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Anwesenheitspflicht bei Info vom Reiseleiter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • wiener-michlW Offline
    wiener-michlW Offline
    wiener-michl
    Verwarnt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    "holzwurm" wrote:
    Es ist doch jedem seine freie Entscheidung ob er das Angebot des Reiseleiters nutzt oder nicht.

    Pflicht ist es jedenfalls keine.

    Gruß
    holzwurm

    Aber dieser Thread zeigt auf das es in dieser Zunft Kollegen gibt
    die es verstehen die Gäste dermaßen einzuschüchtern das sie glauben es wäre Pflicht !
    Siehe auch Ägypten- überteuertes Visum beim Reiseleiter -
    eigentlich Beschiss sowas !

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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    • salvamor41S Offline
      salvamor41S Offline
      salvamor41
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Es klang schon verschiedentlich an, unter anderem von noki und Erika1:

      Es gibt die tollsten Köder, um die Gäste zu diesen Begrüßungsveranstaltungen zu locken. Toll finde ich (sinngemäß): "Es ist erfreulich, unseren Gästen mitteilen zu können, daß das Begrüßungsgetränk von 1/4 l Sangria auf 1/2 l erhöht wurde". Super, gell? 😉 Mit denen ihrer billigen Schlöre würde ich nicht einmal den Rasen düngen!

      Tickets niemals aus der Hand geben! Und niemals und mit nix unter Druck setzen lassen von irgendwelchen Reiseleitern! Ausflüge bucht man in der Regel nämlich wesentlich günstiger bei den örtlichen Veranstaltern.

      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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      • BulgarienfanB Offline
        BulgarienfanB Offline
        Bulgarienfan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Alles schön und gut, aber der Preis ist nicht allles! Gerade bei Mietwagen muss man aufpassen, wie hoch die versicherte Summe ist. Wobei ich nicht in erster Linie die Vollkasko meine, sondern die normale Haftpflicht.

        In vielen Ländern ist die gesetzliche Mindestsumme in keiner Weise ausreichend bei Invaliditäts- oder Todesfällen. Egal, ob man beim Veranstalter oder beim örtlichen Anbieter bucht, hier kann falsche Sparsamkeit fatale, ja katastrophale Folgen haben, die einem das restliche Leben ruinieren können.

        Geiz ist nicht immer geil!

        Gruß

        Manfred

        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Bei den Mietwagen stimme ich Dir zu, Bulgarienfan. Da ist Vorsicht angebracht, wir haben selber mit einer Schrottkiste auf Teneriffa mal schlechte Erfahrungen gemacht.

          Man kann ja auch ruhig beim deutschen Veranstalter Ausflüge buchen, wenn der Preis einigermaßen stimmt. Dazu sind Preisvergleiche angebracht. Sehr oft sind die Ausflüge aber völlig überteuert. Und die Reiseleiter wissen das auch ganz genau, versuchen aber mit irgendwelchen Tricks diese Ausflüge an den Mann zu bringen, indem sie die Leute unter Druck setzen. Offenbar werden Reiseleiter extrem schlecht bezahlt, und diese Provisionen sind ein angenehmes und auch schon einkalkuliertes Zubrot.

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Und im Ernstfall ist es dann nicht der Reiseveranstalter, der für die
            evtl. Folgen einer Ausflugsbuchung einsteht. Da ist man dann plötzlich
            nur noch Vermittler und hat mit der Haftung nichts am Hut.

            Da nutzt Dir die deutsche Rechtsprechung herzlich wenig.

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              "privacy" wrote:
              Und im Ernstfall ist es dann nicht der Reiseveranstalter, der für die
              evtl. Folgen einer Ausflugsbuchung einsteht. Da ist man dann plötzlich
              nur noch Vermittler und hat mit der Haftung nichts am Hut.

              Da nutzt Dir die deutsche Rechtsprechung herzlich wenig.

              Alle Ausflüge, die über die Reiseleitung angeboten werden, werden nur als Vermittler verkauft. Das wird einem aber auch gesagt.

              Der Reiseveranstalter hat aber trotzdem dafür zu sorgen, daß sein Subunternehmer die entsprechende Sorgfaltsflichten einhält.

              Gruß
              holzwurm

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @holzwurm
                In dem hier angesprochenen Fall ist der Veranstalter des Ausflugs
                alleine federführend, der deutsche Reiseveranstalter ist nur wie gesagt der Vermittler des Ausflugs - und somit selbst in der Rolle des Subunternehmers.

                Was Du ansprichst, betrifft beispielsweise das Hotel, dies ist dann
                der Subunternehmer des Reiseveranstalters.

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  "privacy" wrote:
                  @holzwurm
                  In dem hier angesprochenen Fall ist der Veranstalter des Ausflugs
                  alleine federführend, der deutsche Reiseveranstalter ist nur wie gesagt der Vermittler des Ausflugs - und somit selbst in der Rolle des Subunternehmers.

                  Was Du ansprichst, betrifft beispielsweise das Hotel, dies ist dann
                  der Subunternehmer des Reiseveranstalters.

                  Nein, ich meine diese Situation:

                  Reiseveranstalter A bietet im Urlausland B über den eigenen Reiseleiter ein Ausflugsprogramm C des örtlichen Veranstalters D an.

                  Somit ist der Reiseveranstalter Vermittler und hat über seine örtliche Reiseleitung zu gewährleisten, daß der Veranstalter D auch die entsprechenden Sorgfaltspflichten für das Ausflugsprogramm C einhält.

                  Meines Wissens gibt für solche Fälle auch schon einschlägige Urteile.

                  Gruß
                  holzwurm

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Die Situation meinte ich auch 😉

                    Keine Haftung des Reiseveranstalters für Unfall auf Ausflug

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      "privacy" wrote:
                      Die Situation meinte ich auch 😉

                      Keine Haftung des Reiseveranstalters für Unfall auf Ausflug

                      Bei diesem Unfall sind zwei Ehpaare verunglückt. Das eine bekam recht und das andere verlor.

                      Den Fall hatte ich im TV mitbekommen.

                      Gruß
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Daggi72D Offline
                        Daggi72D Offline
                        Daggi72
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Ich noch mal-- und gehe mal themenhaft einige Beiträge zurück---stimme Brigitte ja zu, das eine Veranstaltung recht interessant sein kann und man Leute kennenlernt, aber ich habe leider her schlechte Erfahrungen gemacht und so wie im letzten Urlaub habe ich die Dame gesehen und zugehört, als sie Gästen eine Tour verkauft hat, die eben gerade von der Veranstaltung kamen. Als die dann eine Frage zu dieser Tour hatten, sagte sie" Ich kann es Ihnen nicht sagen, habe es selbst noch nicht gesehen, aber die Tour ist super". Da frage ich mich, wie kann ich was als gut verkaufen, was ich nicht kenne.
                        Deshalb Brigitte meine Negativeinstellung zu dieser Sache und Neid Dir gegenüber, wenn Du Superveranstaltungen erlebt hast und dann auch noch einen niedlichen Reiseleiter hattest, der es somit ansehnlicher gestaltet. Wie sagt man? " Das Auge isst mit" oder hört mit 😉 und jeder so, wie ihm es am besten gefällt. Es ist schliesslich Urlaub

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BrigitteB Offline
                          BrigitteB Offline
                          Brigitte
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Ich auch nochmal. 😉

                          Im Eingangsthread gings um einen fadenscheinigen Grund, der die Urlauber zum besagten Begrüßungscocktail lockte.

                          Ich glaube, da sind wir ziemlich einer Meinung. Das mit den Tickets ist Blödsinn. Informationen über den Rückflug findet man in der Abflugmappe. Wobei mir dies noch nie passiert ist, dass ich meine Tickets am Ankunftstag abgeben musste, damit der Rückflug gebucht wird.
                          Ein Widerspruch in sich. Ich habe den Rückflug in Deutschland im Reisebüro gebucht. Wenn sich dieser Flug ändert, dann hat das überhaupt nichts mit meinem Ticket zu tun.

                          Dann ging die Diskussion in die Ecke.
                          "Alle hießigen Reiseleiter arbeiten wie Verkäufer bei Werbeverantstaltungen".

                          und das war mir ein bißchen zu pauschal.

                          Es mag einige geben, aber in dem letzten Hotel, wo ich war, verkaufte dieser Reiseleiter gar nichts. Er blieb aber bis zum Schluß nett und kümmerte sich ausschließlich um unsere Probleme.

                          Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                          Albert Schweitzer

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            "kanarenfan" wrote:
                            Wie praktisch elektronische Tickets doch sind... 😉

                            ..nur die gibt es im Charterbereich halt noch nicht, gell!

                            Gruß
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • holzwurmH Offline
                              holzwurmH Offline
                              holzwurm
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              "mosaik" wrote:

                              "kanarenfan" wrote:
                              Wie praktisch elektronische Tickets doch sind... 😉

                              ..nur die gibt es im Charterbereich halt noch nicht, gell!

                              Gruß
                              Peter

                              Auch im Charterbereich fliegt man inzwischen papierlos. Entweder checkt man dann über das Internet oder am Schalter ein. Man braucht dann nur den Buchungscode.

                              Ich denke, daß dies kurz über lang auch für Pauschalreisen kommen wird. Die Reiseveranstalter können dadurch einiges an Kosten einsparen.

                              Gruß
                              holzwurm

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • TDSCCT Offline
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                                TDSCC
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                Hallo,

                                ich habe von einige Leut's gehört das man bereits "VOR" Reiseantritt hier in Deutschland über den Reiseanbieter "online" Ausflüge kaufen + bezahlen kann. Hab dazu noch nie etwas gelesen und ... gefunden. Hat jemand so etwas schon mal gelesen?

                                VG Doreen

                                "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null
                                und nennen ihn ihren Standpunkt."

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • holzwurmH Offline
                                  holzwurmH Offline
                                  holzwurm
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  "TDSCC" wrote:
                                  Hallo,

                                  ich habe von einige Leut's gehört das man bereits "VOR" Reiseantritt hier in Deutschland über den Reiseanbieter "online" Ausflüge kaufen + bezahlen kann. Hab dazu noch nie etwas gelesen und ... gefunden. Hat jemand so etwas schon mal gelesen?

                                  VG Doreen

                                  Sicherlich gibt es Reiseveranstalter, die bereits Ausflüge von Deutschland buchbar anbieten. Dies wird aber vorrangig im Kreuzfahrtsgeschäft gemacht.

                                  Im Pauschalreisebereich mit Flug und Hotel ist mir sowas auch nicht bekannt.

                                  Gruß
                                  holzwurm

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Erika1
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Öger z.B. bietet das an. Die Ausflüge werden im Preisteil des Kataloges beschrieben.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • holzwurmH Offline
                                      holzwurmH Offline
                                      holzwurm
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      "Erika1" wrote:
                                      Öger z.B. bietet das an. Die Ausflüge werden im Preisteil des Kataloges beschrieben.

                                      Das Ausflüge in den Katalogen beschrieben werden und auch ca-Preise genannt werden ist mir auch von anderen Reiseanbietern bekannt.

                                      Eine Buchbarkeit in Deutschland jedoch nicht.

                                      Gruß
                                      holzwurm

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