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Mietwohnung oder Eigentumswohnung?

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  • Sandra78S Offline
    Sandra78S Offline
    Sandra78
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    @ Erika

    super, Danke.

    Bisher ist uns Gott sei Dank noch nichts abhanden gekommen aber bei manchen Unterkünften haben wir uns schon häufiger gefragt wie sicher bloß diese Türen oder Fenster sind 😉 und dann hängt man irgendwie am anderen Ende der Welt und weiss nicht weiter.Bisher hätte ich es einfach so hingenommen und gedacht SCH..... mit diesem Wissen geht´s mir aber schon besser 🙂

    LG

    Sandra

    Avatarbild Made by Chriwi ;-)
    Febr. / März 2012 Bonaire-Curacao-Miami :-)

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    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Sandra,

      leider kommen ja meist nur die guten und teuren Gegenstände weg. Zimmer und Fenster immer verschlossen halten, damit man nur unter Gewaltanwendung eindringen kann.

      Ein Einbruch kann zwar auch unter anderen Bedingungen erfolgen (einsteigen, falsche Schlüssel, gestohlene Schlüssel... usw., usw.), aber das ist meist schwerer nachweisbar als eine aufgebrochene Tür.

      Hoffen wir, daß auch weiterhin nichts passiert - schöne Ferien!

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      • Woody_W Offline
        Woody_W Offline
        Woody_
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        "Erika1" wrote:
        frische Luft,

        das war eine spontane Aufzählung und nicht abgeschrieben, das brauche ich nicht.

        Auch in Hessen gab es das Gebäude-Monopol, aber ausschließlich für Feuer. Für Leitungswasser und Sturm waren die Sachversicherer zuständig, während der Monopolist nur Feuer (und sonst nichts) versichert hat.

        Auch heute noch gibt es 100.000e von Nur-Feuer-Verträgen in Hessen, weil vielen Hausbesitzern der Schutz für Leitungswasser, Sturm/Hagel zu teuer ist.

        Was die zusätzlichen, kostenfreien Einschlüsse angeht:
        Auch ich spreche von Otto-Normalverbraucher. Gemeint habe ich hier in der Hausratversicherung: Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Diebstahl von Gartenmöbeln auf der Terrasse etc.

        Erwähnt habe ich nicht Glas, den Einschluß von Glaskeramik-Kochflächen, die Erhöhung der Wertsachen usw., usw. - es ist eben ein weites Feld.

        Daß man den einfachen Diebstahl von Fahrrädern gegen Beitrag mitversichern kann, habe ich geschrieben - Deine "Korrektur" war also überflüssig.

        An der Sturmversicherung sparen halte ich aber für gefährlich!
        Gerade,weil es mit den Stürmen doch schlimmer wird hier in Deutschland (bestes Beispiel :Kyrill).
        Wie wäre das eigentlich,wenn durch Sturm "das Dach fliegen" geht,bzw es undicht wird und Wasser kommt in die Wohnung (starker Regen). Greift für die Schäden in der Wohnung dann auch die "Sturmversicherung",weil durch Sturm entstanden,oder eine andere (weil Schäden im Haus)?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • frische luftF Offline
          frische luftF Offline
          frische luft
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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          • frische luftF Offline
            frische luftF Offline
            frische luft
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65
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            • Woody_W Offline
              Woody_W Offline
              Woody_
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              Kann mir jemand noch erklären ,was "Erschliessungskosten" bei einem Neubau bedeutet und wie hoch die in etwa sind?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • frische luftF Offline
                frische luftF Offline
                frische luft
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67
                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                • pittpatt01P Offline
                  pittpatt01P Offline
                  pittpatt01
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Sofern keine vertragliche Regelung getroffen wurde, hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Käufer eines Grundstücks, die nach der Besitzübergabe fällig werdenden Anlieger- und Erschließungskosten zu tragen.

                  Daher sollte sich ein potentieller Grundstückskäufer schon vorher über den nötigen Erschließungsumfang und die Kosten beim Planungsamt der Stadt oder des Kreises informieren.

                  Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde nur für einen befahrbaren Weg, Strom- und Wasserversorgung zuständig ist. Telefon- und Fernsehkabelanschlüsse sind Sache der Versorgungsunternehmen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Woody_W Offline
                    Woody_W Offline
                    Woody_
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    Na das hört sich ja nach einem Haufen Geld an.Dann käme das neben den Notargebühren,Finanzamt usw auch noch dazu.Aber danke erst mal für die Erklärung.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mar71M Offline
                      mar71M Offline
                      mar71
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      😄 Entscheide dich für ein hausbau!
                      Da hast keine dämlichen nachbarn neben dir und einen grünen garten haste auch.
                      Kannst tun und lassen was du willst und wirst das haus im alter eher los als eine eigentumswohnung!

                      😆 Bauen--- immer!!! 😆

                      Noch lg und durchhalten, der nächste Urlaub kommt bestimmt!
                      :)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • carstenW.C Offline
                        carstenW.C Offline
                        carstenW.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        @mar71
                        prinzipiell gebe ich Dir Recht. Aber mit den Nachbarn steckt man nie drinne, auch die können sich ändern 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Woody_W Offline
                          Woody_W Offline
                          Woody_
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Dann muß man ja doch ziemlich aufpassen ,nicht plötzlich in eine Schuldenfalle zu geraten.Es wird ja schon meistens empfohlen ca 10-20% Eigenkapital des Kaufpreises aufzubringen.Das würde ja dann immer noch nicht reichen,wenn man die Erschliessungskosten noch dazurechnet.

                          Ich hab noch ein paar Jahre Zeit zu sparen.Die Neubaufläche gleicht im Moment wirklich einem riesigen Acker,da wurden erst alte Bahngleise usw abgerissen.Nur der erste Bauabschnitt ist schon fertig mit Wohnungen.Bei dem Abschnitt für den ich mich interessiere dauerts noch was.
                          Hat jemand Erfahrung von euch,wieviel Monate vorher (vor der Fertigstellung) ungefähr die Wohnungen beim Neubau zum Verkauf freigegeben werden?

                          Wie würde das denn mit dem Notar ablaufen?Hat der Bauträger meistens schon einen rausgesucht oder geht man zu einem nach eigener Wahl?
                          Und wie ist das mit der Steuer fürs Finanzamt?Melden die sich auch immer von selber,oder müßte ich ohne Aufforderung dorthin gehen? Nicht das die da hinterher mit ner dicken Nachzahlung ankomen würden 😱
                          Viele Fragen,aber sowas ist echt Neuland für mich.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Woody_W Offline
                            Woody_W Offline
                            Woody_
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Hi,
                            vielen Dank für die Antwort ,jetzt bin ich wieder was schlauer 🙂
                            Richtig,es soll eine Eigentumswohnung werden,ein Häuschen wäre doch etwas zu groß für mich.
                            Die Grunderwerbssteuer,wie oft wird die bezahlt,einmal im Jahr,oder alle paar Monate?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KasparK Offline
                              KasparK Offline
                              Kaspar
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              Die Grunderwerbssteuer wird nur 1x beim Kauf fällig, die Grundsteuer ist dann 1x im Jahr fällig, aber wahrscheinlich kann man das auch aufsplitten, aber so hoch ist die nicht.
                              Liebe grüsse Kaspar

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • curiosusC Offline
                                curiosusC Offline
                                curiosus
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                ...die Grundsteuer wir bei uns pro Quartal fällig und ist ein ausgesprochen kleiner Beitrag. Bei einer ETW wird dieser noch geringer ausfallen... 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • carstenW.C Offline
                                  carstenW.C Offline
                                  carstenW.
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  @woodstöckchen
                                  neben den anderen Kosten wollen gerade auch einige Bausparkassen als Kreditgeber, nur 80 % des Hauses (was es wert ist) finanzieren. Daher rühren auch die 20 % Eigenleistung bzw. Erspartes.
                                  LG

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Woody_W Offline
                                    Woody_W Offline
                                    Woody_
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    Das mit dem Singlepaarhaus hab ich mal durchgelesen.Ist ja ne tolle Sache,nur wenn mal was kaputt geht,muß man das ja fast alleine zahlen,anstatt wenn es durch mehrere geteilt wird,wie bei einer Eigentumswohnung.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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