Unterschied Charterflug-Linienflug?
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Das wird ja allerdings bereits mehrfach in den entsprechenden Threads umfassend erklärt - die Frage von rhenakus bezog sich auf evtl. Unterschiede zwischen dem Anspruch an Linie oder Charterfluggesellschaft.
Einen solchen gibt es per se nicht ...
Übrigens ist die Methode der Pfändung keine Übliche - sie wurde meines Wissens genau einmal in A und einmal in D (RA ./. Onur, Pfändung der Flugzeugkasse) angewandt - im letzteren Fall allerdings mit Erfolg! -
Das stimmt allerdings, jedoch gibt es auch in Thailand eine gesetzliche Regelung der Fluggastrechte ...

Ich bleibe ferner dabei, dass die Beitreibung von titulierten Forderungen im Land gerade bei Nicht-EU LVU die markanteste Hürde darstellt.
So war zwar die Aktion in Salzburg sowohl spektakulär als auch werbewirksam für das involvierte Portal, jedoch muss eine Pfändung ggf. auch angemessen sein.
Demnach kann man einen Titel über 600€ nicht ohne Weiteres in einen mehrere Mio teuren Flieger vollstrecken - das war dann doch etwas zu ambitioniert (flightight ./. Condor).
Eine Voraussetzung wäre gewesen, dass kein geringwertigeres Wirtschaftgut in Reichweite ist (wie z.B. die Bordkasse - was der Nachahmer dann wacker berücksichtigt hat - Fust ./. Onur).Edit:
Ich revidiere!
FairPlane hat in WienSchwechat 2017 offenbar ebenfalls einen Vollstreckungsauftrtrag erfolgreich gegen Bulgarian Airlines durchgeführt.
Bliebe zu bedenken, dass die Kosten solch spektakulärer Aktionen nur durch durch öffentliches Interesse zu rechtfertigen sind - das ging hier offenbar schon ins Leere.Sorry - wahnsinnig off topic!

Reicht das für einen eigenen Thread? -
Es gibt durchaus Pauschalreisen mit Linienflügen, das ist dann ausdrücklich in den Vertragsunterlagen vermerkt.
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Wenn bei der Landung geklatscht wird, war es ein Touri-Charter-Flug...

Ansosnten siehe Ausführungen hier im Thread. -
Bei der Landung ist es leider zu spät. bei Eurowings gibt es unterschiedliche Handgepäckregelungen bei Charter-bzw. Linienflügen. Und der RV verweist nur auf die Angaben bei bei Eurowings und macht ansonsten keine Angaben zum (Hand-)Gepäck. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es ein Charterflug ist.
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@HABERLING
Umbuchung , sorry... so kenne ich das.:
"Bei Pauschalreisen inklusive Linienflug kann eine Umbuchung oder Namensänderung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgführt werden. " - hier klicken zu AGB 6.1.
Lasse mich aber gerne berichtigen, wenn sich da etwas geändert hat. -
Es stand nicht beim Angebot ? Ich meine (!) ja, ich hätte das mal hier bei Angeboten gelesen. Kann ich allerdings nicht "beschwören". Aber in deinen Reiseunterlagen ist es vermerkt ?
(Die zitierten AGB sind von 22. Identisches ist aber auch in der Auflage von 23 zu lesen.) -
Bei der Landung ist es leider zu spät. bei Eurowings gibt es unterschiedliche Handgepäckregelungen bei Charter-bzw. Linienflügen. Und der RV verweist nur auf die Angaben bei bei Eurowings und macht ansonsten keine Angaben zum (Hand-)Gepäck. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es ein Charterflug ist.
@silvia-l sagte:
Bei Eurowings gibt es unterschiedliche Handgepäckregelungen bei Charter-bzw. Linienflügen.
Kannst du hierzu die Quelle liefern? Oder hast du sie, Haberling?
Den einzigen Unterschied, den ich gefunden habe ist für direkt bei Eurowings gebuchte Flüge (23 kg) und für über eine Pauschalreise gebuchten Flüge (20 kg).
Die Unterscheidung Linie/Charter ist immer verschwommener geworden, seit ehemalige reine Charter-Gesellschaft und Billigairlines ihre Kapazitäten sowohl direkt an Kunden (Linie) aber auch an Reiseveranstalter (Pauschal = Charter) verkaufen. -
Das Luftverkehrsgesetz legt fest, dass Linienflüge stattfinden müssen, ganz gleich wie es um die Auslastung steht.
Der wesentliche Unterschied ist für den Pauschalreisenden daher die größere Sicherheit / Zuverlässigkeit betreffend die Durchführung.
In der Regel wird der Linienflug in den Reiseleistungen vermerkt, so war das jedenfalls bei mir immer. -
@REJBodenheim,
leider bin ich zu doof Links zu setzen. Wir haben bei TUI gebucht und bezüglich des Gepäcks muss man bei MeineTui mehrere Seite öffnen bis man dann auf eine Seite von Eurowings kommt und hier heist es, für Charterflüge gilt: ein Gepäckstück bis 8kg und ein weiteres kleines Gepäckstück. Für Linienflüge gilt: wenn in den Tarifbestimmungen nicht anders angegeben ein kleines Gepäckstück. Ein zusätzliches Gepäckstück bis 8kg kann gegen Gebühr eingecheckt werden. -
@Silvia L
Das ist ganz klar hier der falsche Thread, das Thema allowance hatten wir im Thread zu EW bereits.
Ansprechpartner ist deine Buchungsstelle, du hast jedenfalls keinen Linienflug mit entsprechenden Bedingungen gebucht, soviel steht schon mal fest.
Daher mein Vorschlag: Weiter geht´s im Unterforum Airlines, da findest du auch schon einige Erfahrungsberichte - sogar von TUI Reisegästen! -
Und ich bin zu doof die Seite zu finden, die du meinst....

Wenn ich auf meineTUI gehe und dort zu Service & Kontakt > Flug > Flug planen > Gepäck gehe, finde ich weiter unten auf der Seite eine Liste der Fluggesellschaften, auch Eurowings. Das führt mich auf die Eurowings Seite mit den Gepäckinformationen >>> hier <<<. Allerdings steht da nichts von Linienflüge, oder ich habe Tomaten auf den Augen.
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Links einfügen kannst du über das "Kette"-Symbol in der Kopfleiste über dem Eingabefenster (sofern du nicht am Smartphone schreibst):
...
Weiter geht's dann im Eurowings Forum

