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Brand im Hotel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mao3M Offline
    mao3M Offline
    mao3
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Hallo,

    nach langer Zeit nun mal einen Abschlussbericht wie alles ausgegangen ist.
    Wir haben 15% Rückzahlung bekommen und dazu noch Gutscheine für
    den nächsten Flug mit LTU.
    Meine Mängelanzeige habe ich mit anwaltlicher Hilfe aufgesetzt und der Rückzahlungsbetrag entspricht etwa dem was mir angekündigt wurde.
    Sicherlich hatte ich auch Glück mit meinem Reiseveranstalter.
    Werde ich mir merken für meinen nächsten Urlaub.
    Irgendwie haben alle Spezialisten in dem Forum falsch gelegen.

    Mao

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    • muecke1401M Offline
      muecke1401M Offline
      muecke1401
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Hy Mao

      grad hab ich den Thread entdeckt und mich durchgelesen.
      verstehen kann ich dich ! irgendwie wurmt es einen, dass ein (für einen selber) großer Schaden vom RV so eben mal abgetan, ist nicht so schlimm etc.
      Ich würde auch immer wieder raten zum Anwalt zu gehen (wenn es sich dann lohnt- streitwert-kosten)
      Ich hab letztes jahr auch ein rennen mitgemacht. seitdem fahr ich mit einem bestimmten Veranstalter nicht mehr.

      Schön, dass du Glück hattest

      Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)

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      • miriusM Offline
        miriusM Offline
        mirius
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Danke für die Rückmeldung 😄
        Meistens erfährt man ja nicht, wie die Sache ausgegangen ist. Und Dein Beispiel zeigt, dass es sich doch lohnt nicht alles hinzunehmen.

        Gruß Birgit

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        • mao3M Offline
          mao3M Offline
          mao3
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Hallo

          ich dachte es meldet sich mal einer von den Spezialisten die mir keinerlei
          Erfolgsaussichten eingeräumt haben.
          Was sagt eigentlich mosaik dazu?

          Mao

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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            mao3 wrote:

            1. Flug: Flugverspätung von ca. 9 Stunden,
              Ankunft auf falschen Flughafen (zusätzliche Transportzeit ca. 2 Stunden)
              Ankunft im Hotel durch Verspätungen erst am nächsten Tag ca. 4.30 Uhr statt ca. 17.30 Uhr.

            Eine Flugverspätung von über fünf Stunden stellt bei Pauschalreisen einen Reisemangel dar.

            Wird aufgrund auch welcher Umstände immer ein anderer Flughafen angeflogen als im Programm angegeben und hat daraus der Reisende einen erheblichen Nachteil, kann dies eine Reisemangel sein.

            mao3 wrote:
            2. Unterkunft: Hotelzimmer neben einer Baustelle ( erst nach 2 Tagen Zimmerwechsel möglich)

            Ob hier ein Reisemangel vorliegt oder nicht, kann so nicht beurteilt werden. Eine Baustelle an sich stellt sicherlich keinen Reisemangel dar. Einen Reisemangel stellt aber z. B. Lärm dar, der über die Zumutbarkeit hinausgeht.

            mao3 wrote:
            3.Einrichtungen nur behelfsmäßig nutzbar:
            Der durch den Brand vernichtete Strandkomplex wurde behelfsmäßig ersetzt, viele Leistungen (Frühstück, Obsttheke, Kaffee, Kuchen, Bar, Toiletten, Duschen,) standen nur provisorisch bzw. nicht zur Verfügung.

            Ob ein Provisorium einen Mangel darstellt, kann so nicht beurteilt werden, sondern hängt auch vom versprochenen Hotelstandard und der Hotelbeschreibung ab. Wäre aber durchaus denkbar.

            Fehlende oder nicht benutzbare Einrichtungen, die ein Kunde benützen wollte, stellen einen Reisemangel dar. Nicht aber fehlende oder nicht benutzbare Einrichtungen, die der Kunde gar nicht benutzen wollte - das klassisteste aller Beispiele dazu, was mir untergekommen ist: ein älteres kinderloses Ehepaar klagte vor Gericht den Mangel des fehlenden Miniclubs...

            mao3 wrote:
            4.Bauarbeiten am abgebrannten Strandkomplex: Optische Beeinträchtigungen an der Brandstelle. Bis zum 15.04 traten geringe Lärmbelästigungen durch Aufräumarbeiten an der Brandstelle auf. Ab dem 16.04.2007 setzten Hoch-Tiefbauarbeiten mit erheblichen Lärmbelästigungen ein.

            Lärmbelästungen - ja, optische Beeinträchtigungen: das wird wiederum von der Art der Beeinträchtigung abhängen, ob man hier von einer Urlaubsbeeinträchtigung sprechen könnte oder nicht.

            mao3 wrote:
            Bereits vor Antritt unserer Reise wurde von uns auf die Einschränkungen die durch den Brand im Hotel entstanden sind hingewiesen. Die Ausmaße der Beeinträchtigungen wurden durch sie heruntergespielt bzw. bestritten

            Da ich weder diese Benachrichtigung noch den wahren Zustand kenne, ist auch dieser Punkt schwer zu beurteilen. Meines Erachtens nach jedoch nicht als Reisemangel zu betrachten, auf jeden Fall nicht als schwerwiegender. Begründung: Selbst unter der Annahme, man hätte vorher die Ausmaße herunter gespielt, stellen die Tatsachen der Vorabinformation und der Hinweis auf BRAND wohl fest, dass ein Kunde dann selbst entscheiden muss, ob er in eine durch einen Brand, mit nicht näher bestimmbarem Ausmaß reisen möchte oder nicht.

            Hätte ich eine prozentuelle Schätzung aufgrund dieser Tatsachen abgeben müssen, hätte ich mangels Kenntnis mancher Details fünf bis zehn Prozent gesagt. Aber da ich aus Erfahrung weiß, dass es auch null sein kann ebenso wie 20 Prozent, halte ich persönlich nicht viel von Angaben in Prozenten.

            Warum ich mich vor allem aufgrund der Rückmeldung von @mao3 - ...da haben sich alle Experten geirrt... nicht früher zu diesem Fall geäußert habe, war seine Aussage im ersten Posting: ...Lohnt es sich schon jetzt einen Anwalt hinzuzuziehen bzw. was kann ich als Schadensersatz erwarten?...

            Das klingt für mich immer so: eigentlich war der Urlaub ganz ok, aber wenn ich jetzt noch einen lukrativen Betrag zurück bekomme, dann mach' ich's.

            Ich finde aber, dass man nicht erst eine Community fragen muss, wenn man der festen Meinung ist, man hat nicht das für sein Geld bekommen, was man bezahlt hat. Dann wäre für mich der erste Weg zu einer Konsumentenberatung und dann der zweite zu einem Anwalt.

            Ich hätte nach so einem Urlaub nach einem Erstschreiben an den Veranstalter ohne für mich akzeptablen Antwort den Weg Konsumentenberatung - Anwalt gewählt.

            Und als dann der Satz - die Experten hätten sich alle geirrt - klang das für mich irgendwie triumphierend, überspitzt ausgedrückt: hier sind ja alle doof. Warum hat er sich dann ursprünglich an dieses Forum gewendet?

            Nun weiß ich, dass Geschriebenes oftmals gar nicht so hart gemeint ist. Es kann halt net so ausführlich erklärt werden oder man ist halt kein Goethe. Daher habe ich mich nach seiner letzten Frage, was ich davon halte, auch jetzt geäußert. Ich hoffe, ich konnte zur Sache und mein Schweigen aufklärend beitragen.

            Gruß
            Peter

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            • BulgarienfanB Offline
              BulgarienfanB Offline
              Bulgarienfan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Ich habe meine Meinung über den Threaderöffner nicht geändert. Wer das vorher gewusst hat, und trotzdem hinfährt und danach Schadensersatz verlangt, ist ein .....(nach wie vor Selbstzensur).

              Bedauerlich, dass der Reiseveranstalter es nicht hat auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Dann wäre erst ersichtlich gewesen, wer die Rechtslage richtig beurteilt hat. So müssen leider alle Pauschalreisenden diese Kosten mittragen, denn diese Kosten gehen selbstverständlich in die Gesamtkalkulation mit ein.

              Ich weiß von einer Verwandten, die an einem Gericht am Ort eines namhaften Reiseveranstalters tätig ist, dass dieser Reiseveranstralter auch dann teilweise Kostenerstattung anbietet, wenn er sich im Recht glaubt. Ganz einfach deswegen, um nicht als unkulant zu gelten.

              Das kann man gut finden, leider bezahlen alle anderen das mit. Was ich nicht gut finde.

              Gruß

              Manfred

              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
              Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
              Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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              • mimi123M Offline
                mimi123M Offline
                mimi123
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Da sieht man es mal wieder. Diejenigen, die eigentlich keinen Grund haben hier rumzumeckern (abgesehen von der Flugverspätung) bekommen vom Reiseveranstalter eine großzügige Rückerstattung. Es sind immer die gleichen, die was zu meckern haben und die bekommen auch immer was sie wollen. Andere hingegen, die wirklich Grund zu Beanstandungen haben werden vom Reiseveranstalter abgewiesen, weil sie vielleicht nicht mit genügend Druck agieren und es lieber auf sich beruhen lassen. Finde ich zum k...... Ist meine persönliche Meinung. Absolut kopfschüttel...

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                • mao3M Offline
                  mao3M Offline
                  mao3
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Hallo mosaik,

                  danke das du dich noch so ausführlich geäußert hast.
                  Noch mal ein paar Bemerkungen.
                  Ich halte hier niemand für doof, aber die Antworten zu meiner Frage waren so negativ für mich, das ich jetzt natürlich eine gewisse Freude empfinde. Das können sicher die meisten verstehen.
                  Nachdem ich zweimal schlechte Erfahrungen mit Mängelanzeigen gemacht habe (einmal wurde während des Hotelbetriebes eine Etage auf das Hotel aufgesetzt) wollte ich diesmal nichts falsch machen, zumal die Reise teuer war, deshalb meine Anfrage hier.

                  Und nun noch mal zu denen die mich hier als Urlaubsbetrüger beschimpfen.

                  Zehn Stunden mit einem 5-jährigen Kind (auch für Erwachsene eine Belastung) auf dem Flughafen herumsitzen. Auf dem falschen Flugplatz zu Landen, anschließend zwei Stunden über Holperpisten durchs Land gekutscht zu werden.
                  Das habe ich nicht gebucht. Ist das in Ordnung? Würde euch das gefallen?

                  Ein großer Komplex mit herrlichen Bars, Gaststätten und tollen Ausblick direkt am Strand, völlig abgebrannt.
                  Würde euch so etwas nicht stören? Wäre Euch das Egal?
                  Seht Euch die Bilder an.

                  Wenn ICH schon den Veranstalter (der wusste 1 Woche nach dem Brand immer noch nichts davon) darauf hinweise, und der mir keine Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung gibt.

                  Was soll ich machen? Auf drei Wochen Urlaub und eine Menge Geld verzichten?

                  Was ist schlimm daran das es für mich trotz alledem ein schöner Urlaub war, weil ich ebend das Beste daraus gemacht habe.

                  Soll ich das alles als Pech gehabt abharken

                  Ist eine Entschädigung da nicht gerecht.

                  Sicherlich hat das auch mein RV so gesehen denn Freiwillig zahlt niemand was.

                  Mao

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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Noch zwei Anmerkungen:

                    Das mit dem Brand verstehe ich. Dass der Veranstalter keinen kostenlosen Rücktritt angeboten hat, wieder nicht. Und da wäre es beispielsweise durchaus sinnvoll gewesen, hier im Forum nachzufragen. Da hätte meine Antwort gelautet: wenn es zu unsicher ist, dass man den Zweck der Reise, nämlich Urlaub, erfüllt sieht, muss der Veranstalter eine kostenfreie Umbuchung oder Rücktritt anbieten.

                    Was ich nach wie vor natürlich nicht beurteilen kann: Hier - noch intakter Hotelkomplex mit - intaktem? Swimmingpool; dort - intakter? Strand (Sand vorhanden, Wasser vorhanden, sauber, Liegen, Sonnenschirme - sofern beides zugesagt war); dazwischen: eine Brandruine: ok, aber wie beeinträchtigen war der Anblick (im Rücken...)? DAS kann ich so nicht beurteilen.

                    Die zweite Anmerkung bezieht sich auf das Kind und die lange Flugreise (die ich ja einwandfrei als Mangel anerkenne, wenn auch nur im geringen Ausmaß, was eine Entschädigung dafür angeht).

                    Ich meine grundsätzlich, und bitte dies jetzt nicht als persönlichen Angriff zu verstehen, ich meine also grundsätzlich, dass man mit Kindern keine Fernreisen in tropische Länder unternehmen sollte. Dies vor allem aufgrund der möglichen Infektionsgefahren, die trotz High-Tec und Medizin hier bei uns in Europa, dort in den Tropen eine nach wie vor reale Gefahr darstellen. Weiters, vor allem bei den kleineren - so vielleicht bis zum Schulalter - wegen des Stresses und der langen Flugzeiten (die ja nicht einmal für den Erwachsene zu empfehlen sind).

                    Worauf will ich hinaus? Verspätung bei Fernflügen - bei Pauschalreisen ein Reisemangel. Gut. Aber alles andere, eben zum Beispiel mit kleineren Kindern gereist, ist ja wohl eine persönliche Entscheidung gewesen; sie auf eine Fernreise mitzunehmen; sie in tropische Gebiete mitzunehmen; daraus quasi eine zusätzliche Belastung dem Veranstalter aufzubürden, halte ich für gewagt und nicht unbedingt für erfolgreich vor Gerichten.

                    Wir wissen hier im Forum ja nicht, was die Reise für die ganze Familie gekostet hat, um die erhaltenen 15 Prozent zuordnen zu können. Auch eine Aussage, es sei viel Geld, ist eine relative. Daher kann ich auch keine Meinung dazu abgeben, ob sich der Einsatz für dich gelohnt hat oder nicht.

                    Einerlei, der Fall ist erledigt, es sind die Meinungen dazu kundgetan und ich denke, wir können diesen Thread enden lassen (nicht schließen, das meine ich damit nicht, gell, @admi 😉

                    meint
                    Peter

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