Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Verhalten der Fluglinien gegenüber dem neuen EU Recht
  6. Verhalten der Fluglinien gegenüber dem neuen EU Recht

Verhalten der Fluglinien gegenüber dem neuen EU Recht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
30 Beiträge 10 Kommentatoren 5.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Thorben-HendrikT Offline
    Thorben-HendrikT Offline
    Thorben-Hendrik
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Was ist Nichtbeförderung = Overbooking = denied boarding ist ganz super klar definiert:

    **(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem
    Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern
    ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende
    Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden
    Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren
    sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die
    Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die
    Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz
    genannten Ausgleich zu gewähren sind.
    (2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der
    verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu
    ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen
    gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.
    (3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert,
    so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich
    die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die
    Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.**Dein Beispiel oben ist klar unvollständig, denn NUR ein Overbooking ist eine Nichtbeföderung im Sinne der VO, hier wurde Overbooking klar mit Nichtbeförderung übersetzt, weil die Bedeutung im deutschen am nächsten kommt.

    Eine Stornierung oder Verspätung kann SPRACHLICH und tatsächlich zwar eine Nichtbeförderung sein, aber NICHT im Sinne der VO, denn hier ist der Sachverhalt klar definiert!

    In der Original-Version der Richline in englisch wir dies auch deutlich, denn da heißt es nicht "Nichtbeförderung" sondern "denied boarding" die wiederung heißt sinngemäß übersetzt "Verwährter Fahrzeugzutritt" was nicht gut klingt, so dass man es mit "Nichtbeföderung" umschrieben hat.!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

    [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      ich werd das Buch zurück schicken und den Beruf an den Nagel hängen!

      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        😄

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-Hendrik
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Da wünsche ich Dir viel Glück bei der neuen Berufswahl! 🙂

          [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

          [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • kimaugustK Offline
            kimaugustK Offline
            kimaugust
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            hallo, Guten Abend !
            also, nach dem letzten Beitrag von Thorben-Hendrik 17.15 Uhr habe ich mal 2 Kolleginnen gerufen,
            beide Volljuristinnen, habe die mit den bis dahin geschrieben Beiträge gnadenlos "gequält" und wollte ihre Meinung hören. Die beiden sind nett und hilfsbereit und wir können uns gegenseitig gut leiden, also haben sie mir den Gefallen getan. Mit wenig Murren. Hintergrund: ich wollte mich quasi aus erster Hand schlau machen und mich auch einmal hier zu Wort melden.
            Die haben also gelesen, miteinander rege gesprochen und gelesen und ...
            Dann haben sie versucht mir ihre Sicht der Dinge zu sagen, und der Erfolg, als sie
            mein Zimmer verlassen haben, war: ich war noch blöder als zuvor.
            Das wollte ich mal zur Entspannung hier beitragen.
            gruss jürgen

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              danke @kimaugust!

              genau das sag ich doch die ganze Zeit: wer glaubt, es sei einfach, der könnte sich in manchen Fällen irren. Nix anderes will ich rüber bringen. Jeder hat recht, aber ob er mit seiner Begründung recht bekommt, ist eine andere Sache.

              Gruß
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • emdeboE Offline
                emdeboE Offline
                emdebo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                und somit zurück zum Thema, verständlich für Alle:

                Vorabentscheidung des EU - Generalanwalts
                gegen Interessenverbände der Fluggesellschaften:
                Entschädigungsregeln für Fluggäste gültighttp://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=economicsNews&storyID=2005-09-08T085740Z_01_DEO832236_RTRDEOC_0_EUROPA-FLUG-GENERALANWALT-20050908.xml

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • wukovitsW Offline
                  wukovitsW Offline
                  wukovits
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Hallo
                  Ich hatte nicht gedacht das ich mit meinem Beitrag eine derart emotionale Diskusion auslösen würde.
                  Mir ist primär an dieser Sache de Umstand schwer aufgestoßen, das man den Eindruck bekommen könnte, ohne ein Urteil des obersten Gerichtshofes welches die Bedeutung jedes Punktes und Kommas unmißverständlich erläutert seien Gesetze die die Kreis von Unternehmen stören nicht einmal das Papier wert auf dem selbige gedruckt sind.
                  Auch die Weigerung der Lufthansa mit der extra für die Bewältigung der mit diesem neuen Gesetz einhergenden Pobleme geschaffenen Schlichtungsstelle ist praktisch ein Schlag in das Gesicht aller Konsumenten.
                                                                  Gruß
                                                                  Karl

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Lieber Karl,

                    derartige Verordnungen werden ja von irgendwelchen gut bezahlten Beamten in Brüssel ausgeheckt und müssen EU-weit irgendwie gelten. Da reden dann auch Lobbies drein und so ergibt sich halt ein Regelwerk mit Schlupflöchern und Interpretationsmöglichkeiten.

                    Ich habe bisher an zwei Gerichtsverfahren persönlich teilgenommen. Einmal ging es um den Namensschutz meines Unternehmes und einmal um eine fristlose Entlassung wegen vorsätzlicher Schädigung und Mitnahme von Kunden bzw. Aufträgen und zwar noch in der Kündigungszeit.

                    Den einen Fall habe ich gewonnen, damals gegen einen Konzern. Den zweiten Fall habe ich verloren aufgrund einer Aussage einer dritten Person. Egal. Auf jeden Fall habe ich mehrere Verhandlungen erlebt und gesehen, wie man Recht und  Gesetze drehen und wenden kann, was man da alles hinein interpretieren kann und wie manchmal der Richter was glaubt oder auch nicht.

                    Nur kurzes Beispiel beim Namensschutz: ein damals (angeblicher) Konzern mit Sitz in London und Niederlassung in Deutschland hat den Firmenwortlaut meiner Firma in Österreich verwendet, der aber geschützt war in Österreich. Der Richter sah darin nichts Ungewöhnliches, ja er meinte sogar, dass es für mich von Vorteil sein könnte. Der Beisitzer, ein anerkannter Salzburger Unternehmer, erklärte aber dem Richter, dass es auch genau das Gegenteil sein könnte: was, wenn der Große in Konkurs ginge, was, wenn der Große mit unseriösen Mitteln am Markt werkt? Dann könnte mein Unternehmen in den gleichen Topf geworfen und ich Schaden erleiden.

                    Dieser Interpretation folgte der Richter und ich gewann. Dazu muss ich allerdings noch festhalten, dass der Gegner bzw. seine Rechtsvertretung nicht zur Verhandlung erschienen war. Was also, wenn die einen gewieften Fuchs geschickt hätten?

                    Also - es hängt immer von mehreren Faktoren ab, warum ein scheinbar klares Gesetz oder Verordnung auf einmal doch nicht so klar erscheint.

                    Gruß
                    Peter

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • caribiangirlC Offline
                      caribiangirlC Offline
                      caribiangirl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      **Thorben-Hendrik
                      Bleib bitte beim Thema EU - Flugverordnung, sonst melde ich es dem Admin!**waren deine Worte
                      Will mich ja nicht einmischen,aber Sohn vom kl. Prinz is einer.
                      Nur mal so nebenbei...

                      LG

                      Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      Antworten
                      • In einem neuen Thema antworten
                      Einloggen
                      • Sortiert nach
                      • Älteste zuerst
                      • Neuste zuerst
                      • Meiste Stimmen

                      • 1
                      • 2
                      • 2 von 2
                      Reiseforum Service
                      • RSS-Feed abonnieren
                      • Verhaltensregeln im Reiseforum
                      • Reiseforum Hilfe
                      • Forensuche
                      • Aktuelle Themen

                      • Inhalte melden
                      • Veranstalter AGB
                      • Nutzungsbedingungen
                      • Datenschutz
                      • Privatsphäre-Einstellungen
                      • AGB
                      • Impressum
                      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                      • Erster Beitrag
                        Letzter Beitrag