Mietwohnung oder Eigentumswohnung?
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@ Erika
super, Danke.
Bisher ist uns Gott sei Dank noch nichts abhanden gekommen aber bei manchen Unterkünften haben wir uns schon häufiger gefragt wie sicher bloß diese Türen oder Fenster sind
und dann hängt man irgendwie am anderen Ende der Welt und weiss nicht weiter.Bisher hätte ich es einfach so hingenommen und gedacht SCH..... mit diesem Wissen geht´s mir aber schon besser 
LG
Sandra
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Sandra,
leider kommen ja meist nur die guten und teuren Gegenstände weg. Zimmer und Fenster immer verschlossen halten, damit man nur unter Gewaltanwendung eindringen kann.
Ein Einbruch kann zwar auch unter anderen Bedingungen erfolgen (einsteigen, falsche Schlüssel, gestohlene Schlüssel... usw., usw.), aber das ist meist schwerer nachweisbar als eine aufgebrochene Tür.
Hoffen wir, daß auch weiterhin nichts passiert - schöne Ferien!
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"Erika1" wrote:
frische Luft,das war eine spontane Aufzählung und nicht abgeschrieben, das brauche ich nicht.
Auch in Hessen gab es das Gebäude-Monopol, aber ausschließlich für Feuer. Für Leitungswasser und Sturm waren die Sachversicherer zuständig, während der Monopolist nur Feuer (und sonst nichts) versichert hat.
Auch heute noch gibt es 100.000e von Nur-Feuer-Verträgen in Hessen, weil vielen Hausbesitzern der Schutz für Leitungswasser, Sturm/Hagel zu teuer ist.
Was die zusätzlichen, kostenfreien Einschlüsse angeht:
Auch ich spreche von Otto-Normalverbraucher. Gemeint habe ich hier in der Hausratversicherung: Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Diebstahl von Gartenmöbeln auf der Terrasse etc.Erwähnt habe ich nicht Glas, den Einschluß von Glaskeramik-Kochflächen, die Erhöhung der Wertsachen usw., usw. - es ist eben ein weites Feld.
Daß man den einfachen Diebstahl von Fahrrädern gegen Beitrag mitversichern kann, habe ich geschrieben - Deine "Korrektur" war also überflüssig.
An der Sturmversicherung sparen halte ich aber für gefährlich!
Gerade,weil es mit den Stürmen doch schlimmer wird hier in Deutschland (bestes Beispiel :Kyrill).
Wie wäre das eigentlich,wenn durch Sturm "das Dach fliegen" geht,bzw es undicht wird und Wasser kommt in die Wohnung (starker Regen). Greift für die Schäden in der Wohnung dann auch die "Sturmversicherung",weil durch Sturm entstanden,oder eine andere (weil Schäden im Haus)? -
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Sofern keine vertragliche Regelung getroffen wurde, hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Käufer eines Grundstücks, die nach der Besitzübergabe fällig werdenden Anlieger- und Erschließungskosten zu tragen.
Daher sollte sich ein potentieller Grundstückskäufer schon vorher über den nötigen Erschließungsumfang und die Kosten beim Planungsamt der Stadt oder des Kreises informieren.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde nur für einen befahrbaren Weg, Strom- und Wasserversorgung zuständig ist. Telefon- und Fernsehkabelanschlüsse sind Sache der Versorgungsunternehmen.
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Dann muß man ja doch ziemlich aufpassen ,nicht plötzlich in eine Schuldenfalle zu geraten.Es wird ja schon meistens empfohlen ca 10-20% Eigenkapital des Kaufpreises aufzubringen.Das würde ja dann immer noch nicht reichen,wenn man die Erschliessungskosten noch dazurechnet.
Ich hab noch ein paar Jahre Zeit zu sparen.Die Neubaufläche gleicht im Moment wirklich einem riesigen Acker,da wurden erst alte Bahngleise usw abgerissen.Nur der erste Bauabschnitt ist schon fertig mit Wohnungen.Bei dem Abschnitt für den ich mich interessiere dauerts noch was.
Hat jemand Erfahrung von euch,wieviel Monate vorher (vor der Fertigstellung) ungefähr die Wohnungen beim Neubau zum Verkauf freigegeben werden?Wie würde das denn mit dem Notar ablaufen?Hat der Bauträger meistens schon einen rausgesucht oder geht man zu einem nach eigener Wahl?
Und wie ist das mit der Steuer fürs Finanzamt?Melden die sich auch immer von selber,oder müßte ich ohne Aufforderung dorthin gehen? Nicht das die da hinterher mit ner dicken Nachzahlung ankomen würden
Viele Fragen,aber sowas ist echt Neuland für mich. -
Entscheide dich für ein hausbau!
Bauen--- immer!!!