantritt las ich auf der Webseite des auswärtigen Amtes, saß der Flughafen Denpasar wegen der APEC-Konferenz von 10-20 Uhr geschlossen sein wird. Es war also absehbar, saß es Schwierigkeiten mit dem Rückflug geben wird. Ich habe dies dem Reiseveranstalter 3 Wochen vor Abreise schriftlich mitgeteilt und um rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen gebeten. Antwort: alles easy; alles unter Kontrolle.
Vor einigen Tagen erhielt ich nun von SIA eine SMS, daß der Flug von DPS nach SIN um 2 1/2 Stunden nach hinten verschoben wird. Das wiederum bedeutet, saß wir den Weiterflug nach FRA definitiv verpassen werden. Die Partneragentur meines Reiseveranstalters vor Ort wußte zu meinem Erstaunen noch nicht Bescheid.
Unser Reiseveranstalter will uns nun auf die Morgen-Maschine um 10:30 umbuchen, womit uns fast ein ganzer Tag verloren gehen würde (wir haben bei der Buchung besonderen Wert auf diesen Flug gelegt, dafür einen Aufpreis bezahlt sowie einen Late-Checkout gebucht).
Unsere Vorschläge: entweder Abreise zur ursprünglichen Zeit, jedoch mit anderen Airlines (Garuda, Etihad) über Jakarta und Abi Dhabi nach DUS oder Abreise exakt 24 Stunden später mit der gleichen Verbindung. -> Unser Veranstalter beharrt jedoch leider auf seiner Position und will uns auf den Morgen-Flieger umbuchen.
Wer weiß hier Rat? Was muß ich als Reisender dulden? Wäre toll, wenn jemand fachkundig Auskunft geben könnte.
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Du reist doch nicht vorzeitig ab (darunter verstehe ich persönlich eine Abreise die 1 oder mehrere Tage früher als ursprünglich geplant beendet wird).
Sondern du bist nur, wie bei Pauschalreisen leider immer öfter nur von einer Verschiebung betroffen, und die behält sich in der Regel der Veranstalter in seinen AGB vor, genauso wie den Wechsel der Airline. Und die AGB hast du bei der Reisebuchung akzeptiert.
Übrigens unser Flug , allerdings nicht von Bali
, wurde sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug um 14 Stunden vorverlegt - das gab noch Stress mit dem Chef - Kulanz der RV Fehlanzeige.Birgit
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@Helmut
Zusätzlich zum Posting von @Mühlengeist:
Du hast keinen "ganzen Tag verloren", da du nicht Tage, sondern Nächte gebucht hast. Und die letzte gebuchte Nacht verbringst du im Hotel.Du kannst aber mit deinem RV über eine Erstattung eines halben Tagessatzes für diesen letzten Tag verhandeln. Ob der RV sich darauf einlässt, ist nicht sicher. Aber versuch's.
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Du schreibst ..."wir haben bei der Buchung besonderen Wert auf diesen Flug gelegt, dafür einen Aufpreis bezahlt"...
Hat Dir der Veranstalter diesen Flug garantiert, ohne in einem Passus auf seine Unverbindlichkeit hinzuweisen?!
Falls nein, siehe Vorposter!
Ärgerlich, aber lass`Dir davon nicht den Urlaub verderben.
OT
Zum Avatar sage ich besser nix :?