Verhalten der Fluglinien gegenüber dem neuen EU Recht
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Was ist Nichtbeförderung = Overbooking = denied boarding ist ganz super klar definiert:
**(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem
Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern
ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende
Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden
Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren
sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die
Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die
Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz
genannten Ausgleich zu gewähren sind.
(2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der
verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu
ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen
gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.
(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert,
so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich
die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die
Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.**Dein Beispiel oben ist klar unvollständig, denn NUR ein Overbooking ist eine Nichtbeföderung im Sinne der VO, hier wurde Overbooking klar mit Nichtbeförderung übersetzt, weil die Bedeutung im deutschen am nächsten kommt.Eine Stornierung oder Verspätung kann SPRACHLICH und tatsächlich zwar eine Nichtbeförderung sein, aber NICHT im Sinne der VO, denn hier ist der Sachverhalt klar definiert!
In der Original-Version der Richline in englisch wir dies auch deutlich, denn da heißt es nicht "Nichtbeförderung" sondern "denied boarding" die wiederung heißt sinngemäß übersetzt "Verwährter Fahrzeugzutritt" was nicht gut klingt, so dass man es mit "Nichtbeföderung" umschrieben hat.!
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Da wünsche ich Dir viel Glück bei der neuen Berufswahl!

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hallo, Guten Abend !
also, nach dem letzten Beitrag von Thorben-Hendrik 17.15 Uhr habe ich mal 2 Kolleginnen gerufen,
beide Volljuristinnen, habe die mit den bis dahin geschrieben Beiträge gnadenlos "gequält" und wollte ihre Meinung hören. Die beiden sind nett und hilfsbereit und wir können uns gegenseitig gut leiden, also haben sie mir den Gefallen getan. Mit wenig Murren. Hintergrund: ich wollte mich quasi aus erster Hand schlau machen und mich auch einmal hier zu Wort melden.
Die haben also gelesen, miteinander rege gesprochen und gelesen und ...
Dann haben sie versucht mir ihre Sicht der Dinge zu sagen, und der Erfolg, als sie
mein Zimmer verlassen haben, war: ich war noch blöder als zuvor.
Das wollte ich mal zur Entspannung hier beitragen.
gruss jürgen -
danke @kimaugust!
genau das sag ich doch die ganze Zeit: wer glaubt, es sei einfach, der könnte sich in manchen Fällen irren. Nix anderes will ich rüber bringen. Jeder hat recht, aber ob er mit seiner Begründung recht bekommt, ist eine andere Sache.
Gruß
Peter -
und somit zurück zum Thema, verständlich für Alle:
Vorabentscheidung des EU - Generalanwalts
gegen Interessenverbände der Fluggesellschaften:
Entschädigungsregeln für Fluggäste gültighttp://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=economicsNews&storyID=2005-09-08T085740Z_01_DEO832236_RTRDEOC_0_EUROPA-FLUG-GENERALANWALT-20050908.xml -
Hallo
Ich hatte nicht gedacht das ich mit meinem Beitrag eine derart emotionale Diskusion auslösen würde.
Mir ist primär an dieser Sache de Umstand schwer aufgestoßen, das man den Eindruck bekommen könnte, ohne ein Urteil des obersten Gerichtshofes welches die Bedeutung jedes Punktes und Kommas unmißverständlich erläutert seien Gesetze die die Kreis von Unternehmen stören nicht einmal das Papier wert auf dem selbige gedruckt sind.
Auch die Weigerung der Lufthansa mit der extra für die Bewältigung der mit diesem neuen Gesetz einhergenden Pobleme geschaffenen Schlichtungsstelle ist praktisch ein Schlag in das Gesicht aller Konsumenten.
Gruß
Karl -
Lieber Karl,
derartige Verordnungen werden ja von irgendwelchen gut bezahlten Beamten in Brüssel ausgeheckt und müssen EU-weit irgendwie gelten. Da reden dann auch Lobbies drein und so ergibt sich halt ein Regelwerk mit Schlupflöchern und Interpretationsmöglichkeiten.
Ich habe bisher an zwei Gerichtsverfahren persönlich teilgenommen. Einmal ging es um den Namensschutz meines Unternehmes und einmal um eine fristlose Entlassung wegen vorsätzlicher Schädigung und Mitnahme von Kunden bzw. Aufträgen und zwar noch in der Kündigungszeit.
Den einen Fall habe ich gewonnen, damals gegen einen Konzern. Den zweiten Fall habe ich verloren aufgrund einer Aussage einer dritten Person. Egal. Auf jeden Fall habe ich mehrere Verhandlungen erlebt und gesehen, wie man Recht und Gesetze drehen und wenden kann, was man da alles hinein interpretieren kann und wie manchmal der Richter was glaubt oder auch nicht.
Nur kurzes Beispiel beim Namensschutz: ein damals (angeblicher) Konzern mit Sitz in London und Niederlassung in Deutschland hat den Firmenwortlaut meiner Firma in Österreich verwendet, der aber geschützt war in Österreich. Der Richter sah darin nichts Ungewöhnliches, ja er meinte sogar, dass es für mich von Vorteil sein könnte. Der Beisitzer, ein anerkannter Salzburger Unternehmer, erklärte aber dem Richter, dass es auch genau das Gegenteil sein könnte: was, wenn der Große in Konkurs ginge, was, wenn der Große mit unseriösen Mitteln am Markt werkt? Dann könnte mein Unternehmen in den gleichen Topf geworfen und ich Schaden erleiden.
Dieser Interpretation folgte der Richter und ich gewann. Dazu muss ich allerdings noch festhalten, dass der Gegner bzw. seine Rechtsvertretung nicht zur Verhandlung erschienen war. Was also, wenn die einen gewieften Fuchs geschickt hätten?
Also - es hängt immer von mehreren Faktoren ab, warum ein scheinbar klares Gesetz oder Verordnung auf einmal doch nicht so klar erscheint.
Gruß
Peter -
**Thorben-Hendrik
Bleib bitte beim Thema EU - Flugverordnung, sonst melde ich es dem Admin!**waren deine Worte
Will mich ja nicht einmischen,aber Sohn vom kl. Prinz is einer.
Nur mal so nebenbei...LG
