Hotelbewertungen sehr schlecht-Kündigung vor Antritt der Reise möglich?
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"santamarinello" wrote:
...Nein, die Veranstalter müssen das ja erfüllen was sie versprechen. Und der Begriff "mülliger Strand" ist ein KO-Kriterium - rein psychologisch. "Naturbelassen" hört sich schöner an - und jeder weiß dass weder mit Strandleistungen noch mit Strandreinigung zu rechnen ist. Das mussauch nicht zwingend "müllig" sein ...
Das Reiserecht ist ja ohnehin recht Verbraucherfreundlich - sorry, ich seh das Problem einfach nicht.
Also wenn das Reiserecht so Verbraucherfreundlich wäre wie du vorgibst wären alle Winkeladvokaten und Rechtsverdreher, die sich auf das Reiserecht spezialisiert haben, arbeitslos.
Aber die leben ja ganz gut wie wir alle wissen
Und von wegen naturbelassen:
Das ist eine Gummiklausel , dehnbar wie Kautschuk.
Auf Fidji ist könnte es ein Paradies sein , am Mittelmeer macht keiner den Dreck weg.
Sorry- aber das nenn ich Ve.rarschung. -
Aus dem Holidaycheck-Special Katalogsprache
"Den Reiseveranstalter treffen insofern weitgehende Informations- und Klarstellungspflichten.
Der Bundesgerichtshof hat dabei in zahlreichen Entscheidungen erläutert, dass die Angaben aus Sicht eines nicht auslandserfahrenen, durchschnittlichen und verständigen Reisenden transparent und verständlich sein müssen.
Insofern gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit und Prospektklarheit. Wenn sich aus dem Katalog nicht die "ganze Wahrheit" ergibt, geht dies zu Lasten des Reiseveranstalters."
Details siehe hier Katalogsprache HC 11/2006
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"wiener-michl" wrote:
"santamarinello" wrote:
...Nein, die Veranstalter müssen das ja erfüllen was sie versprechen. Und der Begriff "mülliger Strand" ist ein KO-Kriterium - rein psychologisch. "Naturbelassen" hört sich schöner an - und jeder weiß dass weder mit Strandleistungen noch mit Strandreinigung zu rechnen ist. Das mussauch nicht zwingend "müllig" sein ...
Das Reiserecht ist ja ohnehin recht Verbraucherfreundlich - sorry, ich seh das Problem einfach nicht.
Also wenn das Reiserecht so Verbraucherfreundlich wäre wie du vorgibst wären alle Winkeladvokaten und Rechtsverdreher, die sich auf das Reiserecht spezialisiert haben, arbeitslos.
Aber die leben ja ganz gut wie wir alle wissen
Und von wegen naturbelassen:
Das ist eine Gummiklausel , dehnbar wie Kautschuk.
Auf Fidji ist könnte es ein Paradies sein , am Mittelmeer macht keiner den Dreck weg.
Sorry- aber das nenn ich Ve.rarschung.Ich nehme ve.arschung zurück und ersetzte es durch "höfliche Umschreibung"

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Was sollen sie denn sonst schreiben? Die Natur ist nunmal vielfältig und überall anders, das ist nunmal so.
D.h. doch ganz eindeutig: Leute, erwartet von uns dort keine Leistungen. Wo ist da jetzt die Verarsche?
Aber ich seh schon, als denkender Mensch ist man nicht immer an der richtigen Stelle!
... undraus
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Und, weiter? Ist doch bei Arbeitszeugnissen auch nicht anders. Eigene Lyrik, jeder kennt sie!
Nochmals - wo ist konkret das Problem?
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@ santamarinello
Ich sehe das Problem wohl. Nicht bei Leuten wie Dir und mir, die geübt im Lesen von Katalogtexten sind und diese kritisch hinterfragen, sondern bei dem sog. Otto-Normalverbraucher.
Ich stimme Michl zu. Warum sagt man nicht schlicht und ergreifend die Wahrheit? Man muß ja nicht unbedingt "mülliger Strand" schreiben, aber warum schreibt man nicht zum Beispiel "Für reine Strandfreaks nicht/nur bedingt zu empfehlen". Statt dessen schreibt man "naturbelassen" und erweckt bei dem unbedarften Reisegast den Eindruck, er käme da in eine heile Natur, auf keinen Fall wird er den Strand mit "ungepflegt" oder "müllig" in Verbindung bringen, wenn er der Katalogsprache nicht mächtig ist.
Und wenn eine Beschreibung ein ko-Kriterium sein sollte, dann ist es eben eines. Wie kann ich denn Urlauber, wissend, daß sie da womöglich am falschen Platz sind, einfach dahin reisen lassen?
Was ist das denn für ein Geschäftsgebaren? Welcher Servicegedanke steht dahinter?Vermutlich keiner! Es geht nur darum, die Reise zu verkaufen. Wenn später reklamiert wird, schlägt man dem Gast die AGB um die Ohren und fragt ihn noch scheinheilig: Aber das hättest Du doch wissen können, wie kannst Du als Strandfreak denn dahin fahren?
Und der Dumme ist mal wieder der Reisegast.Fernseher und Autos kann man sich ansehen, die kann man vorher sogar ausprobieren. Deshalb würde es gar nichts bringen, dem potenziellen Kunden ein x für ein u vorzumachen. Bei Reisen kann man nix sehen und ausprobieren, da ist der Reisegast auf Infos von dritter Seite angewiesen, wenn er nicht vorher schon mal da war. Und ich werde nie begreifen, warum offenbar zwingend die Realität verschleiernde Angaben in Katalogen zur Basis von Reiseverträgen gemacht werden.
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"santamarinello" wrote:
Und, weiter? Ist doch bei Arbeitszeugnissen auch nicht anders. Eigene Lyrik, jeder kennt sie!Nochmals - wo ist konkret das Problem?
Nicht jeder.
Und wenn die umschriebenen Mängel noch mit gehübschten Bildern verziehrt sind, sind viele begeistert und buchen. -
"santamarinello" wrote:
Nenn mir doch ein Beispiel für eine bewusste Verschleierung, bei der dem mündigen Otto Normaltourist bei verschärftem Nachdenken von max. 2 Sekunden Länge nicht sofort klar ist was das bedeutet?Nur ein Beispiel von vielen,
eines meiner "Lieblingshotels" :
Lage: An der Küstenstraße, zum Sand-Kiesstrand durch eine Unterführung.
Das die Autobahn direkt zwischen Hotel und Poollandschaft mittendurch geht , davon steht da kein Wort.
Man siehts erst auf Bildern von Gästen die dort waren.
Und reale Bilder im Katalog gabs auch keine , nur Computeranimationen, weil das Hotel noch garnicht fertig war.
Gibt hunderte so Beispiele. -
Hm. Das wäre aber sicherlich ein Reklamationsgrund. "An" der Straße implizit nicht, dass diese durch die Anlage durchgeht ...
"Sand-Kiesstrand" ist auch so ein nettes Beispiel. D.h. auf deutsch es liegen Grobkiesel herum und ab und an ein kleines Sandhäufchen. Und im Meer ist GARANTIERT kein Sand.
Als ich noch pauschal gebucht habe (das letzte Mal vor 1o Jahren oder so ...) hab ich immer drauf geachtet, was KONKRET an Leistungen beschrieben war. Mir war/ist einfach klar, nur was explizit dasteht wird auch geleistet. Wenn ein Strand beim Hotel ist dann steht da "Am Strand" und nicht "am Meer". Wenns ruhig gelgen sein soll muss das dastehen usw.
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@ salvamor41,
ich bin ein Otto-Normal-Verbraucher, habe vor vier Jahren das erste Mal zusammen mit meiner Familie einen Pauschal-Urlaub nach Griechenland gemacht. Damals hatte ich noch kein Internet.
Da mir durch Presse, Funk und Fernsehen das Wort "Katalogsprache" durchaus ein Begriff war, habe ich ca. 10-15 Reisekataloge gelesen, nach unseren Ansprüchen gefiltert und Ewigkeiten gebraucht, das Passende zu finden (es war dann aber auch das Passende). Außerdem habe ich mir vor Buchung einen Reiseführer gekauft.
Die geschönten Phrasen in Katalogen sind meiner Meinung nach gut zu durchschauen (habe ich bei meinen Arbeitszeugnissen ja auch immer getan), man muss sich nur damit befassen wollen!!!
Viele Grüße
Moni -
"salvamor41" wrote:
@ santamarinelloIch sehe das Problem wohl. Nicht bei Leuten wie Dir und mir, die geübt im Lesen von Katalogtexten sind und diese kritisch hinterfragen, sondern bei dem sog. Otto-Normalverbraucher.
Ich stimme Michl zu. Warum sagt man nicht schlicht und ergreifend die Wahrheit? Man muß ja nicht unbedingt "mülliger Strand" schreiben, aber warum schreibt man nicht zum Beispiel "Für reine Strandfreaks nicht/nur bedingt zu empfehlen". Statt dessen schreibt man "naturbelassen" und erweckt bei dem unbedarften Reisegast den Eindruck, er käme da in eine heile Natur, auf keinen Fall wird er den Strand mit "ungepflegt" oder "müllig" in Verbindung bringen, wenn er der Katalogsprache nicht mächtig ist.
Und wenn eine Beschreibung ein ko-Kriterium sein sollte, dann ist es eben eines. Wie kann ich denn Urlauber, wissend, daß sie da womöglich am falschen Platz sind, einfach dahin reisen lassen?
Was ist das denn für ein Geschäftsgebaren? Welcher Servicegedanke steht dahinter?Vermutlich keiner! Es geht nur darum, die Reise zu verkaufen. Wenn später reklamiert wird, schlägt man dem Gast die AGB um die Ohren und fragt ihn noch scheinheilig: Aber das hättest Du doch wissen können, wie kannst Du als Strandfreak denn dahin fahren?
Und der Dumme ist mal wieder der Reisegast.Fernseher und Autos kann man sich ansehen, die kann man vorher sogar ausprobieren. Deshalb würde es gar nichts bringen, dem potenziellen Kunden ein x für ein u vorzumachen. Bei Reisen kann man nix sehen und ausprobieren, da ist der Reisegast auf Infos von dritter Seite angewiesen, wenn er nicht vorher schon mal da war. Und ich werde nie begreifen, warum offenbar zwingend die Realität verschleiernde Angaben in Katalogen zur Basis von Reiseverträgen gemacht werden.
Ach ja? lieber Salvamor....
hier mal ein Bsp. für Dich und wenn Du mir alles übersetzen kannst zieh ich meinen Hut und halte für immer den Mund:
Technische Details
Bildschirmgröße: 81 cm, TFT-LCD mit PVA-Technologie
Bildformat: 16:9
Auflösung: WXGA (1366 x 768)
Helligkeitswert: 500cd/m2
Kontrastverhältnis: Dynamische Kontrasteinstellung: 3.000:1
Reaktionzeit: 8 ms
Funktionen: Automatische Helligkeitseinstellung, Betrachtungswinkel 170°x170°, Progressive Scan, Digitaler Kammfilter, Bild-im-Bild Funktion (1 Tuner: PC- oder HDMI-Quelle erforderlich), 5 Farbtemperatureinstellungen (Kalt2, Kalt1, Normal, Warm1, Warm2), 4 Bildmodi (Dynamisch, Standard, Film, Benutzerdefiniert), 4 Bildformate (16:9, Autobreit, 4:3, Zoom), Standbildfunktion
Musikleistung: RMS 2 x 5 Watt
Funktionen: Nicam/A2 Stereo, 5 Tonmodi (Standard, Musik, Film, Sprache, Benutzerdefiniert), Graphic Equaliser (5 Kanäle), Automatische Lautstärkeanpassung
Tuner: PAL, SECAM-B/G, D/K, I, I/I, L / L', NTSC (3.58, 4.43), Videotext mit 1.000 Seitenspeicher, Automatische Programmabstimmung
Anschlüsse: Digitaler Bildeingang (HDMI mit HDCP), Komponenteneingang, 2 x SCART-Anschlüsse, AV-1 (FBAS, S-Video, RGB),, AV-2 (FBAS, S-Video), PC-Anschluß (D-Sub), PC-Audioeingang, 1 x FBAS, 1 x S-Video, 1 x Kopfhöreranschluß, Audioausgang, Antennenanschluß, Serviceanschluß (nur für Kundendienst)
Funktionen: Uhr-Display, Ein/Aus Timer, Sleep-Timer, Abschaltautomatik
Design: Glänzend schwarz mit seitlichen Lautsprechern und silberner Leiste
Leistungsaufnahme: Betrieb: 152 Watt; Stand-by: < 1 Watt
Abmessungen (BxHxT) in cm: 89,3x61,5x24,9 (mit Tischfuß), 89,2x54,4x8,2 (ohne Tischfuß), 100,7x21,4x74,2 (mit Verpackung)
Gewicht: 14,0 kg (Nettogewicht), 18,0 kg (Bruttogewicht)
Lieferumfang: LCD-TV, Fernbedienung, TischfußDas zum Thema Fernseher mein Freund, nicht zu vergessen die originellen Betriebsanleitungen, die kein Mensch mehr versteht ohne Fachausbildung....aber die bösen Reiseveranstalter mit Ihrem naturbelassenen Strand, ja wirklich, das ist nun für Wahr ein großes Ärgernis über das man sich toll auslassen kann....
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"wiener-michl" wrote:
ohhhh neinnnnn, nicht schooooon wiiiiider
Ja du Schnitzel Freak,
wenn man keine Ahnung hat, was es bedeutet sollte man jemanden Fragen, der sich damit auskennt oder später nicht meckern, ach, das hab ich mir aber ganz anders vorgestellt......
es gibt doch nur die Möglichkeit
1.lernen
2.fragen
3 dumm bleibenoder glaubt man immer noch an das Märchen vom Reisenden, der zum ersten mal die große weite Welt erblickt........ vielleicht war das noch so als getrommelt wurde, abert heute....
eine in sich ruhende, kopfschüttelnde Teilnehmerin -
Es geht doch einzig darum daß man sich den Fernseher vorher ansehen kann.
Ich kann ihn sogar zu Hause probieren und ggfls sogar wieder zurückgeben. Ware retour- Geld retour- fäddisch.Beim Hotel muß ich aber auf die Katalogangaben vertrauen,
wahr, halbwahr, unwahr, alles ist möglich, Glückssache. -
Wir sollten schauen dass es net zuuu polemisch wird. A bissele Würze ist ha ganz nett, aber bitte mit Maß und Ziel!
Ich sehe den Kunden halt nicht als rechtloses Schaf, das demütig dem Veranstalter nachtrottelt und sich klaglos scheren lässt. Ich bin Kunde und haben meine Rechte und Pflichten, der Veranstalter hat seine Pflichten und auch ein paar Rechte (z.B. dass ich, um mal zum Topic zurückzukommen, eine eingekaufte Leistung auch abrufe und nicht grundlos stornieren kann).
Ein Verkäufer will mir etwas verkaufen - sei es einen Fernseher, eine Reise oder einen Anzug. Er lebt davon, dass er zufriedene Kunden hat. Er wird also, sofern er seriös ist, mich beraten und versuchen, meine Wünsche zu erkennen und mich zufrieden zu stellen. Nur ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde, wird mich evtl. weiterempfehlen oder wiederkommen.
Was ich sagen will - mich stört dieses pauschale Misstrauen gegen Veranstalter. Das halte ich für nicht gerechtfertigt.
Es ist einfach business.
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"wiener-michl" wrote:
Es geht doch einzig darum daß man sich den Fernseher vorher ansehen kann.
Ich kann ihn sogar zu Hause probieren und ggfls sogar wieder zurückgeben. Ware retour- Geld retour- fäddisch.Beim Hotel muß ich aber auf die Katalogangaben vertrauen,
wahr, halbwahr, unwahr, alles ist möglich, Glückssache.Das Prinzip "bei unwahr Geld zurück" gilt aber in der Reisebranche auch ... und "halbwahr" ist Auslegungssache und wird vor Gericht meist für den vermeintlich schwächeren, also den Kunden, ausgelegt.
Ware retour geht nicht - systemimmanent. Geld retour geht.
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"wiener-michl" wrote:
Es geht doch einzig darum daß man sich den Fernseher vorher ansehen kann.
Ich kann ihn sogar zu Hause probieren und ggfls sogar wieder zurückgeben. Ware retour- Geld retour- fäddisch.Beim Hotel muß ich aber auf die Katalogangaben vertrauen,
wahr, halbwahr, unwahr, alles ist möglich, Glückssache.Ja, aber nur wenn man in ein Geschäft geht....bestellt man per Net oder aus dem Katalog, hast Du auch nurt o.g. Beschreinbung an der Hand, somit hinkt mein Vergleich auch nicht, denn geht man in ein Fachgeschäft, kann ich auch gleich fragen, was z.B. WXGA etc. bedeutet...richtig?
und nimm mir den Schnitzel Freak nicht böse.....passt halt zum Wiener, der als Avatar ein Schnitzel hat...

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"Chiara Saluta" wrote:
und nimm mir den Schnitzel Freak nicht böse.....passt halt zum Wiener, der als Avatar ein Schnitzel hat...
Ist schon ok ;),
und wenn du mal nen Fernseher brauchst............kannst mich ruhig fragen