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hilfe, hotel nicht fertig, muß ich jede alternative annehmen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • curiosusC Offline
    curiosusC Offline
    curiosus
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    "JulieL." wrote:
    Und nur mal so als Anmerkung, für einen Schadensersatz muß auch ein Schaden entstehen, wo soll der hier sein?

    ...der größte Schaden für den RV würde eintreten, wenn ich als buchender, zahlender Gast mit den Alternativvorschlägen nicht einverstanden bin bzw. es keine Alternativen gibt und ich demnach dem Reiseveranstalter nicht nur meine entgangenen Urlaubsfreuden, sondern zudem den Urlaubsausfall und den durch die Reiseverzögerung enstehenden Verdienstausfall durch unbezahlten Urlaub zzgl. sämtlicher Nebenkosten von der Buchungen beginnend einklagen würde.

    Der RV würde ein vielfaches des Reisepreisen an mich zahlen müssen.

    Also würde ich mir ein adäquates Hotel bezüglich der ürsprünglich gewählten Lage, Ausstattung und Service meiner Buchung auswählen und dem RV dieses zur kostenfreien Umbuchung nachdrücklich vorlegen.

    Sollte er diese verweigern, führt der nächste Weg zum RA!

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    • JulieL.J Offline
      JulieL.J Offline
      JulieL.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Es war für den Veranstalter nicht vorauszusehen, dass das Hotel nicht fertig ist, die Umstände, warum es nicht fertig ist, weiß man nicht. Da der Veranstalter es nicht wissen konnte und auf den Bau keinerlei Einfluß hat, ist es höhere Gewalt und es liegt seitens des Veranstalters keine Haftung vor, anders ist es, wenn ein Hotel überbucht wird, dann hat er dies selbst zu veranworten.

      Übrigens schadet hier wohl mal ein Blick ins BGB ganz und gar nicht, dann würde so mancher mal sehen, dass Pauschalreisende herzlich wenig Rechte haben.

      Aber ich denke, wir werden ja erfahren, wie es ausgegangen ist.

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Das Forum lebt von konstruktiver Mitarbeit. Wenn gegensätzliche
        Meinungen vertreten werden, ist das aus meiner Sicht weder ein
        Grund, persönliche Angriffe zu starten (war nicht auf Dich gemünzt)
        noch ein Grund, sich in den "Schmollwinkel" zurückzuziehen.

        Da sollte man doch drüberstehen - oder?

        Zum Thema zurück:

        Für den Kunden ist es unerheblich, ob der Reiseveranstalter
        das Dilemma voraussehen konnte. Er hat einen Vertrag
        mit dem Hotel - und da muß er ggf. seine Kosten
        weiterreichen. So einfach ist das in der Wirtschaft.

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Genau JulieL.,

          schau mal ins BGB §651a ff.
          Da geht es um die Pflichten des Veranstalters.

          Unser BGB ist eigentlich recht einfach gestrickt:

          Ein Vertrag muß eingehalten werden, egal wie. Da kann der Veranstalter nicht sagen "Was kann ich dafür, wenn die Arbeiter getrödelt haben". Er muß dem Vertragspartner eine gleichwertige Unterkunft anbieten.

          Was ist daran so schwer zu verstehen?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            "Thorben-Hendrik" wrote:
            Entgangene Reisefreude, Zeitaufwand für die Ersatzbeschaffung sowie ggf Storno und teurere Neubuchung bei einem anderen Veranstalter...

            Genau dies ist ein Schaden.

            Und der kann u. U. dann nochmal so teuer werden wie das Storno der Reise.

            Ein Reiseveranstalter muß wissen was er tut. Wenn er es nicht im Griff hat, daß das gebuchte (im Bau befindliche) Hotel termingerecht fertig wird ist das sein Problem.

            Er hat ja die Möglichkeit sich das Geld wieder vom Hotelier als Vertragspartner bzw. dieser wiederum vom Bauunternehmen zu holen.

            Die Reiseveranstalter und Hotels lernen es nicht anders. Also muß man als Reisegast alle Register ziehen, die einem rechtlich zustehen. Und dazu gehören nun oben genannte Punkte.

            Gruß
            holzwurm

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            • BulgarienfanB Offline
              BulgarienfanB Offline
              Bulgarienfan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Richtig, der RV muss eine gleichwertige Unterkunft am selben Ort anbieten. Wenn er das macht, und der Tourist storniert trotzdem, was sein Recht ist, bekommt er sein Geld zurück, aber keinen Schadensersatz. Haben wir hier doch oft genug durchgekaut.

              Gruß

              Manfred

              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
              Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
              Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Es wird immer vergessen, daß der Reisemarkt momentan großen
                Veränderungen unterliegt.

                Wo gibt es eine bessere Möglichkeit, auf sich und seinen Service aufmerksam zu machen als in so einem Fall.

                Statt den entstehenden Ärger rechtzeitig aus der Welt zu schaffen
                und durch Kommunikation mit dem Kunden eine gemeinsame Lösung
                anzustreben, bräselt man sich durch "Reiserecht und Paragraphen"

                Bin fest davon überzeugt, daß man nach dem Motto

                "Hallo Kunde, uns ist ein Fehler passiert, aber wir möchten mit Deiner Hilfe eine Lösung finden. Wie wäre es mit A, B oder C?"

                die Kundenbindung festigen und noch viel Geld sparen könnte.

                Wenn ich das Beispiel von Puffel lese (Hörer aufgelegt),
                dann sind die noch nicht in der Realität angekommen.

                Aber zumindest die Kunden dieser Branche arbeiten daran 😉

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  "privacy" wrote:
                  Es wird immer vergessen, daß der Reisemarkt momentan großen
                  Veränderungen unterliegt.

                  Wo gibt es eine bessere Möglichkeit, auf sich und seinen Service aufmerksam zu machen als in so einem Fall.

                  Statt den entstehenden Ärger rechtzeitig aus der Welt zu schaffen
                  und durch Kommunikation mit dem Kunden eine gemeinsame Lösung
                  anzustreben, bräselt man sich durch "Reiserecht und Paragraphen"

                  Bin fest davon überzeugt, daß man nach dem Motto

                  "Hallo Kunde, uns ist ein Fehler passiert, aber wir möchten mit Deiner Hilfe eine Lösung finden. Wie wäre es mit A, B oder C?"

                  die Kundenbindung festigen und noch viel Geld sparen könnte.

                  Wenn ich das Beispiel von Puffel lese (Hörer aufgelegt),
                  dann sind die noch nicht in der Realität angekommen.

                  Aber zumindest die Kunden dieser Branche arbeiten daran 😉

                  Die Reiseveranstalter lernen es erst wenn sie keine Kunden mehr haben und aufgrund der Schadensersatzforderungen genügend zahlen mußten. Erst dann kommt die Frage nach der Servicequalität. Meist ist es dann aber zu spät.

                  Gruß
                  holzwurm

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                  • margarete50M Offline
                    margarete50M Offline
                    margarete50
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    hallo an euch alle,
                    habe heute von meinem rv einen brief erhalten, daß man mir das mitsis village anbieten kann inkl. 3 tage mietauto der klasse a oder einen tagesausflug. aber...
                    ich bin zu unserem reisebüro und habe gesagt, daß ich ins calypso beach will, da ich ein superiorzimmer usw. gebucht habe und ich dann entsprechend untergebracht werden möchte.
                    eine stunde später dann zuhause der erlösende anruf "es hat geklappt". wir haben dann noch eine zusage per fax bekommen, in der allerdings nicht die zimmerkategorie fixiert wurde. im CB gibt es nämlich sparzimmer, dz und dz mit mb. das klär' ich morgen. jetzt geht es mir besser und ich kann mich wieder freuen.

                    danke, ihr habt mir gute tips gegeben und mir somit den rücken gestärkt

                    bis bald, grüße von mir

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-Hendrik
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Klasse 💡 und schönen Urlaub 😄

                      PS: Das mit dem Zimmer sollte jetzt null Problemo werden, aber auf schriftliche Bestätigung trotzdem bestehen.

                      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • herzingH Offline
                        herzingH Offline
                        herzing
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Für mich wäre so eine Sache furchtbar. Zum einen möchte ich in das Hotel, das ich gebucht habe, sonst könnte ich ja gleich eine Glücksreise starten.
                        Zum zweiten verreisen wir des öfteren mit Freunden und möchten dann natürlich im selben Club untergebracht werden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BobbsiB Offline
                          BobbsiB Offline
                          Bobbsi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Herzlichen Glückwunsch, da hast Du das beste Hotel auf Rhodos erwischt! 😄

                          Du wirst es auf keinen Fall bereuen und im nachhinein vielleicht noch froh sein, in dieses Hotel gekommen zu sein. Die Lage nach Rhodos Stadt, Faliraki und Lindos ist einfach ideal. An deiner Stelle würde ich mir aber auf jeden Fall ein Auto mieten (gleich neben dem Hotel Rent a Car J&D günstig und gut!) und mal zum ursprünglichen Hotel fahren, um zu sehen, ob es wirklich noch nicht fertig ist.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • margarete50M Offline
                            margarete50M Offline
                            margarete50
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            nochmal hallo an alle "ratschläger"

                            die anspannung hat bei mir total nachgelassen, denn dank HC und euch (ohne schleimspur ;)) hab ich die sache ganz gut hingekriegt. natürlich suchte ich mir aus der bewertungsliste das beste hotel und bin gespannt, was uns erwartet.

                            an bobbsi: danke für deinen autovermieter-tip, genau das haben wir vor
                            noch eine frage, wenn du dich dort gut auskennst, welche zimmer haben abendsonne, und ist die hauptstraße sehr ´laut? ich hab' mir die luftaufnahme angesehen und festgestellt, daß die abendsonne eigentlich in die landseiten- bzw. staßenseiten-zimmer scheint . vielleicht meldest du dich noch mal.

                            lg margarete

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BobbsiB Offline
                              BobbsiB Offline
                              Bobbsi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Hallo Margarete,

                              ich persönlich würde nicht die Landseite wählen, nur weil die Abendsonne in die Zimmer scheint, denn die Aussicht ist nicht so berauschend. Außerdem ist auf der Straße recht starker Verkehr (zumindest im Juli/August als wir da waren). Die Meerblickzimmer sind natürlich das genaue Gegenteil, die Aussicht ist einfach ein Traum, besonders je höher man ist!

                              lg
                              Andrea

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • margarete50M Offline
                                margarete50M Offline
                                margarete50
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                hallo andrea,
                                wir haben bescheid bekommen, daß für uns ein zimmer zur meerseite reserviert ist, somit wird alles gut. ich freu' mich jetzt richtig auf unseren urlaub und melde mich, wenn wir wieder zurück sind .

                                danke und bis irgendwann mal wieder
                                margarete

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • schatzerleS Offline
                                  schatzerleS Offline
                                  schatzerle
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  meine meinung zur rechtlichen seite (habe das jusstudium in bürgerlichen recht mit "sehr gut" abgeschlossen)

                                  sicher ist mein wissen österreichisches recht, was aber die gleichen grundzüge hat

                                  im allgemeinen: SCHADENERSATZ!!!!! (julieL bitte keinen blödsinn reden)
                                  --> engangene urlaubsfreuden etc

                                  julieL meinte auch höhere gewalt: ist es nicht! höhere gewalt sind zb naturkatastrophen. sachen die man unter keinen umständen beeinflussen kann. sollte ein schneesturm auf rhodos gewütet haben und deshalb konnte man nicht bauen, dann ist es höhere gewalt.
                                  das ist ja wohl nicht so 😉

                                  ersatzhotel: der preis ist egal. du musst ein GLEICHWERTIGES hotel bekommen. wenn das jetzt 100€ mehr kostet dann ist das egal.
                                  für den rv darf es nur kein unverhältnis höherer aufwand sein (zb ihm würde "dein neues hotel" das doppelte kosten).
                                  sonst kann er vom vertrag zurück treten und du kannst schadenersatz verlangen.

                                  
                                  herzliche gratulation zum calypso!! ich will im sept. nach rhodos und wäre es da nicht schon ausgebaucht, wäre ich da auf jeden fall dorthin gefahren! 
                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • JulieL.J Offline
                                    JulieL.J Offline
                                    JulieL.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Sorry Schatzerle, ich habe meine Infos auch nur von einem RA erhalten.
                                    Und bitte nicht vergessen, es geht hier um deutsches Recht.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • margarete50M Offline
                                      margarete50M Offline
                                      margarete50
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      nochmal ich an alle,
                                      um jedes mißverständnis auszuräumen:
                                      der rv neckermann hat meinen vorschlag angenommen und uns ohne zuzahlung das gewünschte hotel calypso beach ai, dz, meerblick reserviert
                                      lg von mir

                                      Hotel aus diesem Beitrag
                                      89%
                                      allsun Hotel Calypso Beach
                                      Rhodos/Griechenland
                                      Zum Hotel
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                                      • Thorben-HendrikT Offline
                                        Thorben-HendrikT Offline
                                        Thorben-Hendrik
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        "JulieL." wrote:
                                        Sorry Schatzerle, ich habe meine Infos auch nur von einem RA erhalten.
                                        .....

                                        Der sollte sich dann besser einen Job suchen, von dem er Ahnung hat.....

                                        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • JulieL.J Offline
                                          JulieL.J Offline
                                          JulieL.
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Das wollte ich auch noch sagen:

                                          1. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. ( §u 651 f BGB )

                                          Entgangene Urlaubsfreuden beinhalten laut aktuellen Urteilen immer nur die Zeit, wenn man bereits im Urlaub war und es dort zu Ärger kam.

                                          Der Reiseveranstalter hatte dies nicht zu vertreten und konnte es nicht beeinflussen!

                                          Allerdings ist es aber auch so, dass dem Reiseveranstalter ja mit ärgerlichen Kunden auch nicht gedient ist und so wird er grundsätzlich versuchen, es dem Kunden noch Recht zu machen, z.B. in Form von Umbuchungen und Übernahme von Differenzkosten, wenn diese nicht zu hoch sind.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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