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Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Sina1S Offline
    Sina1S Offline
    Sina1
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    Möglich ist in der heutigen Zeit zwar alles - aber das

    "Erika1" wrote:
    TUI + C&N + Rewe/LTG

    werden wir wohl nicht mehr erleben 😉

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      @sina1
      Sage niemals nie: Wenn das Kartellamt den Zusammenschluß
      LTU + AirBerlin in letzter Konsequenz verhindert,
      hat Rewe die LTU wieder "am Hals".

      Und dann werden die Karten nochmals neu gemischt.
      ( Aber natürlich eher unwahrscheinlich )

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        @Erika

        Aha - dachte ich mir fast.

        1. HF + HLX

        Die Gesellschaften gehörten ohnehin der TUI. Sie bekommen nur einen einheitlichen Namen, je nach Zielgebiet aber unterschiedliche Servicestandards und das ganze wird nach meiner Prognose ein Riesenflop! Also keine Änderung, außer daß die TUI jede Menge Geld vernichten wird.

        1. Hierbei handelt es sich nur um Fluggesellschaften. Die Condor ist als einzige zum Teil in Veranstalterbesitz. Also kein Problem.

        2. Zwei Veranstalter schließen sich zusammen. Interessant wird das nur für England wo beide Flugzeuge besitzen als auch Veranstalter sind.

        3. Auch hier ist ausschließlich der britische Markt betroffen.

        4. Siehe Sina!

        Außerdem darf man nicht vergessen, daß wir in den Letzten Jahren etliche Veranstalter als neugründungen hinzugewonnen haben. Gleiches gilt für die Fluggesellschaften - also keine Panik. Die Konkurrenz ist weiter ausreichend vorhanden!

        Gruß

        Berthold

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          "ADEgi" wrote:
          Der letzte Satz stimmt leider nicht ganz, aber Dir als Österreicher sei das verziehen. Ich kenne mich ja auch nicht perfekt in eurem Reisemarkt aus. Wenn ich ehrlich bin sogar fast gar nicht!

          ...meinst du die Tagesaktuellen Preise? Wenn dieser Punkt: Er ist defintiv in Deutschlan in der Form verboten, dass man im Katalog Richtpreise angibt und den Kunden verweist, im Reisebüro oder Internet nachzufragen.

          Andere Konstruktionen, wie im Posting angeführt wurden, kenne ich persönlich nicht im Detail, um sagen zu können, ob diese in Deutschland legal wären oder nicht.

          Auch heißt es noch nicht, weil einige damit experimentieren, dass es erlaubt sei - vielleicht hat nur noch kein Abmahnverein dies entdeckt.

          "ADEgi" wrote:
          Aber kannst Du den Beitrag von Privacy über niedrigere Stornokosten in Österreich bestätigen und liege ich mit der Vermutung niedrigerer Reisepreise in Dutschland dafür richtig?

          Nein, dies trifft nicht zu: der Großteil der in Österreich am Markt befindlichen Kataloge sind Kataloge deutscher Reiseveranstalter, die einfach Zusatzleisten mit den österreichischen Abflughäfen (mit Zu- und Abschlägen wie auch in Deutschland üblich) haben.

          Im Gegenteil: es gibt z. B. "österreichische Produkte", die in deutschen Katalogen günstiger sind als in österreichischen "Originalen". Natürlich gibt es bei uns auch Veranstalter, die rein österreichisch sind und möglicheweise wie auch in Deutschland bei solch kleineren Nischenanbietern, auch da und dort günstiger Reiseangebote haben.

          Grundsätzlich ist es so, dass sich das österreichische Reiserecht und das Deutsche nicht wirklich und doch in einigen Punkten stark unterscheidet.

          Beispiele:
          Im Hotel tritt ein Leistungsmangel auf:
          Deutsche Veranstalter/Recht: Mangel muss gerügt werden und Abhilfe verlangt werden
          Österreichische Veranstalter/Recht: Mangel muss nur gerügt werden
          Deutsches Recht: Kennt auch eine Entschädigung wegen entgangene Urlaubsfreuden, auch wenn die Reise gar nicht angetreten wurde
          Österreich: nur Entschädigung wegen vertanem Urlaub - nur bei Antritt ...
          Deutsche Stornogebühren: bis 100 % als AGB
          Österreichische ARB 1992: maximal 85 % als AGB
          (beide Länder können natürlich aus Ausnahmen gestatten).

          Soweit ein kleiner Ausflug in die Unterschiede

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • salvamor41S Offline
            salvamor41S Offline
            salvamor41
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Das hier hat sich jetzt zu einer sachlich anspruchsvollen Diskussion entwickelt. Schon fast zu anspruchsvoll, denn hier sind jetzt richtige Profis zugange, die sich um die bösen Anwürfe von einfachen Urlaubern kümmern! Ich hoffe, daß der Thread von möglichst vielen Urlaubern zumindest gelesen wird. Die aktive Beteiligung läßt leider zu wünschen übrig, weil die Materie doch ziemlich spröde ist. Aber vielleicht ist es auch besser so!

            Ich möchte aber trotzdem auch noch mal an das Ausgangsthema erinnern, das jetzt leider inzwischen in den Hintergrund gerückt ist, wenngleich die bisherigen Teildiskussionen natürlich zum Themenkreis gehören.

            Die "Fraktion der Reiseveranstalter und ihre Freunde" läßt hier keine Gelegenheit aus, sehr wortreich zu erklären, warum Dinge so laufen wie sie laufen und warum es keine Auswege daraus gibt. Ich merke keinerlei Entgegenkommen oder Bereitschaft, eingefahrene Abläufe in Frage zu stellen und verkrustete Denkstrukturen aufzuweichen. Eine enttäuschende Mentalität, die da zu Tage tritt.
            Ganz ausgeprägte Hardlinerschaft.

            Freunde, geht doch mal in Euch! Es kann doch unmöglich in Eurem Metier alles in bester Ordnung sein, so wie Ihr das darstellt! Das glaubt Euch doch kein Mensch!

            ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              ADEgi,

              HF + HLX = TUIfly

              Aber unterschiedliche Service-Standards, sagst Du.

              Ein sehr wichtiger Punkt.

              Denn das ist es doch! Der Kunde bucht, glaubt, mit A zu fliegen und erhält 2 Wochen vor Abreise den Bescheid, dass es nun doch B ist, die ihn transportiert. Und das auch nicht um 8 Uhr morgens, sondern um 22 Uhr abends.

              Was meinst Du, warum hier immer wieder Fragen auftauchen wie Flugzeiten-Verschiebung und Essen an Bord?

              Vielen Urlaubern wurde etwas anderes verkauft, als sie sich eigentlich erhofft hatten... für die schönsten Wochen des Jahres.

              Alles klar, steht ja in den AGB, dass Fluggesellschaft, Fluggerät und Flugzeit unverbindlich sind.

              Nicht nur hier wird den Urlaubern immer wieder vorgebetet, was in den AGB steht... mehr oder weniger unverbindlich für den Veranstalter, Änderungen jederzeit möglich... aber wehe, der Kunde wünscht eine Änderung!!!

              Nachtrag:
              Mit LTG habe ich scheinbar einen Tippfehler aus urlaub-perfekt übernommen - es sei denn, diesen Verein gibt es wirklich.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Speziell bei TUIFly hat man nach einigem "Rumgehampel" in
                den ersten Monaten des Jahres die Konsequenzen gezogen
                und die Konzepte der HLX und HapagFly praktisch weitergeführt.

                Also Cityflüge ohne bzw. mit zukaufbarem Service,

                Urlaubsreisen angelehnt an das bisherige HapagFly-System.
                Kann ich aus diesem Monat zu den Kanaren aktuell bestätigen:

                • Freundlicher und kompetenter Service
                • Komplettes Verpflegungsprogramm
                  mit warmen Mahlzeiten
                • 3 Getränke pro Richtung
                • Zeitschriften wie Stern und Brigitte
                • Unterhaltungsprogramm

                Keine Beanstandung.

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • Sina1S Offline
                  Sina1S Offline
                  Sina1
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  Erika, korrekt müßte es in diesem Zusammenhang LTU heißen. Macht aber nichts - weiß eh jeder, was gemeint ist.

                  Zum Thema TUIfly gibt es branchenintern mehr Diskussionen denn je. Und das völlig zurecht. Irgendwann steht man scheinbar vor der Problematik, daß der Schwanz mit dem Hund wedelt und nicht der Hund mit dem Schwanz.
                  Meine ganz persönliche Meinung ist, daß man einem Urlauber, der für z. B. € 6000,- einen hochklassigen Robinson - Urlaub gebucht hat, nicht einfach in einen Billigflieger setzen und ein Gummibrötchen in die Hand drücken kann, AGB hin oder her. Für einen Gast aus dem unteren - mittleren Preissegment mag das ok sein, aber nicht für einen Premiumkunden - auch wenn die Flugpauschalen gleich sind. Das interessiert den Gast doch nicht. Zumindest ein Gutschein für ein Bordmenü und/oder einen Piccolo sowie Gratis - Kissen und -Kopfhörer sollte bei einem Premiumkunden drin sein, um ihm einen "Billigflieger" schmackhaft zu machen.
                  Lassen wir uns überraschen, was noch alles kommt 😉
                  Irgendwie sind wir jetzt gehörig vom Thema abgewichen - aber die Diskussion wird immer interessanter!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    Sag´ ich doch Sina, ich habe den Tippfehler aus urlaub-perfekt übernommen...

                    Übrigens: auf Mittelstreckenflügen mit Lufthansa gibt es auch nur ein pappiges Brötchen, keinen Bordverkauf, keine Bildschirme, kein Bordradio... nix.

                    Hat auch nichts mit den AGB zu tun, deswegen zurück zum Thema:

                    Der Veranstalter hält sich mit seinen AGB gaaanz viele Hintertürchen offen, so das der Kunde bis etwa eine Woche vor seinem Urlaubsantritt nicht ganz genau weiß, was ihn erwartet. Abgesehen von den Flugzeiten etc. wären da auch noch Überbuchungen u.ä., endloses Warten, bis der Transferbus endlich Richtung Hotel fährt, gerne auch mal Zwischenstopps auf den Transfers, dass die Urlauber die einmalige Gelegenheit nutzen, um Strelitzien oder Granatäpfel zu kaufen...

                    Auf der anderen Seite weiß der Veranstalter aber sehr genau, dass er seine Verpflichtungen flexibel gestalten kann. Die Kunden murren, aber sie schlucken die Kröten.

                    Warum??? Warum nimmt ein Urlauber das in Kauf?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sina1S Offline
                      Sina1S Offline
                      Sina1
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      Der Urlauber nimmt das mit Sicherheit nicht alles in Kauf und wehrt sich. Im Übrigen entsteht hier ein leicht verzerrtes Bild: Es ist bei weitem nicht so, daß bei jeder Pauschalreise tausende Änderungen oder unverhergesehene Zwischenfälle (Flugänderungen, Overbooking, Baustellen, etc.) auftreten. Mindestens 95% (Schätzwert) der Pauschalreisen laufen veranstalterunabhängig buchungsgerecht und reibungslos ab. So soll es ja auch sein. Nun macht sich natürlich kaum jemand der Gäste, die einen reibungslosen Reiseablauf hatten, die Mühe, dies auch auf Internetplattformen zu kommunizieren. Wozu auch? Sie hatten einen schönen Urlaub, machen noch ein paar nette Diaabende mit Freunden und Familie, geben vielleicht noch eine Hotelbewertung und/oder Reisetipps ab und das Thema ist abgehakt. Diejenigen, bei denen der Urlaub nicht wunsch- oder buchungsgemäß verlaufen ist, haben deutlich mehr Motive, dies auch öffentlich zu verkünden und evtl. Hilfe in Rechtsfragen suchen. Das ist auch ihr gutes Recht.

                      Öffentlichkeitswirksamer sind in jedem Fall die Negativmeldungen, das liegt in der Natur der Sache. Dennoch darf man nie vergessen, daß hinter einigen Negativmeldungen auch ein ganzer Haufen Urlauber steht, bei denen alles "glatt" lief.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • salvamor41S Offline
                        salvamor41S Offline
                        salvamor41
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        Warum werden zum Beispiel immer wieder Pauschalurlauber zu völlig überbuchten Hotels hingekarrt? Was ist das für ein erbärmlicher Informationsfluß in Zeiten, in denen alle Welt miteinander vernetzt ist!? Wenn es schon keine Informationsflüsse zwischen Hotel, Veranstalter, Reisebüro und Urlauber gibt, die man eigentlich verlangen müßte, warum werden dann nicht die/der Reiseleiter/in und der Busfahrer, die die Urlauber in die Hotels bringen sollen, angewiesen, die jeweiligen Hotels vorher anzurufen, ob es Überbuchungen gibt.

                        Da karrt man die Leute dann lieber stundenlang durch die Prärie auf der Suche nach leeren Betten! Ich werde nie begreifen, wie Urlauber so etwas mit sich machen lassen. Aber die AGB sagt ja aus, daß der Veranstalter seine organisatorischen Defizite auf dem Rücken der Urlauber austragen darf. Und so lange das so ist, wird sich wohl daran nichts ändern.

                        Jedem, der es wagt, Regreßforderungen wegen entgangener Urlaubsfreude geltend zu machen, werden ein paar lächerliche "Kröten" angeboten, wenn er insistiert, hält man ihm die AGB vor die Nase. Und dann ist Ende der Durchsage!

                        Es wird allerhöchste Zeit, daß noch viel mehr Urlauber sich das nicht mehr gefallen lassen und auf die Barrikaden steigen.

                        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Ja Sina,

                          ausschließlich Negativ-Meldungen sind nicht in Ordnung, auch nicht diese WISO-Geschichte im Forum. Meine Meinung: es wird nur nach negativen Erlebnissen gefragt, weil positive Erfahrungen selbstverständlich, ergo langweilig sind.

                          Regenbogen-TV lebt von den Negativ-Meldungen.
                          Allerdings stehen genug Happy-Holiday-Sendungen gegenüber, in denen man nur blauen Himmel und Super-Strände sieht. Hält sich also die Waage.

                          Und hat mit den AGB auch nichts zu tun.

                          Du sagst: der Urlauber wehrt sich.
                          Ich meine: er tut es nur selten- zu selten -, mit vielen Dingen wie Flugzeiten hat er sich abgefunden - er ihm werden die AGB entgegen geschleudert: unverbindlich.

                          Sina, in keiner Branche gibt es solch flexible AGB wie bei Reisen.

                          Kaufe ich ein Auto und bestelle ein schwarzes, kann man mir kein grünes liefern.... kaufe ich eine Waschmaschine X, kann man mir nicht Y liefern.

                          Der Urlauber möchte Fluggsellschaft X, fliegt aber dann mit Y; er hat Hotel A gebucht... leider überbucht... er bekommt Hotel B.

                          Naja, er hat ja das Recht, zu reklamieren, er kann Abhilfe fordern.

                          Schöne Ferien - eine Mogelpackung???

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sina1S Offline
                            Sina1S Offline
                            Sina1
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            Nun, die Kommunikationsmöglichkeiten sind sicherlich bekannt - das heißt aber nicht, daß die Infos, die man dort bekommt, auch zutreffend ist. Was willst Du machen, wenn der Hotelier sowohl der Zentrale des Veranstalters als auch dem Reiseleiter und dem Busfahrer tausendmal bestätigt, daß die Gäste ihre gebuchten Zimmer bekommen und dann stellt sich an der Rezeption heraus, daß der Vertragspartner schlicht und ergreifend eine falsche Aussage getroffen hat?
                            Spontane Reaktion: Hotelier kräftig in den Allerwertesten treten, Mehrkosten für Reklamationen komplett von der Rechnung abziehen, notfalls Vertrag mitten in der Saison kündigen - und wohin dann mit den hunderten für den Rest der Saison gebuchten Gästen 😱? Wie schon gesagt - machmal wedelt der Schwanz mit dem Hund...

                            Mosaik/Peter hatte die Mentalitätsgeschichte in diesem Thread schon sehr gut erläutert, von daher erspare ich es uns, das ganze zu wiederholen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Erika1E Offline
                              Erika1E Offline
                              Erika1
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Sina,

                              es wurde ja schon wiederholt gesagt, dass die Hoteliers schuld an Überbuchungen sind.

                              Gegenüber der Urlauber setzen die VA ihre Rechte durch.

                              Dein Statement impliziert, dass die Veranstalter ihre Rechte gegenüber der Hotels nicht wahrzunehmen wissen...

                              Aha.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                Hallo zusammen,

                                das Problem mit den Überbuchungen ist fast immer vom Hotelier verursacht. Dies liegt aber auch an den Reiseverträgen. Viele Veranstalter können in den Hotels noch kurzfristig Zimmer zurückgeben. Da diese Zimmer dann leer stehen würden überbucht der Hotelier das Hotel nach seinen Erfahrungswerten. Nur so kann er leben und nicht immer ist dies böse Absicht. Kommen dann aber doch mehr als erwartet beginnen die Probleme.

                                Derzeit habe ich sogar eine Gruppe (Hochzeit) die umquartiert wurde. Hier wird die Kundin allerdings eine ordentliche Reklamation verfassen, da die Zimmer schon vor über neun Monaten bestätigt wurden. Einzig glückliche Zufälle verhnderten hier den Supergau.

                                Zum Thema Kommunikation noch etwas. Ich habe es innerhalb eines Jahres erlebt, daß selbst Deutschlands größter Veranstalter über zwei Wochen für eine Anfrage für Sizilien, und mehr als eine Woche für eine nach Bangkok gebrauch hat. Beide endeten übrigens mit einer Absage.

                                Die tolle Kommunikation nützt also nichts, wenn sie keiner bedient.

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Sina1S Offline
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                                  Sina1
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  @ Erika:
                                  Natürlich wissen die Veranstalter, wie sie die vertraglich festgelegten Pflichten von einem Hotelier einfordern können. Aber was bringt es, wenn der Hotelier darauf pfeift? Ok, dann wird der Vertrag halt gekündigt. Und wohin dann mit den hunderten Gästen, die das betreffende Hotel in der laufenden Saison schon gebucht haben? Finde da mal vergleichbare Alternativen, womöglich noch in der Hauptsaison 😱 Mal ganz abgesehen davon, daß hunderte Gäste dadurch verärgert werden, daß sie leider wg. Vertragsunstimmigkeiten nicht in ihr gebuchtes Hotel können.

                                  Den Rest hat Berthold schon sehr zutreffend erläutert.

                                  Ich fasse kurz zusammen: Verträge sind schön und gut - ob sie auch eingehalten werden, hängt sehr von der Mentalität und vom Willen der Vertragspartner ab...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • salvamor41S Offline
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                                    salvamor41
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #117

                                    Ja, Sina, was Erika eben schrieb, habe ich auch noch nie verstanden. Haben die Reiseveranstalter kein Qualitätswesen? Warum können sie sich nicht gegen die Hoteliers durchsetzen? Der Hinweis von mosaik auf Mentalitätsunterschiede kann doch nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

                                    Wenn in der Industrie ein Lieferant andauernd seine Termine nicht einhält, fällt er durch das Qualitätsprüfungsraster und wird zukünftig nicht mehr als Lieferant berücksichtigt. Seine Ausrede, er habe halt eine andere Mentalität als der Kunde, könnte dort höchstens zu einem Heiterkeitserfolg führen.

                                    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Erika1E Offline
                                      Erika1E Offline
                                      Erika1
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #118

                                      ADEgi,

                                      seeehr interessant. Deine Information widerspricht allem bisher Gelesenen. Im Hinblick auf die Storno"gebühren". Die Veranstalter können Zimmer kurzfristig stornieren - der Urlauber, der beim Veranstalter gebucht hat, jedoch nicht...

                                      Je mehr ich in diesem Thread lese - und auch lerne - umso mehr finde ich das Geschäftsgebaren der Branche zum 😞 ... fragwürdig.

                                      Ich sag´s mal so: immer noch viel zu viele Leute, die sich DAS gefallen lassen.

                                      Gebühren setze ich übrigens in Anführungszeichen, weil es eine Anmaßung der Veranstalter ist... Gebühren dürfen nur staatliche Organe erheben. Ein ständiges Ärgernis, wenn Hinz & Kunz "Gebühren" erheben, die keine sind...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Erika1E Offline
                                        Erika1E Offline
                                        Erika1
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #119

                                        "Sina1" wrote:
                                        @ Erika:
                                        Natürlich wissen die Veranstalter, wie sie die vertraglich festgelegten Pflichten von einem Hotelier einfordern können. Aber was bringt es, wenn der Hotelier darauf pfeift? Ok, dann wird der Vertrag halt gekündigt. Und wohin dann mit den hunderten Gästen, die das betreffende Hotel in der laufenden Saison schon gebucht haben? Finde da mal vergleichbare Alternativen, womöglich noch in der Hauptsaison 😱 Mal ganz abgesehen davon, daß hunderte Gäste dadurch verärgert werden, daß sie leider wg. Vertragsunstimmigkeiten nicht in ihr gebuchtes Hotel können.

                                        Den Rest hat Berthold schon sehr zutreffend erläutert.

                                        Ich fasse kurz zusammen: Verträge sind schön und gut - ob sie auch eingehalten werden, hängt sehr von der Mentalität und vom Willen der Vertragspartner ab...

                                        Ich fass´ es nicht! Verträge, die der Veranstalter mit den Hoteliers hat, sind null und nichtig - auf Verträge, die der Veranstalter mit dem Urlauber hat, besteht der Veranstalter...

                                        Ein Grund, dass das Reiserecht ins BGB aufgenommen wurde.

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                                        • Sina1S Offline
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                                          Sina1
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #120

                                          @ Salvamor: Selbstverständlich gibt es auch bei den Veranstaltern ein Qualitätswesen. Und das greift auch durch - keine Frage.

                                          Sicherlich stehen nach Saisonende etliche Verträge von Veranstaltern mit Hoteliers auf der Kippe bzw. vor dem Aus - auch aufgrund des Einwirkens vom Qualitätswesen. Es werden durchaus Konsequenzen gezogen! Und? Juckt das den Durchschnittshotelier? Nö! Dann kommt halt der nächste Veranstalter an die Reihe...

                                          Aber was bringt das den Gästen, die in der laufenden Saison vor "verschlossener Tür" stehen bzw. gelegentlich unter Overbooking zu leiden haben oder vor Reisebeginn informiert werden, daß die vertragliche Leistung leider nicht erbracht werden kann? Klar, sie haben Regressansprüche, werden kompensiert, können bei Vorabinfo noch kostenlos stornieren oder umbuchen und bekommen in 99,9% der Fälle höherwertige Alternativen angeboten. Dennoch sind diese Aktionen mit unnötigem Stress und Aufwand für die Gäste verbunden. Muß sicherlich nicht sein, ist aber manchmal einfach so. Ein Hotel ist eben keine nach EU - Normen gefertigte Waschmaschine, sondern ein echtes Individuum, in dem Menschen arbeiten. Und wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht...

                                          @ Erika: Diskutiere mal mit einem kenianischen/tunesischen/ägyptischen/venezolanischem/etc. Hotelier das BGB. Der lacht sich schlapp... 😉 Was kümmern den deutsche Gesetze?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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